leichenwagen anhupen - verwerflich?
hallo!
ich hab mir letztens bei einer längeren fahrt über eine interessante frage gedanken gemacht.
und zwar ob es verwerflich ist einen leichenwagen anzuhupen. der grund des anhupens soll jetzt nicht thematisiert werden. ich denke an fahrfehler, dgl.
grenzt das an störung der totenruhe? selbstverständlich fahren leichenwagen nicht immer beladen, aber das weiß man ja nicht.
vor längerem habe ich auf einer autobahnauffahrt einen pferdetransporter angehupt, da er mich sonst über eine sperrlinie geschnitten hätte. da habe ich mir dann von meiner besseren hälfte anhören können, dass ich das aufgrund der schreckhaftigkeit von pferden nicht hätte tun dürfen.
- ähnliche situation
bin auf meinungen gespannt!
ps: & nein, ich hab keine ferien und stehe auch nicht unter quarantäne.
lg
Beste Antwort im Thema
Stört den Toten wenig.
61 Antworten
Zitat:
@bimota schrieb am 12. März 2020 um 15:36:20 Uhr:
aber da würde ich vom Hupen zur Anzeige des Überholvorganges auch darauf verzichten (macht sowieso eigentlich keiner).
Bist du schonmal auf der Autobahn gefahren?
Die Lichthupe kommt da ziemlich häufig genau aus dem Grund zum Einsatz.
Zitat:
@FWebe schrieb am 12. März 2020 um 18:27:37 Uhr:
Zitat:
@bimota schrieb am 12. März 2020 um 15:36:20 Uhr:
aber da würde ich vom Hupen zur Anzeige des Überholvorganges auch darauf verzichten (macht sowieso eigentlich keiner).
Bist du schonmal auf der Autobahn gefahren?
Die Lichthupe kommt da ziemlich häufig genau aus dem Grund zum Einsatz.
Lichthupe ungleich Hupe
Zitat:
@FWebe schrieb am 12. März 2020 um 18:27:37 Uhr:
Zitat:
@bimota schrieb am 12. März 2020 um 15:36:20 Uhr:
aber da würde ich vom Hupen zur Anzeige des Überholvorganges auch darauf verzichten (macht sowieso eigentlich keiner).
Bist du schonmal auf der Autobahn gefahren?
Die Lichthupe kommt da ziemlich häufig genau aus dem Grund zum Einsatz.
Eigentlich macht das keiner, auch nicht auf der Autobahn, vor einem normalen, gerade wirklich möglichen Überholvorgang, die Lichthupe zu betätigen.
Eine Lichthupe wird immer nur dann eingesetzt, wenn das überholen gerade nicht möglich ist und soll heißen: "Platz da, ich will vorbei !"
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2020 um 18:31:18 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 12. März 2020 um 18:27:37 Uhr:
Bist du schonmal auf der Autobahn gefahren?
Die Lichthupe kommt da ziemlich häufig genau aus dem Grund zum Einsatz.
...und soll heißen: "Platz da, ich will vorbei !"
Also bei mir heißt die Lichthupe: „Entschuldigung, wäre es möglich, dass sie ihr etwas langsam fahrenderes Gefährt bitte eine Spur weiter nach Rechts bewegen könnten. Vielen Dank“
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2020 um 18:31:18 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 12. März 2020 um 18:27:37 Uhr:
Bist du schonmal auf der Autobahn gefahren?
Die Lichthupe kommt da ziemlich häufig genau aus dem Grund zum Einsatz.Eigentlich macht das keiner, auch nicht auf der Autobahn, vor einem normalen, gerade wirklich möglichen Überholvorgang, die Lichthupe zu betätigen.
Eine Lichthupe wird immer nur dann eingesetzt, wenn das überholen gerade nicht möglich ist und soll heißen: "Platz da, ich will vorbei !"
Das habe ich tatsächlich bisher eher umgekehrt erlebt, das Leute angehupt wurden, die die freie Spur neben sich noch nicht entdeckt haben.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. März 2020 um 18:29:57 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 12. März 2020 um 18:27:37 Uhr:
Bist du schonmal auf der Autobahn gefahren?
Die Lichthupe kommt da ziemlich häufig genau aus dem Grund zum Einsatz.Lichthupe
ungleich Hupe
So ist es richtig, zumal es doch deutlich genug definiert ist, oder sind Leuchtzeichen nicht eindeutig genug?
