LED Unterboden beleuchtung
Hallo zusammen
Hat vielleicht jemand von euch erfahrung mit dem einbau von LEDs an den Seitenschweller a la Brabus?
Es würde doch irgendwie Geil ussehen wenn man es zusammen mit der Innenbeleuchtung schalten könnte...
Wenn jemand so etwas schon verbaut hat hoffe ich um nähere infos.
Vielen Dank und Freundliche Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nico_ehrat
Es würde doch irgendwie Geil ussehen wenn man...
....aus kilometern entfernung erkennen kann, das es sich um einen
"ey alda, fett krasse dreia beähmwäh"handelt und sich wiedermal jeder freut, das an den klischee's was wahres drann ist.....
btt: dein vorhaben ist so nicht zulässig!
ansonsten wurde das thema bereits mehrfach durchgekaut nebst dem legalen weg einer umfeldbeleuchtung.......
25 Antworten
Nur mal zur Erinnerung, falls es jemand von euch aus den Augen verloren haben sollte:
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Im Klartext:
Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.
Genau das hatte ich dem TE schon mitgeteilt, nur halt ohne Paragrafen. Wo der Unterschied zu einem Pfützenlicht sein soll, erschließt sich mir hier nicht. Wer schon bei dieser Lichtmenge irritiert ist, sollte besser Städte wie Frankfurt usw bei Nacht meiden. Das Risiko bei einem Betrieb sollte ihm allerdings bewußt sein. Zudem schrieb der TE ja, das er das Licht nicht bei der Fahrt verwenden möchte, sondern als Begrüßungslicht/Pfützenlicht. Ich bin ja schon sehr kleinkariert, aber den krempel kannst du mitlerweile in jedem Auto mitbestellen, und teilweise sind das ganze Festbeleuchtungen (nicht von der Lichtstärke her, eher vom Umfang).
Mal OT, wie ist das Gesetzlich Zulassungstechnisch bei Sidepipes???
Weiß das jemand..🙂
http://www.youtube.com/watch?v=t7mStcymQqA
Zitat:
Original geschrieben von eibe10
Mal OT, wie ist das Gesetzlich Zulassungstechnisch bei Sidepipes???
Weiß das jemand..🙂
http://www.youtube.com/watch?v=t7mStcymQqA
Die Auslassrichtungen sind irgendwo festgeschrieben. Frag mich jetzt nicht wo das steht, aber ich glaube nicht, das das hier in Deutschland zulassungsfähig wäre. Unterschiede bestehen ja schon bei Modellvarianten mit DPF und ohne DPF (Auspuffkrümmung) - und ich fresse JLOs gut versicherten hintern, wenn das nicht irgendwo im Gesetzbuch/Zulassungsverordnungen/Sonstwo steht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von -Wahnsinn-
Die Auslassrichtungen sind irgendwo festgeschrieben
StVZO §47c
Zitat:
Die Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45° zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, daß das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Die Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45° zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, daß das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.
Danke. Wie hast du das so schnell gefunden? :-)
Eibe,
vielleicht hilft dir das hier weiter: Klick mich
Ist das jetzt wieder nur so ein Gedankenspiel, oder rödelst du dir sowas tatsächlich dran? 😁
Danke, weiß ich bescheid..
Zullassungsordnung §47c.. Danke..🙂
Gern 😉
Wenn der TE noch hilfe möchte, möge er sich bitte zurückmelden.
Wenns mal fertig ist, gibts nen Video.. der Punkt ist halt, das man bei einem so kurzen Auspuff natürlich etwas mehr raus machen kann..😉
Zitat:
Original geschrieben von -Wahnsinn-
Zudem schrieb der TE ja, das er das Licht nicht bei der Fahrt verwenden möchte, sondern als Begrüßungslicht/Pfützenlicht.
Die geplante Verwendung ist ja im Grunde genommen irrelevant. Es kommt nur darauf an, daß das Ganze zulassungsfähig ist und dazu müssen bestimmte Bauvorschriften eingehalten werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die geplante Verwendung ist ja im Grunde genommen irrelevant. Es kommt nur darauf an, daß das Ganze zulassungsfähig ist und dazu müssen bestimmte Bauvorschriften eingehalten werden.Zitat:
Original geschrieben von -Wahnsinn-
Zudem schrieb der TE ja, das er das Licht nicht bei der Fahrt verwenden möchte, sondern als Begrüßungslicht/Pfützenlicht.
Macht ja auch nichts, der TE meldet sich nichtmehr. Trotzdem interessantes Thema!