Leasingrückgabe Tipps

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hi, bin neu im Forum und habe ein paar Fragen zur Leasingrückgabe.
Ich weiss, das Thema wurde schon in anderen Threads behandelt, aber das reicht mir nicht...

-Wenn die Reifen runter sind, müssen sie erneuert werden. Soviel ist klar.
Muss ich wieder Markenreifen mit Runflat aufziehen lassen, oder kann ich die billigsten vom ATU und konsorten draufziehen lassen ? (keine Runderneuerten, aber billige halt ohne Runflat)
Bitte keine Vermutungen, sondern nur wenn ihrs definitiv wisst.
Das Reifen ohne Runflat auf die BMW-Alus aufgezogen werden KÖNNEN, weiss ich schon.

- Kann ich vor der Rückgabe das Auto beim Händler vorführen, er sagt mir was gemacht werden muss und kann es dann woanders machen lassen ?
(Im gegensatz zum KD, bei dem man den Stempel braucht, kann ich die Bremsbeläge und Reifen auch woanders richten lassen, wenn Originalteile verwendet werden kann man das ja nicht feststellen...)

- Gibts beim Vertragshändler ggf. ein Infoblatt o.ä. was als normale Gebrauchsspur gewertet wird und was nicht ?

Beste Antwort im Thema

Vermutlich meinst Du den Sixt-Schadenkatalog (pdf): http://www.sixt-leasing.de/fileadmin/sys/pdf/Sixt%20Schadenkatalog.pdf

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Was bringt es dir wenn das Auto einen guten Eindruck auf den Händler macht aber der Gutachter xxx Schäden findet?

Alle Schäden die man rauspolieren oder schnell beheben kann werden dich beim Händler sehr wahrscheinlich garnichts oder nur wenig kosten.
Hast du größere Lackschäden beseitigen lassen wird das ein Gutachter sehr wahrscheinlich trotzdem finden und hier kommt der große Witz.
Ob repariert oder nicht, was der Gutachter sieht, darfst du zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Wastl-1986


Was bringt es dir wenn das Auto einen guten Eindruck auf den Händler macht aber der Gutachter xxx Schäden findet?

Das weiß ich nicht. Leasing habe ich zum ersten Mal...

Zitat:

Original geschrieben von Wastl-1986


Alle Schäden die man rauspolieren oder schnell beheben kann werden dich beim Händler sehr wahrscheinlich garnichts oder nur wenig kosten.
Hast du größere Lackschäden beseitigen lassen wird das ein Gutachter sehr wahrscheinlich trotzdem finden und hier kommt der große Witz.
Ob repariert oder nicht, was der Gutachter sieht, darfst du zahlen.

Gibt es Möglichkeit im Vorfeld den Witz irgendwie abzuschätzen?

Nochmal: Du musst den Spieß umdrehen. Dich interessiert doch nicht, was Dich oder einen anderen normalen Menschen stören würde. Entscheidend ist einzig und allein was der Gutachter bemängelt.

Also: Mach einen frühzeitigen Termin aus und lass des Auto abnehmen. Dann kannst Du Dich entscheiden, ob Du bezahlst oder ob Du es selbst richten lässt. Bei der eigentlichen Rückgabe schaut der Gutachter dann nochmal kurz drüber, er darf allerdings dann nur noch neue Schäden bemängeln.

Du hast dabei doch nichts zu verlieren. Wenn Dein schlecht reparierter Hagelschaden moniert wird, hast Du so oder so ein Problem und musst Dich ggfs. mit Deinem 🙂 auseinandersetzen (ob Du es reparieren lässt, ob er es macht oder ob Ihr Euch auf eine Summe X dafür einigen könnt). Auf jeden Fall hast Du dann die Wahl, was bei einer Begutachtung am Tag der Rückgabe schwierig wird. Sollte beim ersten mal nichts bemängelt werden bist Du fein raus. Du hast ja sicherlich eine Rechnung, aus der hervorgeht, wann die Instandsetzung passiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von Wastl-1986


und hier kommt der große Witz.
Ob repariert oder nicht, was der Gutachter sieht, darfst du zahlen.

Warum aber soll das ein Witz sein?

Es geht ja nicht darum, ob etwas repariert ist oder nicht, es geht darum, ob das Auto durch irgend eine Eigenschaft im üblichen Zeitwert gemindert ist. Der Status "repariert" sagt darüber gar nichts aus.

