Lenkeinschlag begrenzen wie???
Hallo
habe vor meine Fire and ice felgen (6x15 195/50 15) mit 80/60 eintragen zu lassen! ich musste feststellen das bei dieser Kombination die Vorderräder bei volleinschläg am radhaus reiben! Habe dann in diesen VW nachtrag für orginal alus gelesen das man den Lenkanschlag ändern kann oder so! Wie ist das möglich??? Kann es mir irgendwie nicht vorstellen oder hat jemand ne andere und bessere idee???
42 Antworten
Wer sagt das es da eine Toleranz gebe?? Es ist ermessenssache des Prüfers, er kann aber auch bei 49,9 schon abblocken
Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
+- 50mm toleranz bei 50cm scheinwerferunterkante
also bitte erst informieren DANN posten
Welch Schwachsinn!!!
Stell dir selber mal die Frage, wie es bei einer Mindestangabe eine Toleranz nach oben geben kann!!!
Laut §50 STVZO min. 500mm max. 1200mm
Vorallem ist dies ein fester Bestandteil der STVZO und nicht ein VDTÜV Blatt oder ähnlichem, welches nur eine empfehlung wäre... die Maße sind rechtlich bindend
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nix da schwachsinn!!!!
ich habs hier schwarz auf weiß
richtlinie nr 15 zu§30 stvzo
zulässige meßwertabweichungen bei fahrzeugprüfungen
Hi,
Die eigetliche Frage sollte sein wie will man mit 80/60 noch ordentlich fahren können.
Bevor du da an der armen Karosse (MIT DEM HAMMER??? ) herumschlägst, holst du dir lieber ein nettes 60/40 und gut iss.
mfg,
christian
Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
nix da schwachsinn!!!!
ich habs hier schwarz auf weiß
richtlinie nr 15 zu§30 stvzo
zulässige meßwertabweichungen bei fahrzeugprüfungen
Na dann scan mal ein und poste mal!!!
und nu? überzeugt?
ne das teil kriegst hier nich musst du dir raussuchen hab ich mir überlegt
wie gesagt nr 15 zu §30 stvzo
Warum seh ich nichts?
Hab die ganze STVZO hier rumstehen , ich weiß was §30 beinhaltet.
Nichts mit Beleuchtunsanlagen...........
es ist einfach so oben genannte nummer ist bei §50 zu berücksichtigen frag doch reality oder so die wissen das auch ....
Scherzkeks, wieso willst du es nicht posten?? Machst dich dadurch sicher nicht glaubwürdiger...
Wieso einmal §30 und dann plötzlich §50??
Und ich möchte Realitys Kompetenz nicht in Frage stellen, aber ich denke mal, dass in dieser Hinsicht Spacefroggy sicher mehr Ahnung hat 😉
Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
es ist einfach so oben genannte nummer ist bei §50 zu berücksichtigen frag doch reality oder so die wissen das auch ....
Möchte nicht behaupten dass ich TÜV Prüfer bin, aber ich denke ich weiß ganz genau wovon ich rede und muss dazu niemanden befragen.
Zumal Reality mir recht geben würde, also gib Ruh😁
man glaub mir doch einfach es ist so och rück das gute ding einfach nur nich raus
abgesehen davon ich gebs auf glaubs oder nich mach dich schlau rede mit irgendjemand und dann kannste posten das ich recht hatte*g
Zitat:
Original geschrieben von GolfZwo
man glaub mir doch einfach es ist so och rück das gute ding einfach nur nich raus
abgesehen davon ich gebs auf glaubs oder nich mach dich schlau rede mit irgendjemand und dann kannste posten das ich recht hatte*g
Versuchst du Polizisten, Ärzte etc. auch immer eines Besseren zu lehren?
Du glaubst es zu wissen, ich weiß es und jetzt gib Ruh!