Leasingrücknahme

VW Phaeton 3D

Hallo Allerseits. Bin brandneuer Motortalk-User, fahre aber schon seit drei Jahren einen V 10. Hole am Montag den Nachfolger, eine Langversion des V 10 in Köln ab. Mein alter geht dann an ein anderes Autohaus in FFM zurück. Habe da die Befürchtung, daß sie nicht gerade zimperlich mit den Nachberechnungen verfahren. Vor drei Wochen war ich bereits da um das Auto auf Lack- und andere Schäden zu untersuchen. Nach fast täglichem Anruf meinerseits haben sie mir endlich die Kostenaufstellung geschickt ( Verzögerungstaktik, um evtl. Reparaturen nicht andernorts machen zu lassen?).
Darin ist auch die Bremsanlage für 1.400,- Euro enthalten. Leider kann man das auch auf der Anzeige erkennen, die seit ein paar Tagen blinkt. Meine Frage: was ist die Mindeststärke der Bremsbeläge bei einem V10 ( in einem anderen Beitrag über den V8 habe ich 2mm gelesen)?

Beste Antwort im Thema

Nach zwei ziemlich dreisten Abzockversuchen bei BMW kenne ich diese Spielchen ganz gut.

Hinsichtlich des geschuldeten Zustands bei Rückgabe ist zu sagen, dass ein "normaler" Verschleiß mit den Leasingraten abgegolten ist, d.h. das Fahrzeug ist in einem dem Fahrzeugalter und der Laufleistung entsprechenden Zustand zu retournieren.

Konkret heißt das:

1. Erstattung des Minderwerts bei Schäden (nicht bei normaler Abnutzung!)

Nach den üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Leasingnehmer für einen Minderwert am Fahrzeug haften, der über den normalen Wertverlust hinausgeht, d.h. der über eine gewöhnliche, alters- und laufzeitbedingte Abnutzung hinausgeht. Problematisch ist, dass es keine objektiven Bewertungskriterien für die trennscharfe Abgrenzung einer vertragsgemäßen Abnutzung zu einer nicht mehr vertragsgemäßen – übermäßigen Abnutzung gibt. Die Feststellung eines Minderwerts ist daher einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber.

Mangels objektiver Bewertungsmaßstäbe sind hier auch Sachverständige reglmäßig sehr unterschiedlicher Meinung. Bitte unbedingt beachten: Außergerichtliche Sachverständigengutachten sind nur Parteibehauptungen der jeweiligen Vertragspartei, die sie benutzt. Sie sind also nicht bindend, weder für Euch als Leasingnehmer noch für den Leasinggeber.

Sogenannte Schiedsgutachten, wie sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft zu Gunsten der Leasinggesellschaft vereinbart werden, erweisen sich vor Gericht regelmäßig als unwirksam, weil sie dem Leasingnehmer die Möglichkeit des Gegenbeweises abschneiden. Die Beweislast für eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeuges trägt nämlich der Leasinggeber (der erhebt ja die Forderung, also muss er sie beweisen).

2. Berechnung des Minderwerts

Bei der Berechnung des Minderwerts ist zu beachten, dass Minderwert nicht automatisch gleichzusetzen ist mit der Summe der Reparaturkosten, die für die Beseitigung der übermäßige Beschädigungen oder Abnutzungserscheinung anfallen würden. Vielmehr muss im Wege einer Gesamtbeurteilung der Minderwert des Fahrzeuges mit für einen neutralen Beobachter nachvollziehbaren Kriterien kalkuliert werden.

3. Beispiele aus der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen normaler und übermäßiger Abnutzung

Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube (die nicht bis auf das Blech durchgehen) nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts haben Gerichte als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen. Das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum sowie Türen, die links und rechts leicht eingebeult waren, noch durchgehen lassen und hat festgestellt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach einem Urteil des AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.

