Leasingrücknahme

VW Phaeton 3D

Hallo Allerseits. Bin brandneuer Motortalk-User, fahre aber schon seit drei Jahren einen V 10. Hole am Montag den Nachfolger, eine Langversion des V 10 in Köln ab. Mein alter geht dann an ein anderes Autohaus in FFM zurück. Habe da die Befürchtung, daß sie nicht gerade zimperlich mit den Nachberechnungen verfahren. Vor drei Wochen war ich bereits da um das Auto auf Lack- und andere Schäden zu untersuchen. Nach fast täglichem Anruf meinerseits haben sie mir endlich die Kostenaufstellung geschickt ( Verzögerungstaktik, um evtl. Reparaturen nicht andernorts machen zu lassen?).
Darin ist auch die Bremsanlage für 1.400,- Euro enthalten. Leider kann man das auch auf der Anzeige erkennen, die seit ein paar Tagen blinkt. Meine Frage: was ist die Mindeststärke der Bremsbeläge bei einem V10 ( in einem anderen Beitrag über den V8 habe ich 2mm gelesen)?

Beste Antwort im Thema

Nach zwei ziemlich dreisten Abzockversuchen bei BMW kenne ich diese Spielchen ganz gut.

Hinsichtlich des geschuldeten Zustands bei Rückgabe ist zu sagen, dass ein "normaler" Verschleiß mit den Leasingraten abgegolten ist, d.h. das Fahrzeug ist in einem dem Fahrzeugalter und der Laufleistung entsprechenden Zustand zu retournieren.

Konkret heißt das:

1. Erstattung des Minderwerts bei Schäden (nicht bei normaler Abnutzung!)

Nach den üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Leasingnehmer für einen Minderwert am Fahrzeug haften, der über den normalen Wertverlust hinausgeht, d.h. der über eine gewöhnliche, alters- und laufzeitbedingte Abnutzung hinausgeht. Problematisch ist, dass es keine objektiven Bewertungskriterien für die trennscharfe Abgrenzung einer vertragsgemäßen Abnutzung zu einer nicht mehr vertragsgemäßen – übermäßigen Abnutzung gibt. Die Feststellung eines Minderwerts ist daher einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber.

Mangels objektiver Bewertungsmaßstäbe sind hier auch Sachverständige reglmäßig sehr unterschiedlicher Meinung. Bitte unbedingt beachten: Außergerichtliche Sachverständigengutachten sind nur Parteibehauptungen der jeweiligen Vertragspartei, die sie benutzt. Sie sind also nicht bindend, weder für Euch als Leasingnehmer noch für den Leasinggeber.

Sogenannte Schiedsgutachten, wie sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft zu Gunsten der Leasinggesellschaft vereinbart werden, erweisen sich vor Gericht regelmäßig als unwirksam, weil sie dem Leasingnehmer die Möglichkeit des Gegenbeweises abschneiden. Die Beweislast für eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeuges trägt nämlich der Leasinggeber (der erhebt ja die Forderung, also muss er sie beweisen).

2. Berechnung des Minderwerts

Bei der Berechnung des Minderwerts ist zu beachten, dass Minderwert nicht automatisch gleichzusetzen ist mit der Summe der Reparaturkosten, die für die Beseitigung der übermäßige Beschädigungen oder Abnutzungserscheinung anfallen würden. Vielmehr muss im Wege einer Gesamtbeurteilung der Minderwert des Fahrzeuges mit für einen neutralen Beobachter nachvollziehbaren Kriterien kalkuliert werden.

3. Beispiele aus der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen normaler und übermäßiger Abnutzung

Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube (die nicht bis auf das Blech durchgehen) nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts haben Gerichte als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen. Das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum sowie Türen, die links und rechts leicht eingebeult waren, noch durchgehen lassen und hat festgestellt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach einem Urteil des AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.

Mit diesen Infos habe ich mich beide Male gegen die Versuche der BMW Autohäuser durchsetzen können, beide Male haben die Autohäuser nach einem Telefonat, das ich mit der Rechtsabteilung der BMW AG in München geführt habe, außergerichtlich nachgegeben.

Man sollte bei Rückgabe grds. auf einer Begutachtung bei Abgabe des Fahrzeugs bestehen und auf alle Fälle nach diesem Termin sofort eine schriftliche Dokumentation verlangen, die von einem Vertreter des Autohauses unterschrieben ist (dabei spielt die rechliche Zeichnungsbefugnis keine Rolle, d.h. der begutachtende Mechaniker kann das auch abzeichnen). Wichtig: genauen km-Stand notieren!!! Und: Nehmt einen Zeugen mit!

Sollte das Autohaus nach diesem Termin noch weitere Schäden feststellen (beide BMW-Händler haben das getan und mir nach mehr als einer Woche ein Protokoll zur Unterschrift übersandt): Dass die Schäden bei Rückgabe vorhanden waren, müssen die beweisen!

Viel Glück bei der Rückgabe!

Ach so, ja: Wen's genauer interessiert - in diesem Thread findet ihr eine genauere Schilderung, wie die Abzocke läuft:

http://www.motor-talk.de/.../...-aerger-bei-rueckgabe-t632294.html?...

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Auch von meiner Seite die Bestätigung, Kollege Wange ist in Ordnung.

Zitat:

Original geschrieben von f456


Ja, das ist immer wieder seltsam. Ich war zunächst auch bei einem Kollegen in Neuss und dem habe ich 2x angemailt und 2x angerufen - versprochene Rückrufe blieben aus, obwohl der Gute mich von anderen VW-Geschäften bereits kannte. Bin dann an Herrn Wange geraten und da war die Welt dann wieder i.O.

Muß Anfang nächsten Monat meinen bereits zweiten Leasing-Phaeton zurückgeben. Habe den Vertrag mit einem Autohaus in Hannover (mein Wohnort ist bei Frankfurt/Main) geschlossen. Da es für mich Anfang nächsten Monats einen Termin in Dresden geben wird, wäre es für mich ideal, den Wagen dort abzugeben. Weiß jemand einen Händler im Dresdener Raum, der die Annahme übernimmt? Dem netten Händler in Hannover ist es egal, wo ich den Wagen abgebe, aber er hat eben auch keine Beziehungen nach Dresden und weiß dort kein Autohaus.
Meinen Phaeton werde ich im übrigen nur schweren Herzens abgeben, ein tolles Auto! Kein einziger Werkstattaufenthalt, wenn ich das mit dem Wagen meiner Frau (Mercedes ML) vergleiche, der im gleichen Zeitraum ca. 5 x außerplanmäßig in der Werkstatt stand, ein großer Unterschied!

Hallo,

letze Woche Mittwoch war nun die Abnahme meines Phaeton durch die Dekra. Konnte leider selber nicht dabei sein, weil Urlaub im Ösi-Land.

Festgestellt wurde laut Protokoll ein Steinschlag am Spiegel und ein eingedrückter Stoßfänger hinten (Scheibe mit Steinschlag habe ich durch den Freundlichen vorher austauschen lassen.).
Der Stoßfänger ist äußerlich unbeschädigt, anscheinend bin ich mit minimaler (Roll-) Geschwindigkeit gegen irgend ein Hindernis gestossen, ohne es gemerkt zu haben.

Frage:

Was kommt da an Reparaturkosten auf mich zu, wenn die in DD den Träger "rausziehen"? Oder soll ich das gleich beim Freundlichen machen lassen? Der Wagen steht noch einige Tage dort, bis er von DD abgeholt wird.

Danke und Gruss
Closky

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