LED Tagfahrlichter
Hallo zusammen.. Ich bin seit neuem auch ein Mercedes-Lenker..
Ich hab den neuen Mercedes C-Klasse gekauft und hab ein Problem mit den Tagfahrleuchten, respektive wieso die nicht konstant am Tag ein geschaltet sind bei der Licht funk. AUTO und wieso sind die in der Nacht einfach ausgeschaltet? Obwohlich bei allen anderen C Klassen sehe das diese Tagfahrleuchten LED auch am Abend respektiv im Dunkeln an sind.
Bitte um eure Hilfe, da ich noch nichts gefunden habe-.-
Gruss
Danii
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24 Antworten
Hallo ins Forum,
dass es technisch geht ist unbestritten. Nur darf man es im Geltungsbereich der StVZO nicht, da dieser Eingriff nicht von der Typzulassung bei Halogenscheinwerfern gedeckt ist. Anders ausgedrückt: Du fährst dann ohne ABE. Was das bedeutet, wenn's auffällt, sollte jeder Autofahrer wissen. Das gibt ne Menge Ärger und am Ende ist man i.d.R. viel Geld und die Fahrerlaubnis los.
Viele Grüße
Peter
Die Frage ist wem fällt das schon auf? Wenn auch die Halogenlichter durch weisse Lichter ersetzt werden? Jedoch wäre mir das Risiko zu Hoch-.-
Danke für die hilfreichen Tipps, hab iez mal am freitag einen Termin bei meinem Freundlichen gemacht, mal schauen was mir dieser vorschlägt.
Danke noch mals und einen schönen Abend
Zitat:
Original geschrieben von Deziic
Die Frage ist wem fällt das schon auf? Wenn auch die Halogenlichter durch weisse Lichter ersetzt werden? Jedoch wäre mir das Risiko zu Hoch-.-
Danke für die hilfreichen Tipps, hab iez mal am freitag einen Termin bei meinem Freundlichen gemacht, mal schauen was mir dieser vorschlägt.
Danke noch mals und einen schönen Abend
Da brauchst du nicht hin. Der schlägt dir nix vor.
Weil er es nicht darf. :cool:
Zitat:
Nur darf man es im Geltungsbereich der StVZO nicht, da dieser Eingriff nicht von der Typzulassung bei Halogenscheinwerfern gedeckt ist.
Leider weiss ich nicht, wo Du diese Info her hast. Ich habe in dieses Fahrzeug TFL's nachgerüstet, die beim Einschalten des Stand u. Fahrlichtes abgedimmt werden. Mit diesem Auto mit Std.-Halogenlicht war ich im März 2010 beim TÜV, der die entsprechende Typ-Zulassung dieser TFL's geprüft und für i.O. befunden hat. Es hat also überhaupt nichts mit den zum Fahrzeug gehörenden Hauptscheinwerfern zu tun. Wichtig ist die Zulassung und desr ordnungsgemässe Einbaus der LED's als zus. Positionslampen...
Hier mal zus. Infos:
Zitat:
Tagfahrlichter mit Standlichtfunktion
•ECE-87 und RL-Kennung für die Zulassung als Tagfahrlicht
•E-Prüfzeichen für die Zulassung im Straßenverkehr
•A-Kennung für die Zulassung als Standlicht
•Mindesteinbauhöhe von 350mm von der Unterkante des Tagfahrlichts gemessen
•Abstand zwischen den Tagfahrlichtern 600mm Ausnahme: Fahrzeuge <1300mm min. 400mm
•Anbau max. 400mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite entfernt
Tagfahrlichter ohne Standlichtfunktion
•ECE-87 und RL-Kennung für die Zulassung als Tagfahrlicht
•E-Prüfzeichen für die Zulassung im Straßenverkehr
•Mindesteinbauhöhe von 250mm von der Unterkante des Tagfahrlichts gemessen
•Abstand zwischen den Tagfahrlichtern 600mm
•Anbau max. 400mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite entfernt
R
Zitat:
Original geschrieben von wkatze6
Zitat:
Original geschrieben von Deziic
Die Frage ist wem fällt das schon auf? Wenn auch die Halogenlichter durch weisse Lichter ersetzt werden? Jedoch wäre mir das Risiko zu Hoch-.-
Danke für die hilfreichen Tipps, hab iez mal am freitag einen Termin bei meinem Freundlichen gemacht, mal schauen was mir dieser vorschlägt.
