LED Tagfahrlicht ( Angebot Ebay)
Hallo
Habe die led hier bei ebay endeckt, da steht das ich sie ohne einen lastwiderstand einbauen kann!!
Kann doch nicht sein oder,da steht auch das es bei einigen fahrzeugen nicht klappt!!
Hat jemand die led schon mal eingebaut,denn ich will mir welche bestellen!!
Brauche euren rat!!!
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jean_Paul_B
@Dennis_STKIch würde mich freuen, wenn Du Deine Einbauerfahrungen hier posten könntest nach dem WE. Die Einbauanleitung lässt vermuten, dass es kein einfacher Wechsel sein wird.
Und mich würde interessieren, welche Auswirkungen die fehlende Zulassung im Ernstfall hätte, bspw. bei einem Unfall. Und wie verhält es sich dann mit dem Versicherungsschutz?
.......war klar das der thread so ausläuft....
Die Anleitung hat mich auch ein bißchen abgeschreckt. Aber das wird schon. Einfach genug Zeit mitbringen dann wird alles gut.
Die Teile von Ebay würde ich übrigens nicht einbauen.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Jean_Paul_B
@Dennis_STKIch würde mich freuen, wenn Du Deine Einbauerfahrungen hier posten könntest nach dem WE. Die Einbauanleitung lässt vermuten, dass es kein einfacher Wechsel sein wird.
Und mich würde interessieren, welche Auswirkungen die fehlende Zulassung im Ernstfall hätte, bspw. bei einem Unfall. Und wie verhält es sich dann mit dem Versicherungsschutz?
Das kann ich dir sagen.
Im schlimmsten Fall der Fälle verweigert deine Versicherung die Zahlung, da durch den Einbau nicht zugelassener Teile die EG Betriebserlaubnis erlischt!!!
Nix neues
Ohne das Thema ausweiten zu wollen:
Bei Alkohol am Steuer gibt es Abstufungen im Versicherungsschutz, ab 1,1 Promille entfällt der Kaskoschutz grundsätzlich.
Es wäre also interessant zu wissen, welche Auswirkungen diese LED-Lampen haben, da man hier nicht unbedingt von grob fahrlässig sprechen kann. Und erlischt die Betriebserlaubnis immer automatisch, wenn ein nicht zugelassenes Teil verbaut wurde?
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Zitat:
Original geschrieben von Jean_Paul_B
Ohne das Thema ausweiten zu wollen:Bei Alkohol am Steuer gibt es Abstufungen im Versicherungsschutz, ab 1,1 Promille entfällt der Kaskoschutz grundsätzlich.
Es wäre also interessant zu wissen, welche Auswirkungen diese LED-Lampen haben, da man hier nicht unbedingt von grob fahrlässig sprechen kann. Und erlischt die Betriebserlaubnis immer automatisch, wenn ein nicht zugelassenes Teil verbaut wurde?
JA
und der Einbau von Nicht erlaubten Teilen fürs Auto erfolgt unter Vorsatz, während das bei einer Fahrt ohne Alkohol nicht der Fall ist, zumal Alkohol wohl wissentlich die Sinne trübt.
Solltest mal das Kleingedruckte deiner Versicherung lesen
Zitat:
JA
und der Einbau von Nicht erlaubten Teilen fürs Auto erfolgt unter Vorsatz, während das bei einer Fahrt ohne Alkohol nicht der Fall ist, zumal Alkohol wohl wissentlich die Sinne trübt.
Solltest mal das Kleingedruckte deiner Versicherung lesen
Guten Morgen.
Wir alle wissen, dass MTec´s und LED´s nicht erlaubt sind. Aber wir alle sollten auch wissen, dass im Falle eines Unfalls (ob verschuldet oder nicht verschuldet) kein Gutachter der Welt prüft, ob die TFL-Birnchen beim A6 die Originalen sind- wenn von denen nach einem Unfall überhaupt noch etwas übrig ist. Bin zwar kein Anwalt, habe aber schon eine Menge über den sog. "Kausalzusammenhang" im Falle eines Unfalls gelesen- wenn mir jemand diesen Zusammenhang von Unfall und TFL-Lampen nachweisen möchte, dann bitte. Das klärt dann das Gericht...Ich denke, dass es gefährlichere Dinge am Auto gibt, weswegen eine Versicherung die Leistung verweigert (eBay Xenon-Brenner, defekte Bremsen usw.).
