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Leistungssteigerung Peugeot eintragen lassen, risiken?

Themenstarteram 9. April 2017 um 12:24

Guten Tag,

ich habe mir aus einer alten Jugendleidenschaft heraus einen Peugeot 106 S16 gekauft. Dieser wurde als Neuwagen bei Peugeot am Motor getuned.

Schmiedekolben, Fächerkrümmer, Kopf, Nockenwelle. Laut Leistungsprüfstand hat der Wagen nun 165ps statt 118 PS.

Die Änderungen am Fahrwerk und Felgen wurden eingetragen, die Leistungssteierung leider nicht. Ich möchte die Leistungssteigerung aber gern eintragen bevor ich den Wagen jetzt zulasse.

Meine Fragen:

1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Änderungen angenommen werden ohne noch riesen Änderungen z.B. an den Bremsen durchzuführen? Wie werden die notwendigen Änderungen bemessen?

2. Was kostet die Eintragung, erfolgt dies über eine Einzelabnahme?

3. Wird die Leistungsprüfung dann direkt beim TÜV durchgeführt oder muss ich vorher auf einen Leistungsprüfstand?

4. Sollte der Prüfer sagen. "Da müssen Sie aber noch das ganze Bremssystem wechseln." Kann ich dann noch sagen "Nein danke" oder ist in dem Moment, die Betriebserlaubnis erloschen und ich bekomme keine Zulassung mehr?

Ich danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@frufus309 schrieb am 9. April 2017 um 14:24:55 Uhr:

4. Sollte der Prüfer sagen. "Da müssen Sie aber noch das ganze Bremssystem wechseln." Kann ich dann noch sagen "Nein danke" oder ist in dem Moment, die Betriebserlaubnis erloschen

Wenn, dann ist sie nicht erloschen, sondern das Gefährt hatte von vornherein nie eine.

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Frage doch einfach mal an, was du machen musst, als wenn du die Änderung noch nicht vorgenommen hättest.

MfG

https://www.tuev-nord.de/.../

Die schreiben nicht umsonst das man vorher mit dem Prüfer drübersprechen sollte was geht und was angepasstvwerden muss. ..

Zitat:

@frufus309 schrieb am 9. April 2017 um 14:24:55 Uhr:

4. Sollte der Prüfer sagen. "Da müssen Sie aber noch das ganze Bremssystem wechseln." Kann ich dann noch sagen "Nein danke" oder ist in dem Moment, die Betriebserlaubnis erloschen

Wenn, dann ist sie nicht erloschen, sondern das Gefährt hatte von vornherein nie eine.

Zitat:

@frufus309 schrieb am 9. April 2017 um 14:24:55 Uhr:

Guten Tag,

ich habe mir aus einer alten Jugendleidenschaft heraus einen Peugeot 106 S16 gekauft. Dieser wurde als Neuwagen bei Peugeot am Motor getuned.

Schmiedekolben, Fächerkrümmer, Kopf, Nockenwelle. Laut Leistungsprüfstand hat der Wagen nun 165ps statt 118 PS.

Die Änderungen am Fahrwerk und Felgen wurden eingetragen, die Leistungssteierung leider nicht. Ich möchte die Leistungssteigerung aber gern eintragen bevor ich den Wagen jetzt zulasse.

Meine Fragen:

1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Änderungen angenommen werden ohne noch riesen Änderungen z.B. an den Bremsen durchzuführen? Wie werden die notwendigen Änderungen bemessen?

2. Was kostet die Eintragung, erfolgt dies über eine Einzelabnahme?

3. Wird die Leistungsprüfung dann direkt beim TÜV durchgeführt oder muss ich vorher auf einen Leistungsprüfstand?

4. Sollte der Prüfer sagen. "Da müssen Sie aber noch das ganze Bremssystem wechseln." Kann ich dann noch sagen "Nein danke" oder ist in dem Moment, die Betriebserlaubnis erloschen und ich bekomme keine Zulassung mehr?

Ich danke!

Normal hätte der Verkäufer die mehr PS bei der Versicherung melden müßen. Bei einen Unfall hätte die Versicherung nicht bezahlt. Da wäre die Betriebserlaubnis erloschen. Ich persönlich würde die Finger von dem Kauf lassen.

Kauf dir lieber ein Auto das schon genug PS hat.

