LEASYS Leasingrückgabe FIAT 500e - AH KÖNIG nimmt keine Leasingfahrzeuge mehr zurück ab 12.04.2023

Fiat 500

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach weiteren "Leidensgenossen" und evtl. finde ich hier im Forum Jemanden dem es aktuell genauso geht.

Ich bin aktuell Kunde der LEASYS in Frankfurt und habe einen FIAT 500e ICON im Kurzzeitleasing (12 Monate) über das AH KÖNIG in Erfurt. Meine Leasingrückgabe sollte über das AH KÖNIG in 3 Wochen zum Ende der Leasingvertragslaufzeit laufen - ein Termin war bereits vereinbart.

Heute dann eine plötzliche Email vom AH KÖNIG mit dem Text "... wir haben eine Anweisung unseres Geschäftsführers erhalten das Leasys Autos in Erfurt ab sofort nicht mehr zurückgenommen werden dürfen.
Bitte setzen sie sich zwecks der Rückgabe selbst mit Leasys in Verbindung." - was fehlt hier!? Genau! Ein Kontakt an den man sich zwecks neuem Rückgabetermin auf LEASYS Seite nun wenden könnte ...

Wer schon mal versucht hat mit der LEASYS in Kontakt zu treten weiß: unmöglich. 0800er-Nummer die nach 10 Min. Warteschleife abschaltet und eine "Kontakt@"-Email die ins Nichts führt ...

Ich konnte trotzdem nochmal mit der netten Dame beim AH König eben sprechen ... offensichtlich wurde das Heute durch die Geschäftsleitung des AH König beschlossen (womöglich um eine Eskalation m. der LEASYS herbeizuführen ...) - wie auch immer. Fakt ist: außer mir finden in den kommenden Tagen u. Wochen ja noch viel mehr Rückgaben statt - oder aktuell eben nicht.

Wer ist hier aus dem Forum evtl. betroffen!? Wie verhält man sich nach Leasingende (01.05.2023) korrekt als Kunde - habt Ihr eine Idee!?

Grüße!

487 Antworten

Nachtrag: kurz mit dem Anwalt telefoniert dazu. Ich habe neben den vielen Emails jetzt auch nochmal oldschool per Einschreiben an die LEASYS geschrieben und gut is jetzt erstmal. Mehr kann ich nicht tun. Nach dem 01.05. soll ich mich dann nochmal beim Anwalt melden wenn es zu keiner Einigung kam - dann stellt der die Kommunikation mit der Leasys her 🙂

zitierter Beitrag:
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis: Ich habe den Wartungstermin (innerhalb der ersten 12 Monate) überschritten, da ich mich auf das Fahrzeugdisplay verlassen hatte, das vor 1 1/2 Wochen noch ca. 900 km bis zur Wartung anzeigte. Allerdings waren da schon die 12 Monate überschritten (evtl. darf man einen Monat überziehen), aber der Händler, bei dem ich noch kurzfristig einen Termin bekommen habe, teilte mir mit, dass er mir die Arbeiten in Rechnung stellen würde. Mal sehen, ob die mir Leasys dann erstattet ... Also guter Rat: beizeiten Wartungstermin buchen, drei bis vier Wochen Wartezeit sind nicht ungewöhnlich. Wobei ein Händler mir mitteilte, dass er ohne vorherige Genehmigung seitens Leasys (wegen Kostenübernahme) keine Arbeiten anfangen würde.

Ich hatte die gleiche Situation... die App hatte noch nix angezeigt. Als ich dann wegen Display-Werkstattsymbol den Händler kontaktierte und einen freien Termin vereinbarte stellte sich bei der Annahme heraus, die inbegriffene Wartung war nur an einem Tag gültig. Der Servicemitarbeiter des Autohauses wunderte sich auch darüber. Aber er klärte das mit dem Servicevertrag ab..mein Service war nun kostenfrei...zum Glück. Vielen lieben Dank HSP für Deine ausführlichen Schilderungen. Ja wir müssten geschlossen auftreten, auch gegenüber König, um den Rückgabedruck herauszunehmen... ich muss am 01.05. abgeben und weiss noch nicht wo ich das kann/soll.... gibts was neues zu den Verhaltensregeln, falls diese Frist erreicht ist?