Zitat:
@xadrus1799 schrieb am 12. März 2020 um 16:55:22 Uhr:
Zitat:
@v8.lover schrieb am 12. März 2020 um 09:15:05 Uhr:
Stört den Toten wenig.Komisch, ich bin mir sicher im StGb gibt es einen Paragraphen mit dem Titel "Störung der Totenruhe"
Jetzt ist nur die Frage ob ein Auffahrunfall nach § 168 (2) StGb eine Straftat ist oder ob Hupen vielleicht sogar unter § 168 (3) StGb fällt./s
Vielleicht mal diesen § 168 StGB lesen, ist ganz einfach zu verstehen, selbst als Laie.
Hupen als Gefahrensignal erachte ich weder beim Leichenwagen, Krankenwagen, Feuerwehrwagen, Polizei oder Rentnerfahrzeug für verwerflich. Manchmal ist es einfach notwendig, denn nicht alles lässt sich durch Bremsen regulieren.
Zitat:
@FWebe schrieb am 12. März 2020 um 18:27:37 Uhr:
Zitat:
@bimota schrieb am 12. März 2020 um 15:36:20 Uhr:
aber da würde ich vom Hupen zur Anzeige des Überholvorganges auch darauf verzichten (macht sowieso eigentlich keiner).
Bist du schonmal auf der Autobahn gefahren?
Die Lichthupe kommt da ziemlich häufig genau aus dem Grund zum Einsatz.
Oh ja, diese Lichthupe kommt dann von besonders intelligenten Fahrern zum Einsatz wenn man entweder hinter einem anderen herfährt und man den auch überholen möchte oder wenn man neben einam LKW ist und nicht auf die rechte Spur fahren kann.
Im Übrigen bekomme ich von den genannten auch die Lichthupe in den genannten Situationen wenn ich mit meiner Corvette unterwegs bin und dann wenn frei ist wird der Lichtkegel immer kleiner im Rückspiegel.
Diese Lichthuper gehen mir gehörig auf den Geist.
"Lichthupe bei Gefahr und beim Überholen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 16 StVO zum Thema Warnzeichen, wann Sie die Lichthupe benutzen dürfen. Das sind genau zwei Situationen:
-Wenn Sie sich oder andere gefährdet sehen
-Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen (auch § 5 Absatz 5 StVO)
Die gängige Praxis, jemandem per Lichthupe Vorrang zu gewähren, ist also eigentlich verboten. Genauso, wie beispielsweise die Fahrer entgegenkommender Fahrzeuge mittels Lichthupe auf eine Radarfalle aufmerksam zu machen.
Sie dürfen die Lichthupe jedoch betätigen, wenn der Fahrer eines auf der linken Spur fahrenden Fahrzeugs Ihre Überholabsicht nicht erkennt, obwohl Sie links blinken. Allerdings dürfen Sie sie nur kurz geben, also stoßweise und wenige Sekunden lang. Wenn Sie dabei den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten (geregelt in § 4 StVO, halber Tachowert), begehen Sie weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Nötigung.
Lichthupe – wann ist es Nötigung?
Beträgt der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen nur wenige Meter und wird der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs unter Betätigung der Lichthupe über eine längere Strecke dazu gezwungen, die linke Spur zu räumen oder schneller zu fahren, kann gegen den Drängler strafrechtlich ermittelt werden. Ihm drohen neben einer hohen Geldstrafe ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis."
Die Frage ist jetzt: darf ich einen Leichenwagen mit Licht "anhupen"?😁
Nach jahrzehntelanger Fahrpraxis habe ich irgendwann festgestellt, dass nur ein Tritt auf das Bremspedal Gefahrensituationen entschärft, Huperei oder wildes Gestikulieren führt manchmal sogar zur Eskalation.
Vor vielen Jahren ist jemand mit dem Leichenwagen zum Getränkemarkt gefahren, das ging dann groß durch die lokale Presse.
Sein Arbeitgeber hat sich dann von ihm getrennt.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. März 2020 um 18:33:31 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2020 um 18:31:18 Uhr:
...und soll heißen: "Platz da, ich will vorbei !"Also bei mir heißt die Lichthupe: „Entschuldigung, wäre es möglich, dass sie ihr etwas langsam fahrenderes Gefährt bitte eine Spur weiter nach Rechts bewegen könnten. Vielen Dank“
Du bist halt ein höflich denkender Mensch.
Zitat:
@servicetool schrieb am 13. März 2020 um 06:27:52 Uhr:
Vor vielen Jahren ist jemand mit dem Leichenwagen zum Getränkemarkt gefahren, das ging dann groß durch die lokale Presse.
