Lenkeinschlagsbegrenzung
Hi Leute, ich bin ein bisschen gestresst weil ich mittlerweile keine Ahnung mehr habe was ich mit den 5 Millionen Blättern von ABE's anfangen soll für sämtliche Autoteile. Habe mir letztes Jahr die Rial X10 Felgen inkl Sommerreifen in 17 Zoll gekauft, laut Händler mit ABE und Eintragungsfrei alles Tip Top. Dann bekam ich eine Nachricht dass ich eine Lenkeinschlagsbegrenzung brauche, auch kein Thema hab schon eine verbaut und eingetragen vom Vorbesitzer. Jetzt aber meine Frage: muss ich diese Lenkeinschlagsbegrenzung noch einmal auf die neuen Räder einstellen lassen und muss das erneut eingetragen werden? Zweite Sache: Zusätzlich habe ich vom Händler einen Hinweis auf die Anlage A01, dass ich nach der technischen Änderung zu einem Prüfer muss, der die ABE noch einmal bestätigt. Hätte ich da jetzt doch irgendwas bzgl. Felgen oder Reifen eintragen lassen müssen oder ist das auf die Lenkeinschlagsbegrenzung bezogen, was ist damit gemeint? Ich bin verzweifelt 🙁
Grüße, Annika
2 Antworten
Zubehörfelgen sind beim E36 in der Regel nicht mit ABE, bzw. eben nach dem Hinweis A01 einzutragen. Es herrscht einfach viel Unwissen auch bei Verkäufern, oder die lügen um die Ware einfacher verkaufen zu können.
Hallo Annika,
wenn eine Lenkeinschlagsbegrenzung schon verbaut ist, muss an dieser nichts weiter gemacht oder eingestellt werden, wenn andere Felgen verbaut werden. Hier kannst Du sehen, wie das aussieht, wenn Du oder Deine Werkstatt den Verbau nochmal kontrollieren wollen: https://technicae.wordpress.com/.../
ABE oder Gutachten zur Eintragung: Ich habe mit kurzer Suche ABEs für die Rial X10 für den e36 im Netzt gefunden. Kann es also geben, ohne die genaue Bezeichnung der Felge, evtl. auch Motorisierung und BJ Deines Fahrzeugs kann man das nicht beantworten. D.h. a) beim Händler wo Du gekauft hast, die ABE anfordern oder b) selbst mit den o.g. Daten suchen.
Viele Grüße
Savik