LED Rücklichter OMEGA-B
Hallo zusammen
Suche seit geraumer Zeit LED-Rückleuchten mit Zulassung.
Kennt jemand einen Lieferanten, Internetadresse, oder noch besser, hat schon einer solche LED's eingebaut?
Gruss, tigu
*****************
Omega B 3.0 V6 Exe, Bj.04/2000
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jackson5
die angeblich ein E-Zeichen haben sollen
*lol*
das e-zeichen alleine sagt nix aus!
erst mit länderkennung und prüfnummer kann man dann damit im zusammanhang was anfangen.....und die haben die garantiert nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Andi12345
warum solln die auch keine Zulassung haben,
weil die nicht geprüft sind, und nicht den vorderungen des gesetzgebers im bezug auf abstrahlwinkel usw. entsprechen...
Zitat:
Original geschrieben von Andi12345
was soll daran verboten sein..
s.o.
es gibt KEINE legalen standlicht-led´s zum nachrüsten...
und was bei ebay verkauft wird....naja.....das ist mit vorsicht zu genießen...schließlich juckt es die in asien nicht, was die auf irgendwelche lampen draufdrucken ob das auch wirklich rechtlich so i.o. ist....
Zitat:
Original geschrieben von Mandel
Sollen so aussehen. Und das ist der Text dazu, also LED.
Tagfahrlicht in LED-Ausführung
als Leuchtenband in den vorderen Stoßfänger integriert
Moin,
das ist wohl richtig das es das bei Audi z.B. gibt. Dort sind die aber für dieses bauteil geprüft und zugelassen worden und haben somit eine Betriebserlaubnis für dieses eine Fzg.
Bei Hella kann man z.B. für verschieden Fahrzeuge LED Nachrüstlösungen kaufen die allerdings auch wieder nur für diese Fahrzeuge zulässig sind. Dabei ist es wichtig zu wissen das die jeweiligen LED nicht einzeln austauschbar sind...bzw. sein dürfen...
Gruss
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
weil die nicht geprüft sind, und nicht den vorderungen des gesetzgebers im bezug auf abstrahlwinkel usw. entsprechen...
es gibt KEINE legalen standlicht-led´s zum nachrüsten...
Wenn ich mich nicht komplett irre gibt es die doch legal!
Jedenfalls gibts bei uns nen Laden wo einem das versichert wird!!!
Kann ja bei Gelegenheit mal nachschauen was auf den Verpackungen steht..
Gruß Andi
Zitat:
Original geschrieben von Andi12345
Jedenfalls gibts bei uns nen Laden wo einem das versichert wird!!!
zufällig ein laden, in dem auch diverse tuning zeitsachriften ausliefgen, die schreiben die xenon-hid-kits seinen in halogenscheinwerfern legal, sofern alwr und swra verbaut ist?
hör mal nach, und poste die 2 nummern, die auf dem ding aufgedruckt sind....
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Link?
StVzO zugelassen?
EDIT: Ich hab mal geguckt... bau den Mist aus und schicks zurück! Deine Betriebserlaubniss für dein Fahrzeug ist mit den Teilen erloschen! Wenns dann rummst kommst du u.U. in arge Probleme!!! - Mal abgesehen von der grottigen optik!
MfG Flo
Warum sollten die nicht lt StVO zugelassen sein? ich hab LED Rückleuchten im Cali, die haben ein E Prüfzeichen, sind sogar von demselben Hersteller, wie die für den Omi.
Dann erklär mir das bitte, bevor ich unnötig Geld ausgebe, finde die nämlich auch schön...
Zitat:
Original geschrieben von Markus V2000
Diese?
Verdammt... sehen die aber hässlich aus. Ausserdem sieht die Rückseite alles andere als professionell aus. Sieht wie gepfuscht aus.
Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
EDIT: Ich hab mal geguckt... bau den Mist aus und schicks zurück! Deine Betriebserlaubniss für dein Fahrzeug ist mit den Teilen erloschen! Wenns dann rummst kommst du u.U. in arge Probleme!!! - Mal abgesehen von der grottigen optik!
Das musst Du mir mal erklären!? Die LED-Rückleuchten haben eine "E" Prüfzeichen (genau gesagt E4) samt Prüfnummer und sind damit auch für den Verwendungsbereich als Rückleuchte zugelassen.
Ich Zitiere mal aus dem Beitrag von mir in einem anderen Forum:
Zitat:
Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Quelle: Wikipedia
Also sind die zugelassen. Und meine LED-Seitenblinker sind wohl dann auch nicht zugelassen 😉
Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
- Mal abgesehen von der grottigen optik!
Über Geschmack lässt sich streiten 😉
Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
*********
Und was soll mir das sagen 😕