Leasingrückläufer- Beschädigten Felgen, LG verlangt neue Felgen ..
Hallo Zusammen,
habe die letzten Tage viel Zeit hier im Forum verbracht, Grund dafür ist für mich selber wenig erfreulich. Habe nach ähnlichen Fällen Ausschau gehalten.
Zu meinem fall, habe letzte Woche meinen geleasten Seat Leon Cupra 5 F nach 3 Jahren zurück an den Händler ausgeliefert. Kurze Lebensgeschichte von mir um das ganze verständlicher Rüberbringen zu können. Das Leasingende ist sehr kurzfristig um 2 Monate vorgezogen worden. Grund dafür ,ich bin in die Schweiz ausgewandert und und hier macht der Zoll Probleme,wenn man ein in Deutschland gemeldetes Auto fährt , man müsse es verzollen usw . Bei einem Geleastem Fahrzeug mit Restlaufzeit von etwas mehr wie 1 Jahr nicht wirklich lohnenswert. Auf eine Rücksprache mit dem Händler ,ist es mir dann doch ermöglicht worden, dass Leasing vorzeitig zu beenden. Von heute auf morgen Packte ich das Auto und fuhr zur Rückgabe ( 800 km eine Strecke ). Das abgeben des Fahrzeugs dauerte keine 5 Min. Der Händler meinte in den nächsten Tagen bekomme ich dann die Rechnung zugeschickt .Habe mit allem gerechnet aber nicht mit was mich am ende erwartet . Der Leasinggeber in dem Fall Seat Leasing verlangt von mir 3600 und paar zerquetschte für die Felgen plus knapp 80 Euro für eine Delle , die Ich ehrlich gesagt nie gesehen habe , weil nicht wirklich drauf geachtet . Also eine Rechnung von 3700 Euro. dazu kommen noch Mehrkilometer , diese werden dann mit der Schlussrechnung erfolgen . Ich muss dazu erwähnen, zu dem zpkt wo ich den Vertrag unterschrieben habe wusste ich nicht, dass ich jemals Deutschland verlassen werde. Mir war bewusst,dass mit den Mehrkilometern und ich nehme das natürlich hin nur 3600 Euro für das erneuern der Felgen ( Glanzgedreht ) ,dass ist doch zu heftig. Es sind immer noch SEAT Cupra Felgen von dem Modell 2019. Klar mein bzw das Verschulden meiner Partnerin, dass die Felgen so aussehen wie Sie aussehen , ich bin auch natürlich anstandslos bereit den Schaden oder entstandene Wertminderung auszugleichen aber alles auf Fairer Basis. Ich wollte um Rat erfragen , eure Meinungen und Erfahrungen hören oder lesen und ob Ihr des als gerechtfertig seht . Klar ist es auch irgendwo mein Verschulden, dass ich so naiv war und mir bei der Rückgabe nichts weiter gedacht habe. Im Bekanntenkreis gab es ähnlichen Fall ,da wurde eine c klasse abgegeben mit 3 beschädigten Felgen ,Mercedes hatte dafür 200 Euro berechnet. Im nachhinein denke ich mir, hätte ich mir damit eher Beschäftigt , würde ich natürlich nicht so handeln und das Auto von heute auf morgen ausliefern sondern davor Meinung einholen und recherchieren was einen erwarten kann. War übrigens mein 1. und letztes Leasingfahrzeug. Anbei die Bilder von Dekra mit den Mängeln und der Rechnung . Man kann auf den Bildern nicht wirklich was erkennen,ausser wohl Bremsstaub was zum Teil aussieht wie Kratzer . Alles in allem war die übergabe sehr Chaotisch,die lange anfahrt, kurz vor Ladenschliessung dort angekommen binen 2 min vom Händler abgefertigt und und und. Am ende wurde das Auto der Dekra so vorgeführt, wie ich es auf dem Hof stehen gelassen habe . Selbst die 2 Jahre alten Winterreifen wurden mir am ende in Rechnung gestellt, welche ich nach Rücksprache mit dem Händler mit abgeben wollte ohne jeglicher gegenleistung erwartet zu haben.
92 Antworten
Nein, müssten sie nicht. Weil siehe oben. Der Leasingnehmer hat für die Schäden die während der Leasingzeit auftreten aufzukommen. Was der Leasinggeber (Eigentümer des Autos) dann mit dem Auto macht bleibt dem Leasinggeber überlassen. Ist ja auch schließlich sein Eigentum.
Ui, jetzt kommt hier Betrug ins Spiel, wenn der Leasinggeber nicht die Felgen ersetzt, wie es im Gutachten steht.
Das ist totaler Unfug.
