Leihwagen mit Sommerreifen auf schneebedeckten Straßen

Mann, oh Mann, das ist zum Mäusemelken.

Wir waren gerade bemüht, kurzfristig für einen Mitarbeiter für ein paar Tage einen Leihwagen zu beschaffen. Dieser sollte natürlich mit Winterreifen bestückt sein, da hier bei uns hier im Süden der Winter Einzug hält bzw. Einzug gehalten hat.

Aber was soll ich sagen: Dies ist ein odyssee-mäßiges Unterfangen, fast unmöglich. Nach endlosen Telefonaten haben wir dann doch noch einen „aufgetrieben“, der Winterreifen hat und nicht nur mit Sommerreifen ausgestattet ist.

Da wird in Deutschland alles und jedes reglementiert und verboten, ob sinnvoll oder nicht. Nur hier, wo meines Erachtens eine entsprechende Bestimmung durchaus ihre Berechtigung hätte, herrscht „luftleerer Raum“. Ist die Vermieter-Lobby so stark?

Dabei wäre es doch relativ einfach: Wenn die Verleiher verpflichtet würden, generell z.Bsp. im Zeitraum vom 01. November bis 31. März nur Fahrzeuge mit Winterbereifung verleihen zu dürfen. Das wäre doch mal eine Reglementierung, die tatsächlich zur allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen würde. Und ich hätte auch nichts dagegen einzuwenden, sofern dann die Mietpreise ein paar Euro am Tag höher ausfallen würden.

Ich für meinen Teil möchte jedenfalls nicht unbedingt im Schneegestöber einem „zwangsweise“ sommerbereiften Leihwagen-Fahrer begegnen ...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Da gibt es einen einfachen Weg. Man mietet woanders.

Genau.

Ich wollte vor kurzem, als es in Bayern gut Schnee hatte, für eine Woche einen Kleinwagen mieten. Einer der ganz großen Vermieter hatte die Vorstellung, dass er brutto ~19€/Tag für Winterreifen verlange könnte. Ich habe extra telefonisch nachgefragt, ob die das Ernst meinen. Antwort war: Ja, es gebe keine Pflicht, und wenn ich ohne das bestelle, wäre das eine Problem des Fahrzeugführers, ohne zu fahren. Bei 7 Tagen hätte ich die kleinen Polo-Reifen schon fast selber kaufen können, da waren wir bei ~130€ nur für die Winterreifen.

Die (kleinere regionale) Konkurrenz wollte 20€ für die Dauer der Anmietung, hat letztlich selbst die nicht verlangt. Mietet man halt da. Problem ist, dass die z.B. am Flughafen nicht vertreten wären.

Grüße
Einbayer

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Zitat:

Original geschrieben von Soloyo1


Aber wo kein Kläger da auch kein Richter also belassen wir es alle dabei und warten ab was Passiert;-).

Dann aber als Vorschrift nicht nur für Flottenfahrzeuge, sondern für ALLE deutschen, denn es macht im straßenverkehr keinen unterschied, ob das sommerbereifte fahrzeug auf der schneedecke zu Sixt, Hertz, Avis...oder zu Lieschen Müller gehört.

Jedoch spätestens hier wird wieder die hälfte aller deutschen lauthals aufschreien und sich gegen diese "zwangsauferlegung" wehren.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Dann aber als Vorschrift nicht nur für Flottenfahrzeuge, sondern für ALLE deutschen, denn es macht im straßenverkehr keinen unterschied, ob das sommerbereifte fahrzeug auf der schneedecke zu Sixt, Hertz, Avis...oder zu Lieschen Müller gehört.

Also, meine Freundin hat zwei Autos, einen A3 und einen Boxster, und natürlich hat sie auf dem Porsche keine Winterreifen - das wäre ja auch total schwachsinnig auf Schnee mit dem Boxster rumzueiern und den allradgetriebenen Audi in der Garage zu lassen. Warum möchtest Du nun, daß sie zukünftig auch den Porsche mit Winterreifen ausrüstet, obwohl sie diese niemals benötigen wird?

