LED Umrüsten=neue Schaltereinheit ?!?!

BMW 3er E46

Hallo

Hallo Wollte Mein M3 Auf Facelift Rückleuchten umrüsten.
doch jetzt habe ich erfahren das man bis bj 09/2001 eine neue Schaltereinheit braucht.Mein Auto ist bj 01/2001

Jetzt meine frage:
Welche neue Schaltereinheit ?
Bei Ebay Gibts zig tausend Schaltereinheiten.

Welche Muss ich haben wäre um ein link oder ähnliches dankbar.

um eine antwort wäre ich dankbar.

20 Antworten

Ist in den NL zum Bsp schon mal keine Pflicht. Genauso darf man in Autos vor 2006 die Halogen zu Xenon Umbausätze einbauen.

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Ist in den NL zum Bsp schon mal keine Pflicht. Genauso darf man in Autos vor 2006 die Halogen zu Xenon Umbausätze einbauen.

Kann ich mir absolut nicht vorstellen. Denn diese Einbausätze sind einfach nur gefährlich und blenden die anderen Verkehrsteilnehmer - und sowas kann in keinem EU-Land erlaubt sein, das ist unverantwortlich.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Kann ich mir absolut nicht vorstellen.

kann ich mir auch nicht vorstellen....

hast recht carlo,die blenden wirklich extrem.....

www.xenonset.nl

Nieuwe wetgeving xenon alleen voor nieuwe auto's vanaf 2006.

Indien een XENONVISION conversie systeem achteraf word inbouwt bij een auto van na 1 juli 2006, dient deze aan de zelfde eisen te voldoen als een affabriek systeem. Dat betekend dat deze dient te zijn voorzien van een koplampwiswasinstallatie en automatische niveauregeling.
Auto's voor 1 juli 2006 waarbij al XENONVISION is aangebracht, of als nog wordt aangebracht, zijn nog vrij van deze wetswijziging

ÜBERSETZUNG:

Wenn ein Xenonvision System nachträglich eingebaut wird bei einem Auto, dass nach dem 1. Juli 2006 zugelassen ist, werden an dieses Auto die selben Richtlinien gestellt, wie an ein Auto, welches ab Fabrik Xenon hat. Das heisst, dass es eine Scheinwerferreinigungsanlage und Niveauregulierung hat.
Autos vor dem 1. Juli 2006 wo Xenonvision eingebaut ist oder eingebaut wird sind frei von dieser Regelgebung.

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Gut, das schreiben DIE. Jetzt würde mich noch interessieren, was denn der Gesetzgeber dazu sagt. Ich denke, es gibt genug Regelungen (und die gibt es IMMER), die festlegen, dass andere Verkehrsteilnehmer durch das Abblendlicht nicht geblendet werden dürfen. Und allein an dieser Vorschrift scheitert dieser Schrott schon.

Kannst du selbst schauen. RDW ist dafür die zuständige Organisation und deren Regelgebung ist wie unsere Zulassungsverordnung. Dort steht das auch. Ich habe fast jede Woche mit diesen Umbauten zu tun und mache auch die APK (TÜV Prüfung). Das einzigste, was stimmen muss, ist das Lichtbild. Das ist aber nicht die einzigste Regelgebung, wo man sich als Deutscher an den Kopf fast.

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