LEASYS Leasingrückgabe FIAT 500e - AH KÖNIG nimmt keine Leasingfahrzeuge mehr zurück ab 12.04.2023
Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach weiteren "Leidensgenossen" und evtl. finde ich hier im Forum Jemanden dem es aktuell genauso geht.
Ich bin aktuell Kunde der LEASYS in Frankfurt und habe einen FIAT 500e ICON im Kurzzeitleasing (12 Monate) über das AH KÖNIG in Erfurt. Meine Leasingrückgabe sollte über das AH KÖNIG in 3 Wochen zum Ende der Leasingvertragslaufzeit laufen - ein Termin war bereits vereinbart.
Heute dann eine plötzliche Email vom AH KÖNIG mit dem Text "... wir haben eine Anweisung unseres Geschäftsführers erhalten das Leasys Autos in Erfurt ab sofort nicht mehr zurückgenommen werden dürfen.
Bitte setzen sie sich zwecks der Rückgabe selbst mit Leasys in Verbindung." - was fehlt hier!? Genau! Ein Kontakt an den man sich zwecks neuem Rückgabetermin auf LEASYS Seite nun wenden könnte ...
Wer schon mal versucht hat mit der LEASYS in Kontakt zu treten weiß: unmöglich. 0800er-Nummer die nach 10 Min. Warteschleife abschaltet und eine "Kontakt@"-Email die ins Nichts führt ...
Ich konnte trotzdem nochmal mit der netten Dame beim AH König eben sprechen ... offensichtlich wurde das Heute durch die Geschäftsleitung des AH König beschlossen (womöglich um eine Eskalation m. der LEASYS herbeizuführen ...) - wie auch immer. Fakt ist: außer mir finden in den kommenden Tagen u. Wochen ja noch viel mehr Rückgaben statt - oder aktuell eben nicht.
Wer ist hier aus dem Forum evtl. betroffen!? Wie verhält man sich nach Leasingende (01.05.2023) korrekt als Kunde - habt Ihr eine Idee!?
Grüße!
487 Antworten
Beinder online Abmeldung brauchst du keine Vollmacht. Das kann quasi jeder machen. Voraussetzung: digitaler Ausweis ist vorhanden.
Das bedeutet nicht dass dies legitim ist, da Du ggf. nicht dem Interesse des Halters entsprichst.
Aus meiner Sicht ist es viel einfacher:
Ist es eine Vermietung, und das chewing so zu sein, dann hat dieser Vertrag ein Mietende.
Danach ist der Vertrag von beiden Seiten erfüllt und der Mieter muss nichts machen außer das Fahrzeug dem Vermieter zurückgeben. Damit entfällt aus meiner Sicht jeglicher Abmeldungsaufwand. Sollte, was ich strange finde, der Vermieter Wagen selbst versichert worden sein, dann sollte die Versicherung gestoppt werden, jedoch darf das Fahrzeug dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
All in all - keine schöne Situation.
Zitat:
@TomZed schrieb am 19. April 2023 um 13:24:13 Uhr:
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Ist es eine Vermietung, und das chewing so zu sein, dann hat dieser Vertrag ein Mietende.
Danach ist der Vertrag von beiden Seiten erfüllt und der Mieter muss nichts machen außer das Fahrzeug dem Vermieter zurückgeben. Damit entfällt aus meiner Sicht jeglicher Abmeldungsaufwand. Sollte, was ich strange finde, der Vermieter Wagen selbst versichert worden sein, dann sollte die Versicherung gestoppt werden, jedoch darf das Fahrzeug dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.All in all - keine schöne Situation.
Hier mal ein Auszug aus dem Schriftverkehr mit der LEASYS vor Beginn des Vertrages als es um die Versicherung ging:
"Bezüglich der Versicherung müssen Sie die Fahrzeugdaten dem jeweiligen Versicherer nennen.
HSN: xxx
TSN: xxxxxxx
Wichtig hier, Leasys muss als FAHRZEUGHALTER eingetragen werden. Eine Bestätigung der Versicherung lassen Sie im Anschluss an uns zu kommen."
So war das. Das Problem ist ja auch weniger dass man das Fahrzeug nach "Erfüllung" nicht weiter nutzt sondern viel mehr dass es bei einem rumsteht und sich die LEASYS nicht äußert wie sie das Ding gerne zurück hätte 🙂
Hallo zusammen. Gibt‘s bei Euch was Neues.!? Mein Einschreiben von letztem Freitag gondelt immer noch zwischen FFM und Rüsselsheim irgendwo herum und wurde noch nicht zugestellt.
