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LED scheinwerfer umbau

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 5. Juni 2019 um 18:51

Hallo

Ich möchte mir gerne LED scheinwerfer für meine C klasse von 2007 (w204) zu kaufen

LED scheinwerfer

Werksmäßig habe ich xenonscheinwerfer verbaut

und die led scheinwerfer laufen mit halogen brennern

Jetzt zu meinen fragen:

ist das eigentlich möglich?

Was muss ich kaufen/machen damit der stecker von xenon auf den halogen stecker passt?

Denn der halogen anschluss auf dem scheinwerfer ist ja anders als der stecker der im aufo verbaut ist vom xenon (mehr pole) (siehe bild)

muss ich etwas codieren wenn ich von xenon quf halogen umrüste?

muss ich sonst noch etwas beachten?

danke schonmal für eure hilfe bin echt am verzweifeln

Beste Antwort im Thema

Ein E Zeichen gilt unabhängig davon was vorher verbaut war.

Und da es den 204er auch mit Halogen gab erlischt die ABE des Fzgs. nicht wenn der neue Scheinwerfer eine ABE für den 204 hat.

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Wieso willst du die Xenon-Scheinwerfer ausbauen und durch Glühobst ersetzen?

Gutes Licht raus schlechtes rein. Bravo das ist der Trend von heute.

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 1:04

weil ich sowieso neue scheinwerfer brauche und mir die besser gefallen

wollte nur wissen wie es geht

aber danke

Steht doch dort das es sie Nicht passen wenn Xenon ab Werk drin ist.

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 17:45

Zitat:

@zonki101 schrieb am 6. Juni 2019 um 09:14:07 Uhr:

Steht doch dort das es sie Nicht passen wenn Xenon ab Werk drin ist.

ich habs gelesen aber es gibt doch auch möglichkeiten von xenon auf halogen umzurüsten

und dort ist es gemeint das das plug&play bei xenon nicht funktioniert

es muss doch irgendein adapterkabel geben ?????

Xenon hat 35 Watt und Halogen 55/65 Watt. Schon das passt nicht.

Xenon schaltet mit einer Blende zwischen Abblend- und Fernlicht. Bei Halogen hast du 2 unterschiedliche Glühwendel.

Möglich wird alles sein, nur wie hoch ist der Geldliche Aufwand.

Man muss sich im WIS mal die Schaltpläne für Xenon und Halogen genau ansehen hinsichtlich Verkabelung (Pinning) und Leitungsquerschnitte und dann muss man das entsprechend korrigieren und das SAM umcodieren.

Den Adapterkabelbaum wird man selber bauen müssen oder gleich den Stecker am Fzg. entsprechend ändern (Halogenstecker gibts bei Mercedes - die passenden Pins auch).

 

Trotzdem stellt sich die Frage warum man das gute Xenon-Licht gegen minderwertiges Halogenlicht eintauschen möchte und somit ein Risiko bei Nachtfahrten eingeht...

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 6. Juni 2019 um 20:31:01 Uhr:

Trotzdem stellt sich die Frage warum man das gute Xenon-Licht gegen minderwertiges Halogenlicht eintauschen möchte und somit ein Risiko bei Nachtfahrten eingeht...

Mal ganz davon abgesehen, das die in der ebay Auktion gezeigten Scheinwerfer keine Zulassung im Bereich der STVZO haben und somit die Betriebserlaubniss erlöschen würde.

LED ist hip, deswegen braucht man das. Ob es was bringt ist egal. Manchmal könnte man auf die Idee kommen, dass da bei einigen in der Hose was größer wird.

am 6. Juni 2019 um 19:12

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 6. Juni 2019 um 20:49:25 Uhr:

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 6. Juni 2019 um 20:31:01 Uhr:

Trotzdem stellt sich die Frage warum man das gute Xenon-Licht gegen minderwertiges Halogenlicht eintauschen möchte und somit ein Risiko bei Nachtfahrten eingeht...

Mal ganz davon abgesehen, das die in der ebay Auktion gezeigten Scheinwerfer keine Zulassung im Bereich der STVZO haben und somit die Betriebserlaubniss erlöschen würde.

Die Scheinwerfer verfügen über ein E-Prüfzeichen und sind damit auch bei uns legal. :rolleyes:

Geprüft oder aufgedruckt? Ich würde das zugrunde liegende Gutachten mal ansehen. Es wäre nicht der erste Fall mit gefaktem Gutachten.

Zitat:

@DerFl0 schrieb am 6. Juni 2019 um 21:12:42 Uhr:

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 6. Juni 2019 um 20:49:25 Uhr:

 

Mal ganz davon abgesehen, das die in der ebay Auktion gezeigten Scheinwerfer keine Zulassung im Bereich der STVZO haben und somit die Betriebserlaubniss erlöschen würde.

Die Scheinwerfer verfügen über ein E-Prüfzeichen und sind damit auch bei uns legal. :rolleyes:

Vermutlich gilt das aber nur wenn man von Halogen auf diese Scheinwerfer umrüstet

Ein E Zeichen gilt unabhängig davon was vorher verbaut war.

Und da es den 204er auch mit Halogen gab erlischt die ABE des Fzgs. nicht wenn der neue Scheinwerfer eine ABE für den 204 hat.

am 7. Juni 2019 um 18:53

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 6. Juni 2019 um 20:31:01 Uhr:

Trotzdem stellt sich die Frage warum man das gute Xenon-Licht gegen minderwertiges Halogenlicht eintauschen möchte[...]

Zitat:

@manuel201100 schrieb am 6. Juni 2019 um 03:04:58 Uhr:

weil ich sowieso neue scheinwerfer brauche und mir die besser gefallen

Weil LED-Nachrüstfunzeln günstiger kommen als neue Xenonscheinwerfer.

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