Leasingrückgabre hohe Kosten

Opel

Ich habe gestern meinen ersten Leasingwagen zurückgegeben und mich hat fast der Schlag getroffen aufgrund der hohen Kosten.
Ich hatte das Auto beim Auferbeiter, der hat es innen gereinigt udn außen ein paar Kratzer aufpoliert. Er meinte, für ein Alter von 3 Jahren sei das Fahrzeug in einem super Zustand.

Nun will der Leasinggeber von mir 1500 Euro Minderwert aufrgund folgender Posten:
1. Kratzer vorne unten aufgrund Einparken 300 Euro - das ist ok, das passt.
2. Kratzer unter der Stoßstange 300 Euro.
3. Kratzer seitlich hinten ebenfalls 300 Euro.
4. Vogelkot-Fleck Größe von 1 Cent Sütck auf dem Dach: 600 Euro. Ist das nicht etwas übertrieben?

Dem Aufbereiter ist das alles nicht aufgefallen, aber er hätte es wohl auch nicht reparieren können.
Nun meine eigentliche Frage: Beim nächsten Auto möchte ich noch besser vorbereitet sein.
Ist es sinnvoll oder erlaubt, das Fahrzeug vor der Rückgabe in eine Lackiererei zu bringen, damit die die Schäden schon vorher beheben? Ich ärgere mich schon sehr über den hohen Betrag, vor allem eben den Vogelschiss.

68 Antworten

Antwort auf frueübtsich: es wurden 800 Euro verlangt für "Schäden" die nicht nachvollziehbar waren. Das Prozessrisiko war mir zu hoch.

Zitat:
@Handschweiß schrieb am 19. Mai 2025 um 13:27:13 Uhr:
Antwort auf frueübtsich: es wurden 800 Euro verlangt für "Schäden" die nicht nachvollziehbar waren. Das Prozessrisiko war mir zu hoch.

Das verstehe ich nicht. Was sind denn Schäden, die nicht nachvollziehbar sind? Mache doch bitte mal ein konkretes Beispiel...

Angebliche Waschanlagenkratzer.

Noch einmal der Hinweis, damit hier nicht stehen bleibt, dass Leasing immer mit einem großen Risiko verbunden ist:

Man muss natürlich auch immer in der Lage sein, seine eigenen Interessen zu verfolgen und durchzusetzen. Sicherlich gibt es Fälle, in denen bei der Rückgabe zu hohe Kosten in Rechnung gestellt werden. Das ist das allgemeine Risiko, das man regelmäßig auch bei anderen Geschäften hat. Dann sollte man in der Lage sein, diese Kosten anzuzweifeln und damit eine faire Abrechnung zu erreichen. Wer das nicht kann, sollte tatsächlich lieber die Finger vom Leasing und am Besten auch allen anderen Geschäften lassen.

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@Holgernilsson Ähhh …. Nein. BS!

Bei mir muss ich sagen, dass ich meinen Audi mit Beschädigung zurück gegeben habe. Nach Anpassung des Gutachten wurde ein Minderwert von 556 € in Rechnung gestellt. Bei meinem Lacker hätte ich es günstiger bekommen. Bequemlichkeit kostet eben.

Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 19. Mai 2025 um 22:19:14 Uhr:
@Holgernilsson Ähhh …. Nein. BS!

Wenn das mal keine qualifizierte Äußerung ist…

Zitat:
@Arpaio schrieb am 19. Mai 2025 um 22:28:44 Uhr:
Bei mir muss ich sagen, dass ich meinen Audi mit Beschädigung zurück gegeben habe. Nach Anpassung des Gutachten wurde ein Minderwert von 556 € in Rechnung gestellt. Bei meinem Lacker hätte ich es günstiger bekommen. Bequemlichkeit kostet eben.

Das hast du richtig formuliert. Es mag manchmal die Bequemlichkeit sein, die einen etwas hinnehmen lässt.

