Lenkrad geklaut ohne Einbruchsspuren. Zahlt die Versicherung?

BMW 4er F32 (Coupé)

Hallo Leute, mir wurde gestern über Nacht mein Lenkrad geklaut. Ohne Einbruchsspuren und ich bin mir zu 100% sicher, dass ich das Auto abgeschlossen habe. Habe kein Keyless-Entry nur Keyless-Go.
Habt ihr da Erfahrung und zahlt da trotzdem die Versicherung?

Habe das Auto auch erst vor 1 Woche zugelassen. Ist das ein Problem, dass es erst seit 1 Woche angemeldet ist oder gibst von der Versicherung keinen Zeitrahmen ab wann die Teilkasko greift. Danke

41 Antworten

Du kannst natürlich klagen , aber wenn es schon ein Urteil dazu gibt das es ohne einbruchsspuren keine Versicherung zahlen muss sieht es schlecht aus.

Wenn ich die Polizei bitte, das Auto erneut zu untersuchen und Fingerabdrücke zu nehmen?

An deiner Stelle würde ich einen Anwalt einschalten der dir die Erfolgschancen nahe legt.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. Februar 2025 um 10:03:33 Uhr:


Ohne einbruchsspuren muss auch keine Versicherung zahlen siehe den Fall mit keyless go

Die Versicherung muss nicht zahlen (Az: 274 C 7752/19). Denn: Ein "Aufbrechen" des Fahrzeugs liege nicht vor. Das sei aber laut Vertragsklausel ("Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die (...) durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet ... werden."😉 notwendig für die Einstandspflicht.

Du hast Dir leider, wie so oft, das Urteil gar nicht durchgelesen.
Es geht da ausschließlich um die Eintrittspflicht der Hausratversicherung, die hier gar nicht relevant ist.

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Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Februar 2025 um 10:56:10 Uhr:


Du hast Dir leider, wie so oft, das Urteil gar nicht durchgelesen.
Es geht da ausschließlich um die Eintrittspflicht der Hausratversicherung, die hier gar nicht relevant ist.

Ist bei der Kasko genau so

https://www.uvg-versicherungen.de/.../

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. Februar 2025 um 11:06:51 Uhr:


Ist bei der Kasko genau so

Der dort zitierte Fall ist aber für Verallgemeinerungen ungeeignet.

Wenn du das so siehst 🙂 aber mal logisch denken. Würdest du zahlen wenn dein Kunde sagt es gibt keine einbruchsspuren ? Ist ja wie wenn jemand behauptet du bist ihm rein gefahren ohne Spuren und Zeugen…. Welche Versicherung zahlt da wohl ?

Aber wie gesagt , Anwalt und Klage sind da eher wahrscheinlicher , und dann gibt es ja vllt bald ein neues Urteil dazu 😉

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. Februar 2025 um 11:32:26 Uhr:


Wenn du das so siehst 🙂 aber mal logisch denken. Würdest du zahlen wenn dein Kunde sagt es gibt keine einbruchsspuren ?

Aber wie gesagt , Anwalt und Klage sind da eher wahrscheinlicher , und dann gibt es ja vllt bald ein neues Urteil dazu 😉

Also hatte ich recht, auch die Entscheidung hast Du Dir nicht durchgelesen bzw. nicht verstanden.

Hier ein Ausschnitt:
"Der Fahrer konnte keine verlässlichen Angaben zum Standort des Autos machen
Im verhandelten Rechtsstreit hatte der Autofahrer recht schlechte Karten, seine Ansprüche durchzusetzen. Er behauptete, er habe das Auto über Nacht in einer Park-Nische abgestellt gehabt. Dann habe ein Dieb das verschlossene Schiebedach gewaltsam geöffnet, sei hereingeklettert und habe das Navi im Wert von mehreren tausend Euro geklaut.

