Leasingrückgabe Tipps
Hi, bin neu im Forum und habe ein paar Fragen zur Leasingrückgabe.
Ich weiss, das Thema wurde schon in anderen Threads behandelt, aber das reicht mir nicht...
-Wenn die Reifen runter sind, müssen sie erneuert werden. Soviel ist klar.
Muss ich wieder Markenreifen mit Runflat aufziehen lassen, oder kann ich die billigsten vom ATU und konsorten draufziehen lassen ? (keine Runderneuerten, aber billige halt ohne Runflat)
Bitte keine Vermutungen, sondern nur wenn ihrs definitiv wisst.
Das Reifen ohne Runflat auf die BMW-Alus aufgezogen werden KÖNNEN, weiss ich schon.
- Kann ich vor der Rückgabe das Auto beim Händler vorführen, er sagt mir was gemacht werden muss und kann es dann woanders machen lassen ?
(Im gegensatz zum KD, bei dem man den Stempel braucht, kann ich die Bremsbeläge und Reifen auch woanders richten lassen, wenn Originalteile verwendet werden kann man das ja nicht feststellen...)
- Gibts beim Vertragshändler ggf. ein Infoblatt o.ä. was als normale Gebrauchsspur gewertet wird und was nicht ?
Beste Antwort im Thema
Vermutlich meinst Du den Sixt-Schadenkatalog (pdf): http://www.sixt-leasing.de/fileadmin/sys/pdf/Sixt%20Schadenkatalog.pdf
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von woidcruiser
Ein guter Gutachter lebt vor allem von seiner Unabhängigkeit. Alles andere kann ihm kurzfristig mehr Geld in die Kasse spülen, auf Dauer wird er so aber nicht überleben. Wenn die Leasinggesellschafft massenhaft Prozesse verliert, weil der Gutachter falsch begutachtet hat, hat sie auch nichts davon...Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Meinst du das ernst? Der Gutachter wird selbstverständlich ein Interesse daran haben, es der Leasinggesellschaft Recht zu machen. Der lebt auch nicht von Luft und Liebe, so eine Leasinggesellschaft ist ein guter Auftraggeber und spült massig "Kunden" auf den Hof...
Zitat:
Meinst du das ernst? Der Gutachter wird selbstverständlich ein Interesse daran haben, es der Leasinggesellschaft Recht zu machen. Der lebt auch nicht von Luft und Liebe, so eine Leasinggesellschaft ist ein guter Auftraggeber und spült massig "Kunden" auf den Hof...
Was du damit zum Ausdruck bringen willst, ist absoluter Blödsinn !!!
Der Sachverständige hat klare Vorgaben nach denen er das Fahrzeug überprüft, Schäden von Gebrauchsspuren differenziert, Schäden kalkuliert und Reparaturmethoden festlegt.
Diese Vorgaben gehen aus den Vertraglichen Bedingungen des jeweiligen Leasinggebers und den Bestimmungen des Gesetzgebers hervor.
Da wird sich auch jeder SV dran haltten, da seine Gutachten auch vor Gericht standhalten müssen.
Einen minimalen "Spielraum" gibt es sicherlich, wie bei vielen Dingen im Leben.
Und ein Lächeln und ein netter Umgangston wirkt oftmals Wunder... .
Ansonsten steht es jedem Leasingnehmer frei die Unterschrift auf dem Rücknahmeprotokoll zu verweigern oder bei "Nichteinigung" zu unterzeichnen, wenn er mit der Rücknahme nicht zufrieden ist.
Die meisten "Mißverständnisse" bei der Leasingrücknahme entstehen dadurch, dass der Leasingnehmer seinen Vertrag und die damit verbundenen Rückgabebedingungen nicht kennt.
Ich kann jedem nur empfehlen 4 Wochen vor Rückgabe eine "Vorabbewertung" durchführen zu lassen.
Gruß
Da kann ich Harribert nur zustimmen.
Wenn ich mir den "aggressiven und hochnäsigen Ton" hier in so manchem Thread rauslese, dann kann ich jeden Gutachter verstehen, der haargenau nach den AGB´s aufschreibt. Ein freundliches, ausgeglichenes Auftreten bei der Fahrzeugbewertung (auch bei der HU) wirkt Wunder.
Ich bin der Meinung, wenn ich in ein Leasingfahrzeug ne Beule reinfahr muss ich gerade stehen. Alternativ kann in fast allen Fällen das Auto zum Restwert rausgekauft werden und die stolzen Besitzer können dann selbst dem neuen Gebrauchtwagenkäufer erklären, dass das mit den Steinschlägen und dem schlecht reparierten Seitenschaden halb so wild ist. Wünsch ich heut schon viel Erfolg.😉