ForumPassat B6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. LED Tagfahrlicht einbauen

LED Tagfahrlicht einbauen

VW Passat
Themenstarteram 15. Juli 2009 um 7:21

Hallo Leute,

 

ich weiß das ganze steht bestimmt nicht das erst mal hier drin aber ich versuche mein glück mal.

Und zwar suche ich für meinen Passat Variant LED Tagfahrleuchten die wenn möglich über oder neben den Nebelscheinwerfer Montiert werden können. Weiß von euch was so dinger (LED Tagfahrleutchen) Kosten? Sollen aber nicht einfach aufgekleppt werde sollte schon Profesionell aussehen, würde die auch gerne einbauen lassen. Komme aus Frankfurt kenn einer von euch einen guten Autowerkstatt oder einen Tuner der sowas macht? Und wo bekomme ich Cool LEDs jetzt her?

 

Gruß

funshadow

 

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2009 um 7:48

JA gibt es schon so einige Themen zu.

http://www.motor-talk.de/.../led-tagfahrlicht-t1975378.html?...

http://www.motor-talk.de/.../tagfahrlicht-t1660343.html?...

usw. halt einfach SUCHEN.

ABER bevor jetzt hier wieder alle schreien :"Dafür gibt es die Suchfunktion" möchte ich doch mal anmerken, dass es doch ein kleines Manko dieser Forenart ist.

Bei einer nicht Tabellarischen Art würden halt auch ungeübte sofort sehen WAS sie WO fragen können.

So ist es ne Menge Arbeit für die Mod`s solche Beiträge in die Richtigen Themen zu verschieben. (Ich weiß wovon ich Rede:))

52 weitere Antworten
Ähnliche Themen
52 Antworten
am 15. Juli 2009 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156

 

Dann habt Ihr in Ö so eine Art Übergangsregelung, bis alle Fahrzeuge mit TFL ausgestattet sind (sofern das überhaupt so kommt)...soweit sind wir in D noch nicht. Da hat der Amtsschimmel was dagegen.

Wir hatten für ein Jahr Lichtpflicht am Tag (wurde wieder abgeschafft) und seitdem gibts keine genaue Regelung, was leuchten darf und was nicht - nur Abblendlicht+Nebler sieht die Rennleitung am Tag nicht gerne.

Ansonsten der Gesetzestext:

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, sind Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu beleuchten; ausgenommen hievon sind Fahrräder, die geschoben werden. Weißes Licht darf nicht nach hinten und rotes Licht nicht nach vorne leuchten. Eine Beleuchtung des Fahrzeuges darf unterbleiben, wenn es stillsteht und die sonstige Beleuchtung ausreicht, um es aus einer Entfernung von ungefähr 50 m zu erkennen.

Also seeehr unexakt das ganze :D

Soll heißen: dreh auf was du willst, nur nicht Nebler+Abblend am Tag und zumindest Abblendlicht in der Nacht und bei schlechter Witterung ;)

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156

@Mr_Tony...

 

Leider bei uns nicht.

 

Standlicht nur im Stehen (da ist der Name Programm) und als "Positionslicht" zu sehen. Außerdem gibt es noch das Parklicht, wo nur die linke Seite (Standlicht + hinten) leuchtet, für das Parken am Straßenrand, wo Vorsicht geboten ist.

 

Nebler + Standlicht = generell verboten

 

Nebler + Normallicht = verboten, es sei denn schlechte Lichtverhältnisse und / oder eben NEBEL ;-)

 

Normallicht + hintere Nebler = verboten, es sei denn, NEBEL + Sichtverhältnisse unter 50m UND dann auch nur Vmax. = 50 km/h !!!  

Dann habt Ihr in Ö so eine Art Übergangsregelung, bis alle Fahrzeuge mit TFL ausgestattet sind (sofern das überhaupt so kommt)...soweit sind wir in D noch nicht. Da hat der Amtsschimmel was dagegen.

Macht also auf der Autobahn bei 150 km/h ÜBERHAUPT KEINEN SINN...wir sind hier nicht bei der Formel 1, im normalen Straßenverkehr blendet das Drecksding nur !!! (sorry, musste mal raus, wenn ich solche Vollpfosten immer sehe, dann geht bei denen immer mal die Sonne auf wenn ich da hinterherfahren muss !)

