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Leasingrücknahme

Themenstarteram 16. April 2008 um 8:08

Hallo Allerseits. Bin brandneuer Motortalk-User, fahre aber schon seit drei Jahren einen V 10. Hole am Montag den Nachfolger, eine Langversion des V 10 in Köln ab. Mein alter geht dann an ein anderes Autohaus in FFM zurück. Habe da die Befürchtung, daß sie nicht gerade zimperlich mit den Nachberechnungen verfahren. Vor drei Wochen war ich bereits da um das Auto auf Lack- und andere Schäden zu untersuchen. Nach fast täglichem Anruf meinerseits haben sie mir endlich die Kostenaufstellung geschickt ( Verzögerungstaktik, um evtl. Reparaturen nicht andernorts machen zu lassen?).

Darin ist auch die Bremsanlage für 1.400,- Euro enthalten. Leider kann man das auch auf der Anzeige erkennen, die seit ein paar Tagen blinkt. Meine Frage: was ist die Mindeststärke der Bremsbeläge bei einem V10 ( in einem anderen Beitrag über den V8 habe ich 2mm gelesen)?

 

Beste Antwort im Thema

Nach zwei ziemlich dreisten Abzockversuchen bei BMW kenne ich diese Spielchen ganz gut.

Hinsichtlich des geschuldeten Zustands bei Rückgabe ist zu sagen, dass ein "normaler" Verschleiß mit den Leasingraten abgegolten ist, d.h. das Fahrzeug ist in einem dem Fahrzeugalter und der Laufleistung entsprechenden Zustand zu retournieren.

Konkret heißt das:

1. Erstattung des Minderwerts bei Schäden (nicht bei normaler Abnutzung!)

Nach den üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Leasingnehmer für einen Minderwert am Fahrzeug haften, der über den normalen Wertverlust hinausgeht, d.h. der über eine gewöhnliche, alters- und laufzeitbedingte Abnutzung hinausgeht. Problematisch ist, dass es keine objektiven Bewertungskriterien für die trennscharfe Abgrenzung einer vertragsgemäßen Abnutzung zu einer nicht mehr vertragsgemäßen – übermäßigen Abnutzung gibt. Die Feststellung eines Minderwerts ist daher einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber.

Mangels objektiver Bewertungsmaßstäbe sind hier auch Sachverständige reglmäßig sehr unterschiedlicher Meinung. Bitte unbedingt beachten: Außergerichtliche Sachverständigengutachten sind nur Parteibehauptungen der jeweiligen Vertragspartei, die sie benutzt. Sie sind also nicht bindend, weder für Euch als Leasingnehmer noch für den Leasinggeber.

Sogenannte Schiedsgutachten, wie sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft zu Gunsten der Leasinggesellschaft vereinbart werden, erweisen sich vor Gericht regelmäßig als unwirksam, weil sie dem Leasingnehmer die Möglichkeit des Gegenbeweises abschneiden. Die Beweislast für eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeuges trägt nämlich der Leasinggeber (der erhebt ja die Forderung, also muss er sie beweisen).

2. Berechnung des Minderwerts

Bei der Berechnung des Minderwerts ist zu beachten, dass Minderwert nicht automatisch gleichzusetzen ist mit der Summe der Reparaturkosten, die für die Beseitigung der übermäßige Beschädigungen oder Abnutzungserscheinung anfallen würden. Vielmehr muss im Wege einer Gesamtbeurteilung der Minderwert des Fahrzeuges mit für einen neutralen Beobachter nachvollziehbaren Kriterien kalkuliert werden.

3. Beispiele aus der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen normaler und übermäßiger Abnutzung

Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube (die nicht bis auf das Blech durchgehen) nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts haben Gerichte als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen. Das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum sowie Türen, die links und rechts leicht eingebeult waren, noch durchgehen lassen und hat festgestellt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach einem Urteil des AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.

 

Mit diesen Infos habe ich mich beide Male gegen die Versuche der BMW Autohäuser durchsetzen können, beide Male haben die Autohäuser nach einem Telefonat, das ich mit der Rechtsabteilung der BMW AG in München geführt habe, außergerichtlich nachgegeben.

Man sollte bei Rückgabe grds. auf einer Begutachtung bei Abgabe des Fahrzeugs bestehen und auf alle Fälle nach diesem Termin sofort eine schriftliche Dokumentation verlangen, die von einem Vertreter des Autohauses unterschrieben ist (dabei spielt die rechliche Zeichnungsbefugnis keine Rolle, d.h. der begutachtende Mechaniker kann das auch abzeichnen). Wichtig: genauen km-Stand notieren!!! Und: Nehmt einen Zeugen mit!

Sollte das Autohaus nach diesem Termin noch weitere Schäden feststellen (beide BMW-Händler haben das getan und mir nach mehr als einer Woche ein Protokoll zur Unterschrift übersandt): Dass die Schäden bei Rückgabe vorhanden waren, müssen die beweisen!

Viel Glück bei der Rückgabe!

Ach so, ja: Wen's genauer interessiert - in diesem Thread findet ihr eine genauere Schilderung, wie die Abzocke läuft:

http://www.motor-talk.de/.../...-aerger-bei-rueckgabe-t632294.html?...