Sein Arbeitgeber hat sich dann von ihm getrennt.
Manche Leute... haben ja sonst nix, wo sie sich drüber aufregen können. 🙄
Was würden die dann erst bei dem sagen?! 😁
https://img.memecdn.com/...cremation-are-too-mainstream_c_7165954.webpZitat:
@PeterBH schrieb am 12. März 2020 um 20:02:16 Uhr:
Zitat:
@xadrus1799 schrieb am 12. März 2020 um 16:55:22 Uhr:
Komisch, ich bin mir sicher im StGb gibt es einen Paragraphen mit dem Titel "Störung der Totenruhe"
Jetzt ist nur die Frage ob ein Auffahrunfall nach § 168 (2) StGb eine Straftat ist oder ob Hupen vielleicht sogar unter § 168 (3) StGb fällt./s
Vielleicht mal diesen § 168 StGB lesen, ist ganz einfach zu verstehen, selbst als Laie.
Hupen als Gefahrensignal erachte ich weder beim Leichenwagen, Krankenwagen, Feuerwehrwagen, Polizei oder Rentnerfahrzeug für verwerflich. Manchmal ist es einfach notwendig, denn nicht alles lässt sich durch Bremsen regulieren.
Mir ist schon klar dass das nirgends zutrifft.
https://www.urbandictionary.com/define.php?term=%2Fs
Trotzdem ist ja klar geregelt wofür so eine Hupe eingesetzt werden darf (sowohl innerorts als auch außerorts), da finde ich ist es egal welcher Verkehrsteilnehmer. Hat ja dann nichts mit Respektlos zu tun!
Zitat:
@euro5diesel schrieb am 12. März 2020 um 09:07:48 Uhr:
hallo!ich hab mir letztens bei einer längeren fahrt über eine interessante frage gedanken gemacht.
und zwar ob es verwerflich ist einen leichenwagen anzuhupen. der grund des anhupens soll jetzt nicht thematisiert werden. ich denke an fahrfehler, dgl.
grenzt das an störung der totenruhe? selbstverständlich fahren leichenwagen nicht immer beladen, aber das weiß man ja nicht.
[…]
Es wird sich so verhalten wie mit Jesus und dem ewigen Juden. :O
Ob es verwerflich ist, muss mit dem eigenen Gewissen geklärt werden.
Ob es in der Situation angebracht ist bzw. legal führt die StVO auf.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. März 2020 um 18:31:18 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 12. März 2020 um 18:27:37 Uhr:
Bist du schonmal auf der Autobahn gefahren?
Die Lichthupe kommt da ziemlich häufig genau aus dem Grund zum Einsatz.Eigentlich macht das keiner, auch nicht auf der Autobahn, vor einem normalen, gerade wirklich möglichen Überholvorgang, die Lichthupe zu betätigen.
Eine Lichthupe wird immer nur dann eingesetzt, wenn das überholen gerade nicht möglich ist und soll heißen: "Platz da, ich will vorbei !"
Ich fahre zur zeit (nur) noch 1000km wöchentlich auf der BAB. Und dabei oft etwas schneller als durschnitt aber langsamer als die wirklich zügigen Fahrer, so dass ich häufig überhole aber es auch oft noch jemanden gibt der noch schneller ist und mich auch überholen will.
Dann wird von weitem schon die Lichthupe betätigt wenn sich ein schnelleres Auto einer Gruppe von Fahrzeugen nähert. -Finde ich gut. ich tendiere dann eher dazu dieses Auto vorbeizulassen, bevor ich selber überhole.
Ich selbst benutze die Lichthupe auch oft um einen vorausfahrendes Fahrzeug zu bitten platz zu machen, wenn zB Rechts frei ist und ich vorbei will oder wenn ich das Gefühl habe das jemand in den Weg fahren könnte.
WEnn natürlich rechts nicht frei ist, ist es unnötig.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 13. März 2020 um 12:01:04 Uhr:
Dann wird von weitem schon die Lichthupe betätigt wenn sich ein schnelleres Auto einer Gruppe von Fahrzeugen nähert. -Finde ich gut. ich tendiere dann eher dazu dieses Auto vorbeizulassen, bevor ich selber überhole.
Da es immer noch eine Richtgeschwindigkeit gibt, ist so ein Verhalten weder angebracht, noch muss man es berücksichtigen. Man hat max. seinen ÜberholWUNSCH damit anzukündigen aber keine Dauerfeuer aus der Ferne zu zünden.