Viele Grüße und schönes Wochenende,
Edelpenner
Zitat:
Original geschrieben von Edelpenner
Guten Morgen.Zitat:
JA
und der Einbau von Nicht erlaubten Teilen fürs Auto erfolgt unter Vorsatz, während das bei einer Fahrt ohne Alkohol nicht der Fall ist, zumal Alkohol wohl wissentlich die Sinne trübt.
Solltest mal das Kleingedruckte deiner Versicherung lesenWir alle wissen, dass MTec´s und LED´s nicht erlaubt sind. Aber wir alle sollten auch wissen, dass im Falle eines Unfalls (ob verschuldet oder nicht verschuldet) kein Gutachter der Welt prüft, ob die TFL-Birnchen beim A6 die Originalen sind- wenn von denen nach einem Unfall überhaupt noch etwas übrig ist. Bin zwar kein Anwalt, habe aber schon eine Menge über den sog. "Kausalzusammenhang" im Falle eines Unfalls gelesen- wenn mir jemand diesen Zusammenhang von Unfall und TFL-Lampen nachweisen möchte, dann bitte. Das klärt dann das Gericht...Ich denke, dass es gefährlichere Dinge am Auto gibt, weswegen eine Versicherung die Leistung verweigert (eBay Xenon-Brenner, defekte Bremsen usw.).
Viele Grüße und schönes Wochenende,
Edelpenner
...stimmt so nicht ganz,sobald an einem Fahrzeug was an oder eingebaut wird,daß keine EWG-Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung oder ganz einfach ein Gutachten zum eintragen beim TÜV aufweisen kann,erlischt die Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs!
Das bedeutet,dieses Fahrzeug darf nicht bewegt werden und hätte zum Unfallzeitpunkt gar nicht an dieser Stelle sein dürfen!
Bei Bagatellschäden ist dies wohl nicht tragisch,bei Unfällen in denen es um viel Geld geht(evtl.mit Personenschaden)kann es aber sehr unangenehm werden!(z.B. Mitschuld an scheinbar schuldlos verursachten Unfällen)
Zitat:
...stimmt so nicht ganz,sobald an einem Fahrzeug was an oder eingebaut wird,daß keine EWG-Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung oder ganz einfach ein Gutachten zum eintragen beim TÜV aufweisen kann,erlischt die Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs!
Das bedeutet,dieses Fahrzeug darf nicht bewegt werden und hätte zum Unfallzeitpunkt gar nicht an dieser Stelle sein dürfen!
Bei Bagatellschäden ist dies wohl nicht tragisch,bei Unfällen in denen es um viel Geld geht(evtl.mit Personenschaden)kann es aber sehr unangenehm werden!(z.B. Mitschuld an scheinbar schuldlos verursachten Unfällen)
Du hast ja grundsätzlich Recht! Passiert ein Unfall und die ABE ist -warum auch immer erloschen- gibt es keinen Versicherungsschutz; so ist die Theorie für die Lehrbücher im Jurastudium. Wenn ich TFL-Birnchen ohne E-Zeichen einbaue (so wie meine LED-Kennzeichenbeleuchtung!) und es kracht (vielleicht auch richtig) untersucht ein ggf. eingeschalteter Gutachter jedenfalls nicht die TFL Birnchen oder das Kennzeichenlicht! Das soll nicht heißen, dass das "halb-legal" ist und ich die (theoretische) Wahrheit missachte. Man sollte aber die Kirche im Dorf lassen- wenn man den Dicken ein wenig optisch anhübscht, ist das noch kein Knight-Rider-Licht, kein zu tiefes Gewinde-Fahrwerk und 21" ohne Gutachten oder 200W-Xenon-Brenner aus fernen Osten! Manchmal machen "verbotene" Dinge aber auch zu viel Spaß!