Es wird doch nur danach abgerechnet, ob der Leasinggeber neue Felgen kauft oder nicht ist seine Sache.
Genauso läuft es auch bei Versicherungsleistungen, wenn mir jemand mein Fahrzeug beschädigt, und ich lasse ein Schadengutachten anfertigen, muss ich trotzdem nicht den Schaden reparieren lassen, sondern kann das Geld nehmen.
Wenn es am Ende des Leasing dazu kommt, muss man es eben vorher! reparieren.
Ein Recht auf die alten Felgen wird es nicht geben, da es keine Verpflichtung dazu gibt.
Erstaunlich, dass dieses Thema tagtäglich im Leasingforum auftaucht. Auch wenn die Auswanderung kurzfristig zustande kam, hat der TE doch nicht vor Abgabe sämtliche Felgen angefahren. Bei einem gemieteten Fahrzeug sind Schäden zu begleichen, demnach wirft man spätestens nach Eintreten etwaiger Beschädigungen einen Blick in den Vertrag.
Ich werde nie verstehen wie jemand keine Vorab-Besichtigung machen kann. Ohne die wird es IMMER Ärger geben.
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Wenn der LN eine Rechnung für neue Felgen erhält: wäre es nicht ebenfalls sein gutes Recht die Mwst solange zurück zu halten bis der LG den Nachweis erbringt, daß er die Felgen auch tatsächlich neu gekauft hat? Die Versicherung macht das ja genauso wenn der Geschädigte selbst repariert/mit dem Schaden weiterfährt/keine Rechnung für Ersatzteile vorlegt.
Und kann der LN nicht einen Restwert abziehen sofern er die alten Felgen nicht zurück erhält? Der Wert der beschädigten Felgen liegt ja nicht bei 0!
Ansonsten kann ich nur sagen: würde ich ein Auto leasen, dann würde ich das vor Rückgabe zum Aufbereiter stellen. Dort kann man etwaige Schäden beseitigen, das Auto reinigen, Kratzer und Dellen beseitigen, etc. Meiner Meinung nach kann man hierdurch viel Ärger sparen, und billiger ist das wahrscheinlich auch als wenn man auf die Rechnung des LG wartet.
Was und vor allem wie etwas gehandelt wird steht im Kleingedruckten des Leasingvertrages. Ob man den Ersatz der verschrammten Felgen jetzt überzogen sieht oder nicht sei mal dahingestellt, hätte man sich vorher entsprechend informiert und gehandelt, gäbe es im Nachhinein keine bösen Überraschungen.
Ich persönlich würde ebenfalls, sofern ich jemals ein Fahrzeug leasen würde, vorher für ne niedrige dreistellige Summe mein Auto picobello aufbereiten lassen.
Genau. Der Vertrag ist relevant.
Ich habe mir mal Muster-Leasingverträge durchgelesen. Da finde ich nicht explizite Details zum Schadensersatz bei Fahrzeugschäden.
Was ich jedoch gefunden habe ist, dass der LN für die Instandhaltung verantwortlich ist. Bei Reparaturen gehen die neuen Ersatzteile in das Eigentum des LG über, der LN zahlt selbstverständlich.
Zu den Alt-Teilen habe ich nichts gefunden.
Wenn nun der LG bei der Rückgabe Ersatzteile in Rechnung stellt, sollten diese daher für mein Verständnis gewechselt werden, damit keine Leistungen (Geldleistung) erschlichen werden.
An den Themenstarter:
Du kannst ja mal den Vertrag anonymisiert hier hochladen. Vielleicht wird man dann schlauer. Insbesondere das Kleingedruckte ist wichtig.
Im Bewertungskatalog ist dann auch aufgelistet was vom LG akzeptiert wird, und was nicht.
Die Beschädigungen des TEs werden sicherlich nicht akzeptiert.
Jedoch werden stets Werte / Restwerte / Kosten und Aufwände gegengerechnet. Differenzen hat der LN zu zahlen.
Selbses Prozedere wie in diesem Thema:
https://www.motor-talk.de/.../...e-felge-da-glanzgedreht-t7128757.html
Leider fehlt noch die Antwort auf die Frage, ob die vom TE erwähnten Räder mit Reifen auf der Seat- bzw. Cupraseite die gleichen sind, wie sie auf seinem Auto montiert sind.
Ansonsten habe ich bei den nur geringen Beschädigungen, die man auf den Bildern erkennen kann, erhebliche Zweifel, dass der Neuwert der Räder berechnet werden kann, denn der Minderwert des Gebrauchtfahrzeuge beträgt ja deswegen keine 3.600,- €, da die Felgen aus technischer Sicht nicht getauscht werden müssten.