 

Geil ist das aber auch, wenn diese Hühnerfrisöre mit eingeschalteten Neblern bei feuchter Fahrbhn hinter einem herfahren. Hab da son netten kleinen Kippschalter, der manuell den Rückfahrscheinwerfer anwirft. :D

Zitat:

Original geschrieben von feffel

Geil ist das aber auch, wenn diese Hühnerfrisöre mit eingeschalteten Neblern bei feuchter Fahrbhn hinter einem herfahren. Hab da son netten kleinen Kippschalter, der manuell den Rückfahrscheinwerfer anwirft. :D

Dann wünsch ich Dir mal viel Spaß mit Deiner Konstruktion, wenn der nachfolgende deswegen in die Bremse steigt und es rumst :eek:

 

Tztzt.....Leute gibts

Gehörst Du denn auch zu diesen Schnarchtüten mit Neblern ?

 

Wer aber wird denn sooo dicht auffahren, dass er nicht mehr rechtzeitig bremsen kann ?

 

Tztzt  Fahrer gibt´s  :p 

PS den Spaß hab ich im Übrigen jedes mal :D 

Zitat:

Original geschrieben von feffel

PS den Spaß hab ich im Übrigen jedes mal :D 

Bestimmt nicht,  denn das würdest Du nur noch für die Unfallteilnehmer arbeiten :) Und nein, ich gehöre nicht zu den Neblern, aber Du wohl zu den Selbsternannten Sheriffs :D

 

Tess

 

P.S.: Das Rumsen war übrigens nicht auf Dein Heck bezogen, sondern eher generell.

Ich hatte in den 70er Jahren einen Ford Taunus, der die angenehme Eigenschaft besaß, den Rückfahrscheinwerfer bereits einzuschalten wenn der Schalthebel in die R-Gasse gelegt wurde, ohne den Gang einzulegen. Damit konnte ich bequem Leute mit Fernlicht hinter mir dazubewegen, das Fernlicht auszuschalten.

Es ist eine Überlegung wert solch einen versteckt eingebauten Taster, aber keinen Schalter, einzubauen. Wie soll man sonst die Schnarchnasen darauf aufmerksam machen, dass sie mit ihrem Christbaum blenden. der entgegenkommende Verkehr kann schließlich mit der Lichhupe wachrütteln, was der vorausfahrende leider nicht kann.

Das hat alles nichts mit Oberlehrerverhalten zu tun, sondern dient einzig und allein zum wachrütteln von nachtblinden Schnarchnasen.

Gruß Rolf

am 16. Juli 2009 um 7:36

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156

Nebler + Standlicht = generell verboten

Stimmt so - meines Wissens nach - nicht ganz.

Wenn man als Fahrer das Gefühl hat, dass man mit Abblendlicht + Nebelscheinwerfer bei schlechter Sicht (Nebel, Schneetreiben etc.) schlechter sieht als nur mit Nebelscheinwerfern, kann das Abblendlicht ausgeschaltet werden und dafür die Nebelscheinwerfer eingeschaltet. Aber nur wenn zwei Nebelscheinwerfer am Fahrzeug verbaut sind. Das Positionslicht muss hierbei natürlich auch weiterhin leuchten. So bald die Sicht wieder besser wird, muss dann natürlich das Abblendlicht wieder eingeschaltet werden (außer es ist am Tage und die Sicht wieder optimal, dann darf das Licht auch aus bleiben).

Mittlerweile ist es Standard, dass zwei verbaut werden. Gab aber früher Autos, die hatten nur einen. Und damit man dann bei schlechter Sicht nen Auto vom Motorrad unterscheiden kann soll da eben am Auto bisschen mehr leuchten.

Aber mir ist spontan kein Auto bekannt, dessen Lichtschalter es zulassen, Positionslicht/Standlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte ohne Abblendlicht angeschaltet zu haben. Der Schalter von VW lässt nur zu die Nebelschlussleuchte zu aktivieren, wenn auch das Abblendlicht angeschalten ist. Nebelscheinwerfer lassen sich jedoch auch nur mit Standlicht anschalten.

Kannste noch ein paar Bilder von weiter weg reinsetzen? sieht geil aus.

Zitat:

Original geschrieben von Chris.E

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156

Nebler + Standlicht = generell verboten

Stimmt so - meines Wissens nach - nicht ganz.