Wenn ein Auto trotz repariertem Schaden also im Wert gemindert ist, dann muss diese Differenz logischerweise der Verursacher zahlen.

Fazit: der Gutachter prüft nicht in erster Linie ob eine Reparatur sichtbar ist oder nicht, er prüft, ob sie den Wert des Autos beeinflust. Das dürfte IMHO immer der Fall sein, wenn etwas stellenweise überlackiert wurde.

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Zitat:

Original geschrieben von MurphysR


Bei der eigentlichen Rückgabe schaut der Gutachter dann nochmal kurz drüber, er darf allerdings dann nur noch neue Schäden bemängeln.

Das ist nicht ganz richtig, er kann selbstverständlich auch mit der Ausführung der Reparatur nicht einverstanden sein.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von MurphysR


Bei der eigentlichen Rückgabe schaut der Gutachter dann nochmal kurz drüber, er darf allerdings dann nur noch neue Schäden bemängeln.
Das ist nicht ganz richtig, er kann selbstverständlich auch mit der Ausführung der Reparatur nicht einverstanden sein.

Ja, aber dann muss er es bei der Erstvorführung bemängeln. Nachkarten darf er nicht.

Ein paar Infos:

Reifen:
Wenn RSC-Reifen montiert waren,müssen bei der Rückgabe diese auch am Fahrzeug vorhanden sein.
Profiltiefe:
Keine pauschale Aussage möglich, steht in den jeweiligen Leitfäden zur Leasingrückgabe der Leasinggeber. Financial Service 1,6mm über die ges. Lauffläche.
Kratzer:
Wenn mit polieren zu entfernen, dann Gabrauchsspur und keine Kosten.
Wenn entsprechend tief und Beheben durch Polieren unmöglich, Smartrepair oder Lackierung des Bauteils. Manche Leasinggeber geben noch eine Mindestlänge des Kratzers vor, ab welcher eine Berechnung erfolgen darf/muß.
Nicht an jeder Stelle des Bauteils und bei jeder Farbe/Lack ist Smartrepair möglich.
Dellen:
Bis zu einer bestimmten Tiefe und Umfang werden Dellen als Gebrauchsspur angesehen,dann keine Kosten.
Ab einer im Leitfaden definierten Größe beben durch Smartrepair, wenn dies möglich ist, oder koventionell durch instandsetzen und Lackieren.
Steinschläge:
Kleine Stecknadeklopfgroße Steinschläge gelten als Gebrauchsspur.
Bei manchen Leasinggebern ist auch noch die Anzahl der Steinschläge auf eine bestimmte Fläche vorgegeben.
Unfallschäden:
Werden in der Regel fast immer erkannt. Wenn der Schaden Sach und Fachgerecht behoben ist wird keine Belastung erfolgen. Wenn nicht, werden die Kosten zur Fachgerechten Reparatur berechnet. (1mm Spachtelstärke ist nicht Sach und Fachgerecht)
Die Wertminderung zu einem Unfallschaden regelt der Leasingvertrag. Grundsätzlich ist der Leasinnehmer dem Leasinggeber hier Meldepflichtig. Wurde ein Schaden nicht gemeldet und keine Wertminderung notiert, erfolgt die Berechnung bei der Rückgabe.

Nur ein Bruchteil der Kriterien........und nicht bis ins letzte Detail beschrieben.

Viele Leasingnehmer glauben mit ihrer Leasingrate seien alle Beschädigungen abgedeckt, dies ist nun mal nicht so.

Im Übrigen hat der Sachverständige nichts davon wenn er hohe Schadenssummen aufschreibt.
Er ist verpflichtet sich an die Rücknahmekriterien des jeweiligen Leasinggebers zu halten.
Dies wird er auch tun, da seine Gutachten auch bei einer Prüfung Standhalten müssen.
Die Beträge welche notiert werden sind Minderwerte und in der Regel günstiger als das Vorreparieren.
Eine Besichtigung 14 Tage vor der eigentlichen Rückgabe macht Sinn und schafft Klarheit.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von MurphysR



Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Das ist nicht ganz richtig, er kann selbstverständlich auch mit der Ausführung der Reparatur nicht einverstanden sein.

Ja, aber dann muss er es bei der Erstvorführung bemängeln. Nachkarten darf er nicht.

