Lenkeinschlag begrenzen wie???

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo

habe vor meine Fire and ice felgen (6x15 195/50 15) mit 80/60 eintragen zu lassen! ich musste feststellen das bei dieser Kombination die Vorderräder bei volleinschläg am radhaus reiben! Habe dann in diesen VW nachtrag für orginal alus gelesen das man den Lenkanschlag ändern kann oder so! Wie ist das möglich??? Kann es mir irgendwie nicht vorstellen oder hat jemand ne andere und bessere idee???

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Wer sagt das es da eine Toleranz gebe?? Es ist ermessenssache des Prüfers, er kann aber auch bei 49,9 schon abblocken

Normalerweise ja,

aber ist von TÜV zu TÜV verschieden.

Manche sagen 50cm, weniger nicht!

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo


+- 50mm toleranz bei 50cm scheinwerferunterkante

also bitte erst informieren DANN posten

Welch Schwachsinn!!!

Stell dir selber mal die Frage, wie es bei einer Mindestangabe eine Toleranz nach oben geben kann!!!

Laut §50 STVZO min. 500mm max. 1200mm

Vorallem ist dies ein fester Bestandteil der STVZO und nicht ein VDTÜV Blatt oder ähnlichem, welches nur eine empfehlung wäre... die Maße sind rechtlich bindend

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nix da schwachsinn!!!!

ich habs hier schwarz auf weiß

richtlinie nr 15 zu§30 stvzo

zulässige meßwertabweichungen bei fahrzeugprüfungen

Hi,

Die eigetliche Frage sollte sein wie will man mit 80/60 noch ordentlich fahren können.

Bevor du da an der armen Karosse (MIT DEM HAMMER??? ) herumschlägst, holst du dir lieber ein nettes 60/40 und gut iss.

mfg,
christian

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo


nix da schwachsinn!!!!

ich habs hier schwarz auf weiß

richtlinie nr 15 zu§30 stvzo

zulässige meßwertabweichungen bei fahrzeugprüfungen

Na dann scan mal ein und poste mal!!!

bitte fön

und nu? überzeugt?

ne das teil kriegst hier nich musst du dir raussuchen hab ich mir überlegt

wie gesagt nr 15 zu §30 stvzo

Warum seh ich nichts?

Hab die ganze STVZO hier rumstehen , ich weiß was §30 beinhaltet.
Nichts mit Beleuchtunsanlagen...........

es ist einfach so oben genannte nummer ist bei §50 zu berücksichtigen frag doch reality oder so die wissen das auch ....

Scherzkeks, wieso willst du es nicht posten?? Machst dich dadurch sicher nicht glaubwürdiger...
Wieso einmal §30 und dann plötzlich §50??

Und ich möchte Realitys Kompetenz nicht in Frage stellen, aber ich denke mal, dass in dieser Hinsicht Spacefroggy sicher mehr Ahnung hat 😉

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo


es ist einfach so oben genannte nummer ist bei §50 zu berücksichtigen frag doch reality oder so die wissen das auch ....

Möchte nicht behaupten dass ich TÜV Prüfer bin, aber ich denke ich weiß ganz genau wovon ich rede und muss dazu niemanden befragen.

Zumal Reality mir recht geben würde, also gib Ruh😁

man glaub mir doch einfach es ist so och rück das gute ding einfach nur nich raus

abgesehen davon ich gebs auf glaubs oder nich mach dich schlau rede mit irgendjemand und dann kannste posten das ich recht hatte*g

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo


man glaub mir doch einfach es ist so och rück das gute ding einfach nur nich raus

abgesehen davon ich gebs auf glaubs oder nich mach dich schlau rede mit irgendjemand und dann kannste posten das ich recht hatte*g

Versuchst du Polizisten, Ärzte etc. auch immer eines Besseren zu lehren?

Du glaubst es zu wissen, ich weiß es und jetzt gib Ruh!

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