Wenn man als Fahrer das Gefühl hat, dass man mit Abblendlicht + Nebelscheinwerfer bei schlechter Sicht (Nebel, Schneetreiben etc.) schlechter sieht als nur mit Nebelscheinwerfern, kann das Abblendlicht ausgeschaltet werden und dafür die Nebelscheinwerfer eingeschaltet. Aber nur wenn zwei Nebelscheinwerfer am Fahrzeug verbaut sind. Das Positionslicht muss hierbei natürlich auch weiterhin leuchten. So bald die Sicht wieder besser wird, muss dann natürlich das Abblendlicht wieder eingeschaltet werden (außer es ist am Tage und die Sicht wieder optimal, dann darf das Licht auch aus bleiben).

Mittlerweile ist es Standard, dass zwei verbaut werden. Gab aber früher Autos, die hatten nur einen. Und damit man dann bei schlechter Sicht nen Auto vom Motorrad unterscheiden kann soll da eben am Auto bisschen mehr leuchten.

Aber mir ist spontan kein Auto bekannt, dessen Lichtschalter es zulassen, Positionslicht/Standlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte ohne Abblendlicht angeschaltet zu haben. Der Schalter von VW lässt nur zu die Nebelschlussleuchte zu aktivieren, wenn auch das Abblendlicht angeschalten ist. Nebelscheinwerfer lassen sich jedoch auch nur mit Standlicht anschalten.

Sicher? Das gilt nur für Fahrzeuge OHNE Nebelscheinwerfer, da Fahren mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) + NSL nicht zulässig ist.

Bei Fahrzeugen mit Nebelscheinwerfer kann Standlicht (Begrenzungsleuchten) + NSW + NSL sehr wohl geschschaltet werden (zumindest bei VW, Ford etc.). Wäre ja auch blödsinnig dies nicht zu zulassen, denn wenn mal wirklich dicke Suppe ist ist die Eigenblendung durch die Abblendlichter so hoch, dass eigentlich genau dann die Stellung NSW + Begrenzungsleuchten Sinn macht. Und genau DANN braucht man eigentlich die NSL, damit das Fahrzeug von Hinten rechtzeitig erkannt wird. Bei leichtem Nebel mit Sichtweiten > 50m braucht man weder Abblendlicht ausschalten, noch die NSL.

Zulässig ist die Verwendung von NSW + Begrenzungsleuchten übrigens auch. Voraussetzung ist, dass die NSW nicht weiter als 40cm vom seitlichen Fahrzeugumriss montiert sind...

Zitat:

Original geschrieben von alfamat156

Normallicht + hintere Nebler = verboten

[...]

wir sind hier nicht bei der Formel 1, im normalen Straßenverkehr blendet das Drecksding nur !!! (sorry, musste mal raus, wenn ich solche Vollpfosten immer sehe, dann geht bei denen immer mal die Sonne auf wenn ich da hinterherfahren muss !)

Da platzt mir auch immer die Hutschnur! Ob die einem zeigen wollen, wie schnell sie selbst bei Sauwetter hinterm Horizont verschwinden? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von feffel

Geil ist das aber auch, wenn diese Hühnerfrisöre mit eingeschalteten Neblern bei feuchter Fahrbhn hinter einem herfahren. Hab da son netten kleinen Kippschalter, der manuell den Rückfahrscheinwerfer anwirft. :D

Mmh, ob das alle so verstehen, wie du es meinst? Bekäme da auch eher nen Schreck und würde bremsen! Und bei den Sicherheitsabständen - die heutzutage teilweise nicht mal mehr ihren Namen verdienen - na, dann Gute Nacht Marie!

Bin ja eh für Nachschulungen und -prüfungen in regelmäßigen Abständen und für die Pflicht zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Aber das ist ein anderes Thema!

Zurück zum Thema:

Finde die LED-Scheinwerfer optisch interessant. Da jedoch ohne TFL-Zulassung und Xenon wiederum uninteressant für mich!

Bleiben also weiterhin nur die Nachrüstlösungen!

Gruß

hauptstädter

P.S.: Weitergeholfen hat DAS dem Fred-Ersteller jetzt auch nicht, oder? Sorry!

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Sicher? Das gilt nur für Fahrzeuge OHNE Nebelscheinwerfer, da Fahren mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) + NSL nicht zulässig ist.

Bei Fahrzeugen mit Nebelscheinwerfer kann Standlicht (Begrenzungsleuchten) + NSW + NSL sehr wohl geschschaltet werden (zumindest bei VW, Ford etc.).

OK, muss mich berichtigen. Habs heut extra nochmal ausprobiert:

Der Lichtschalter im Passat lässt es zu, in der Stellung für Standlicht ihn zwei mal herauszuziehen (also NSW + NSL).

