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LED Standlicht nachgerüstet: Trotz Widerstand nur am blinken!?

Themenstarteram 26. Februar 2009 um 13:17

Hallo,

habe grade an meinem A4 LED-Standlicht nachgerüstet bzw. bin noch dabei es einzubauen. Trotz parallel geschalteter Widerstände (680 Ohm) leuchten die LEDs nicht dauerhaft, sondern Blinken im Halb-Sekunden-Takt.

Was löst das Problem? Andere Widerstände oder habe ich was falsch gemacht?

Dank für eure Unterstützung!

Pinarella

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26 Antworten

Ich glaub das weiß keiner von uns genau.

Und warum sind den die neuen SW vom A4 und co. zugelassen. Das sind ja auch LED´s. OK sind halt original:confused:

am 26. Februar 2009 um 18:14

ZITAT:

Ich werde das auf alle fälle machen. Nur bin ich noch etwas skeptisch mit dem abschleifen der einen Nase..:(

Hi

skeptisch? gut das ich das thema gefunden habe den grade vor 5min habe ich mir die von hypercolor eingebaut.

bestellt hatte ich welche schon im nov. nur leider ist eine defekt gegangen vor 1 woche aber der herr von hyperc ist super nett und hat mir sofort eine neue gegeben bin sehr zu frieden.

Abschleifen ist wirklich easy habe das grade gemacht nimmst einfach so eine schleif stange und reinbst mit der nase dran da kannst du echt nicht falsch machen. Und bei mir mit xenon ist die optik viel schöner als davor. Also trau dich. :)

Gruss

Wenn das so ist, dann werde ich mir also auch bald welche bestellen. Mal schauen vielleicht bestelle ich mir die noch heute oder vielleicht morgen.

Das mit den normalen beim Xenon ist ja nicht schön. Hab mir schon extra so einen Blueversion gekauft, ist trotzdem misst.

am 27. Februar 2009 um 18:05

hi

ja das hast du recht normale lampen mit xenon sieht echt schei.. aus.

also ich bin zufrieden anbei noch ein bild.

Gruss

Viktor

Themenstarteram 27. Februar 2009 um 18:42

Hallo zusammen,

kann mir inzwischen jemand sagen, was für Widerstände ich brauche? Wie rechnet man das mit den Widerständen aus?

Danke euch!

Pinarella

Zitat:

Original geschrieben von audi-v6diesel

 

Aber Wieso sind die nich zugelassen verstehe ich immer noch net,,,

1. halten Länger

3.Tagfahrlicht ( LED )

3.sehen beser aus;)

Hi,

das ist ganz einfach:

1. stimmt

2. Tagfahrlich mit LED ist als solches geprüft und hat eine E-Nummer.

3. interessiert vom technischen Standpunkt aus niemanden

Es spricht eigentlich auch nichts gegen den Einsatz von LED-Standlichtern. Du brauchst nur nach Karlsruhe zum Lichttechnischen Institut fahren und ein Lichtgutachten erstellen lassen. Dann kriegst Du eine neue E-Nummer auf Deinen Scheinwerfer und gut ist.

Kosten: ungefähr schlappe 3000 €

Grund: die E-Nummer auf den Scheinwerfern gilt in Verbindung mit dem montierten serienmässigen Leuchtmitteln. Baut man ein anderes Leuchtmittel als getestet ein (z.B. LED), ist die E-Nummer auf dem Scheinwerfer hinfällig.

Pinarella: Da nutzt auch die E-Nummer auf der LED nichts. Was sagt die E-Nummer auf den LED? Sie sagt, dass sie leuchten und damit irgendeine Norm erfüllen. Trotzdem ist Dein Scheinwerfer nicht zusammen mit diesen LED geprüft, also nutzt Dir auch die E-Nummer auf den LED nichts.

Ich glaube auch nicht wirklich, dass irgendeinen TÜV die LED als Standlicht stören. Standlicht: Hauptsache funktioniert. Als TFL würden die Prüfer sicherlich anders darauf schauen. Und mal ehrlich: welche Versicherung soll mir eine Schadenzahlung abschlagen, weil ich Led-Standlichter habe? Und mit welchem Grund?

Einzige vorstellbare Konstellation: Abblendlicht links fällt aus und es fährt mir ein Entgegen kommender rein und behauptet, er hätte meine linke Hälfte nicht gesehen wegen dem LED.

1. Hätte ich dann die Nebler an, weil mir auch ne Glühbirne zu dunkel wäre

2. was macht der soweit auf meiner Spur?

Gruß

Rainer

am 1. März 2009 um 12:29

kenzeichen led audi a4

meine frage wie soll ich denn ja ein widerstand einlöten und wievile ohm soll er haben?

ein bild wo den plaziert werden kann wäre nett

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

mfg

bartikenzeichen led audi a4

Hallo,

wenn du die von Hypercolor bestellst, dann sind da schon Widerstände drinne. Die bestelle ich mir auch bald.

Gruß ben-150

Themenstarteram 9. März 2009 um 9:57

Hallo zusammen,

habe das Problem gelöst:

Es klappt mit 80 und 120 Ohm pro Seite. Ich habe aber pro Seite 2x 680 Ohm parallel verbaut. So bleiben die Widerstände schön kalt (im Gegensatz zur 80 oder 120 Ohm-Lösung).

