LEASYS Leasingrückgabe FIAT 500e - AH KÖNIG nimmt keine Leasingfahrzeuge mehr zurück ab 12.04.2023

Fiat 500

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach weiteren "Leidensgenossen" und evtl. finde ich hier im Forum Jemanden dem es aktuell genauso geht.

Ich bin aktuell Kunde der LEASYS in Frankfurt und habe einen FIAT 500e ICON im Kurzzeitleasing (12 Monate) über das AH KÖNIG in Erfurt. Meine Leasingrückgabe sollte über das AH KÖNIG in 3 Wochen zum Ende der Leasingvertragslaufzeit laufen - ein Termin war bereits vereinbart.

Heute dann eine plötzliche Email vom AH KÖNIG mit dem Text "... wir haben eine Anweisung unseres Geschäftsführers erhalten das Leasys Autos in Erfurt ab sofort nicht mehr zurückgenommen werden dürfen.
Bitte setzen sie sich zwecks der Rückgabe selbst mit Leasys in Verbindung." - was fehlt hier!? Genau! Ein Kontakt an den man sich zwecks neuem Rückgabetermin auf LEASYS Seite nun wenden könnte ...

Wer schon mal versucht hat mit der LEASYS in Kontakt zu treten weiß: unmöglich. 0800er-Nummer die nach 10 Min. Warteschleife abschaltet und eine "Kontakt@"-Email die ins Nichts führt ...

Ich konnte trotzdem nochmal mit der netten Dame beim AH König eben sprechen ... offensichtlich wurde das Heute durch die Geschäftsleitung des AH König beschlossen (womöglich um eine Eskalation m. der LEASYS herbeizuführen ...) - wie auch immer. Fakt ist: außer mir finden in den kommenden Tagen u. Wochen ja noch viel mehr Rückgaben statt - oder aktuell eben nicht.

Wer ist hier aus dem Forum evtl. betroffen!? Wie verhält man sich nach Leasingende (01.05.2023) korrekt als Kunde - habt Ihr eine Idee!?

Grüße!

487 Antworten

Na da bin ich ja jetzt schon gespannt. Ich habe das Auto am 6. Mai geholt und muss es bis 6. Juni abgeben. Ich habe heute "vorsorglich" Autohaus König in Oranienburg angeschrieben mit der Bitte um Terminvereinbarung.

Übrigens habe ich zum Termin der Abholung einen Zettel bekommen, wo drauf steht, dass der Wagen dort abzugeben ist.

Damit ist für mich klar - dort oder Leasys holt ihn bei mir zu Hause ab. Wir werden sehen wie das ausgehen mag ...

Die Begrifflichkeit "Leasing" bzw. "Miete" wird auch in meinem Vertrag nicht sauber getrennt. König spricht in seiner Anzeige von der "Leasinggebühr", Leasys im Vertrag von der "Mietgebühr". Wobei eigentlich die "Mietgebühr" auch die Versicherung inkludiert, was aber in meinem Vertrag nicht der Fall ist. Was den Rückgabeort des Leasings- oder Mietfahrzeuges anbetrifft, sollte die Begrifflichkeit egal sein. Es muss der Ort im Vertrag genannt sein - und das ist er nicht. Also dann Abholung beim Leasingnehmer bzw. Mieter, so werde ich es auch Leasys im Einschreiben mitteilen. Den guten Willen, das Fahrzeug zum vom Händler genannten Ort zu bringen, der auch im Sinne von Leasys ist, sonst hätten sie explizit einen anderen Rückgabeort genannt, habe ich dokumentiert. Mehr kann und muss ich nicht tun.

Zitat:

@ThomIrm84 schrieb am 18. April 2023 um 22:07:12 Uhr:


Ich habe heute "vorsorglich" Autohaus König in Oranienburg angeschrieben mit der Bitte um Terminvereinbarung.

Da bin ich gespannt was Du und ob Du aus Oranienburg eine Antwort bekommst die über das "... wir haben eine Anweisung unseres Geschäftsführers erhalten das Leasys Autos (in Erfurt) ab sofort nicht mehr zurückgenommen werden dürfen. Bitte setzen sie sich zwecks der Rückgabe selbst mit Leasys in Verbindung." hinausgeht. Halte uns doch gerne auf dem Laufenden 🙂

Kurzu zur Frage; was ist der Unterschied Leasing/Miete. Am Ende - nix :-)

Bei Leasing handelt es sich um einen terminus technicus des Vertragsrechts, der eine gesetzlich normierte Sondervertragsform bezeichnet. Es leitet sich von dem Englischen „to lease“ ab und bedeutet „mieten“ bzw. „pachten“.

Bei einem sog. Leasingvertrag handelt es sich daher ebenso um ein Dauerschuldverhältnis wie bei der Miete (vgl. §§ 535 ff. BGB) bzw. der Pacht (vgl. §§ 581 ff. BGB). Aus diesem Grunde finden grundsätzlich die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend Anwendung.

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Wie ich oben schon schrieb.
Bei Miete kannst Du das Kfz nicht abmelden, da Du nicht der Halter bist. Beim Leasing schon.

Zitat:

@TomZed schrieb am 19. April 2023 um 08:24:20 Uhr:


Wie ich oben schon schrieb.
Bei Miete kannst Du das Kfz nicht abmelden, da Du nicht der Halter bist. Beim Leasing schon.

Aber man kann sich als Versicherungsnehmer rausziehen nach Erfüllung der Vertragslaufzeit.