Danke noch mals und einen schönen Abend
Da brauchst du nicht hin. Der schlägt dir nix vor.
Weil er es nicht darf. :cool:
Der muss sowieso noch Kleinigkeiten erledigen, dann schadet es auch nicht nach zu fragen, hab ja nix zu verlieren!
wenn du ihm sagst das es geht und was gemacht werden muss, macht er es auch. aber mit dem hinweis auf erlischen der betriebserlaubnis. was so viel wie garantie weg, versicherung weg bedeutet. so war es bei mir zumindest.
falls er es aber einfach macht, und nix sagt dann hast du glück gehabt.
zu den weissen halogen birnen, diese sind für den verkehr zugelassen, hersteller ist irgend eine japanische firma, mir fällt der name gerade nicht ein. die haben 2 versionen, eine ist zugelassen, und die andere hellere nicht.
Zitat:
Original geschrieben von mouse-t07
wenn du ihm sagst das es geht und was gemacht werden muss, macht er es auch. aber mit dem hinweis auf erlischen der betriebserlaubnis. was so viel wie garantie weg, versicherung weg bedeutet. so war es bei mir zumindest.
falls er es aber einfach macht, und nix sagt dann hast du glück gehabt.
zu den weissen halogen birnen, diese sind für den verkehr zugelassen, hersteller ist irgend eine japanische firma, mir fällt der name gerade nicht ein. die haben 2 versionen, eine ist zugelassen, und die andere hellere nicht.
Jap ich werde es mal mit ihm anschauen und dann werden wir/ich sehen was mann machen kann oder auch nicht.
Moin!
Das gedimmte TFl bei Fahrzeugen mit Halogenscheinwerfern
muss aber Grundsätzlich erlaubt sein.
Der Mondeo MK4 (aktuelles Modell) hat nämlich genau so eine
Schaltung ab Werk verbaut.
Ich glaube kaum das Ford Illegale Fahrzeuge auf die Straße lässt.
Ich vermute eher mal, MB will dadurch mehr Leute zum
überteuerten ILS bekehren.
MfG
Surfkiller20
EDIT:
Mir persönlich gefällt das aber nicht wenn normales Halogenlicht
in verbindung mit bläulichen LED Leisten leuchtet.
Da passt Xenon optisch deutlich besser!
Und dies sage ich als jemand der TFL Grundsätzlich hasst!
Zitat:
Original geschrieben von mouse-t07
zu den weissen halogen birnen, diese sind für den verkehr zugelassen, hersteller ist irgend eine japanische firma, mir fällt der name gerade nicht ein. die haben 2 versionen, eine ist zugelassen, und die andere hellere nicht.
du meinst sicher m-tec? ;)
sind echt gut,aber nichts geht über das sooooo illegale xenon kit :D
Hallo ins Forum,
@HH_C180T:
Meiner Kenntnis nach verbaut Daimler die LED-TFL mit der erforderlichen A-Kennzeichnung eben nur bei ILS. Bei Halogen fehlt diese m.W.. Allerdings kann ich es nicht selbst prüfen. Der Elch hat Xenon, aber kein TFL. Der Große hat ILS und die Kennzeichnungen A und ECE-87, RL und das E-Prüfzeichen bei den LED-Leisten.
Soweit ich dies mangels Selbstbetroffenheit mitbekommen habe, blockt Daimler erst mal ab. Wenn man dann - wie z.B. bei den Gurtpiepsern - nachhakt und darauf besteht, gibt's ein Zettel zum unterschreiben, dass die Änderung zum Erlöschen der ABE führt. Ob's dann per Einzelabnahme beim TÜV geht, weiß ich nicht. Bei Deiner Nachrüstung hattest Du ja eine Typzulassung des TFL als TFL. Die haben die LED-Leisten eben nicht, außer wenn diese mit ILS verbaut wurden.
@TE:
Glaub' mal nicht, dass die Rennleitung keine genauen Kenntnisse hat, was erlaubt ist und was eben nicht. Wenn was passiert, schaut sich im Erstfall ein Gutachter das Auto ganz genau an. Auch die TÜV-Prüfer wissen ganz genau, was wann wie geschaltet ist.
Viele Grüße
Peter