Verstehe nicht ganz was Du meinst. Er kann z.B. sagen, dass die Delle in der Tür repariert werden. Nachdem dies geschehen ist kann er selbstverständlich saegn, dass er mit der Ausführung der Reparatur nicht einverstanden ist. Er darf jetzt lediglich nicht irgendeinen anderen Schaden bemängeln, den er vorher nicht bemängelt hat.

Natürlich darf der Sachverständige einen anderen Schaden welchen er bei der Ersten Untersuchung nicht notiert hat aufschreiben und dem Leasingnehmer belasten.

Nähmlich dann wenn das Fahrzeug wieder von dem Leasingnehmer mitgenommen wurde und genutzt wurde.

Der bei der eigentlichen Rücknahme möglicherweise zusätzlich gefundene Schaden kann genausogut in dem Zeitraum zwischen den beiden Bewertungen passiert sein.

Die rechtmäßigkeit der Rückgabe dokumentieren die Unterschriften des Leasingnehmers und des Vertretes des Leasinggebers auf dem Rücknahmeprotokoll.

Bis dahin ist der Leasingnehmer für den Fahrzeugzustand voll verantwortlich. Egal wer mal was vor der offiziellen Rücknahme festgestellt hat.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von harribert


Natürlich darf der Sachverständige einen anderen Schaden welchen er bei der Ersten Untersuchung nicht notiert hat aufschreiben und dem Leasingnehmer belasten.

Nähmlich dann wenn das Fahrzeug wieder von dem Leasingnehmer mitgenommen wurde und genutzt wurde.

Der bei der eigentlichen Rücknahme möglicherweise zusätzlich gefundene Schaden kann genausogut in dem Zeitraum zwischen den beiden Bewertungen passiert sein.

Die rechtmäßigkeit der Rückgabe dokumentieren die Unterschriften des Leasingnehmers und des Vertretes des Leasinggebers auf dem Rücknahmeprotokoll.

Bis dahin ist der Leasingnehmer für den Fahrzeugzustand voll verantwortlich. Egal wer mal was vor der offiziellen Rücknahme festgestellt hat.

Gruß

ich denke wir verstehen uns: er kann bei der ersten Überprüfung nicht sagen "die bereits reparierte Delle in der Tür ist ok" um sie dann beim zweiten mal zu beanstanden, obwohl sich daran nichts geändert hat. Dass neue Schäden immer beanstandet werden können, auch auf dem Weg zur RFückgabe, versteht sich von selbst.

genau so........

Gruß

Wer detailierte Fragen hat ... gerne per PN

Zitat:

Zu RFT:

Ja, natürlich! Das Auto hast Du mit RFT geleast und musst es auch damit zurückgeben. Andernfalls hast Du hinterher 4 Stk. China Non-RFTs übrig 😉 (Hättest Du es eigentlich akzeptiert, wenn Du das Auto ohne RFT bekommen hättest? Irgendwie ne blöde Frage von Dir, oder?)

Nö, finde ich eigentlich eine sehr Inteligente Frage, weil sie mir ein haufen Geld sparen kann.

Da bin ich ganz ehrlich: Nach mir die Sinnflut !

Zitat:

Da bin ich ganz ehrlich: Nach mir die Sinnflut !

Auch eine Einstellung.......

Auf so Leute freue ich mich immer ganz besonders bei der Rüknahme der Fahrzeuge ;-)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von dacno1982



Zitat:

Zu RFT:

Ja, natürlich! Das Auto hast Du mit RFT geleast und musst es auch damit zurückgeben. Andernfalls hast Du hinterher 4 Stk. China Non-RFTs übrig 😉 (Hättest Du es eigentlich akzeptiert, wenn Du das Auto ohne RFT bekommen hättest? Irgendwie ne blöde Frage von Dir, oder?)

Nö, finde ich eigentlich eine sehr Inteligente Frage, weil sie mir ein haufen Geld sparen kann.
Da bin ich ganz ehrlich: Nach mir die Sinnflut !

Aber intelligent ist es trotzdem nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Was sollen die Gutachter auch gewinnen wollen?
Im Normalfall ist der Gutachter ja neutral, das heißt er hat nichts davon dem einen oder anderen entgegenzukommen...

Meinst du das ernst? Der Gutachter wird selbstverständlich ein Interesse daran haben, es der Leasinggesellschaft Recht zu machen. Der lebt auch nicht von Luft und Liebe, so eine Leasinggesellschaft ist ein guter Auftraggeber und spült massig "Kunden" auf den Hof...
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