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Neue Felgen eintragen - Auflagen für Fahrwerk und Karosserie

Themenstarteram 10. März 2015 um 16:45

Moin, kurze Frage. :)

Die Frage steht bewusst hier im Fahrzeugtechnik-Forum und nicht im Felgen-Forum, da es eigentlich mehr um das Fahrwerk und die Karosserie geht.

Falls es aber trotzdem nicht passt, verschiebt es halt.

Ich habe mir für mein i30 Coupé neue Felgen für den Sommer bestellt. DOTZ 8x18 ET45.

Im Gutachten stehen mehrere Reifengrößen.

Bei 235 und 245 müssten laut Auflagen alle Schürzen und Kotflügel definitiv nachgearbeitet werden.

Bei 225 (diese möchte ich auch drauf machen) steht nur die Auflage 248 dabei, außer natürlich der Auflage einer Anbauabnahme.

Zitat:

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Ich bin etwas stutzig geworden, da nur von der Hinterachse die Rede ist. Vorne soll ja alles so passen.

Jetzt habe ich aber nicht sonderlich viel Lust, den Kotflügel und die Schürze hinten auszustellen. Einerseits wegen der Arbeit, andererseits sieht das danach bestimmt mit den kleineren Winterrädern etwas bescheiden aus.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass das wirklich notwendig ist?

Es steht ja sogar wörtlich dabei, dass es je nach Zustand und Tieferlegung auch so passen kann.

Fahrzeug ist 30/30 tiefer (war zumindest die Angabe von KW, ist aber nicht ganz so weit runtergekommen). Habe im Moment die Winterräder drauf (16 Zoll original Alufelgen), da ist noch gut Luft zum Radlauf. Auch nach außen hin, ich habe sogar mal über Spurplatten nachgedacht da die Räder eher etwas innen stehen.

Ich kann halt mir dieser Aussage in der Auflage grad nicht viel anfangen.

Könnte nötig sein, könnte aber auch so passen, oder wie?

Es gibt von Hyundai auch originale 18 Zoll Felgen, die sind aber 7,5x18 ET49. Die wären ohne Auflagen, aber hässlich ...

Wie groß ist denn am Ende der Unterschied zwischen 7,5x18 ET49 (Hyundai) zu 8x18 ET45 (DOTZ)?

Raddurchmesser habe ich mal ausgerechnet, wäre bei den Sommerrädern dann nur 2,5 mm größer als bei den originalen Winterrädern.

Felge und Reifen sind also am Ende nur breiter, da sehe ich jetzt aber kein Problem wenn ich mir den Radlauf ansehe.

Was würdet ihr jetzt machen, montieren und auf gut Glück beim TÜV vorführen?

Andere Felgen wollte ich mir eigentlich nicht holen, aber auch keine böse Überraschung erleben. Ich sehe ja erst ob es passt, wenn sie montiert sind. Zurückgeben ist dann ja nicht mehr ...

So, wollte mal eure Meinungen dazu hören. :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

 

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

Dauerhaft befestigte Karosserieteile meint: zusätzliche Kotflügelverbreiterungen, falls nicht schon angebracht oder nicht breit genug.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

Dauerhaft befestigte Karosserieteile meint auch hier: zusätzliche Kotflügelverbreiterungen, falls nicht schon angebracht oder nicht breit genug sind. Das Profil der Reifen darf nicht überstehen.

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Wenn hier das Spaltmaß zu klein ist, muss die Kotflügelinnenkante umgebörtelt werden.

Mit diagonaler Belastung ...

Bei der TÜV-Prüfung wird das Fahrzeug hochgebockt und diagonal (z.B. Links vorne und rechts hinten) ein Klotz unter die Reifen gelegt, das Fahrzeug wieder komplett abgelassen. Nun wird das Fahrzeug noch mit der maximalen Zuladung beladen. Dann darf nichts schleifen oder irgendwo anstoßen, und es müssen entsprechende Abstände eingehalten erden

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflagen für Felgen - was bedeutet das?' überführt.]

