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Leasingrückläufer mit übertriebener Preisgestaltung (+ Gutachten)
Hallo, habe vor einiger mein Leasingfahrzeug zurückgegeben.
Jetzt fordert Mercedes eine utopische Summe für die Schäden.
Die Mehrkilometer sind hier absolut nicht das Problem. Die bezahle ich ohne Einwand.
Nach Rücksprache mit einem Anwalt für Leasingrecht muss die zuständige Versicherung für etwaige Schäden am Fahrzeug während der Leasinglaufzeit aufkommen und dürfen nicht zu 100% dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden. Die Versicherung stellt sich natürlich dumm.
Bisher habe ich folgendes recherchiert und noch keine Antworten bekommen:
Nach gängiger Rechtsprechung sind für die übervertraglichen Schäden nur die Differenz zur normalen Abnutzung anwendbar.
Nach 4 Jahren Leasinglaufzeit und einer Laufleistung von 100.000 km sind die Wertminderungen viel geringer als in der angegebenen Rechnung im Anhang.
(AG Korbach, Urteil vom 27.07.1999, Az. 3 C 32/99).
Der Leasinggeber kann bei Rückgabe kein neuwertiges Fahrzeuges verlangen. Die ermittelten Minderwerte sind nicht nachvollziehbar dargestellt. So wird teilweise ein unterschiedlich hoher Anteil der Reparaturkosten als Minderwert dargestellt, teilweise die gesamten Reparaturkosten angesetzt.
Hierbei wird zudem auch eine fällige Wartung der Bremsen als wertmindernd berechnet, die jedoch bei einem Gebrauchtfahrzeug einen üblichen Zustand darstellt und insbesondere nicht zu einer Wertminderung in Höhe der gesamten Kosten führen kann.
Insbesondere aber ergibt sich aus dem Gutachten nicht die zur Wertermittlung erforderliche Gesamtbetrachtung des Minderwertes des Fahrzeugs im Vergleich zur üblichen Abnutzung, sondern die einzelnen Positionen werden von Ihnen lediglich addiert. Die Ermittlung des Minderwerts eines Gebrauchtfahrzeugs bei Weiterveräußerung im Verhältnis zu anderen in üblicher Weise genutzten Fahrzeugen erfordert jedoch eine solche Gesamtschau des Zustandes.
(Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97)
Außerdem steht dem Leasinggeber keine Mehrwertsteuer auf Minderwerte zu.
(LG Frankfurt, Urteil vom 25.07.1988, Az. 2/24 S 354/86)
Es handelt sich hier um normale Gebrauchsspuren nach 4 Jahren Leasinglaufzeit und einer Laufleistung von über 100.000 KM.
Dellen und Kratzer bleiben somit nicht aus.
1. Stoßfänger vorn und hinten sind ebenfalls normale Gebrauchsspuren.
2. Sitzbezüge. Wenn hier minderwertiges Material verwendet wird und dies nach 4 Jahren reißt? Eine Überbeanspruchung fand nicht statt.
3. Bremsen und Belege wurden immer erneuert, Werkstatttermine eingehalten und die Wartung laut Serviceheft durchgeführt. Auch hier sehe ich normale Gebrauchsspuren.
4. Den extra Reifen habe ich selbstverständlich noch.
5. Seitenwand Lackblase? Dort wurde nie eine Reparatur durchgeführt. Somit hatte ich ein schlecht lackiertes KFZ erhalten.
6. Es kann doch wohl nicht sein, dass nach 4 Jahren die Felgen komplett in Rechnung (NEUPREIS) gestellt werden.
7. Des Weiteren wurden meine Zweitsatz an Felgen eingezogen, welche 6 Monate alt sind.
Dazu gibt es keine Gegenrechnung?
8. Auch wurde ein Diamantgrills privat zugekauft. Dazu gibt es auch keine Gegenrechnung.
9. Die COC Papiere habe ich niemals zu Gesicht bekommen. Die waren nicht bei meinen Unterlagen dabei. Der Verkäufer war dafür verantwortlich und hatte sowieso immer geschlampt.