PS: Ach ja, meine Freundin heißt nicht Lieschen Müller...😉

hallo lieschen hadrian... 😁

nein, es geht um ALLE fahrzeuge, welche am fließenden verkehr teilnehmen.
ob der porsche in der garage WR oder SR hat, dürfte in der tat ziemlich egal sein. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Soloyo1


Aber wo kein Kläger da auch kein Richter also belassen wir es alle dabei und warten ab was Passiert;-).
Dann aber als Vorschrift nicht nur für Flottenfahrzeuge, sondern für ALLE deutschen, denn es macht im straßenverkehr keinen unterschied, ob das sommerbereifte fahrzeug auf der schneedecke zu Sixt, Hertz, Avis...oder zu Lieschen Müller gehört.

Jedoch spätestens hier wird wieder die hälfte aller deutschen lauthals aufschreien und sich gegen diese "zwangsauferlegung" wehren.

Dem habe ich nix hinzuzufügen!

Ich hatte bis jetzt immer Winterreifen und habe kein Problem damit von Oktober bis April mit Winterbereifung zu fahren auch nicht wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wer Allgemeine Sicherheit im Strassenverkehr als Zwangsauferlegung sieht sollte seinen Führerschein lieber gleich abgeben.

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Wobei die Versicherung im Falle eines Falles bei fehlenden WR durchaus Theater machen kann. Das schöne ist ja, daß man als Fahrer auch bei Mietwagen auf die Ausrüstung zu achten hat. Wäre nur mal interessant zu erfahren,wie deren z.b. Vollkaskoversicherung in einem solchen Fall reagiert.
Aber Müller-Hadrian kann beruhigt sein - bei meinen Garagenschläfern kommen auch keine WR drauf....😛😁

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Aber Müller-Hadrian kann beruhigt sein - bei meinen Garagenschläfern kommen auch keine WR drauf....😛😁

Und trotzdem könntes Du damit auch im Winter rumfahren - wenn es denn die Witterungsbedingungen zulassen würden. Oder hast du etwa Saisonkennzeichen...?😛😁

Also ist eine Plicht, Winterreifen während eines bestimmten Zeitraumes zwingend zu nutzen, Bullshit...😉

Eine Pflicht gibt es nicht. Nur in diesem Winter hab ich mal zufällig welche drauf und schon kommt die Pracht von oben...🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Aber Müller-Hadrian kann beruhigt sein - bei meinen Garagenschläfern kommen auch keine WR drauf....😛😁
Und trotzdem könntes Du damit auch im Winter rumfahren - wenn es denn die Witterungsbedingungen zulassen würden. Oder hast du etwa Saisonkennzeichen...?😛😁

Also ist eine Plicht, Winterreifen während eines bestimmten Zeitraumes zwingend zu nutzen, Bullshit...😉

Heya,

es ist aber wohl doch ein Unterschied, ob ich mein Sommerauto auch ohne Winterreifen und Saisonkennzeichen "einwintere" oder bei arktischen Bedingungen an jemanden verleihe.

Gedankenspiel: Mein Sommerauto steht mit Sommerreifen in der Garage und wird im Winter geklaut. Der Dieb verursacht einen Unfall, der mit angemessener Bereifung vermeidbar gewesen wäre. Bin ich schuld? =)

Elderian

Zitat:

Original geschrieben von Elderian



Gedankenspiel: Mein Sommerauto steht mit Sommerreifen in der Garage und wird im Winter geklaut. Der Dieb verursacht einen Unfall, der mit angemessener Bereifung vermeidbar gewesen wäre. Bin ich schuld? =)

Elderian

Ich würde sagen:"Nein". Der Fahrer, in Deinem Fall der Autodieb, ist ja für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

Wenn der ein Auto mit SR bei winterlichen Bedingungen klaut und damit einen Unfall baut...selbst Schuld🙄😁

So ist es. Der Autodieb trägt hier 100% der Verantwortung.

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