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Hallo zusammen, ich habe mit Alus und dazu Winterreifen in der Dimension 185/60 R14 geholt.

Laut der ABE von Felgenhersteller gibts es dafür Auflagen.

Einige verstehe ich, z.B das abgeglichen werden muss ob die Tachogeschwindigkeit noch der realen entspricht und die Reifen frei einlenken können. Geht auch einwandfrei stößt nirgends an oder schleift irgendwo.

Dazu gibt es aber auch noch diese 3 Auflagen welche ich nicht so recht verstehe.

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Was heist das nun auf gut deutsch ? Muss ich die Plastikabdeckung über den Reifen entfernen und das blech quasi nach Aussen biegen ?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflagen für Felgen - was bedeutet das?' überführt.]

Zitat:

Was heist das nun auf gut deutsch ? Muss ich die Plastikabdeckung über den Reifen entfernen und das blech quasi nach Aussen biegen ?

Wenn die Reifen überstehen oder schleifen (bei voller Beladung, bei vollem Lenkeinschlag, bei diagonaler Belastung) dann ja. Muss aber nicht unbedingt sein.

Auf jeden Fall sollte die erste Fahrt mit den neuen Rädern die Fahrt zur TÜV-Abnahme sein.

Zitat:

Laut der ABE von Felgenhersteller gibts es dafür Auflagen.

In der ABE stehen keine Auflagen.

Die Auflagen stehen im fahrzeugspezifischen Gutachten.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflagen für Felgen - was bedeutet das?' überführt.]

Ok, das heisst die ganzen "K" Auflagen muss ich nur dann umsetzen wenn etwas schleift / man nicht ganz einschlagen kann ?

Mit diagonaler belastung sind z.B scharfe Kurvenfahren gemeint ?

Was versteht der TÜV unter voller belastung ? Das maximale zuläsige Gewicht was ich im Corsa mitführen darf ?

Was kostet diese Abnahme beim TÜV / Dekra in meinem Fall in etwa ?

Lieber zum TÜV oder zur Dekra oder GTÜ ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflagen für Felgen - was bedeutet das?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

 

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

Dauerhaft befestigte Karosserieteile meint: zusätzliche Kotflügelverbreiterungen, falls nicht schon angebracht oder nicht breit genug.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

Dauerhaft befestigte Karosserieteile meint auch hier: zusätzliche Kotflügelverbreiterungen, falls nicht schon angebracht oder nicht breit genug sind. Das Profil der Reifen darf nicht überstehen.

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Wenn hier das Spaltmaß zu klein ist, muss die Kotflügelinnenkante umgebörtelt werden.

Mit diagonaler Belastung ...

Bei der TÜV-Prüfung wird das Fahrzeug hochgebockt und diagonal (z.B. Links vorne und rechts hinten) ein Klotz unter die Reifen gelegt, das Fahrzeug wieder komplett abgelassen. Nun wird das Fahrzeug noch mit der maximalen Zuladung beladen. Dann darf nichts schleifen oder irgendwo anstoßen, und es müssen entsprechende Abstände eingehalten erden

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflagen für Felgen - was bedeutet das?' überführt.]

Danke für die Ausführliche Antwort!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflagen für Felgen - was bedeutet das?' überführt.]

Zitat:

Die Radabdeckung an Achse ... ist ... im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

Das ist eine Auflage nach EU-Richtlinie 78/549/EEC (s. Abb. darin). Bei der Reifenbreite werden erhabene Beschriftungen, Verzierungen und Felgenschutzrippen an den Seitenwänden nicht mitgezählt. Die maximale Betriebsbreite eines Reifens ist in den Normen der ETRTO definiert. Bei einem Querschnitt 185/60 auf Felgen mit Breite 5½ beträgt sie 197 mm. Wenn man ein schmal ausfallendes Reifenmodell wählt, das gerade noch ausreichend abgedeckt ist, kann es daher trotzdem vorkommen, dass die Abnahme verweigert wird.