Weiterhin gute Fahrt!
Helau!
Deswegen habe ich auch im Fall der Fälle geschrieben.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Zitat:
Original geschrieben von Sucre79
Deswegen habe ich auch im Fall der Fälle geschrieben.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Und genau deswegen -für den Fall der Fälle halt- habe ich ja auch mit voller Überzeugung zugestimmt....😉
Sprechenden Menschen kann eben geholfen werden!
Schönes Wochenende!
Und wie sieht es aus, wenn ich das Fahrzeug vor kurzer Zeit kaufte und daher nicht wusste, dass die TFl-Lampen nicht dem Standard entsprechen?
Man kann wohl kaum vom Käufer erwarten, bspw. solche Lampen auf ihre Korrektheit zu übeprüfen. Haftet dann der Verkäufer? Und wenn ja, haftet dann auch ein privater Verkäufer, der im Kaufvertrag jegliche Haftung ausgeschlossen hat?
Zitat:
Original geschrieben von Jean_Paul_B
Und wie sieht es aus, wenn ich das Fahrzeug vor kurzer Zeit kaufte und daher nicht wusste, dass die TFl-Lampen nicht dem Standard entsprechen?
Man kann wohl kaum vom Käufer erwarten, bspw. solche Lampen auf ihre Korrektheit zu übeprüfen. Haftet dann der Verkäufer? Und wenn ja, haftet dann auch ein privater Verkäufer, der im Kaufvertrag jegliche Haftung ausgeschlossen hat?
Tja, ich glaube, da bewahrheitet sich mal wieder das alte Sprichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"....Für das Fahrzeug ist immer noch der Fahrer verantwortlich, oder?
Viele Grüße!
Und eben das kann ich mir nicht vorstellen. Es handelt sich doch um etwas, das mit einem versteckten Mangel zu vergleichen ist. Ebenso wenig kann der Käufer (schon aufgrund fehlender Fachkenntnis) andere Bauelemente auf deren Zulässigkeit überprüfen (Steuerteile, Federn, Bremsbeläge etc.).
Zitat:
Original geschrieben von Jean_Paul_B
Und eben das kann ich mir nicht vorstellen. Es handelt sich doch um etwas, das mit einem versteckten Mangel zu vergleichen ist. Ebenso wenig kann der Käufer (schon aufgrund fehlender Fachkenntnis) andere Bauelemente auf deren Zulässigkeit überprüfen (Steuerteile, Federn, Bremsbeläge etc.).
Aber genau das ist das Problem! Wenn es hart auf hart kommt kann man wohl nicht sagen "die Lampen haben die mir bei ATU verkauft" oder "die waren schon drin" oder was weiß ich. Und weise mal nach, dass der Vorbesitzer davon "wusste"....Schwierig schwierig.... Aber ich würde mir nicht so viele Sorgen machen. Gestern abend noch stand die Rennleitung hinter meinem Dicken mit seinem LED-Kennzeichenlicht😁. Na und? Die halten keinen A6 an, weil die ein E-Zeichen auf irgendeiner Birne suchen! Das ist das "falsche" Auto. Deren Beute sind Prolos oder "konkrete" E36 Cabrio mit 100/80 Keilfahrwerk...Im Zweifel weiß kein Grüner, dass bei einem A6 das TFL weiß/bläulich ist. Schau Dir mal die anderen LED TFLs an (z. B. megahell am Insignia)- das blended ja schon teilweise.
Viele Grüße!
Ich mache mir keine Sorgen, mich interessiert nur der Aspekt der rechtlichen Konsequenzen. Und warum sollte ich nicht sagen können: "Ich kaufte das Auto vor 4 Wochen und habe nichts am Zustand des Fahrzeuges geändert."? Das stellt für mich einen versteckten Mangel dar, auch wenn der Begriff hier sicher nicht der rechtlich korrekte ist.