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Hallo, ich bis jetzt nix Neues...habe am 13.04. per Mail bei Leasys dringlich um Mitteilung gebeten...bisher keine Antwort. Werde nächste Woche vorsorglich zum Anwalt gehen..
Auto abmelden macht eine Rückgabe sehr schwierig..würde ich nicht wollen... Notfalls fordere ich die unnötig bezahlten Versicherungsbeiträge als Schadenersatz...
ich bin gespannt...
Zitat:
@Schmiwo schrieb am 21. April 2023 um 10:09:04 Uhr:
Notfalls fordere ich die unnötig bezahlten Versicherungsbeiträge als Schadenersatz...
ich bin gespannt...
So werde ich es auch handhaben - ich lass das Fahrzeug auf mich versichert um es ggf. irgendwohin bringen zu können am Ende. Alles Andere ist mir zuviel Drama - es reicht ja jetzt schon so wie es aktuell ist.
@Schmiwo: sagst Du mal Bescheid was Dein Gang zum Anwalt gebracht hat!? Mir wurde erstmal nur das Einschreiben ans Herz gelegt - das ist Heute (1 Woche später) erst in der Zustellung nachdem man von FFM ja nach Rüsselsheim umgezogen ist - zum Glück m. Nachsendeantrag offensichtlich ...
Hallo
Ich bin auch mit im Boot ;-)
Email geschrieben - keine Rückmeldung. Die Telefonnummer ist nun auch deaktiviert.
Zum Vertragende wird die Kiste abgemeldet und steht sich dann die Bremsen rostig.
Lächerlich, was hier abgeht.
Email ist genauso rechtskräftig wie ein Einschreiben - das könnt ihr euch sparen.
…das sehe ich anders.
Ein Einschreiben mit Rückantwort dokumentiert den Empfang.
Aber sei‘s drum: Diese Situation würde ich meiner Rechtschutzversicherung geben. Ohne Anwalr geht hier gar nichts. Man könnte auch schauen, ob es so was wie eine Schlichtungsstelle- oder Beschwerdestelle gibt. Fiat würde ich auch entsprechend informieren.
So nochmal ein Feedback von mir...
Ich habe ja das Fahrzeug nicht bei König geholt, deswegen wird die Info für viele nicht unbedingt hilfreich sein, aber vielleicht hat sich der ein oder andere auch die gleichen Gedanken gemacht. Mein Ansprechpartner des ausliefernden Autohauses hat nach seinem Urlaub jetzt signalisiert, dass sollte sich Leasys nicht melden, ich bei ihm einen Termin vereinbaren könne für die Rückgabe. Parallel habe ich in dem anderen von Leasys angebotenen Ort einen Termin vereinbart (der Ort der eine Tagesreise entfernt liegt). Beide Orte sind für mich natürlich mit Aufwand verbunden.
Es wurde jetzt viel diskutiert, Wagen abmelden, anmahnen, nicht abmelden, was tun?
Ich möchte das Auto am Ende ja loswerden und es nicht bei mir stehen haben, geschweige denn weiter Versicherung berappen. Ich hab für mich jetzt als besseren Weg definiert, lieber den Mehraufwand für die Rückgabe mit der Schlusstechnung zu verrechnen, statt von vornherein auf einen Rechtsstreit zuzusteuern,in dem ich erstmal der beklagte wäre. Ich sehe die Chancen nämlich als recht gering an, dass plötzlich ein Transporter vor meiner Tür steht, der klaglos das abgemeldete Fahrzeug auflädt. Dann kommt eine saubere Rechnung und alle sind zufrieden.
Von daher, auch wenn ich immer noch der Meinung bin, dass sowas nicht rechtens ist, sehe ich den Weg der einfachsten Lösung für mich wie gerade beschrieben. Man ist dann in der komfortablen Situation, alle Pflichten erfüllt zu haben und kann seinerseits schauen, wie man Ansprüche geltend macht.
Andere Meinungen gerne willkommen. Ich glaub, keiner von uns hat den Königsweg (Wortspiel unbeabsichtigt) vor Augen.
Ich habe heute mit dem Verkäufer vom FIAT Händler in Augsburg telefoniert
bei dem ich das Fahrzeug am 01.06.2022 abgeholt hatte.
Da mein Leasingvertrag 13 Monate läuft,
muss ich ihm das Fahrzeug bis zum 31.07.2023 nach Augsburg bringen,
bekomme aber noch einen Termin wann die DEKRA das Fahrzeug anschaut.