Na klar, wobei ich auch dieses Konstrukt sehr seltsam finde. Den normalerweise beinhaltet eine Miete auch eine Versicherung.
Egal wie, und auch wenn das Euch nicht hilft, diese Erfahrungen hier bestärken mich darin, mich weiterhin auf meine lokalen Händler für meine Fahrzeuge zu stützen.
Euch Allen viel Erfolg bei der Lösungsfindung.

Mal kurz aus Interesse, das zahlt ihr so pro Monat an Leasys?

Zitat:

@pixeltraum schrieb am 19. April 2023 um 08:25:30 Uhr:



Zitat:

@TomZed schrieb am 19. April 2023 um 08:24:20 Uhr:


Wie ich oben schon schrieb.
Bei Miete kannst Du das Kfz nicht abmelden, da Du nicht der Halter bist. Beim Leasing schon.

Aber man kann sich als Versicherungsnehmer rausziehen nach Erfüllung der Vertragslaufzeit.

Das ist so nicht richtigt. Ich kann mit dem Fahrzeugschein und dem Kennzeichen jederzeit das Auto abmelden. Es darf dann natürlich nicht mehr im öffentlichen Straßenland geparkt werden bzw. bewegt werden.

Und genau das werde ich machen.

1) Termin mit König vereinbaren zur Rückgabe.
2) Termin wird nicht angenommen.
3) Annahmeverzug gemäß BGB bei LEASYS mittels Einschreiben ankündigen.
4) Auto abstellen und stilllegen.

Ub diesem Augenblick dürfte die Haftungsfrage bei möglichen Schäden an der Sache auch übergehen ...

Wenn man den Schein nicht hat, dann geht das nicht.

Zitat:

@TomZed schrieb am 19. April 2023 um 12:55:55 Uhr:


Wenn man den Schein nicht hat, dann geht das nicht.

Den Schein (Teil1) hat man, sonst darf man nicht fahren.
Es geht nicht um den Fahrzeugbrief(Teil2) sondern den Schein.

Gruß

Ist aber nicht auf Dich ausgestellt, der Schein, wenn der Halter Leasys ist, da Leasys vermietet. Dann brauchst Du eine Vollmacht.
Der Unterschied zwischen Schein und Brief ist mir durchaus bewusst.

Zitat:

@ThomIrm84 schrieb am 19. April 2023 um 12:26:07 Uhr:


Und genau das werde ich machen.

1) Termin mit König vereinbaren zur Rückgabe.
2) Termin wird nicht angenommen.
3) Annahmeverzug gemäß BGB bei LEASYS mittels Einschreiben ankündigen.
4) Auto abstellen und stilllegen.

Ub diesem Augenblick dürfte die Haftungsfrage bei möglichen Schäden an der Sache auch übergehen ...

Viel Erfolg mit Deiner Vorgehensweise - ich habe ebenfalls per Einschreiben Druck gemacht, werde das Fahrzeug aber über den Mai hinweg noch über meine Versicherung laufen lassen falls mir irgendwann doch n och ein Rückgabeort genannt wird. Erst danach. sollte sich bis dahin Nichts getan haben, nehme ich das Fahrzeug aus meiner Versicherung. Und @ThomIrm84: ich habe Dir nicht widersprochen - Du kannst das Ding komplett abmelden wenn Du das möchtest - ich werde halt anders vorgehen. Mein Fahrzeug ist auf die LEASYS als Fahrzeughalter und mit Frankfurter Kennzeichen zugelassen. Ich möchte den nicht vorhandenen "Prozess" nicht noch weiter verkomplizieren indem ich denen die Kiste stilllege 🙂

Zitat:

@TomZed schrieb am 19. April 2023 um 13:13:43 Uhr:


Ist aber nicht auf Dich ausgestellt, der Schein, wenn der Halter Leasys ist, da Leasys vermietet. Dann brauchst Du eine Vollmacht.
Der Unterschied zwischen Schein und Brief ist mir durchaus bewusst.

Beinder online Abmeldung brauchst du keine Vollmacht. Das kann quasi jeder machen. Voraussetzung: digitaler Ausweis ist vorhanden.

Zitat:

@pixeltraum schrieb am 19. April 2023 um 13:14:26 Uhr:



Zitat:

@ThomIrm84 schrieb am 19. April 2023 um 12:26:07 Uhr:


Und genau das werde ich machen.

1) Termin mit König vereinbaren zur Rückgabe.
2) Termin wird nicht angenommen.
3) Annahmeverzug gemäß BGB bei LEASYS mittels Einschreiben ankündigen.
4) Auto abstellen und stilllegen.

Ub diesem Augenblick dürfte die Haftungsfrage bei möglichen Schäden an der Sache auch übergehen ...

Viel Erfolg mit Deiner Vorgehensweise - ich habe ebenfalls per Einschreiben Druck gemacht, werde das Fahrzeug aber über den Mai hinweg noch über meine Versicherung laufen lassen falls mir irgendwann doch n och ein Rückgabeort genannt wird. Erst danach. sollte sich bis dahin Nichts getan haben, nehme ich das Fahrzeug aus meiner Versicherung. Und @ThomIrm84: ich habe Dir nicht widersprochen - Du kannst das Ding komplett abmelden wenn Du das möchtest - ich werde halt anders vorgehen. Mein Fahrzeug ist auf die LEASYS als Fahrzeughalter und mit Frankfurter Kennzeichen zugelassen. Ich möchte den nicht vorhandenen "Prozess" nicht noch weiter verkomplizieren indem ich denen die Kiste stilllege 🙂

Klar macht es das etwas kompliziert. Aber ich zahle doch nicht noch Geld für das nicht benutzen. Allein dass ich mir den Hof hier mit der Kiste zu parke ... Schon alles doof...

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