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Leasingrückgabe - Schäden an Felgen

BMW 1er
Themenstarteram 4. April 2017 um 16:33

Gebe meinen Wagen nächste Woche zurück und habe außer an den Felgen keine Beschädigungen.

Was wird BMW hierfür aus eurer Erfahrung berechnen? Bild 1 und 2 ist die selbe Felge mit 2 Schäden und Bild 3 eine weitere Felge.

Handelt sich um die BMW Felge 436

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Beste Antwort im Thema

Heißt aber nicht, das der Leasingnehmer alles bezahlen muss. Leider versuchen viele Händler (nicht nur BMW)

die Kunden bei der Leasingrückgabe ab zu zocken. Der Sachverständige hat die Aufgabe immer alle Mängel im

Gutachten fest zu halten. Aber dabei hat auch er sich an die Rechtsprechung zu halten. Z.B. die Reifen haben noch

ein Mindestprofil von ca. 3-4 mm, so ist das kein Mangel, sondern normal Abnutzung. Gleiches gilt bei den Bremsen,

den Service usw. Was der Gutachter für ein Abkommen mit BMW usw. hat, ist mir als Leasingnehmer letztendlich

egal. Der Händler ist letztendlich in der Pflicht zu beweisen, dass es kein normaler Verschleiß ist.

Bei der im Bild 2 gezeigten Felge handelt es sich allerdings um einen Mangel, der über den normalen Verschleiß hinaus geht.

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Ich habe vorige Woche eine meiner lackierten Felgen (M441 in Ferricgrey) per Smartrepair instandsetzen lassen, hat 95€ gekostet. Der Schaden war etwas geringer als der auf deinem 2. Bild.

Ich habe mein Leasingfahrzeug vor ca. 2 Wochen abgegeben. Ich kann dir nur sagen, dass das DEKRA-Gutachten aus meiner Sicht ein Parteigutachten für den Händler bzw. ein Gefälligkeitsgutachten ist. Bei mir wurden beispielsweise 800 Euro (!) für die Beseitigung von leichtem Sprühnebel im Lack von einer von BMW selbst durchgeführten Reparatur und für die noch nicht fällige HU/AU (unzulässig) im Gutachten erfasst. Im Gutachten wurde alles notiert, unabhängig davon, ob die Mängel als normale Gebrauchsspuren oder darüber hinausgehende Schäden zu bewerten sind. Nach Aussage des Gutachters müsse er dies so machen, will die DEKRA unter Umständen nicht notierte Gebrauchsspuren/Schäden sonst selbst zahlen müsse.

 

Du musst nach Erstellung des Gutachtens mit dem Händler bzw. dem Verkäufer selbst verhandeln, was du zahlst oder nicht. Zu diesem Zweck ist es am Besten sich vorher gut zu informieren, wo die Rechtssprechung (und die ist maßgeblich, nicht irgendwelche willkürlichen Händlervorgaben) die Grenzen zwischen normalen, mit den Leasingraten bereits bezahlten Gebrauchsspuren und echten Schäden zieht. Sei dir auch bewusst, dass du, wenn es hart auf hart kommt, am längeren Hebel sitzt. Wenn Du dir mit dem Händler nicht einig wirst, würde ich die nachvollziehbaren Beträge zahlen und darüber hinaus gehende Zahlungen verweigern. Der Händler oder die Leasinggesellschaft müsste dann vor Gericht beweisen, dass es sich nicht um normale Gebrauchsspuren handelt.

 

Der Händler wollte mir auch die erst in 5.000 Km fälligen Bremsen in Rechnung stellen. Nachdem er allerdings schnell gemerkt hat, dass ich gut informiert war, hat er nach (angeblicher) Rücksprache mit der Geschäftsleitung "generös" alle Posten im Gutachten gestrichen...

 

In Bezug auf deine Felgen: ich meine in der Rechtsprechung gelesen zu haben, dass Schrammen und kleine Beulen bis zu 2 cm Länge an Stoßstangen und Türen noch als Gebrauchsspuren zu werten seien. Gleiches dürfte auch für Felgen gelten. Wie bereits genannt wurde, dürfen nur Minderwerte, nicht aber die kompletten Ersatz oder Reparaturkosten berechnet werden.

Es gibt genaue Vorgaben von BMW für den Dekra Check. Was der :) draus macht ist seine Sache.

Heißt aber nicht, das der Leasingnehmer alles bezahlen muss. Leider versuchen viele Händler (nicht nur BMW)

die Kunden bei der Leasingrückgabe ab zu zocken. Der Sachverständige hat die Aufgabe immer alle Mängel im

Gutachten fest zu halten. Aber dabei hat auch er sich an die Rechtsprechung zu halten. Z.B. die Reifen haben noch

ein Mindestprofil von ca. 3-4 mm, so ist das kein Mangel, sondern normal Abnutzung. Gleiches gilt bei den Bremsen,

den Service usw. Was der Gutachter für ein Abkommen mit BMW usw. hat, ist mir als Leasingnehmer letztendlich

egal. Der Händler ist letztendlich in der Pflicht zu beweisen, dass es kein normaler Verschleiß ist.

