Leasingrückgabe - Mängel vor Gutachter beseitigen oder lassen?
Hallo zusammen,
mein E90 geht demnächst an den Händler zurück und jetzt steht der Kleinkrieg bezüglich Restwert und Schäden an.
Das Fahrzeug ist auf Kilometerbasis geleast (Privatleasing, Kilometerleasing) und war drei Jahre für jeweils 20.000 KM p.a. bei mir. Davor war es nicht ganz ein Jahr alt, also kein Neuwagen mehr.
Mit den Kilometern bin ich ca. 8.500 unter der vertraglichen Laufzeit, das gibt also etwas Geld zurück dank der geringeren Laufleistung. Dafür haben irgend welche Id***** mit dem Schlüssel den Kotflügel vorne und hinten sowie die hintere Tür auf der Beifahrerseite zerkratzt. Der Lack ist also komplett ab, die Spureen ziehen sich in Summe auf 1,5 Meter. Wenigstens sind keine Beulen sichtbar.
Die Lackierer hier sind sich einig, daß da wohl die Lackierung der gesamten Seite ansteht.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich das vor dem Dekra Gutachter machen lassen soll, oder das Fahrzeug einfach mit dem Schaden da hin bringe. Der wird dann für den Händler die Bewertung des Wagens machen.
Die Kosten für das Lackieren sind wohl bei 900 Euro. Denkt ihr, dass es sinnvoller ist das machen zu lassen?
Wie würde denn bei BMW das ganze gesehen werden? Der Verkäufer, der mir auch gleich penetrant einen neuen aufschwätzen wollte meinte, dass dann einfach die Reperaturkosten berechnet werden und ich die dann zahlen darf. Meines Wissens nach geht auf mich aber "nur" der durch den Schaden entstehende geringere Verkaufspreis, sonst hätte ich ja gleich ein Restwertleasing machen können. Wie seht ihr das denn?????? Kann ja auch kaum sein, dass der Verkaufspreis zufällig um die 2.500 Euro sinkt die die Reperatur in der Fachwerkstatt kosten würde. Bei angepeilten 18.900 Euro Restwert wäre das immerhin eine Minderung des Verkaufspreises von 15%!
Das Fahrzeug ist sonst in einem normalen Zustand, also nicht mit hingebungsvoller Liebe behandelt aber durchaus gepflegt. Also bis auf das Lederlenkrad, das sieht schon merklich abgegriffen aus...
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Also unreparierte Schäden gehen fast 1:1 als wertminderung ein.
Da hätte ich gerne mal ein Urteil zu bitte 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Da hätte ich gerne mal ein Urteil zu bitte 🙂Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Also unreparierte Schäden gehen fast 1:1 als wertminderung ein.
BMW macht das so mit den Werkswägen...
1000 € schaden steht drinn und ist ne kleine schramme
Wie gesagt die 3 Punkte arbeiten gegeneinader..
1. Fahrzeugschaden
2. Wertminderung
3. Gebrauch / Alter.
Aber wenn du vor gericht das durchfechten willst...
gretz
Also im Notfall würde ich es drauf ankommen lassen, aber die gütliche Einigung ist natürlich einfacher.
Kosten würde der Spaß im Zweifel zwar nichts, zu mindeste wenn die Rechtsschutz das übernimmt, aber wer will sich schon mit seinem Händler vor Gericht unterhalten?!