Mit diesen Infos habe ich mich beide Male gegen die Versuche der BMW Autohäuser durchsetzen können, beide Male haben die Autohäuser nach einem Telefonat, das ich mit der Rechtsabteilung der BMW AG in München geführt habe, außergerichtlich nachgegeben.

Man sollte bei Rückgabe grds. auf einer Begutachtung bei Abgabe des Fahrzeugs bestehen und auf alle Fälle nach diesem Termin sofort eine schriftliche Dokumentation verlangen, die von einem Vertreter des Autohauses unterschrieben ist (dabei spielt die rechliche Zeichnungsbefugnis keine Rolle, d.h. der begutachtende Mechaniker kann das auch abzeichnen). Wichtig: genauen km-Stand notieren!!! Und: Nehmt einen Zeugen mit!

Sollte das Autohaus nach diesem Termin noch weitere Schäden feststellen (beide BMW-Händler haben das getan und mir nach mehr als einer Woche ein Protokoll zur Unterschrift übersandt): Dass die Schäden bei Rückgabe vorhanden waren, müssen die beweisen!

Viel Glück bei der Rückgabe!

Ach so, ja: Wen's genauer interessiert - in diesem Thread findet ihr eine genauere Schilderung, wie die Abzocke läuft:

http://www.motor-talk.de/.../...-aerger-bei-rueckgabe-t632294.html?...

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Also ich finde es auch zum kotzen, wenn man einen versprochenen Rückruf nicht erhält - das ist einfach unhöflich. Allerdings wundert es mich überhaupt das die VAG-Bank/-Leasing mit Dir spricht. Ich bin es eigentlich gewohnt, dass die nur über den zuständigen Händler kommunizieren wofür es, aus meiner Sicht, auch eine Reihe guter Gründe gibt.

Die anderen Punkte sind sicher nicht optimal - die Argumentation des Händlers ist ja nachvollziehbar.

Es scheint mir hier aber so zu sein, dass das selten vorkommt und daher nicht wirklich vernünfitg organisiert ist.

Meine bisherige Erfahrung mit Leasing-Rückgaben ist eigentlich immer die, dass nachdem die Zeit gekommen war mir die Leasing vorschrieb wo ich das Auto hinzubringen hatte (zu 100% der ursprünglich ausliefernde Händler) - dass das beim Phaeton nicht zwingend so ist, ist schon aus meiner Sicht eher ein sehr großen Entgegenkommen, wenn es denn dann vernünftig durchorganisiert ist.

Mich wundert allerdings dass das überhaupt geht, aber scheinbar ist beim Phaeton Vieles anders - demnach hat der ausliefernde Händler wohl beim Phaeton ausnahmsweise keine Rückkauf-Verpflichtung? Weiss das jemand genauer?

Ben

@ Ben

"Entgegenkommen" würde ich das nicht nennen, es macht ja Sinn, den Wagen nicht erst durch D zu fahren, wenn er letztlich doch in DD landet. Dann wäre ich lieber gleich persönlich zur GMD gefahren.

Der Verkäufer bei GS in DUS war auf jeden Fall froh, diese Arbeit abgeben zu können, als klar war, dass ich keinen neuen bestelle. Vor Eifer überschlagen hat er sich auch vorher nicht, was ich aber (teilweise) auf den unpersönlichen Charakter des Internet-Geschäftes zurück führe.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Erwartung, einen Verkäufer mit unternehmerischer Einstellung zu finden, vermutlich im gesamten Autobereich zur Frustration führt. Oder, anders ausgedrückt: Würde ich meine Kunden so behandeln, könnte ich in Brasilien am Strand sitzen und Däumchen drehen!

Gruss
Closky

Ruf die Hotline an und mach denen Feuer !

Das kann ja nicht sein was da abgeht. Ich musste meinen beim Händler bei dem ich ihn gekauft habe abegeben. Naja das war nicht weit weg aber ich hätte ihn lieber dort abgegeben wo ich den neuen gekauft habe.