An Schmiwo: Vielen Dank für Deine Ergänzung bzgl. Wartungsvertrag! Es schon ärgerlich, wenn man monatlich den Zustandsbericht zum Fiat als Mail erhält, aber keinen Hinweis auf die fällige Wartung. Ich bin davon ausgegangen, dass die 12 Monate von der Übergabe an gerechnet werden, nicht von der Erstzulassung, die war ca. 14 Tage vorher. Was geht mich die Zeit vor meinem Vertragsbeginn an? Und wie geschrieben, es kam nur der Hinweis auf die verbleibenden Kilometer bis zur 15000 km Grenze im Display, bis dann plötzlich in der zweiten Aprilwoche das Werzkzeugsymbol (=Warungssymbol) aufleuchtete.
Wahrscheinlich hast Du keinen Servicevertrag, der über Leasys reguliert wird. Ich befürchte mit den Erfahrungen, die wir jetzt mit Leasys machen, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe (sollen ca. 265 € sein). Sonderbarerweise müssen im Rahmen der Wartung laut Werkstatt noch zwei "Aktionen" durchgeführt werden (vielleicht irgendwelche Updates), auch davon stand nichts im monatlichen Zustandsbericht von Fiat. Eigentlich sollten doch E-Fahrzeuge wartungsärmer als Verbrenner sein ... - die Werkstätten holen sich schon ihr Geld ...

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@HSP: die beiden Updates wurden bei mir auch noch gemacht - am Ende war ich irgendwo bei 200€ für den Service. Hätte ich gewusst dass das jetzt so laufen wird hätte ich mir da was Anderes überlegt ein befreundeter Jurist meinte sogar, die letzten 2 ausstehenden Leasingraten zurück gehen lassen bis geklärt is wo das Auto abgegeben werden soll. Immerhin fallen auch weiterhin Kosten für Versicherung an wenn der Rückgabetermin nicht gehalten wird - wonach es bei uns allen hier ja momentan aussieht …

Betrifft alle Leasys-AH König- Geschädigten: Stichwort: Annahmeverzug sieht juristischer Text unten
(Fazit vorweg: eine Forderung von Leasys, das Fahrzeug an einen Ort zu bringen, den sie nachträglich bestimmen, können wir entschieden ablehnen!!) Leider langer Beitrag!

Dank an pixeltraum, Du hast mich auf eine Spur gebracht ("die letzten 2 ausstehenden Leasingraten zurück gehen lassen ..."😉. Ich habe daraufhin mal Google befragt (Stichworte Rücknahmeverweigerung Leasinggesellschaft) - und siehe da, es gibt ein BGH-Urteil von 2017, das meiner Meinung nach (bin kein Jurist) auf unseren Fall anzuwenden ist. Hier der Link:https://www.fuhrpark.de/...ber-darf-rueckgabeort-nicht-frei-festlegen. (Die Seite ist freizugänglich, darf verlinkt werden). Bitte die ganze Seite lesen, hier nur einige Zitate, die uns betreffen: "Der Bundesgerichtshof stellte hierzu fest, dass bereits bei Vertragsschluss zu klären sei, wo die Rückgabe einer Leasingsache zu erfolgen habe und nicht erst am Ende der Leasinglaufzeit. Ist die Klausel aber unwirksam, hat das nach Ansicht des Senats zur Folge, dass ein Rückgabeort überhaupt nicht vereinbart wurde, also auch keine Bringschuld des Leasingnehmers vorliegt.
Im entschiedenen Fall hätte das Unternehmen die Maschinen noch nicht einmal am Sitz der Leasinggesellschaft abliefern müssen. Da die Leasinggeberin die Abnahme der Leasingsache aber verweigert hatte, befand sie sich in Annahmeverzug. Das hatte zur Folge, dass ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nicht entstanden ist." Weiter:

"Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat erhebliche Auswirkungen auf das Kfz-Leasing im Flottengeschäft. Denn auch hier werden die Rückgabemodalitäten häufig erst am Ende der Vertragslaufzeit einseitig von der Leasinggesellschaft auf Grundlage solcher „offenen“ Klauseln in den Leasingbedingungen festgelegt. Das kann wegen ihrer nun festgestellten Unwirksamkeit dann zur Folge haben, dass der Leistungsort für die Fahrzeugrückgabe der Sitz des Leasingnehmers ist. Kosten und Risiko des Transports trägt dann die Leasinggesellschaft und nicht mehr der Leasingnehmer (BGH, Urteil vom 18.01.2017, Az.: VIII ZR 263/15).