In dieser Konstellation müsste man eigentlich den Händler mit der Tatsache konfrontieren, dass eine Reparatur bei einem Fachbetrieb günstiger als der angesetzte Minderwert wäre und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde der Minderwert dann noch einmal herunter gesetzt werden.

Das ist also noch ein Beispiel dafür, dass man sich eben ein wenig kümmern muss, wenn man nicht zu viel bezahlen möchte.

Das kann aber auch anders sein... kenne hier vor Ort einen Chef von einem deutschlandweiten Unternehmen, welches Leasingrückläufer von BMW/Mini aufbereitet (Dellen, Smartrepair und richtige Lackierungen). Die haben hier vor Ort eine riesige Halle, wo alle Fahrzeuge von BMW hinkommen. Jedenfalls hat er mal bei einpaar Fahrzeugen (nicht BMW) von mir vor der Rückgabe Dellen gemacht. Hat dann gefragt was ich bei BMW an Minderwert zahle. Das waren zu dem Zeitpunkt 70 Euro pro Delle. Er meinte "gib die Autos lieber so ab, denn für mich lohnt es sich nicht und von BMW bekomme ich mehr". Habe ich dann auch gemacht und tatsächlich nur 70 Euro/Delle bezahlt.

Ich habe bisher meine Autos fast immer nur gut gesäubert abgegeben. Nur in einem Fall habe ich vorher einen Beulendoktor beauftragt, weil das Dach viele kleine Beulen durch Kastanien hatte und der Minderwert höher als die Reparaturkosten waren. Man muss eben in jedem Einzelfall schauen, was das Günstigste ist und sich dabei nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.

Wenn das Auto aber keine Beschädigungen hat, die über den Akzeptanzkatalog hinausgehen und sie nur steif und fest behauptet werden, geht ihr dann in jedem Fall vor Gericht? Nein, und genau das nutzen manche Rücknehmer gnadenlos aus. Willkür.

Wir leben in einem Rechtsstaat und da hat man sehr gute Chancen, sich gegen Willkür zu erwehren.

Ich kenne keine Leasinggesellschaft, die derart unseriös agiert, wenn ein Gutachten wirklich unfair sein sollte. Und ich hatte schon mit vielen verschiedenen Anbietern unmittelbar und mittelbar zu tun.

Zitat:
@Handschweiß schrieb am 20. Mai 2025 um 09:47:06 Uhr:
Wenn das Auto aber keine Beschädigungen hat, die über den Akzeptanzkatalog hinausgehen und sie nur steif und fest behauptet werden, geht ihr dann in jedem Fall vor Gericht? Nein, und genau das nutzen manche Rücknehmer gnadenlos aus. Willkür.

Sieh es umgekehrt.

Zahle die Forderung, die deiner Ansicht nach unbegründet ist, halt erst mal nicht.

Geht der LG dann in einem solchen Fall vor Gericht?

Man muß nicht immer als Bittsteller auftreten.

Die wollen was von dir, nicht umgekehrt.

Naja, das halte ich nicht für den richtigen Weg. Leasinggeber sind in der Regel Ableger von Großkonzernen, die nicht lange fackeln und das Mahnverfahren mit allen Weiterungen betreiben. Da laufen schnell weitere Kosten in erheblicher Größenordnung zusätzlich auf. Dazu kommen womöglich Eintragungen in den einschlägigen Registern, die dann zu weiteren Problemen führen können.

Hier wird also behauptet, das keine Beschädigungen vorhanden sind, und trotzdem soll man Zahlen... Soso

Das ist doch Unsinn.

Wenn ein Fahrzeug keine Beschädigungen hat, auf welcher Basis wird denn der LG abrechnen wollen?

Im übrigen steht in der Regel im Kleingedruckten Vertrag, dass bei nicht Einigkeit, ein Recht auf ein Gutachten eines anderen, freien SV besteht. Diese entstandenen Kosten werden dann in gleichen Teilen übernommen.

Darauf hin wird sich dann abermals geeinigt.

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