Themenstarteram 9. April 2017 um 21:10

Um die Eintragung geht für mich kein Weg drum herum. Leider wurden meine Fragen nicht beantwortet.

Zitat:

Wird die Leistungsprüfung dann direkt beim TÜV durchgeführt oder muss ich vorher auf einen Leistungsprüfstand?

Die Messung der Leistung wäre das kleinste Problem.

Du musst auch ein Abgasgutachten erstellen lassen. (Kostet wahrscheinlich mehr als der Wagen).

Zitat:

@frufus309 schrieb am 9. April 2017 um 23:10:27 Uhr:

Um die Eintragung geht für mich kein Weg drum herum. Leider wurden meine Fragen nicht beantwortet.

:confused:Da warst du halt zu voreilig mit dem Kauf:rolleyes:

Zitat:

@frufus309 schrieb am 9. April 2017 um 23:10:27 Uhr:

Um die Eintragung geht für mich kein Weg drum herum. Leider wurden meine Fragen nicht beantwortet.

.

Ein Forum ist ja auch keine kraftfahrzeugtechnische Anstalt. :eek:

Ich komm doch auch nicht beim Haareschneiden auf die Idee, den Frisör zu fragen, wie man am besten eine Herztransplantation macht und wenn er mir dann doch Ratschläge dazu gibt, die auch noch ausführe. :D

Themenstarteram 10. April 2017 um 6:19

Nein, aber der Punkt ist doch, dass konkrete Fragen gestellt wurden und dann viele Antworten kommen, die aber mit den Fragen nichts zu tun haben. So macht ein Forum keinen Sinn.

@Eierlein2

Danke für deine Antwort, das wird der Knackpunkt sein. Wobei der S16 in dem Zustand den ich ihn habe schön sehr hoch gehandelt wird. Das Abgasgutachten soll um die 1500 Euro kosten, wenn ich das richtig verstanden habe. Das lohnt sich in jedem Fall.

Zitat:

@frufus309 schrieb am 10. April 2017 um 08:19:42 Uhr:

Nein, aber der Punkt ist doch, dass konkrete Fragen gestellt wurden und dann viele Antworten kommen, die aber mit den Fragen nichts zu tun haben. So macht ein Forum keinen Sinn.

.

Wenn du schon nicht mal meine Metapher verstanden hast, erübrigt sich jede weitere Bemerkung.

Zitat:

@frufus309 schrieb am 9. April 2017 um 14:24:55 Uhr:

2. Was kostet die Eintragung, erfolgt dies über eine Einzelabnahme?

3. Wird die Leistungsprüfung dann direkt beim TÜV durchgeführt oder muss ich vorher auf einen Leistungsprüfstand?

Um was für eine Art von Leistungssteigerung handelt es sich denn, und was für Gutachten liegen für diese Änderung vor?

Im Zweifelsfall ist nicht der Leistungsprüfstand das Problem, sondern das Abgasgutachten für eine vierstellige Summe...

Zitat:

4. Sollte der Prüfer sagen. "Da müssen Sie aber noch das ganze Bremssystem wechseln." Kann ich dann noch sagen "Nein danke" oder ist in dem Moment, die Betriebserlaubnis erloschen und ich bekomme keine Zulassung mehr?

Die Betriebserlaubnis ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon lange erloschen (falls überhaupt je eine bestanden hat).

Daran ändert sich auch nichts, wenn die Zulassungsstelle das nicht weiß.

Wenn dir allerdings schon jemand gesagt hat, dass die Bremsanlage nicht zur gesteigerten Leistung passt, ergibt sich noch der Vorsatz bezüglich der wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Themenstarteram 10. April 2017 um 17:42

Nein, das hat keiner gesagt. Das komplette Auto wurde Professionell vom Händler umgebaut. Inkl. Schmiedekolben, Sonderangefertigtem Billsteinfahrwerk für mehrere 1000 Euro usw. Der Wagen ist etwa um die 10.000 Euro wert. Das war nur meine eigene Frage, was wäre wenn.

Das Abgasgutachten wird der Knackpunkt sein, da mache ich mich mal genauer Schlau.

Wieso hat der Händler sich denn nicht um eine Abnahme bemüht, wenn er schon soviel macht?

Ist der Händler denn noch irgendwie greifbar, dass man da mal nachfragen könnte?

 

mfg

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