So wie ich das verstehe, ist Leasys im Annahmeverzug, darf auf keinen Fall einen Abgabeort festlegen, der nicht zu Vertragsbeginn im Vertrag festgehalten wurde. Strenggenommen ist wohl noch nicht mal der Übergabeort beim Händler der Rückgabeort, wenn dies nicht schriftlich festgehalten wurde. Ist bzgl. AH König bei mir der Fall. Damit ist nach BHH der "Leistungsort"=Rückgabeort der Sitz des Leasingnehmers, also meine Wohnadresse. Hier hat die Leasinggesellschaft ihren Wagen auf ihre Kosten abzuholen, ich selbst habe in diesem Fall keine Bringschuld - das wäre mein Schluss. Ich überlege noch, dass ich das so auch Leasys mitteilen werde.

So, damit aber noch nicht genug, ich habe eine weitere Seite gefunden: https://www.leasing-hilfe.de/.../jMHeft5S189.195.pdf - hier geht es explizit um die Fahrzeugrückgabe bei Leasingverträgen. Langer Artikel, für Laien schwer verständlich. Ein Zitat (S.1):
"Rückgabe bedeutet grundsätzlich, dem Leasinggeber den unmittelbaren Besitz einzuräumen. In der Praxis ist – davon zulässig abweichend – regelmäßig vertraglich vereinbart, dass das Fahrzeug an den Lieferanten zurückzugeben ist. Die Lieferanten sind häufig durch Rahmenvereinbarungen oder Rückkaufvereinbarungen mit dem Leasinggeber diesem gegenüber verpflichtet, die Fahrzeugrücknahme zu organisieren und die Fahrzeugverwertung vorzubereiten oder das Fahrzeug selbst zurück zu kaufen."

Nach meinem Verständnis: Leasinggeber=Leasys, Lieferant=AH König
Weiter: "Für den Leasinggeber ist die Rücknahme des Fahrzeugs keine Pflicht, sondern nur eine Obliegenheit. Nimmt er das angebotene Fahrzeug nicht zurück, gerät er als Gläubiger in Annahmeverzug (§ 293 BGB). Da die Rücknahme nur eine Obliegenheit ist, steht dem Leasingnehmer kein Schadensersatz aus Pflichtverletzung zu. Er kann die Rücknahme auch nicht gerichtlich erzwingen. Er kann jedoch den Besitz an dem Fahrzeug aufgeben. Ab Annahmeverzug hat der Leasingnehmer nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 300 Abs. 1 BGB), so dass danach eintretende Schäden am Fahrzeug nicht mehr vom Leasingnehmer zu verantworten sind, wenn ihm keine Schuld oder nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Aufwendungen für die Aufbewahrung, etwa Stellplatzkosten, muss der Leasinggeber für die Zeit seines Annahmeverzuges ersetzen."
Mit anderen Worten, was eine Überlegung wäre: Ich kann nach dem geplatzten Abgabetermin das Fahrzeug von meinem Grundstück verbannen und auf einen kostenpflichtigen Parkplatz stellen, die Kosten hat dann Leasys zu tragen.
Weiter: "Insoweit kann der Leasingnehmer auch bereits während der Zeit des Annahmeverzuges gemäß § 257 BGB Freistellung verlangen. Der Leasingnehmer kann auch das Fahrzeug versteigern lassen und den Verkaufserlös hinterlegen (§ 383 BGB)."

So, weiter bin ich noch nicht in der Recherche. Die Frage wäre jetzt für mich, was ist mit "Freistellung" gemeint, wie mache ich die geltend.
Vielleicht kann diesen Sachverhalt mal jemand seinem Anwalt zukommen lassen.

@HSP: vielen Dank für Deine Recherche u. Ausführungen. Ich würde behaupten wir sind jetzt hier allesamt schlauer als die Jungs & Mädels in der Hanauer Straße bei LEASYS (die sich wahrscheinlich immer noch beratschlagen ab wann man die Telefonleitungen wieder freischalten will ...) Ich hoffe für uns alle das in der kommenden Woche mehr Licht ins Dunkle kommt ohne dass Jeder von uns über einen Anwalt gehen muss.