 

Gruß

Alpha Lyrae

P.S.: Mit 165/65 R 14 gäbe es keine K-Auflagen und keine Änderungsabnahme.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflagen für Felgen - was bedeutet das?' überführt.]

Abnahme muss ich so oder so machen, besagt die ABE das sie durch einen Sachverständigen geprüft werden muss ob alles passt.

Denkt ihr beim Corsa hab ich damit Probleme mit der Reifen/Felgen Kombi ?

Ist ein 1.4i Bj 96

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflagen für Felgen - was bedeutet das?' überführt.]

Es gibt so Platikleisten zum Ankleben für diese Fälle. Räder dran und zum Prüfer damit, wenn er es durchwinkt ist es okl. Wenn nicht klebst die leisten drann und fertig.

Themenstarteram 10. März 2015 um 17:03

Ich denke auch, montieren und anschauen.

Hab grad nochmal am Auto geschaut, da sind nach außen noch 2,5 - 3 cm Luft (Ende der Reifenlauffläche zur Kotflügelkante). Soooo breit kann die Felge eigentlich nicht werden, ein Online-Rechner hatte mir im Vergleich zu den Winterrädern + 2,1 cm außen angegeben. Das würde noch passen.

am 10. März 2015 um 18:02

Mal eine andere Masche: Kauf die Dinger bei einem örtlichen, der kennt "seinen Prüfer" und seine Belastungsfähigkeit. Und der Prüfer darf auch den Betrieb nicht verlieren. Sollten die Schlappen wirklich nicht hinkommen, kann man sie auch wieder zerlegen und zurücknehmen.

Ansonsten gilt, es gibt nicht nur den TüV.......

Themenstarteram 10. März 2015 um 18:19

Da habe ich ja selbst jemanden an der Hand. Wenn es im Groben passt, nichts übersteht oder schleift, trägt er mir die schon ein.

Der Örtliche will leider knappe 950 € für die Felgen haben, das war mir etwas zu viel. Habe sie jetzt im Internet für 800 € bestellt.

Ich hatte halt Bedenken wegen der Aussage im Gutachten, dass die Räder dann wirklich so stark rausstehen dass man an der Karosserie nacharbeiten muss.

Aber rein von den Maßen her kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, dass die soweit rauskommen. Wie gesagt, ein Online-Rechner sagt mir anhand der Maße + 2,1 cm nach außen im Vergleich zu den Winterrädern. Optisch würde das noch reinpassen.

Naja, ich denke ich montiere sie einfach ans Auto und schau es mir an. Wenn es meiner Meinung nach passt, soll der TÜV schauen.

Wie war das nochmal mit dem maximal einfedern?

Auto VL und HR (oder VR und HL, auf jeden Fall diagonal zueinander) auf zwei alte Felgen oder ähnliches abstellen, oder? So dass es nur auf den 2 Rädern steht, dann sind die 2 Räder maximal eingefedert, oder? Wenn das dann auch noch passt und nichts raussteht, kann der TÜV ja gar nicht meckern.

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 10. März 2015 um 17:45:08 Uhr:

Moin, kurze Frage. :)

Bei 235 und 245 müssten laut Auflagen alle Schürzen und Kotflügel definitiv nachgearbeitet werden.

Bei 225 (diese möchte ich auch drauf machen) steht nur die Auflage 248 dabei, außer natürlich der Auflage einer Anbauabnahme.

...

Jetzt habe ich aber nicht sonderlich viel Lust, den Kotflügel und die Schürze hinten auszustellen. Einerseits wegen der Arbeit, andererseits sieht das danach bestimmt mit den kleineren Winterrädern etwas bescheiden aus.

Ich kann halt mir dieser Aussage in der Auflage grad nicht viel anfangen.

Könnte nötig sein, könnte aber auch so passen, oder wie?

