ForumA6 4B
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4B
  7. led tfl audi s6 sind endlich drinnen!

led tfl audi s6 sind endlich drinnen!

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 4. März 2007 um 1:28

hey,

so nun endlich sind die tagfahrleuchten eingebaut! ich hab mal n bild angehängt!

es sieht sau gut aus!aber ich kann niemandem empfehlen den umbau zu machen, is ne heiden arbeit! und man muß richtig viel "kaputt" schneiden!

achja is n 2,5 tdi mit ladeluftkühler auf der rechten seite;-)

Ähnliche Themen
91 Antworten
am 5. März 2007 um 15:12

Sag mal, willst du das nicht kapieren?

Mich interessierts ein Sch*****, aber es bleibt illegal ohne Eintragung.

Ich kapier´ es sehr wohl.

Mir ist´s auch egal, was andere machen, ich gebe hier nur die Rechtsmeinung wieder.

Die Anbringungsvorschriften sind bei uns gesetzlich geregelt.

Begrenzungslicht:

Abstand des äussersten Punktes der Leuchtfläche von der Aussenkante des Fahrzeuges kleiner gleich 400mm.

Abstand des innersten Punktes der Leuchtfläche von der Fahrzeugmitte grösser gleich 300mm

Abstand des untersten Punktes der Leuchtfläche von der Fahrbahn grösser gleich 350mm

Abstand des obersten Punktes der Leuchtfläche von der Fahrbahn kleiner gleich 1500mm (2100mm in Ausnahmefällen)

Der Technische Dienst des zust. Ministeriums wird´s doch wissen, was erlaubt ist und was nicht, und solange das Teil entsprechend seiner Bestimmung, hier also Tagfahrlicht und Begrenzungslicht betrieben wird, besteht keine Eintragungspflicht.

Zitat:

In vielen anderen Ländern (auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen.

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer

Weißes Licht

Automatisches Einschalten mit der Zündung

Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten

Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)

Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

ECE-R87-Richtlinie für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

Montageort: Fahrzeugfront

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht brennen (Ausnahme: Lichthupe).

Abstand vom Boden: mindestens 250mm, maximal 1500mm

Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600mm

Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400mm

Somit ergeben sich die Anbringungsvorschriften für die S6-TFL, da sie ja beide Leuchtenarten vereinen, wie folgt:

Abstand vom Boden: mindestens 350mm, maximal 1500

Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600mm

Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400mm

am 5. März 2007 um 16:59

Ich sehe das ähnlich wie BP-Hatzer . Es gibt doch mehrere Zubehörteile, wo nachträglich lediglich der ordnungsgemäße An-/Einbau überprüft wird & nicht die eigentliche Zulässigkeit dieses Teiles, weil eben dies vorrausgesetzt ist.

Hoffentlich artet der Thread hier nicht wieder in eine Grundsatzdiskussion aus... :rolleyes:

Grüße, rene

PS: ich würde die Leuchten auch gern mal im ausgeschaltetem Zustand sehen wollen

am 5. März 2007 um 17:42

BP-Hatzer, kein Widerspruch.

Aber es ist doch zu bedenken, dass die gesamte Genehmigung der Tagfahrleuchten vom S6 4F nur für das eine Fahrzeug mit der entsprechenden ABE vorliegen.

Das ist doch bei normalen Scheinwerfern nicht anders.

Wenn ich die S-Klasse Scheinwerfer beim Golf 2 einbaue (kommt mir bekannt vor, dieses Beispiel), dann habe ich Scheinwerfer mit E-Zeichen.

Der Golf ist an sich auch zugelassen.

Die Scheinwerfer baue ich genau in dem Winkel und mit den Abständen wie vorher ein.

Ergebnis:

Sch*****.

Das ist doch genau das Gleiche.

Nur..

woher kommt ne ABE, wennst die Teile beim :) kaufst???

Für Originalteile der Fahrzeughersteller bekommst nichts schriftliches, das höchste der Gefühle ist ne Traglastbescheinigung, aber dann sind wir schon fast am Ende.

Du darfst ja auch ne Golf2 GTI-Lippe ohne irgendwelchen ABE oder TÜV an deinen Golf2 GL schrauben, ist ein Originalteil und passt auch einwandfrei.

Oder all diese Golf2Jetta-Umbauten, da gibt es für die Scheinwerfer auch keine ABE, weil e-geprüft und Originalteil.

Also ich würde mir da nicht so nen Kopf machen drüber.

am 5. März 2007 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Aber es ist doch zu bedenken, dass die gesamte Genehmigung der Tagfahrleuchten vom S6 4F nur für das eine Fahrzeug mit der entsprechenden ABE vorliegen.

Die Scheinwerfer baue ich genau in dem Winkel und mit den Abständen wie vorher ein.

Ergebnis:

Sch*****.

...und genau da liegt der Hund begraben.

Ich bin der Meinung -ohne dies genau zu wissen- das eben der beispielhafte S-Klasse Scheinwerfer ein Prüfzeichen für die Zulassung als Scheinwerfer an sich hat & nicht in Verbindung mit einem bestimmten Modell. Ein S-Klasse Sheinwerfer muß ja die selben Besimmungen erfüllen, wie ein Golf Scheinwerfer. Wenn nun sämtliche Einbaumaße erfüllt werden, bin ich der Meinung das geht ok, eben dieser Einbau abgenommen ist.

Beispiel Motorrad (auch wenn der Sachverhalt nicht genau der gleiche ist). Ich hab mir da letztes Jahr die Blinker eines anderen Modells einer anderen Marke verbaut. Ausschlaggebend (auch bei der TÜV Untersuchung) war da wiederum das E-Prüfzeichen & die eingehaltenen Anbaumaße. Keine Eintragung notwendig. Genau so verhält es sich mit neuerdings erlaubten Zusatzleuchten (Begrenzungsleuchten); entscheident ist die Zulässigkeit der Leuchte.

