Naja!
Was ist z. B. mit der Netztrennwand beim Variant. Ebenfalls Sonderausstattung, sprich extra bezahlt. Sie steht aber in der Ausstattungliste bei Auslieferung. Bei der Abholung durch mich war sie nicht im Fahrzeug - ich bekam sie aber anstandslos nachgereicht, da sie in der Ausstattungsliste ab Werk stand (Zitat Verkäufer).
Fun fact: die Sonder- und Serienausstattungsliste, die mir bei Vertragsabschluss vorgelegt werden musste (ebenfalls Zitat Verkäufer), enthält die Winterräder nicht.
Ich habe die Helsinki-Winterräder auf noch sehr guten Pirelli Sottozero3 zu einem günstigen Kurs privat erworben - insofern geht es mir nicht um die Räder an sich, sondern um die prinzipielle Beantwortung der Frage.
Anderes Fahrzeug, ähnlicher Fall: meine Freundin hat fast zeitglich bei einem anderen Händler einen gebrauchten Sportsvan (EZ 07/19) gekauft. Winterräder ebenfalls nicht im Angebot aber in der Ausstattungsliste. Hier kommt hinzu, dass nur die einjährige Gebrauchtwagen-Garantie angeboten wurde; ab Werk hat er eine Neuwagen-Anschlussgarantie über 3 Jahre/100.000 km.
Ich denke, ganz so einfach ist es nicht, Ausstattungsmerkmale, mit denen ein Fahrzeug ausgeliefert wurde, nicht weiter zu geben...