Gruß

Pinarella

Zitat:

Original geschrieben von Pinarella

Zitat:

Original geschrieben von audi-v6diesel

 

ne,, ist schon richtig,,, wenn du die anderesrum einbaust leuchten die gaarnicht!

die passen einfach net zu deinem Auto, holle lieber die bei Hypercolor.de, damit wirst du keine probleme kriegen, und die anderen wieder bey ebay einstellen!;)

Lg Eugen

Das it ja klar, dass die nicht Leuchten, ist auch auch kein Wechseltrom im Auto und es sind ja keine Glühbirnen (dessen Draht ist es ja "egal", an welcher Seite er angeschlossen wird).

Habe die schon in vielen Autos verbaut, ohne Probleme, nur beim A4 gehts noch nicht...

Verkaufen werde ich sie nicht, die von Hypercolor sind unzulässig im öffentlichen Straßenverkehr, daher verbaue ich sie auch nicht.

Gruß

Pinarella

Deine LED Lampen snd genauso unzulässig am Auto mit dem "E-Prüfzeichen", das da einer drauf geklebt hat.

Für die Zulässikeit der Scheinwerfer mit LEDs gilt immer noch: LEDs müssen fest installiert sein und dürfen nicht einzeln austauschbar sein.

Und wenn man sich bei den neuen Autos mal die LED Scheinwerfer und Rücklichter ansieht wird man feststellen das das eigentlich immer geschlossenen Gehäuse sind wo man an die LEDs nicht ran kommt.

@Rainer: Alo bei mir wirken die LEDs heller so das der Gegenverkehr diese auch wahrnehmen sollte wenn ein Abblendlicht ausfällt.

Was die Sache mit den LEDs bei der Polizei angeht muss ich sagen merken die das in den meisten Fällen gar nicht.

Ich hatte allerdings schon das Glück bei einer Verkehrskontrolle an einen etwas jüngeren Polizisten zu geraten. Der in etwa mein alter hatte. Dem viel natürlich auf das da LEDs verbaut sind.

Und da er vorm Auto stand in den Scheinwerfer rein schaute und sagte: "Ah sie haben da LEDs als Standlicht rein gebaut." Konnte ich das ja schlecht verneinen.

Dann sagte er "die sehen gar nicht schlecht aus mit dem Xenon, und ob mein Auto keine Lampenwarnung hätte welche da immer eine Meldung bringt?"

Da dachte ich mir nur "hä was ist denn jetzt los?". Sagte ihm das auf den LEDs Widerstände drauf sind welche dafür sorgen das die LEDs nicht blinken und keine Fehlermeldung kommt.

Und dann wollte er noch wissen wo ich die her habe weil er für seinen Golf 5 GTI mit Xenon auch welche sucht und die wo er bisher Probiert hat nur geblinkt haben.

Als ich dann weiter gefahren bin hab ich erst mal gedacht ich war im falschen Film. :)

So viel dann zum Thema Polizei und LED Standlicht.

 

Mfg

Marcel

Themenstarteram 10. März 2009 um 11:07

Also ich habe schon viel gegoogelt wegen diesen LED-Standlichtern, in anderen Foren usw. In diesen wurde schon so weit gegangen, dass die Leute zum TÜV gefahren sind und dort nachgefragt haben. Ergebnis: Der TÜV-Ingenieur hat nachgeschaut und die Prüfnummer der LED-Standlichter (vom E-Zeichen) überprüft und festgestellt, dass es sich um ein echtes Prüfzeichen handelt (Bauartzulassung als Standlicht bzw. Parklicht. Das wäre so in Ordnung.

Weiter wirbt der Händler explizit mit "Einbauen und Spaß haben" (evtl. ein wenig zweideutig, ich weiß), schreibt aber auch NICHT, dass diese im Verwendungsbereich der StVO und StVZO nicht zugelassen sind, wozu er sonst (als gewerbetreibender Verkäufer) verpflichtet wäre und somit für eine wohlmögliche Falschangabe bzw. Nichtangabe haftet (in welchem Umfang weiß ich aber auch nicht, kann sich wer will ja mal schlau machen).

Das mit der Zulässigkeit von LEDs im Bezug auf "nicht austauschbar" und " fest installiert" habe ich auch mal gelesen. Das trifft aber soweit ich das verstanden habe nur auf neue LED-Lampen (welche auch immer) zu, welche neu produziert oder entwickelt werden und erst jetzt eine Zulassung (z.B. in Form des E- oder e-Zeichens) bekommen. Diese LED-Standlichter gibt es schon länger (keine Ahnung, wie lange genau). Deswegen gab es wohl diese Vorschrift damals noch nicht.

Gruß

Pinarella

Hallo,

also wenn das E-Prüfzeichen direkt für diese LED gilt dann scheinen die ja tatsächlich erlaubt zu sein. Denn wenn sie für denn zweck der Begrenzungsleuchte ienne E-Nummer erhalten sind sie ja wie die Lampen für alle Scheinwerfer mit diesem Lampenlockel als genehmigt anzusehen.

Aber ist halt trotzdem dann schade das man da noch mit Wiederständen rumbasteln muss.

Ich habe ja die LED von Hypercolor welche Plug and Play sind.

Mfg

Marcel

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