Bei der im Bild 2 gezeigten Felge handelt es sich allerdings um einen Mangel, der über den normalen Verschleiß hinaus geht.

Zitat:

@wiwnet schrieb am 8. April 2017 um 10:41:30 Uhr:

Ich habe mein Leasingfahrzeug vor ca. 2 Wochen abgegeben. Ich kann dir nur sagen, dass das DEKRA-Gutachten aus meiner Sicht ein Parteigutachten für den Händler bzw. ein Gefälligkeitsgutachten ist. Bei mir wurden beispielsweise 800 Euro (!) für die Beseitigung von leichtem Sprühnebel im Lack von einer von BMW selbst durchgeführten Reparatur und für die noch nicht fällige HU/AU (unzulässig) im Gutachten erfasst. Im Gutachten wurde alles notiert, unabhängig davon, ob die Mängel als normale Gebrauchsspuren oder darüber hinausgehende Schäden zu bewerten sind. Nach Aussage des Gutachters müsse er dies so machen, will die DEKRA unter Umständen nicht notierte Gebrauchsspuren/Schäden sonst selbst zahlen müsse.

Das ist ja auch logisch. Die DEKRA kann ja nur und muss das feststellen, was da ist. Und wenn da Sprühnebel ist, dann wird's auch erfasst.

Die Frage ist, wie der Unfall damals reguliert wurde und ob damals schon der Minderwert ausgeglichen wurde (was z.B. bei fremder Schuld der Fall wäre).

 

Es wird einem aber suggeriert, dass man das was im Gutachten steht zu bezahlen hätte. D. h. dass im Gutachten nur Dinge aufgenommen werden, die keinen normalen Verschleiß, sondern Beschädigungen darstellen. Dies ist aber nicht der Fall, sondern man darf das dann anschließend mit dem Händler ausdiskutieren, der in aller Regel einen Wissenvorsprung hat.

 

War ein Haftpflichtschafen und die Versicherung des Verursachers hatte bereits einen Wertausgleich gezahlt.

Zitat:

@wiwnet schrieb am 9. April 2017 um 21:10:33 Uhr:

Es wird einem aber suggeriert, dass man das was im Gutachten steht zu bezahlen hätte. D. h. dass im Gutachten nur Dinge aufgenommen werden, die keinen normalen Verschleiß, sondern Beschädigungen darstellen. Dies ist aber nicht der Fall, sondern man darf das dann anschließend mit dem Händler ausdiskutieren, der in aller Regel einen Wissenvorsprung hat.

Das kommt halt stark auf den Händler an. Ich habe bei inzwischen vier Leasingfahrzeugen noch nie ein Gutachten gesehen und noch nie was bezahlt...

Zitat:

War ein Haftpflichtschafen und die Versicherung des Verursachers hatte bereits einen Wertausgleich gezahlt.

Und den gezahlten Ausgleich hat die Bank erhalten? Dann kann er logischerweise nicht in Rechnung gestellt werden, ansonsten schon.

am 9. April 2017 um 20:25

Um mal meine Erfahrung mit Rückgaben bei BMW mitzuteilen:

Ich hatte Ende letzten Jahres zwei Rückgaben: eine bei einem Vertragshändler, bei dem ich kein Anschlussgeschäft gemacht habe aber seit Jahren meinen Service machen lasse und eine bei einer NL, wo ich auch die beiden neuen geleast habe.

Beide Rückgaben waren völlig problemlos und ohne große Diskussion. Bei der NL habe ich z. B. nur 120€ für einen Schaden zahlen müssen, für den ein Lack-Doktor 200€ beim Smartrepair haben wollte.

Bei kleineren Bordsteinschäden würde ich mit rund 100€ pro Felge rechnen, bei größeren Schäden oder besonders hochwertigen Felgen wird es sicherlich teurer...

Ich muss dazu sagen, dass ich die Fahrzeuge nicht habe aufbereiten lassen. Den Innenraum habe ich selbst gereinigt und ansonsten bin ich durch die Waschanlage gefahren. Ich erwähne das nur, weil ich hier schon gelesen habe, dass manche Leute ihre Fahrzeuge vor der Rückgabe für richtig viel Geld aufbereiten lassen.

Ich würde das also gelassen sehen...

Themenstarteram 15. April 2017 um 8:31

So also 140 EUR netto wurden in Rechnung gestellt also 166 EUR Brutto für die Felgen.

am 15. April 2017 um 11:01

Auf jeden Fall ist es Verhandlungssache, besonders wenn ein Folge-Fahrzeug ansteht.

Vielleicht lässt es sich ja mit weniger gefahrenen Kilometern verrechnen.

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