LED-Kennzeichenbeleuchtung legal?
Hi,
ist diese LED Kennzeichenbeleuchtung legal?
http://m.ebay.de/.../401134294311?txnId=602694462027
sie hat eine E Nummer also Zulassung und ist nicht nur eine Birne sondern kommt inkl Halterung/Reflektorfeld. D.h. rein technisch ist das denke ich als ganzer 'Scheinwerfer' zu sehen und die sind mit E Nummer doch zugelassen?
PS: baue sie wohl am Mittwoch mal ein.
36 Antworten
Du siehst einen Widerspruch wo keiner ist.
Es gibt nur drei Varianten:
E-Homologation (»E-geprüft«) -> das Bauteil ist bauartgeprüft und darf ohne weiteres verbaut werden (gemäß dem Einsatzzweck und den Anbaurichtlinien). Beispiel hierfür: Blinker, Scheinwerfer, etc.
ABE -> das Bauteil wurde geprüft und hat die »allgemeine Betriebserlaubnis« erhalten. Der Anbau ist zulässig, die ABE muss jedoch stets mitgeführt werden (außer man lässt sie sich in die Fahrzeugpapiere eintragen, was jedoch nicht vorgeschrieben ist). Beispiel hierfür: Felgen. Spoiler, etc.
Teilegutachten -> der Anbau muss vom Prüfunternehmen abgenommen und in die Papiere eingetragen werden. Beispiel hierfür: Stahlflexbremsleitungen.
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Dein Beispiel wäre ein E-geprüfter Ersatz für eine Leuchteinrichtung inkl. Leuchtmittel -> wenn es vom Hersteller korrekt aufgebaut wurde -> verbauen und gut. Kompletten Einsatz MIT LEUCHTMITTEL ersetzen, alles gut.
Einfach das Leuchtmittel in ein dafür nicht geprüftes Scheinwerfergehäuse zu setzen ist hingegen nicht zulässig. Brennpunkt, Abstrahlwinkel, etc. passen z.B. bei so gut wie allen LED-Leuchtmitteln nicht. Daher ist die Nutzung im Bereich der StVZO verboten. Dafür gibt es auch keine ABE.
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Hinzu kommt noch die UBB, die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die ist z.B. bei Reifenfreigaben zu finden. Da dies beim PKW kaum jemanden betrifft, dafür mehr die Motorradfahrer -> bei diesen verbreitet/relevant. Die gibt es aber nicht für Leuchtmittel.
Grüße, Martin
D.h. wenn du recht hast ist die ebay Seite dazu falsch? -> http://www.ebay.de/.../g.html
ebay unterscheidet da nicht zwischen 'led-birne' in vorhandene oder komplett neue 'led scheinwerfer'..
und alle Scheinwerfer aus dem Zubehör haben nur ne E Nummer und keine ABE?
Zitat:
@Adam.1234 schrieb am 12. Januar 2017 um 07:24:03 Uhr:
ebay unterscheidet da nicht zwischen 'led-birne' in vorhandene oder komplett neue 'led scheinwerfer'..
eBay ist nicht die StVZO, daher ist eBay dann tatsächlich falsch.
Man kann ein LED-Leuchtmittel z.B. in einen H4 Reflektor einbauen. Aber das kann nicht legal sein.
Warum? Weil der H4-Reflektor ausschließlich für H4 Leuchtmittel homologiert wurde. Da kann man noch so ein pfiffiger Jean Pütz sein, legal kann es niemals werden.
Zitat:
@Adam.1234 schrieb am 12. Januar 2017 um 07:24:03 Uhr:
und alle Scheinwerfer aus dem Zubehör haben nur ne E Nummer und keine ABE?
Es gibt keine Scheinwerfer mit KBA-Nummer und dazugehöriger ABE. Entweder E-homologiert oder illegal.
KBA-Nummer am Beispiel einer Fußraste: http://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/110831_04.jpg
Bleiben wir bei der Fußraste: In der ABE zur Fußraste ist aufgeführt bei welchen Motorrädern diese verbaut werden darf -> http://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/110831_08.jpg
Komplette Seite zu den Bildern: www.600ccm.info - Fußrasten von LSL für die XJ 600
Bei E-zugelassenen Teilen kann man auf dem Gehäuse oder bei Leuchtmitteln auf der (Streu)Scheibe den Einsatzzweck ablesen. Beispiel für Blinker: www.600ccm.info - Welcher Blinker darf wohin?
Dies gilt für alle lichttechnischen Einrichtungen, also vom Abblend- über Fernlicht zu Blinkern, Nebelscheinwerfern, Rückfahrscheinwerfer, Rücklicht, Bremslicht, ...
Als Beispiel ein Bild von einem LED-Rücklicht für Motorrädern mit deutlich erkennbarer Kennzeichnung: http://www.ybrfreun.de/blog/x_fish/images/100408_04.jpg
Grüße, Martin
ok, thanx 🙂 klingt extrem plausibel 🙂
und dann ist mein kleiner also doch noch absolut 'legal' 😁
nachtrag:
vom verkäufer:
'Neue Nachricht von: autolight24
Eine ABE ist nicht benötigt und alles absolut legal.
Ansonsten würden wir es garnicht verkaufen :-)'
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Noch eine kleine Anmerkung dazu.....
Nur weil eine E-Nr, auf dem Teil ist, heißt aber leider nicht auch Automatisch zugelassen, gerade bei Leuchtmittel muss da echt aufpassen.