Hallo zusammen,
wir haben ebenfalls ein Auto, das am 01.05. zurück muss. Haben die Leasys letzte Woche per Einschreiben aufgefordert uns einen neuer Rückgabeort zu nennen. Die sind scheinbar umgezogen und sitzen jetzt in Rüsselsheim. Neue Adresse: Leasys S.p.A. Zweigstelle Deutschland Friedrich-Lutzmann-Ring 1 65423 Rüsselsheim am Main

so langsam wird's echt kurios. Tatsächlich steht auf der Homepage jetzt die Rüsselsheimer Adresse ABER immer noch der MAPS-Ausschnitt aus Frankfurt (siehe Anhang) ... jetzt darf ich Morgen nochmal ein Einschreiben für 5EUR losschicken 🙁

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Ja wir haben vorsichtshalber auch gleich zwei geschickt ??

Wenn man das hier so liest: ich befürchte wir bekommen so kurzfristig keinen neuen Rückgabeort genannt. Die scheinen sich da momentan erst intern zu sortieren bevor sie mit einer Nachricht an die Kunden rausgehen. Die Email vom AH KÖNIG war denke ich so nicht abgestimmt sondern eher sollte damit eskaliert werden ... was ja auch geklappt hat.

Hallo zusammen,

mir geht es genauso, lediglich habe ich bei König in Oranienburg geholt, und einen Rückgabetermin für Erfurt ebenso gehabt, und identische Stornomail erhalten. Ebenso kann ich die Leasys weder telefonisch noch schriftlich erreichen.

Vermutlich brauchen wir eine Selbsthilfegruppe für das Thema.

Besten Gruß Daniel

Zitat:

@HSP schrieb am 15. April 2023 um 15:29:00 Uhr:


An Schmiwo: Vielen Dank für Deine Ergänzung bzgl. Wartungsvertrag! Es schon ärgerlich, wenn man monatlich den Zustandsbericht zum Fiat als Mail erhält, aber keinen Hinweis auf die fällige Wartung. Ich bin davon ausgegangen, dass die 12 Monate von der Übergabe an gerechnet werden, nicht von der Erstzulassung, die war ca. 14 Tage vorher. Was geht mich die Zeit vor meinem Vertragsbeginn an? Und wie geschrieben, es kam nur der Hinweis auf die verbleibenden Kilometer bis zur 15000 km Grenze im Display, bis dann plötzlich in der zweiten Aprilwoche das Werzkzeugsymbol (=Warungssymbol) aufleuchtete.
Wahrscheinlich hast Du keinen Servicevertrag, der über Leasys reguliert wird...............

Ich habe über König den Leasys-Vertrag gemacht. Dort war die erste Wartung inkludiert. So wie es sich jetzt anscheinend zeigte über Service-Vertrag...der Händler musste nicht über Leasys gehen.
Bzgl. der Updates...keine Ahnung. Der Händler meinte, falls ich auf den Kosten sitzen bleibe wäre das kein Vermögen, so um die 100 EUR. Daher verstehe ich die 265,-- nicht.
Ich wünsch Dir viel Erfolg !

Zitat:

@327eta schrieb am 16. April 2023 um 15:32:21 Uhr:


Hallo zusammen,

mir geht es genauso, lediglich habe ich bei König in Oranienburg geholt, und einen Rückgabetermin für Erfurt ebenso gehabt, und identische Stornomail erhalten. Ebenso kann ich die Leasys weder telefonisch noch schriftlich erreichen.

Vermutlich brauchen wir eine Selbsthilfegruppe für das Thema.

Besten Gruß Daniel

Ich hatte über AH König geleast, dort waren mehrere Abholorte möglich. Für mich war Gera attraktiv, weil es 90 km entfernt ist. Vorher hatte ich Rückgabe geklärt. Lt. Aussage (Online-Verkäufer AH König) Gera. Bei Abholung in Gera sagte man, das sei noch nicht klar. Wir warteten einfach mal ab, bevor wir einen Aufschrei starteten. Nun diese Situation...Erfurt wäre noch fahrbar gewesen. Aber alles darüber hinaus ist aufgrund der Ladezeiten nicht zumutbar.. In zwei Wochen ist Mietvertrag Ende, mir wird Angst und Bange... Oranienburg wäre eine Tagesreise, ohne Rückfahrt...die ist ja auch noch zu organisieren...

Ich habe bereits überlegt, schriftlich über das Vertragsende zu informieren, und da mein 500e auf meine Versicherung läuft, den dann auch selber abzumelden. Das geht nämlich mit Kennzeichen und ZB1 problemlos, und ehe ich da ewig zahle……. Fragt sich nur, was man mit der ersten Rate macht, wenn das Gedöns nach Vertragsende mangels Rückgabemöglichkeit weiter abgebucht wird…….

Krasse Situation.

Euch ne gute Woche,
Gruß Daniel

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