Genau das bedeutet es. Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Wenn es bei 235er Reifen "definitiv" nötig ist, die Radhäuser zu verbreiten, wäre es verdammt schwierig, pauschal zu garantieren, dass es mit gerade mal 5 mm pro Seite schmaleren Reifen (225) nicht auch nötig ist. So viel Unterschied ist das am Ende nicht, und die einschlägigen Vorschriften sehen an sich auch keine Toleranz vor, sondern nur: "Entweder sind die Reifen komplett in den Häusern, oder nicht". Daher können solche Grenzfälle nur im konkreten Einzel-Gutachten direkt am Fahrzeug entschieden werden.

Und was den Unterschied zu den Winterrädern angeht, wirst du eingestehen müssen, dass du dir das Problem ganz allein selbst eingebrockt hast. Wenn du sommers und winters wild verschieden weit herausstehende Räder fahren willst, sieht das Ganze nun mal eine Hälfte des Jahres über besch... aus.

Evtl könnte es ein unterschied machen die richtigen Reifen zu wählen für das Eintragen, den die haben nach ETRO auch Spielraum. Da mal einen Reifenfachmann fragen, und wenn sie nur zum Eintragen taugen und danach weiter verkauft werden.

Du wirst eh ne Einzelabnahme bekommen wegen den Federn, da wird dann diagonal aufgebockt, nun sollte überrall der Kuli durchpassen. die Böcke sind so 10-15cm hoch. Kannst aber bestimmt rausgooglen. Dann darfst noch einen Schweller überfahren. Dann hat sich das mit der Freigängigkeit.

Die Reifenlaufflächen müssen ja nach der neuen Norm in bestimmten Winkeln abgedeckt sein. Das kannst du auch selber prüfen.

Themenstarteram 10. März 2015 um 19:28

Zitat:

@Timmerings Jan schrieb am 10. März 2015 um 19:49:48 Uhr:

Und was den Unterschied zu den Winterrädern angeht, wirst du eingestehen müssen, dass du dir das Problem ganz allein selbst eingebrockt hast. Wenn du sommers und winters wild verschieden weit herausstehende Räder fahren willst, sieht das Ganze nun mal eine Hälfte des Jahres über besch... aus.

Naja, wenn ich nichts ziehen oder rausstellen muss, sieht es ja auch im Winter auch noch gescheit aus.

Die Räder jetzt (16 Zoll Serienfelgen mit Winterreifen) stehen wirklich eher innen rein, das habe ich so noch nicht bei vielen Autos gesehen. Sieht nicht auffallend schlecht aus, aber man könnte problemlos noch Spurplatten einbauen und die Räder stehen nicht raus.

Da sind noch 2,5 bis 3 cm Luft zur Kotflügelkante, deshalb hoffe ich ja dass die anderen Felgen so draufgehen.

Ich mache morgen bei Tageslicht mal ein Bild davon, dann siehst du was ich meine.

Zitat:

@Provaider schrieb am 10. März 2015 um 20:02:34 Uhr:

Evtl könnte es ein unterschied machen die richtigen Reifen zu wählen für das Eintragen, den die haben nach ETRO auch Spielraum. Da mal einen Reifenfachmann fragen, und wenn sie nur zum Eintragen taugen und danach weiter verkauft werden.

Du wirst eh ne Einzelabnahme bekommen wegen den Federn, da wird dann diagonal aufgebockt, nun sollte überrall der Kuli durchpassen. die Böcke sind so 10-15cm hoch. Kannst aber bestimmt rausgooglen. Dann darfst noch einen Schweller überfahren. Dann hat sich das mit der Freigängigkeit.

Die Reifenlaufflächen müssen ja nach der neuen Norm in bestimmten Winkeln abgedeckt sein. Das kannst du auch selber prüfen.

Ich möchte ja die 225'er Reifen drauf machen, bei allen breiteren müsste laut Gutachten definitiv nachgearbeitet werden.

Da gibt es dann noch 225/35 und 225/40 zur Auswahl. Eigentlich müssten die 35'er ja eher passen.

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