Lenkeinschlag Gabelbrücke Pin abgerochen.
Hallo,
ich habe mir heute eine Mt07 vom Baujahr 2015 gekauft. das ding hatte ein Rutscher
(laut Vorbesitzer nur das) und auf dem Rückweg habe ich bemerkt das der Pin vom Lenkereinschlag schrott ist.
Jetzt habe ich mir das genauer angeschaut und gesehen das der Pin noch großgenug ist das der einschlag ohne Probleme funktioniert. jedoch habe ich in 1,5 Jahren wieder TÜV und wollte fragen welche Optionen ich habe ohne die Ganze Gabelbrücke wechseln zu lassen.
Bilder sind mit dabei.
34 Antworten
Zitat:
@Simon1234298 schrieb am 28. Februar 2022 um 07:46:30 Uhr:
Der Verkäufer hat das Motorrad nicht als Unfallmotorrad verkauft jedoch habe ich zwischen den Papieren sein alten Kaufvertrag gefunden wo noch vom Besitzer vor ihm die Maschine als Unfallbike verkauft wurde.
Der letzte Vertrag ist für den TE bindend, nicht was er vielleicht in den Unterlagen des Erstbesitzers gefunden hat.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 4. März 2022 um 19:13:01 Uhr:
@13inch @Nipo
Zitat:
@Papstpower schrieb am 4. März 2022 um 19:13:01 Uhr:
Zitat:
@Simon1234298 schrieb am 28. Februar 2022 um 07:46:30 Uhr:
Der Verkäufer hat das Motorrad nicht als Unfallmotorrad verkauft jedoch habe ich zwischen den Papieren sein alten Kaufvertrag gefunden wo noch vom Besitzer vor ihm die Maschine als Unfallbike verkauft wurde.
@Papstpower
Den fett hervorgehoben Text kann man auf viele verschiedene Arten interpretieren:
1) Im Kaufvertrag steht ausdrücklich "unfallfrei"
2) Der Verkäufer hat in der Anzeige den Unfall nicht erwähnt
3) Bei der Besichtigung hat der Verkäufer den Unfall nicht angesprochen
Du hast dich intuitiv für die erste Version entschieden, das kann muss aber nicht zutreffen. Die anderen Möglichkeiten gibt es auch noch.
Vielleicht existiert der schriftliche Kaufvertrag garnicht, ist nicht ganz ungewöhnlich.
Es gab auch mal einen Spezialisten, der erst meinte das Fahrzeug wäre Unfallfrei. Beim Kaufvertrag alles ausgefüllt, unterschrieben, und mir ist dann aufgefallen dass im Spalt wo Unfallfahrzeug steht nichts stand. Also weder Unfallfreiheit wurde bestätigt noch dass es einen Unfall hatte. Dann habe ich den Kerl etwas ausgequetscht und siehe da, doch nicht so ganz Unfallfrei.
Man kanns ja mal versuchen. Vertrag zerrissen und woanders fündig geworden. Daher die Zweifel. Mündlich kann jeder daher quatschen. Wichtig ist was im Vertrag steht und das wissen wir nicht @Papstpower
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Wenn ein Kaufvertrag "gegen die guten Sitten" verstößt, ist er nach BGB nichtig. Das Unterschlagen von essentiellen Elementen (Mängel) ist da ein Typischer Fall. Der Schweißpunkt zeigt, dass der Schaden als solches bekannt war. Zurück das Teil und nicht herumärgern. Schweißen am Stahlrahmen ist eine Herstellersache, was der akzeptiert. Alurahmen ist meines Wissens nach unschweißbar nach allen herstellern.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 28. Februar 2022 um 08:36:09 Uhr:
Zitat:
@Simon1234298 schrieb am 28. Februar 2022 um 07:46:30 Uhr:
Der Verkäufer hat das Motorrad nicht als Unfallmotorrad verkauft jedoch habe ich zwischen den Papieren sein alten Kaufvertrag gefunden wo noch vom Besitzer vor ihm die Maschine als Unfallbike verkauft wurde.
Die Gabel verliert kein Öl und federt supper ein.
Kann man denn den ein Pin abbrechen ohne das der Ramen oder die Gabel was abbekommen?
Und wie viel würde dann ungefähr so Vermessung kosten vom ramen und Gabel. ( also jemand der mir sagt ob das Ding in Ordnung ist oder nicht)Und ich werde ihn so oder so anzeigen wegen Betruges.
Super, du gibst ihm das zurück und er zahlt all deine Ausgaben und du verzichtest auf eine Anzeige, oder er lässt das ganze auf seine Kosten reparieren. Eine andere Option würde ich ihm gar nicht geben. Das Ding gewinnst du in jeder Position. Das ist so eindeutig, dass du nichtmal eine Rechtschutz besuchst.
Und bei der Reparatur lässt du das Teil grundsanieren.