Ich habe bislang noch keinen Leasingvertrag von VW gesehen, in dem der Schadenskatalog verbindlich vereinbart worden wäre. Und darüber hinaus steht da auch nur drin, dass solche Beschädigungen nicht akzeptiert werden, aber nicht, dass in Folge die Felgen getauscht werden müssen. Jedenfalls in dem letzten Exemplar, dass ich vor ein paar Jahren mal bekommen habe, war das so.
Eine vertragliche Verpflichtung, den Neuwert zahlen müssen (wenn er denn überhaupt so hoch ist), sehe ich jedenfalls nicht. Und nur, weil das im VW-Konzern üblich zu sein scheint, ist es ja noch lange nicht richtig.
Ist halt schwierig, es darauf ankommen zu lassen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Die Kosten eines Verfahrens mit den zu erwartenden Sachverständigenkosten übersteigt schnell mal den streitigen Betrag.
Ich hatte noch nie ein Leasing deshalb korrigiert bitte wenn ich falsch liege.
Aber in so einem Fall hat man doch als LN die Möglichkeit nachzubessern oder nicht?
Die Laufzeit ist ja noch nicht abgelaufen.
Man kann doch von Seat 4 neue Felgen kaufen, hinfahren, den komplett neuen Radsatz montieren und die alten Räder mitnehmen. Dann zahlt man 4 * 470€, hat die Anfahrt und ggf. den aufwand und kann die alten noch für einen Betrag verkaufen.
Man muss es ja nicht direkt auf deren Hof machen. Zahlt statt 3.600€ nur 1.880€ (~2000€) und kann die alten für 400-1000€ verkaufen.
Die Felgen haben ja keine Seriennummer sondern nur eine Teilenummer, KBA Nr. (oder, oder, oder) und die ist bei den gleichen Felgen ja identisch.
Zitat:
@Sascha_95 schrieb am 22. Mai 2023 um 11:47:07 Uhr:
Aber in so einem Fall hat man doch als LN die Möglichkeit nachzubessern oder nicht?
Diese Möglichkeit hat man vor der Abgabe. Hier ist das Fahrzeug aber schon abgegeben und vermutlich auch schon weiterverkauft, da ist es schon zu spät..
Zitat:
@kaindl schrieb am 22. Mai 2023 um 11:48:54 Uhr:
Zitat:
@Sascha_95 schrieb am 22. Mai 2023 um 11:47:07 Uhr:
Aber in so einem Fall hat man doch als LN die Möglichkeit nachzubessern oder nicht?Diese Möglichkeit hat man vor der Abgabe. Hier ist das Fahrzeug aber schon abgegeben und vermutlich auch schon weiterverkauft, da ist es schon zu spät..
Das kam mir auch, aber solange die Rückgabe nicht abgewickelt ist sollte es doch noch möglich sein.
Immerhin ist die Abgabe vor Ende der Laufzeit.
Und die Rückgabe ist doch nicht abgeschlossen, solange nicht alle Rechnungen/Nachzahlungen beglichen sind?
Zitat:
@kaindl schrieb am 22. Mai 2023 um 11:48:54 Uhr:
Zitat:
@Sascha_95 schrieb am 22. Mai 2023 um 11:47:07 Uhr:
Aber in so einem Fall hat man doch als LN die Möglichkeit nachzubessern oder nicht?Diese Möglichkeit hat man vor der Abgabe. Hier ist das Fahrzeug aber schon abgegeben und vermutlich auch schon weiterverkauft, da ist es schon zu spät..
Hat man diese Möglichkeit bei Leasing wirklich?
Fahrzeugteile auszutauschen ohne Rücksprachen mit dem LG?
Würde mich nicht wundern wenn da auch vertraglich was dagegen sprechen würde.
Oder geht's eher drum, dass kein Problem ist solange es verschwiegen wird?
@gummikuh72
Du musst ihn mit den vertraglich festgelegten Felgen abgeben das ja. Wenn du aber eine beschädigte Felge austauscht ist das dem LG doch egal.
Sonst könntest im Winter (oder Sommer) ja keine anderen Felgen fahren.
Ist das Glauben oder Wissen?
Ich kenne keine Leasingverträge, deshalb war das von mir durchaus ernst gemeint.
Es geht mir jetzt auch nicht drum ob es der LG merkt oder nicht, sondern lediglich ob es vertraglich zulässig ist das ohne Wissen des LG zu machen .
Du musst das Montieren, womit der Wagen übergeben wurde, also die gleichen Felgen.. und bei den Reifen gibt's auch Bestimmungen.