Die E-Nr. sagt nur aus in welchem Land die Zulassung (Homologation) erfolgte,
Gerade bei Leuchtmittel ist noch darauf zu achten das sie auch für den Verwendungszweck entsprechend Kennzahl/Kennbuchstaben besitzen:
Scheinwerfer und Heckleuchten
Land der Zulassung
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Quelle
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Scheinwerfer
Ausführung
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Heckleuchten
Ausführung
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
Sonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge
Sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt.
Sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt.
Hier gibt es ein Beispiel anhand eines Tagfahrlicht:
http://www.tagfahrlicht-store.de/...eichen-Anbauvorschriften:_:30.html
Gruß
Daniel
Auf der Ebayseite steht doch ganz richtig geschrieben:
In puncto Beleuchtung ist diese ABE daher gleichbedeutend mit der gerade diskutierten ECE-Genehmigung, weil die EU-Vorgaben vom Hersteller beachtet wurden.
ECE Genehmigung = E-Zeichen
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 12. Januar 2017 um 09:54:05 Uhr:
Auf der Ebayseite steht doch ganz richtig geschrieben:In puncto Beleuchtung ist diese ABE daher gleichbedeutend mit der gerade diskutierten ECE-Genehmigung, weil die EU-Vorgaben vom Hersteller beachtet wurden.
ECE Genehmigung = E-Zeichen
Wobei man trotzdem aufpassen muss (weil es sich manche einfach machen wollen): Wenn das Leuchtmittel selbst geprüft ist und auch der Scheinwerfer für sich geprüft ist -> beides muss dennoch zusammen passen.
Also nicht z.B. H1 in einen Scheinwerfer für H4 einbauen - oder das Rücklicht mit einer Bremsleuchte bestücken, welche bekanntlich geringfügig heller leuchtet. 😉
Grüße, Martin
Und nur mal fürs Protokoll, nur weil etwas eine ABE besitzt, heißt das weder, dass das Fahrzeug NICHT beim TÜV vorgefahren werden muss, noch, dass der TÜV NICHT eine Abnahme machen muss!
In ABEs für Distanzscheiben z.B. ist die Verwendung nur mit kleinen Rad-/Reifenkombination ohne Abnahme und Eintragung notwendig, während bei größeren oft Auflagen gibt wie folgende:
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4 a der Anlage VHI zur StVZOunter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer auf der im Abdruck der ABE des Distanzringes enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen."
Also erst genau durchlesen, dann sicher sein, dass eine ABE ohne vorfahren beim Tüv gültig ist 😉
nach nur 3 Wochen flackern schon auf einer der 2 Module paar smds.. bzw sah das nur einmal und nicht reproduzierbar aber da ich damit schon rechnete und sowas fast täglich bei anderen autos sehe kommen die teile wieder raus und normale W5W birnen in 6000k-weiß sind schon bestellt (auch legale). wohl doch china-schrott...
schaute täglich beim ein/aussteigen ob die auch wirklich leuchten (dank Licht an per 2x Fernbedienung drücken).. wirkten bißchen sehr 'günstig'-gebaut für die Position da hinten wo es ja ständig wackelt.. Die original teile von opel sind da viel wuchtiger/massiver... wirken vertrauenserweckender ...
und doch illegal wenn sie nicht die gesamte Halterung/Lampe mitbrachten sondern nur led-birnen sind?!
Wenn das fürs check-Control eh immer 5W verbraten muss ist mir da toral egal ob led oder normale birne.. Hauptsache weiss und zuverlässig..
Ganz ehrlich, wen juckt's? Die hat nahezu jeder drin und meine letzte erfolgreiche Kontrolle war gestern Abend. Solange die nicht blau, grün oder pink sind oder extrem blendend sind, sehe ich das nicht als allzu problematisch an. Gibt ja auch zulässige, die so hell sind, dass das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist (total überblendet). Bin auch bisher immer damit durch den TÜV gekommen, selbst vor Jahren mit meinen alten Kisten. Es gab nie Diskussionen.
Zum Glück hat mein '13er kein Check Control, da kann man die LED's wenigstens noch ohne Fehlermeldung verbauen.
hm ja. wohl war... Willst trotzdem lieber ganz legal.. Und ich wurde in 22mon Lappen noch nie kontrolliert/angehalten.. Auch wenn auf meiner 'rennstrecke' inzwischen oft nach 5mins ein Polizeiauto steht.. Düsse ab und gut ist..
.. rote da hinten drin würden mir aber schon gefallen 😁 am besten mit Fernbedienung und farbwechsel nach wunsch bzw auch aus oder mal blau blinken lassen 😉 😉 ... naja.. Ich will einfach was das funktioniert und ruhe is.. finde das geflacker schrecklich oder wenn eins der 2 ausfällt und sowas sehe ich jeden Tag bei anderen... seltsam das die Serien dinger oft ganz erbärmlich schwach leuchten aber da leuchten immer noch beide...
Mal sehen ob die bestellten was taugen.. All die leds im Innenraum die ich vor nem jahr einsetzte werkeln bestens und noch nichts ausgefallen...
Ich hab damals beim C Corsa spätestens alle 8 Wochen Tacho und TID ausbauen müssen wegen Disco LED's.
Also ich kann dir nur die W5W CoolBlue empfehlen. Hatte ich bis jetzt auch drin und richtig schön weiß, teils sogar mit Blauschimmer. Und günstig