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LED Tagfahrlicht
Hallo,
wer hat ein LED Tagfahrlicht nachgerüstet? Ich habe einen Futura 2 mit Nebelscheinwerfern. Wo ist der Anbau möglich? Wie? Hersteller? Verkabelung aufwändig? Optik?
Gruß Philipp
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19 Antworten
Darauf würde ich mich nicht verlassen, Polizisten sind durchaus mit der ECE Regelung RL (TFL), sowie Deren korrekten Schaltung vertraut.
Klar, man kann so 10 Jahre rum fahren, und es interessiert Keinen, aber der Teufel ist nun mal ein Eichhörnchen ............
Und sicher ist auch, dass man wegen eines TFL das Fahrzeug nicht gleich still legt, aber Ärger und zumindest eine Ordnungswidrigkeit ist es halt doch.
Also ich finde das eh alles MIST und GeldMacherrei mit den gesetzten ich war beim Tüv und habe nachgefragt ob ich die Blinker in der StoßStange als standlicht um bauen darf da ich neue Scheinwerfer mit Blinker habe da sagte der Tüv zu mir natürlich wenn der Blinker weißes glas und die Lampe 5 Watt hat und weiß ist darf ich das den man darf auch 4 standlichter vorne haben !!! Aber dann frage ich nicht wo ist das Zeichen auf dem Blinker glas für standlicht dann dürfte ich rein theoretisch doch auch ein 21 Watt Birne verbauen als Tagfahrlicht ? Wenns weiß ist
Dann lass Dir das mal von dem Prüfer schriftlich geben, für eine eventuelle Vorlage bei einer Polizei - Kontrolle
Der Prüfer wird Dir was husten ......
Außerdem ist die Watt Zahl des Standlichtes nicht vorgeschrieben, nur in der Bauartgenehmigung der Leuchte als Standlicht selbst.
Kann also 3 - 4 oder auch 5 Watt haben
Zitat:
Original geschrieben von Urgrufty
Dann lass Dir das mal von dem Prüfer schriftlich geben, für eine eventuelle Vorlage bei einer Polizei - Kontrolle![]()
Der Prüfer wird Dir was husten ......
Außerdem ist die Watt Zahl des Standlichtes nicht vorgeschrieben, nur in der Bauartgenehmigung der Leuchte als Standlicht selbst.
Kann also 3 - 4 oder auch 5 Watt haben
ja So habe ich mir das eigentlich auch gedacht aber warum nimmt sich der Prüfer diese Freiheit was zu behaupten das nicht stimmt ? Ich denke der Tüv ist dazu da illegale Sachen nicht zu dulden ?
Warum illegal? Wo steht denn, dass man das nicht als Standlicht nutzen darf (sofern man dafür überhaupt weiße Streuscheiben bekommt)? Auch als TFL wäre es prinzipiell sicherlich erlaubt, sofern man dafür entsprechende Streuscheiben bekommen würde - was ich mal bezweifle.
Man darf nicht vergessen: Mit 2*21W kann man den Gegenverkehr schon ganz anders blenden als mit 2*5W.