Leasingzeit verkürzen

BMW X5 G05

Ich habe da mal eine Frage. Vor ca. 3 Wochen habe ich nun meine X 5 45e Bestellung auf den Weg gebracht.
Mein Leasingvertrag läuft aktuell noch bis nächstes Jahr im September. Eigentlich wollte ich den X5 auch erst dann übernehmen. Jetzt sagte mir der Händler das ich das Fahrzeug auch schon im März nächsten Jahres übernehmen könnte.

Mit wenn welchen Kosten muss ich bei einer Leasingzeit verkürzung von 6 Monaten rechnen? Also Laufzeit von 36 auf 30 Monate verkürzt. Hat da jemand schon Erfahrung gesammelt und kann berichten?

Ich möchte nicht ganz unvorbereitet zum Händler. Die Leasingsonderzahlung so wurde mir gesagt wird anteilig erstattet.

25 Antworten

@PierreHennig Und bei Dir geht es wirklich um BMW alt und BMW neu?

Du hast ja mal geschrieben, dass der ausliefernde Händler vom alten nicht der gleiche ist... vielleicht liegt es daran?

Und ob der Händler den Wagen unbedingt drei Monate früher loswerden will, um damit Kosten zu verursachen?... das ist glaub nicht unbedingt der Fall.

@automatik. Ja es geht in meinem Fall um alt gegen neu. Alt ist jetzt mit knapp 30 Monaten ein wenig übertrieben, aber ja. Es kann natürlich sein das die Thematik mit 2 verschiedenen Händlern da rein spielt da die Leasingsonderzahlung laut Bmw Bank beim Händler liegen bleibt. Zugegeben, so ganz verstanden habe ich das System noch nicht.
Und ich hab schon das Gefühl das der neue Händler das Fahrzeug so schnell wie möglich eingebucht haben möchte. Von irgendetwas leben die ja und das fliest ja bekanntlich nur wenn der Wagen ausgeliefert wurde.

Hast Du eine Leasingsonderzahlung geleistet? Dann kann es natürlich sein. Ich lease nie mit Anzahlung, finde ich prinzipiell nur nachteilig.

Ja habe ich. Das ist in der Tat momentan ein wenig hinderlich. Wobei die, wenn sie anteilig erstattet würde auch nicht das Problem wäre. Aber hier geht es zu wie im wilden Westen. Jeder Händler macht was er will. Der eine zahlt anteilig wieder aus und verzichtet auf zusätzliche Zahlungen und der andere rechnet alles und jeden Cent um. Ich werde heute Abend von meinen Erlebnissen berichten. Aber wie gesagt, ich muss ja nicht. Wenn der Händler mir kein gutes Angebot macht bleibt es bei September.

Naja, liegt ja immer daran wie spitz die Leasingrate gerechnet wurde und ob ein Folgegeschäft winkt oder nicht. Ist doch klar, dass wenn jemand unabhängig von Altlasten operieren kann da viel flexibler ist, als jemand, der kein Nachfolgebusiness mehr reinbekommt. Nur logisch. Und wie gesagt: bei der 90 Tage Regel 50/50 für beide. Wenn er denn will. Er muss nicht. Und wenn kein Folgegeschäft kommt... warum Dir Geld hinterherwerfen. Und der neue Händler muss den Wagen bezahlen sobald er auf den Hof rollt. Soviel zu seinem Interesse Dir den Wagen so früh wie möglich zu übergeben.

Für alle die es interessiert. Es geht nach Wetterlage 😉 Das Fahrzeug wird einfach vor Ablauf der Leasingzeit an den Händler zurückgegeben. Leasingsonderzahlung wird anteilig erstattet und das neue Fahrzeug übernommen. Es kommt wohl auf den Buchwert an den das Fahrzeug noch bringt. Dann kann der Händler entscheiden ob es sich bei einem Weiterverkauf noch für ihn lohnt.

Innerhalb der 90 Tage kannst du den Wagen beim Neuvertragshändler abgeben. Vorher nur beim Altvertragshändler.

Das ist nicht richtig. Bei mir sind es auch 2 verschiedene Händler und ich gebe ihn 6 Monate vorher zurück.

Er muss es aber nicht. Und da steckt der Hase im Pfeffer. Wenn es so ist, dann kannst du dich freuen.

Das ist richtig. Müssen tut er nicht. Aber die meisten werden es tun wenn jemand ein neues Fahrzeug ordert. In der heutigen Zeit lässt man einen Kunden nicht ohne Kaufvertrag so einfach ziehen. Da haben sich die Zeiten geändert. Irgendwie witzig. Heute ist Kunde König. Früher Karl Ars**.

Morgen, also ich kann meinen jetzigen Q7 kostenfrei 6 Monate vorher abgeben und meinem RS mitnehmen. Soll aber wohl Standard sein.

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