Gerade hat mich das Autohaus König angerufen. 180° Wende.
Nun doch Abgabe bei König. Die wollten wohl tatsächlich nur Druck aufbauen …
Die Wartung habe ich trotzdem noch nicht durchgeführt. Bin gespannt, ob sich Leasys bzgl. der Kostenübernahme noch meldet. Sonst geht das Fahrzeug ohne Service zurück …
Zitat:
@Jonas88 schrieb am 21. April 2023 um 17:03:09 Uhr:
Gerade hat mich das Autohaus König angerufen. 180° Wende.
Nun doch Abgabe bei König. Die wollten wohl tatsächlich nur Druck aufbauen …
Die Wartung habe ich trotzdem noch nicht durchgeführt. Bin gespannt, ob sich Leasys bzgl. der Kostenübernahme noch meldet. Sonst geht das Fahrzeug ohne Service zurück …
WO musst Du das Fahrzeug abgeben wenn ich fragen darf?
Mir wird NUR "Zerbst" angeboten (bei Magdeburg) - das sind rund 350km einfach zu fahren ...
Ich hab mal KI angefragt:
Wenn ein Autohaus das geleaste Fahrzeug einer Leasingfirma trotz bestehendem Vertrag nicht zurücknimmt, gibt es mehrere Schritte, die man unternehmen kann:
Kontaktieren Sie zuerst das Autohaus und fordern Sie schriftlich die Rücknahme des Fahrzeugs. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie des Vertrags bereithalten, um Ihre Forderung zu untermauern.
Falls das Autohaus nicht reagiert, wenden Sie sich an die Leasingfirma und informieren Sie sie über die Situation. Bitten Sie die Leasingfirma, den Vorgang zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um das Autohaus zur Erfüllung des Vertrags zu zwingen.
Wenn auch die Leasingfirma nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen, können Sie einen Anwalt einschalten, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, eine Klage gegen das Autohaus einzureichen, um die Rückgabe des Fahrzeugs zu erzwingen oder Schadensersatz zu fordern.
Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte dokumentieren und alle schriftlichen Kommunikationen aufbewahren. So haben Sie später Nachweise, um Ihre Forderungen zu untermauern.
Hallo, ich habe gerade exakt das gleiche Problem und gehe am Dienstag zum Anwalt.
Leasys nimmt die Fahrzeuge nur noch am Bodensee zurück -> allerdings gemäß Vertragsrecht BGB ist dieser Punkt vertraglich nicht im Vertrag und findet somit auch keine Gültigkeit. Aber Leasys versucht einfach, damit Kosten zu sparen und Transport und Logistik seinen Kunden zu belasten!!!
Leasys ist ein unzumutbarer Vertragspartner da man auf der Hotline tagsüber weg gedrückt wird und immer wieder aus der Leitung fliegt und unter kontakt@leasys.de meldet sich keine Socke zurück.
Leasys hat am Anfang gesagt, dass das Fahrzeug auch in Frankfurt zurück gegeben werden kann (quasi mein Wohnort) nun kam eine Mail von Remarketing@leasys.de und ich soll mit einem E Fiat bis zum Bodensee trotz meines Jobs und Krankheit runter fahren ?? sorry Leute aber verarschen lasse ich mich nicht!!! Mich bewusst belügen und betrügen, habe ich gerne. Man spricht hier von arglistiger Täuschung und die neue Management Entscheidung seitens Leasys mit Abgabe in Deutschland am Bodensee ist neu - und berührt daher KEINE alten Verträge die vor 2023 geschlossen wurden.
Das Auto wird von mir Ende April abgemeldet und bleibt auf meinem Hof stehen, da sich von Leasys kein Kontakt meldet, kann ich auch nicht handeln. Der Abgabeort Frankfurt wurde zu Anfang extra sehr oft bestätigt und daran halte ich mich - wenn Leasys meint das Fahrzeug muss zum Bodensee, ist dass gar kein Problem -> holt das Fahrzeug bei mir ab und übernimmt die Kosten, ansonsten kriegen wir rechtlich sehr starke Probleme.
Moin Jankowski,
Die Frage ist, ob der Rückgabeort Frankfurt schriftlich und vertraglich oder mündlich bestätigt wurde. Im letzteren Fall stehst Du denke ich nicht so gut da.
Ich würde, finde ich ca. 4 Wochen vor Rückgabe kein Einigung, da evtl. einen Anwalt beauftragen, wenn das nicht ganz klar schriftlich geregelt wurde.