Leihwagen bei Garantie
Hi,
es geht wiedermal um unseren 3c, da jetzt die Heckscheibe anfängt blind zu werden und es geräusche aus der b-säule, aus dem amaturenbrett und aus der mittelkonsole gibt. Kommt unser auto wiedermal am Montag in die Werkstatt, außerdem raucht der passi noch sehr stark weiss aus dem auspuff und kühlwasser verschwindet aus dem kreislauf. Von daher meinte der VW Service Leiter nach vielem hin und her das der Wagen aber mindestens 2 Tage in der Werkstatt bleiben muss.
Wie sieht das jetzt aus, wir brauchen natürlich das auto meine eltern müssen beide mit dem auto zur arbeit fahren usw. Und da das ja eher unplanmäßig war der der nun in die Werkstatt muss und dann auch noch so lang, besteht natürlich die frage ob uns ein Leihwagen zusteht. Da es ja garantie arbeiten sind. Habe mal gehört, das bei garantie arbeiten über 20aw's der Leihwagen bezahlt wird. Wie ist das denn jetzt in wirklichkeit?
Wäre toll wenn jemand was dazu sagen könnte.
Gruß Dominik
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von golfforce
Moin!
Ich weiß ja nicht wie du zu deinem Auto gekommen bist, ich hab meines selbst bezahlt und bin der Meinung, damit schon ordentlich in Vorleistung gegangen zu sein. ....
Gruß
Golfforce
Sorry, aber weißt Du was Du da schreibst? Vorleistung? Wo, wie, wann? Du bekommst ein Auto, dafür zahlst Du. Wo leistest Du dann eine Vorleistung?
Es ist doch meistens so: Die, die am meisten am Preis feilschen, oder 600km fahren, um das Auto 1% günstiger zu bekommen, die wollen dann beim Händler um die Ecke (weil der ja am nähesten ist) einen kostenlosen Ersatzwagen. Finde ich klasse. Schon mal einen Ersatz-TV oder einen Ersatz-PC von Mediamarkt und Co bekommen? Es ist doch schon ein super Entgegenkommen, wenn man für 19,- einen Golf oder A3 als Ersatz bekommt. Bei anderen Vermietern zahlt man 50,- und mehr am Tag.
Gruß Axel
16 Antworten
Das dem wirklich so ist wage ich zu bezweifeln. Sonst würden die Gerichte nur noch mit solchen Klagen überlastet sein. Weder bei Dell noch Quelle oder Saturn habe ich ein Leihgerät für PC, Fernseher oder Expresso-Maschine bekommen. Es gibt ja bei allen anbietern in den AGB auch den Ausschluß von folgeschäden, was im eigendlichen Sinne auch eine eingeschränkte Mobilität sein würde.
Was bei den Autoherstelleren aber fast immer greift ist die Mobilitätstgarantie oder die Kulanz des Händlers. Ich habe zumindest bei den 2 Garantiefällen bisher immer einen Leihwagen bekommen, und wenn der Händler das als Probefahrt abgerechnet hat. Da kommt es halt immer auf die Art und Weise der "Verhandlungen" an. Wer zum Händler geht und von beginn an nur rumschreit und nach einem Leihwagen schreit, wird diesen in den seltensten Fällen auch bekommen.
Bei einem freundlichen Wesen und einem netten Umgang und freundlichen nachhacken wird man diesen sicher bekommen. Wenn nicht, kann man beim nächsten mal immer noch zu einem anderen Händler gehen. VW gibt es ja an jeder 2. Kreuzung.
Zitat:
Original geschrieben von golfforce
Moin!
Ich weiß ja nicht wie du zu deinem Auto gekommen bist, ich hab meines selbst bezahlt und bin der Meinung, damit schon ordentlich in Vorleistung gegangen zu sein. ....
Gruß
Golfforce
Sorry, aber weißt Du was Du da schreibst? Vorleistung? Wo, wie, wann? Du bekommst ein Auto, dafür zahlst Du. Wo leistest Du dann eine Vorleistung?
Es ist doch meistens so: Die, die am meisten am Preis feilschen, oder 600km fahren, um das Auto 1% günstiger zu bekommen, die wollen dann beim Händler um die Ecke (weil der ja am nähesten ist) einen kostenlosen Ersatzwagen. Finde ich klasse. Schon mal einen Ersatz-TV oder einen Ersatz-PC von Mediamarkt und Co bekommen? Es ist doch schon ein super Entgegenkommen, wenn man für 19,- einen Golf oder A3 als Ersatz bekommt. Bei anderen Vermietern zahlt man 50,- und mehr am Tag.
Gruß Axel