10. Die Türe hinten rechts wurde niemals neu lackiert. Der Gutachter soll mal seinen Job richtig machen.
Es kann auch ein Schätzgutachten eingeholt werden und dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum Schätzpreis angeboten werden. Das wurde mir nie angeboten.
Nach neuer Berechnung hat das KFZ einen Wert von ca. 9.000 Euro. Das glaubt absolut niemand.
Bisher habe ich keine Rückmeldung bekommen. Weder von Mercedes noch von Verkäufern des Autohauses. Komplett lächerlich was hier abgeht.
Habe und werde das so nicht unterschreiben. Gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich finde solche "mimimi" Threads über Leasing Rückgabe immer wieder amüsant. Sich ein Auto leihen, es mit Kratzern, gerissenen Sitzpolstern, Lackblasen usw. abzugeben und bei der Endrechnung nach dem Anwalt schreien, weil man offensichtlich nicht verstanden hat was Leasing bedeutet. Zeigt sich schön an dem Beispiel dass man an dem geliehen Auto Teile austauscht und dann eine "Gegenrechnung" erwartet.
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30 Antworten
Hallo ins Forum,
was willst Du mit dem Thema bezwecken? Nur mit dem Gutachten können wir Dir nichts beurteilen. Schau' in den Vertrag und die Unterlagen dazu (da gibt's auch das Heftchen, mit der Einordnung der Schäden). Wenn Du nicht einverstanden bist, musst Du den Weg gehen, der dafür vorgesehen ist.
Wenn die Schäden da sind, müssen die auch im Rahmen der Regelungen ersetzt werden. Leasingfahrzeuge gehören schließlich nicht dem Nutzer.
Nur mal so: Ohne COC-Papier gibt's keine Zulassung. Daher muss dies irgendwo da gewesen sein.
Viele Grüße
Peter
PS: Zum Frustablassen ist das Forum übrigens nicht da.
Ist nur interessant zu sehen, wie sich mal so Leasing gar nicht lohnt...
Privatleasing ist teilweise die reinste Abzocke und ich kann nur jedem davon abraten, natürlich kann man auch mit einem kulanten und fairen Autohaus Glück haben, dennoch versuchen die meisten ihre Kunden nach Leasingende abzuziehen. Da bleibt einem dann nur noch der Rechtsweg. Gewebeleasing lohnt sich hingegen wegen des Steuervorteils, aber auch da kann man Pech haben.
Ich finde solche "mimimi" Threads über Leasing Rückgabe immer wieder amüsant. Sich ein Auto leihen, es mit Kratzern, gerissenen Sitzpolstern, Lackblasen usw. abzugeben und bei der Endrechnung nach dem Anwalt schreien, weil man offensichtlich nicht verstanden hat was Leasing bedeutet. Zeigt sich schön an dem Beispiel dass man an dem geliehen Auto Teile austauscht und dann eine "Gegenrechnung" erwartet.
Was hast Du denn insgesamt an Leasinggebühren bezahlt?
Der beschriebene Zustand des Autos liest sich schon fatal. Wenn ich bedenke, in welchem Zustand ich meinen Leasingwagen nach 4 Jahren zurückgegeben habe. Meine Beanstandungen waren alle gerechtfertigt: ich bin mit der Spoilerlippe am Bordstein hängengeblieben. Dieser Lackschaden war nicht zu übersehen und musste gerichtet werden. Mehr war aber nicht.
Hier gibt es ein Dokument mit Infos mit Dingen, die Nicht-OK bzw. OK sind.
https://www.mercedes-benz-bank.de/.../faire-bewertung-auto.pdf
Ein paar Punkte auf der Liste hättest du dir also sparen können.
Wenn deine Ersatzräder und dein Diamantgrill nicht Teil des Vertrages war, ist das eine Modifikation deines Fahrzeuges, die du vorher mit dem Fahrzeuginhaber hättest abstimmen müssen. Es wertet niemals automatisch das Fahrzeug auf, sondern ist üblicherweise wertmindernd.
