Leasingzeit verkürzen
Ich habe da mal eine Frage. Vor ca. 3 Wochen habe ich nun meine X 5 45e Bestellung auf den Weg gebracht.
Mein Leasingvertrag läuft aktuell noch bis nächstes Jahr im September. Eigentlich wollte ich den X5 auch erst dann übernehmen. Jetzt sagte mir der Händler das ich das Fahrzeug auch schon im März nächsten Jahres übernehmen könnte.
Mit wenn welchen Kosten muss ich bei einer Leasingzeit verkürzung von 6 Monaten rechnen? Also Laufzeit von 36 auf 30 Monate verkürzt. Hat da jemand schon Erfahrung gesammelt und kann berichten?
Ich möchte nicht ganz unvorbereitet zum Händler. Die Leasingsonderzahlung so wurde mir gesagt wird anteilig erstattet.
25 Antworten
Erstmal bekommst du deine Anzahlung wieder für die 6 Monate , dann werden die KM ungerechnet, ich musste pro Monat vorzeitiger Aufhebung 50 % zahlen ob das immer so ist weiß ich nicht
Ist dein aktuelles Auto beim selben Händler geleast? Ich habe meinen aktuellen BMW auch früher genommen, weil es mir mein Händler angeboten hat (da war der Vorgänger gerade mal 18 Monate bei mir). Hat nichts gekostet. Einfach mal fragen, wenn er das achon anbietet..
Bei mir wären es 3 Monate vorher 40,- auf die laufende Leasing gewesen. 30 Monate x 40,- = 1200,- Euro.
Das Sonderangebot gilt nach meiner Information nur für die letzten drei Monate.
Da gibt es wohl so eine „90-Tage-Regel“, wo man das Auto entsprechend früher abgeben kann, wenn man einen Anschlussvertrag macht.
6 Monate früher habe ich noch nicht gehört (was nix heißen muss 🙂 )
Ich würde fragen, was das an Geld ist, um das Angebot dann dahingehend anzunehmen, dass dieser imaginäre Betrag als Anzahlung genommen wird und dadurch meine Rate reduziert. Bedeutet dann, dass ich 36 Monate anstatt der angebotenen 30 Monate mache und durch den „Deal“ noch einen zusätzl. Rabatt bekomme
Also bei mir sind es 30 Monate, weil ich aufgrund der Fahrleistung nur 30 Monate die Fahrzeuge fahre.
Klingt alles irgendwie kostspielig und irgendwie sehe ich da für mich keinen wirklichen Nutzen. Ok ich hätte das Fahrzeug 6 Monate früher aber dafür nen Haufen Kohlen weniger in der Tasche. Dann erfülle ich lieber den Vertrag. Wenn Bmw oder der Händler nicht wollen dann ist das so.
Meine Kenntnis (ohne 100% Sicherheit):
Innerhalb 90 Tagen vor dem regulären Leasingende wird eine Sonderzahlung i.H.v. 50% der noch anstehenden Leasingrate als Sonderzahlung berechnet.
Alles davor (also kürzere Rückgabe) erzwingt die Neuberechnung der Leasingrate mit der kürzeren Laifzeit ... und zwar auf die gesamte Leasingdauer (was wäre die Rate gewesen wenn das Fahrzeug von Anfang an mit der kürzeren Laufzeit geleast worden wäre), und eine Berechnung der Differenz.
Alles in allem nie günstig und für mich beispielsweise war es nie eine Option vor den 90 Tagen zurückzugeben... denn da hat man die Möglichkeit mit dem Händler am ehesten ein „Arrangement“ zu finden.
Ich habe beim gleichen Händler den 45e als Nachfolger bestellt und konnte den F15 drei Monate vorher ohne Aufpreis zurückgeben. Dies habe ich auch getan, obwohl der 45e Verzögerung hat. Sonst wären demnächst viele Sachen fällig gewesen. Nun fahre ich einen Mietwagen bis der 45e kommt.
Ok. Erst einmal vielen Dank für die Einblicke. Da scheint ja wirklich von Kulanz bis Unbezahlbar alles dabei zu sein. Aber dann kann ich für den morgigen Termin grob einschätzen was mich erwartet.
Also mein F15 läuft noch bis Anfang Oktober 2020 und ich darf ihn lt. meinem Händler mit Taggenauer Abrechnung bis zu 3 Monate früher abgeben, sobald der neue da ist. Ohne zusätliche Kosten. Auch die Laufleistung wird dementsprechend taggenau abgerechnet (also anteilig). Die 2500km Kulanz bleiben auch bei der "90-Tage-Regel" erhalten.
Nun habe ich noch einen anderen Fall: meinen M140i möchte ich früher abgeben. Habe auch mal versucht nach einem Leasingübernehmer zu suchen, aber keine Chance.
Nun hatte ich die Situation, dass ich für meine Mitarbeiter privatgenutzte Firmenwagen neu bestellen sollte, weil die Leasingverträge auslaufen und habe meinen Verkäufer kontaktiert. Im Normalfall hätte ich bei frühzeitiger Ablöse für den 1er 6000 Euro zuzahlen müssen (Differenz zwischen Restwertberechnung und Restschuld bei der BMW Bank). Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir zwei X1 25e abnehmen, im Gegenzug gebe ich den 1er 12 Monate früher ab, als vertraglich vereinbart, ohne Wertausgleich. Ich muss dazu auch noch sagen, dass die 6000 Euro so ziemlich gleich viel sind, wie die laufende Leasingrate bis zum Ende der Leasingzeit. Hätte sich also überhaupt nicht gelohnt, wenn ich das zuzahlen müsste. Dann hätte ich den Wagen einfach behalten und unterm Strich nicht mehr bezahlt.
Was ich damit sagen will: die Händler sind was frühzeitige Leasingrückgabe angeht sehr unflexibel, die Bank so oder so. Ich habe es nun auch mit viel Verhandeln und letztendlich größerer Abnahmemenge hingekriegt, den Wagen früher abzugeben, aber das wird bestimmt nicht die Regel sein.
Du kannst die 90 Tage Regel mit Sicherheit nutzen, aber die drei Monate zuvor werden bestimmt nicht ganz günstig.
Zitat:
@automatik schrieb am 2. August 2020 um 11:58:51 Uhr:
Was ich damit sagen will: die Händler sind was frühzeitige Leasingrückgabe angeht sehr unflexibel, die Bank so oder so. Ich habe es nun auch mit viel Verhandeln und letztendlich größerer Abnahmemenge hingekriegt, den Wagen früher abzugeben, aber das wird bestimmt nicht die Regel sein.
Du kannst die 90 Tage Regel mit Sicherheit nutzen, aber die drei Monate zuvor werden bestimmt nicht ganz günstig.
Danke für die ausführliche Antwort. Selbst die 90 Tage Regel würde mich gute 1500€ kosten. Sagt zumindest mein Händler.
Ich höre es mir morgen noch einmal genauer an. Ansonsten bleibt es wie es ist. Er will den Wagen ja 6 Monate früher loswerden. Dann soll er mir auch entgegenkommen.
Die 3-Monats-Regel kenne ich von meinem Händler auch und er sagte, dass ich bei einer vorzeitigen Übernahme des neuen Leasingfahrzeugs 50% der aktuellen Rate zusätzlich bezahlen müsste. Ich kann mich allerdings daran erinnern, dass der Händler mir vor ein paar Jahren die vorzeitige Übernahme (innerhalb 3 Monaten) kostenlos gestattet hätte. Daraufhin habe ich mal in München angerufen, ob es eine Regel gibt. Aber die haben abgewunken und auf den Kulanzspielraum des Händlers verwiesen.