Grüße, rene

am 5. März 2007 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3

Nur..

woher kommt ne ABE, wennst die Teile beim :) kaufst???

Für Originalteile der Fahrzeughersteller bekommst nichts schriftliches, das höchste der Gefühle ist ne Traglastbescheinigung, aber dann sind wir schon fast am Ende.

Du darfst ja auch ne Golf2 GTI-Lippe ohne irgendwelchen ABE oder TÜV an deinen Golf2 GL schrauben, ist ein Originalteil und passt auch einwandfrei.

Oder all diese Golf2Jetta-Umbauten, da gibt es für die Scheinwerfer auch keine ABE, weil e-geprüft und Originalteil.

Also ich würde mir da nicht so nen Kopf machen drüber.

Ich meine die ABE vom Fahrzeug. Originalteile haben ja nun keine ABE in dem Sinne.

Golf 2GL hat die gleiche ABE wie GTI.

Aber 4B nicht wie der 4F.

am 5. März 2007 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von rene12

 

...und genau da liegt der Hund begraben.

Ich bin der Meinung -ohne dies genau zu wissen- das eben der beispielhafte S-Klasse Scheinwerfer ein Prüfzeichen für die Zulassung als Scheinwerfer an sich hat & nicht in Verbindung mit einem bestimmten Modell. Ein S-Klasse Sheinwerfer muß ja die selben Besimmungen erfüllen, wie ein Golf Scheinwerfer. Wenn nun sämtliche Einbaumaße erfüllt werden, bin ich der Meinung das geht ok, eben dieser Einbau abgenommen ist.

Beispiel Motorrad (auch wenn der Sachverhalt nicht genau der gleiche ist). Ich hab mir da letztes Jahr die Blinker eines anderen Modells einer anderen Marke verbaut. Ausschlaggebend (auch bei der TÜV Untersuchung) war da wiederum das E-Prüfzeichen & die eingehaltenen Anbaumaße. Keine Eintragung notwendig. Genau so verhält es sich mit neuerdings erlaubten Zusatzleuchten (Begrenzungsleuchten); entscheident ist die Zulässigkeit der Leuchte.

Grüße, rene

Das ist es ja eben.

Ich meine eben, dass diese besagte Zulassung der Scheinwerfer halt nur für das getestete Fahrzeug bzw. Reihe gilt.

Schaust du mal in eine ABE rein.

Sportauspuff zum Beispiel.

Da stehen ja auch nur gewisse Fahrzeuge drin.

Wenn das DIng an nem anderen Wagen klebt, ist die ABE ungültig.

Was ist dann mit universal Seitenblinkern, wenn am Fahrzeug schon vorher Seitenblinker vorhanden waren und diese nur ersetzt wurden?

Es ist sogar das Entfernen von orig. Seitenblinkern ohne Genehmigung möglich, wenn stattdessen Blinker in den Aussenspiegeln (ebenfalls mit e-Prüfzeichen) vorhanden sind bzw nachgerüstet werden.

am 5. März 2007 um 19:10

Dann sind diese Blinker doch eben genau so freigegeben und an kein besonderes Fahrzeug gebunden.

Wir beenden das hier mal.

Hat doch mit dem eigentlichen Thema nix zu tun.

Denn es geht darum, ORIGINALTEILE von einem Fahrzeug auf ein ganz anderes zu montieren.

Das ist ganz anders zu sehen.

Ich behaupte, das E-ZEichen auf den LED-LEisten erlischt bei Enbau im 4B.

Lasse mich gerne belehren, aber nicht mit halbgaren Sachen.

 

P.S.:

Gestern wieder in PI nen Touran mit den S6-Leisten gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Ich behaupte, das E-ZEichen auf den LED-LEisten erlischt bei Enbau im 4B.

Nein - die Bauartzulassung für die Leuchte erlischt nicht - beim "E" Zeichen handelt es sich um eine Bauteilspezifische Prüfung und keine Gesamtzulassung an einem speziellen Fahrzeug.

Im Rahmen der Einbauvorschriften ( Einhaltung der Maße ) bedarf

es keiner weiteren Prüfung und Abnahme. E geprüfte Lampen und Leuchtmittel müssen auch nicht Eingetragen werden, jedoch vereinfacht es manchmal die Kommunikation mit unseren Verkehrswächtern. Die Info stammt von einem meiner Bekannten der beim TÜV Rheinland Prüfer ist.

mehr bilder!!!! aus der nähe im stand im dunkeln....

sabber

Bin mal auf Bilder vom gesammten Wagen gespannt...

In der kommenden Audi Scene ist ein 4B Avant drinnen, mit komplett Umbau auf Single Frame. Schaut echt klasse aus

am 28. April 2007 um 8:34

Zitat:

Original geschrieben von DottoreFranko

Nein - die Bauartzulassung für die Leuchte erlischt nicht - beim "E" Zeichen handelt es sich um eine Bauteilspezifische Prüfung und keine Gesamtzulassung an einem speziellen Fahrzeug.

Im Rahmen der Einbauvorschriften ( Einhaltung der Maße ) bedarf

es keiner weiteren Prüfung und Abnahme. E geprüfte Lampen und Leuchtmittel müssen auch nicht Eingetragen werden, jedoch vereinfacht es manchmal die Kommunikation mit unseren Verkehrswächtern. Die Info stammt von einem meiner Bekannten der beim TÜV Rheinland Prüfer ist.

Aber doch nur, wenn es in das passende Fahrzeug eingebaut wird!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4B
  7. led tfl audi s6 sind endlich drinnen!