Hierbei handelt es sich erstmal um ein Gutachten. Ich gehe davon aus, dass dir der Händler bzw. die Bank ein Angebot unterbreiten wird. Wenn dir das nicht zusagt, kannst du je nach Vertrag das Auto auch privat veräußern.
Unabhängig davon können wir dein Auto ohne Bilder nicht bewerten. Aber normalerweise macht ein Gutachter keine 42 Fotos ohne Grund. Mein altes Fahrzeug hatte auch Dellen, Kratzer und eine Nachlackering, die am Ende vom Händler mit 0 EUR berechnet wurden.
Zitat:
@lancerlot schrieb am 26. September 2018 um 07:55:11 Uhr:
Ich finde solche "mimimi" Threads über Leasing Rückgabe immer wieder amüsant. Sich ein Auto leihen, es mit Kratzern, gerissenen Sitzpolstern, Lackblasen usw. abzugeben und bei der Endrechnung nach dem Anwalt schreien, weil man offensichtlich nicht verstanden hat was Leasing bedeutet. Zeigt sich schön an dem Beispiel dass man an dem geliehen Auto Teile austauscht und dann eine "Gegenrechnung" erwartet.
Volle Zustimmung.
Wer sowas nicht versteht sollte KAUFEN oder wenigstens Finanzieren.
@TS:
Du schriebst “nach Rücksprache mit einem Anwalt für Leasingrecht“ ...
Da warst du doch auf dem einzigen richtigen Weg!
Hier zu vergleichen, wer wann, unter welchen Umständen, was abgezogen bekam, wird nicht zielführend sein, da die Vergleiche immer hinken werden! Der Anwalt soll dir sagen, ob sich da für dich was machen lässt und dann überlegen was der nächste Schritt ist.
“Unterschreib ich nicht“ wird langfristig nicht ausreichen! ;-)
Hi,
warum werden uns die Fotos vorenthalten? So könnte sich jeder selber ein "Bild" machen und es wird weniger im Nebel gestochert.
Gruß Dirk
Warum ich das Auto begutachten lasse, wenn es nicht mal sauber ist.... ?
Vielleicht sollten die Leute sich einfach vor der Rückgabe die einfache Frage stellen "Würde ich den so kaufen?". Dann würde mancher überlegen, ob er das Fahrzeug nicht vielleicht doch in Eigenregie in einen annehmbaren Zustand versetzt, was immer billiger ist als wenn der Händler mit Originalteil-Preisen laut Liste und seinen kalkulierten Arbeitswerten kommt.
Andererseits gehen Leute mit dingen, die ihnen gar nicht gehören, gerne sehr nachlässig um, das rächt sich dann eben bei der Schlussrechnung.
Gerne hier die Bilder! Einige Mängel sind logisch, die meisten allerdings nicht.
Mir wurde nie eine Option zum Kauf angeboten, obwohl ich das wollte!
Hätte eben 10.000 € angezahlt und den Restwert finanziert. Wurde von MB nicht bewilligt.
Die Felgen kann man Sandstrahlen und neu beschichten. Kostet 400 € in Tschechien.
Der Fahrersitz besitzt einfach nur schlechtes Material. Wiege 80 KG und bin sportlich.
Fraglich wie sowas passiert? Als wäre ich im Auto 24/7 auf- und abgehüpft.
Sehr komisch ist auch, dass dieses neue Gutachten sich vom alten im August erheblich unterscheidet.
Wirkt so, als sind die Schäden neu dazugekommen. Scheinbar während des Transports...
Die Bewertung ist absolut nicht "fair".
Ich würde das Auto schon als heruntergerockt bezeichnen. Das passiert halt wenn man das Eigentum von „Fremden“ nicht achtet.
Viele kleine Sachen die sich dann halt irgendwann mal zu einer enormen Summe aufbauschen.