Ist aber schon klar dass ein Händler da nix sagt, wenn er keine Euros sieht dafür.

Mein lieber roboprof, Alle Achtung was Du da zusammenträgst. Wenn Du mein Kunde wärst hätte ich bei Vertragsabschluss irgenwie immer ein ungutes Gefühl...

@ carrerasr

Welche Hotline???

Hallo,

beim Phaeton handelt es sich für den Händler nur um ein Vermittlungsgeschäft,
das Fahrzeug geht an VW zurück und die übernehmen die Weitervermarktung .
VW dürfte es deswegen auch egal sein wo das Fahrzeug abgegeben wird.
Sonst würde wohl kein Phaeton zu diesen Konditionen verleast werden können,
das Restwertrisiko wird von VW getragen. Darum hatte mein Händler wohl auch quasi eine Standleitung zu VW als ich meine Leasingrate verhandelt habe.

Gruss

Die normale VW Hotline Oberklassebetreuung wenn die noch so heisst. Gibt auch eine Abteilung in WOB die nennt sich Kundenbetreuung (Oberklasse). Die würde ich mal kontaktieren.

Die meisten Verkäufer bei GS in Düsseldorf fühlen sich sowieso belästigt wenn sie etwas verkaufen sollen.

Gruss

Hallo,

da muss ich meinen Verkäufer bei GS in DUS in Schutz nehmen , Herr Wange war stets äußerst zuvorkommend und hilfsbereit - selbst als ich keinen Neuen mehr nahm.

surfing-scientist

Zitat:

Original geschrieben von carrerarsr


Peso, das weiss ich doch und der Mensch ansich ist ja lernfähig. Mancher schneller, mancher eben langsamer. Aber bei den Telefonkosten werde ich dafür versuchen schneller zu sparen. 🙂😁

Wie heisst es ?

Im guten Einkauf liegt der Gewinn oder warum immer wieder Geld verschenken.

Peso

Zitat:

Original geschrieben von clk230/a62.5


Hallo,

wenn der Steinschlag im Sichtfeld ist muss eine neue Scheibe rein.
Du kannst dir dann natürlich auch direkt bei deiner Werkstatt eine
Scheibe einbauen lassen, die wird dann wohl nach Abgabe des Fahrzeuges repariert und du hast deinen Wagen noch einen Tag länger zur Nutzung.

Gruss

Die Scheibe würde ich nicht vor der Abgabe reparieren/austauschen lassen. Da hast Du dann eine neue Scheibe und zwei Tage später fliegt Dir wieder so ein Steinchen auf die Scheibe. Und das dann ein Tag vor der Rückgabe. Neee, lieber bleiben lassen und dann eine Rechnung schicken lassen.

Momo

Er kann aber auch bei der Abgabe den Reparaturauftrag erteilen und die können mit der Versicherung direkt abrechnen.

peso

Zitat:

Original geschrieben von surfing-scientist


Hallo,

da muss ich meinen Verkäufer bei GS in DUS in Schutz nehmen , Herr Wange war stets äußerst zuvorkommend und hilfsbereit - selbst als ich keinen Neuen mehr nahm.

surfing-scientist

Kann ich zu 100% unterschreiben!

Ben

Stimme ich voll zu. Der Neuwagenverkauf war echt prima, von ein paar Kleinigkeiten mal abgesehen.
Aber der Gebrauchtwagenverkauf ist nicht so der Knaller. Mehrfach hinterhertelefoniert wegen eines P V8. Bin aber dann zum Entschluss gekommen, man möchte mein Geld dort nicht.

Gruß,
Sascha

Ja, das ist immer wieder seltsam. Ich war zunächst auch bei einem Kollegen in Neuss und dem habe ich 2x angemailt und 2x angerufen - versprochene Rückrufe blieben aus, obwohl der Gute mich von anderen VW-Geschäften bereits kannte. Bin dann an Herrn Wange geraten und da war die Welt dann wieder i.O.

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