Das Problem: der Fahrer verstrickte sich in Widersprüche, wo das Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls abgestellt gewesen sei. Und auch die Polizei konnte keinerlei Zeichen finden, dass das Schiebedach gewaltsam geöffnet wurde. Deshalb weigerte sich auch die Kfz-Versicherung des Klägers, eine Leistung zu erbringen. Der enttäuschte Autofahrer zog vor Gericht.

Zu allem Unglück machte eine vom Fahrzeughalter selbst benannte Zeugin noch abweichende Angaben, wo das Auto zum vermeintlichen Tatzeitpunkt gestanden habe."

Ja weils keine Einbruch Spuren gab ist nicht irrelevant.

Wie willst nachweisen ohne Spuren das dort eingebrochen wurde ?!?

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. Februar 2025 um 11:35:40 Uhr:


Ja weils keine Einbruch Spuren gab ist nicht irrelevant.

Wie willst nachweisen ohne Spuren das dort eingebrochen wurde ?!?

Da der schlüssige Sachvortrag fehlte ist die Entscheidung gefallen.

Aus den Bedingungen der Württembergischen:

(1) Beitragsfrei mitversicherte Teile Soweit in Nummer (2) nicht anders geregelt, sind Lackierungen, Beschriftungen sowie folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs beitragsfrei mitversichert: a. Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile sowie der dem Antrieb eines Fahrmotors dienende, aufladbare Speicher für elektrische Energie (Akku/Akkumulator). b. Fest im Fahrzeug eingebautes oder fest am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (zum Beispiel Pannenwerkzeug, Starthilfekabel). c. Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (zum Beispiel Ersatzrad, Sicherungen, Glühlampen). d. Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile: ? ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung, ? Dach-/Heckträger, Dachbox, Dachzelt, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze, ? nach Nummer (1) mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur. e. Zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning). Diese müssen der Veränderung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen. Hierzu zählen insbesondere Motortuning, Tieferlegung, Spoiler, Beleuchtung. f. Bei Ersatz des fest eingebauten Navigationsgerätes, technischen Kommunikations- und Leitsystems wegen Entwendung, Beschädigung, Zerstörung oder bei Totalschaden erstatten wir den Neupreis. Dies gilt auch für von der üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis ist der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Schadens -unter Berücksichtigung von Rabatten- für dieses Gerät oder falls es nicht mehr hergestellt wird, für ein vergleichbares Gerät in gleicher Ausführung. g. Mobile Navigationsgeräte und Dashcams nach einer Entwendung oder Beschädigung in Folge eines Unfalls. Voraussetzung für unsere Entschädigung ist: ? Es besteht anderweitig kein Versicherungsschutz. ? Die Geräte sind bei Schadenseintritt mit dem Fahrzeug durch eine Halterung verbunden oder befinden sich in einem nicht einsehbaren und verschlossenen Kofferraum oder Handschuhfach.

und:

(2) Entwendung Versichert ist die Entwendung durch Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. Eine Unterschlagung versichern wir nicht, wenn dem Täter das Fahrzeug zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Zum Gebrauch berechtigt ist, wer vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (zum Beispiel Werkstattmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten steht (zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine vollendete oder versuchte Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile verursacht wurden. Mutwillige Beschädigungen in Zusammenhang mit der Entwendung sind keine Ereignisse der Teilversicherung, sondern Ereignisse der Vollkaskoversicherung.

Da finde ich kein Wort dazu, dass ein gewaltsames Aufbrechen Voraussetzung für die Deckung ist. Sonst wären ja auch außen angebrachte Teile (Antenne, Kat) generell ausgeschlossen. Sind sie aber nicht.

Nebenbei arbeite ich bei einer Firma die Pannenhilfe/Abschleppen für die Assistance macht.

Was glaubt ihr was wir zu hören bekommen würden wenn beim öffnen des verschlossenen Fahrzeug (Schlüssel eingesperrt) Spuren zu sehen wären. Das Öffnen geht teilweise schneller als der Papierkram.

Es müssen bei einem Einbruch in das Fahrzeug nicht immer Spuren zu finden sein.

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