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Hallo,

ich bringe mein Fahrzeug vor Rückgabe immer zu einem Aufbereiter

dort wird alles fit gemacht (Steinschläge,Parkrempler,Leder gereinigt usw.) ,

kostet ca. € 200,- bis € 300,- ,es gab noch nie Probleme.

Die Bremsen musst du wohl noch machen lassen.

VW-Leasing schickt mit dem Vertrag auch Rücknahme Richtlinien mit.

Gruss

Themenstarteram 16. April 2008 um 8:44

Hallo CLK 230. Klingt vielleicht ein wenig weltfremd, aber was ist ein Aufbereiter?

schönen Gruss

cruiserle

Wenn die Verschleißanzeige die Bremsen anzeigt, hast Du die am Hals - wie abgefahrene Reifen auch...

Ben

Ein Aufbereiter ist ein Fahrzeugaufbereiter der für Autohäuser

Gebrauchtwagen proffesionell in verkaufsfähigen Zustand bringt (Reinigen,Polieren,

Lackreperatur usw.). Adressen findest du im Branchenverzeichnis, machen aber auch

viele Autohäuser.

Gruss

Hattest Du Gebrauchtwagen-Leasing? Die Neuwagenleasingfahrzeuge gehen nämlich an VW zurück und nicht an den Händler. VW schickt dann nach Rückgabe einen Dekra-Mann vorbei, der das Fahrzeug begutachtet. Bei mir waren ein paar Kleinigkeiten, wurden aber kulant geregelt ("Sie haben ja wieder einen ...")

Themenstarteram 16. April 2008 um 14:06

jepp, ich hatte Gebrauchtwagenleasing. Da ich aber woanders mein "neues" ( 35.000 km, Bj. 10/05) Auto hole wird mein alter Freundlicher ( den Ausdruck habe ich hier gelernt) nicht besonders freundlich sein müssen. Ich denke der Kostenvoranschlag z.B. der Bremsanlage ist mit 1.400,- Euro an der oberen Grenze.

Die Bremsen kannst Du doch auch in einem anderen Autohaus erneuern lassen.

Anfragen kostet (fast) nichts.

Momo

Bremsen würde ich auch woanders machen lassen.

Kennt Dein "Freundlicher" die Anzeige schon ? Wenn er dann nicht den Auftrag bekommt, dürfte er pingelig werden.

peso

 

GAG-am Rande:

Ich musste mal einen Golf zurückgeben. Da ist man mir auch so dümmlich gekommen. Daraufhin habe ich einen Übergabetermin festgemacht. Bei der Terminvorgabe habe ich darauf hingewiesen, dass ein Redakteur mitkommt, der einen Bericht über Leasisngrücknahmen schreiben wollte.

Das war eine Leasingrücknahme :-))))))))))))))))))))))))))

peso

Von Dir kann man was lernen. :) ;) :D

Momo

Die einfachste Variante ist zur Fairness beider Parteien , das man vor Abgabe ein Gutachten eines freien KfZ Gutachters einholt , der schon in seinem Gutachten darauf eingeht , was Abnutzung ist und was einen Schaden darstellt. Kostet bei der Deuvet so 120 - 180 Euro.

Ein Bekannter gab mir den Tip, und hat damit bisher sehr viel Ärger aus dem Weg gehen können , da er bei nachträglichen Schadensmeldungen immer das Gutachten "ziehen" konnte.

Und da bekanntlich eine "Krähe der...... , " sind alle nachträglichen Forderungen im Sande verlaufen. Bei einigen Fällen war nach Abgabe des Fahrzeuges dieses gar nicht mehr vorhanden , es wurden nur noch die Forderungen gestellt , da sich das Auto schon an einem ganz anderen Ort befand.....

Ist günstiger als ne Autoaufbereitung und zumindestens ein echter Anhaltspunkt vor Gericht.

Themenstarteram 17. April 2008 um 6:30

Hatte das vorher bei der DEKRA machen lassen. Preise lagen ca. 20%niedriger als die von meinem Autohaus. Das Gutachten der DEKRA ist wohl nicht verbindlich, die Idee mit dem Sachverständigen ist gut, danke.

Das mit dem Redakteur ist aber auch nicht schlecht.... ( wie macht man noch dieses Smiley-Zeichen?)

cruiserle

Smiley-Zeichen einfach oben rechts auf die Leiste gehen und dann erscheinen viele. viele Smileys.

Momo

am 17. April 2008 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von clk230/a62.5

Ein Aufbereiter ist ein Fahrzeugaufbereiter der für Autohäuser

Gebrauchtwagen proffesionell in verkaufsfähigen Zustand bringt (Reinigen,Polieren,

Lackreperatur usw.). Adressen findest du im Branchenverzeichnis, machen aber auch

viele Autohäuser.

Gruss

Ich habe für die Aufbereitung meines W124 mit Ditecversiegelung 300 Euro bezahlt.

peso

am 17. April 2008 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von Momo7

Von Dir kann man was lernen. :) ;) :D

Momo

Ich habe nun mal einen guten Draht zur Presse ;-)

 

peso

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