Der Lichtschalter im Golf 3 (hatte ich vorher) hat das nicht zugelassen. War der Lichtschalter in der Stellung für Standlicht konnte man die NSW einschalten. Wenn man den Schalter noch eine Stellung weiter raus ziehen wollte hat er sich gleich mit gedreht und man hat somit das Abblendlicht mit eingeschalten.

Ändert sich eben doch nen bisschen im Laufe der Zeit ;) (der Golf war von 12/1995).

Aber zurück zum Thema:

Ich will mir - so fern ich die Zeit find... - auch TFL einbauen. Als Platz find ich neben den Blinkern ganz nett. Problem ist hier, dass die ziemlich exakt rein passen müssen. Dürfen nicht zu hoch und nicht zu schmal sein, aber auch von der Breite genau passen. Noch dazu die Abrundung der Stoßstange.

Bisher hab ich noch nix passendes gefunden.

Hat jemand die Maße vom TFL von Audi? War noch nicht so dreist um beim Autohaus rein zu gehen und nach den Maßen zu fragen :)

Zitat:

Original geschrieben von Chris.E

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Sicher? Das gilt nur für Fahrzeuge OHNE Nebelscheinwerfer, da Fahren mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) + NSL nicht zulässig ist.

Bei Fahrzeugen mit Nebelscheinwerfer kann Standlicht (Begrenzungsleuchten) + NSW + NSL sehr wohl geschschaltet werden (zumindest bei VW, Ford etc.).

OK, muss mich berichtigen. Habs heut extra nochmal ausprobiert:

Der Lichtschalter im Passat lässt es zu, in der Stellung für Standlicht ihn zwei mal herauszuziehen (also NSW + NSL).

Der Lichtschalter im Golf 3 (hatte ich vorher) hat das nicht zugelassen. War der Lichtschalter in der Stellung für Standlicht konnte man die NSW einschalten. Wenn man den Schalter noch eine Stellung weiter raus ziehen wollte hat er sich gleich mit gedreht und man hat somit das Abblendlicht mit eingeschalten.

Ändert sich eben doch nen bisschen im Laufe der Zeit ;) (der Golf war von 12/1995).

Aber zurück zum Thema:

Ich will mir - so fern ich die Zeit find... - auch TFL einbauen. Als Platz find ich neben den Blinkern ganz nett. Problem ist hier, dass die ziemlich exakt rein passen müssen. Dürfen nicht zu hoch und nicht zu schmal sein, aber auch von der Breite genau passen. Noch dazu die Abrundung der Stoßstange.

Bisher hab ich noch nix passendes gefunden.

Hat jemand die Maße vom TFL von Audi? War noch nicht so dreist um beim Autohaus rein zu gehen und nach den Maßen zu fragen :)

Nochmal kurz OT: Beim Golf III sassen die NSW sehr weit innen (vermutlich >40cm vom äusseren Umriss entfernt) deshalb war das dort nicht zulässig.

Die TFL vom Audi sind viiiiiiel zu breit. (etwa so breit wie das untere Luftgitter link/rechts). Es wurden hier doch schon an dieser Stelle verbaute TFL gepostet. Z.B. von Nolden oder die in.Pro. LED-line TFL

am 18. Juli 2009 um 17:24

ich hab die vom S6 drinne. die dinger sind riesengroß. um es kurz zu machen. wenn du sie dir einbauen lassen willst, dann such dir einen, der das schon mal gemacht hat (ich kenne da einen top-mann). es gibt beim C3 nur zwei möglichkeiten und bei beiden muss der nebler dran glauben. braucht aber eh kein mensch (bitte keine diskussion über sinn und unsinn von neblern).

variante 1:

einbauort obenim gitter:

vorteil: 35 cm einbauhöhe = zulassung als standlicht

nachteil: abschleppöse nicht mehr erreichbar, weil TFL davor ist. ob das dem TÜV gefällt???

variante 2:

einbauort unten im gitter:

nachteil: keine 35 cm wegen reiner standlichtfunktion. aber wo kein kläger, da kein richter

auf der rechten seite ist der wischwasserbehälter (5,5liter, nur bei xenon?) im weg, deshalb muss die TFL gekürzt werden. hat aber auf funktion und optik keinen einfluss.

was braucht man?

2 gitter

2 TFL

1 steuergerät

1 kabelbaum bis in den innenraum

am 19. Juli 2009 um 20:52

klingt gut....weiterer einbautipps und bilder von dir? thx!!

Deine Antwort
Ähnliche Themen