Leasingkonditionen(privat) C63s, schlechter Zeitpunkt?

Mercedes C-Klasse

Hallo,

ich suche schon seit einigen Wochen hier im Forum nach Informationen zu Leasingkonditionen(privat) rund um den c63s. Es gab wohl vor etlichen Monaten ein gutes Angebot mit 18 mtl. Laufzeit zu traumhaften Konditionen...
Das hab ich dann wohl verpasst.
Jetzt läuft ja eh gerade die Modellpflege und der c63s ist eh noch nicht konfigurierbar, daher hab ich noch ein wenig Zeit zu recherchieren.

Was mich am meisten interessiert ist die Option das Fahrzeug als Neuwagen zu konfigurieren, es für 3 Monate auf den Händler zuzulassen und dann als Vorführwagen zum Leasing zu übernehmen. Das zumindest hatte mir der Händler als Option in Aussicht gestellt, nach dem er meine Anfrage auf Schwerbehindertenrabatt direkt verneint hatte.

Für mich ich ist diese Option total neu. Von was für Nachlässen spricht man da, 10% 20% 30%?
Ich vergleiche auf Basis von 10000 km/jahr auf 36 Monate.

Hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit dieser Option? Bin da mit gemischten Gefühlen dabei. Auf der einen Seite kann man ja das Fahrzeug dann nicht im Werk abholen, hat kein Neuwagenfeeling und muss hoffen das es dann noch vernünftig eingefahren wird und auf der anderen Seite winkt evtl. ein netter Nachlass. Das hoffe ich zumindest, sonst macht das ganze ja keinen Sinn. 🙂

Ich freue mich auf eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@x3black schrieb am 2. Juli 2018 um 20:48:14 Uhr:


Vielleicht hilft ja diese Aussage zur Zulassung nach dem 01.09.18:
Für die Erstzulassung neuer Pkw gilt der neue WLTC/WLTP ab 1. September 2018. D.h. Pkw mit Abgasnorm Euro 6b (OBD-Norm 6-1), Euro 6c, Euro 6d-TEMP und Euro 6d mit Prüfung nach NEFZ können nur noch bis 31. August 2018 erstmalig zugelassen werden. Darunter fallen Pkw mit den Emissionsschlüssen-Nummern 36W0, 36ZA, 36ZD, 36ZG und 36ZJ.
Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series) besteht für den Fahrzeughersteller die Möglichkeit bei der zuständigen Typgenehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit dieser können die der Typgenehmigungsbehörde gemeldete Fahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmalig zugelassen werden.

So in der Art habe ich es mir auch sagen lassen. Aber J.M.G. wird das sicherlich wieder verneinen 😎

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Zitat:

@mossox schrieb am 3. Juli 2018 um 07:46:57 Uhr:



Zitat:

@s4ty schrieb am 3. Juli 2018 um 07:12:23 Uhr:


Ich interessiere mich für das C 63(s) Coupé, er meinte ich kann es frei konfigurieren. Das Coupé ist ja eher die Nischen-Variante und steht im Leasing schlechter da als z.B. die Limo.
Klar ist ein guter LF wünschenswert, aber das ergibt sich ja durch das Angebot. Ich gehe ja nicht zu ihm hin und sage ich will ein Neuwagen mit LF 0,6. 😉

100k-120k werden es sicherlich werden, wenn das s am Ende noch dran stehen soll. Die Frage ist halt nur was er dann später als Vorführwagen gerechnet wird.

Als best case leasingrate habe ich mir 750-850€ ausgemalt, realistisch werden sicher mind. 850-1100€.

Wie gesagt falls wer Erfahrung hat das das Fahrzeug vorher 3 Monate als Vorführwagen genutzt wird. Nur her damit. Besonders der Nachlass in % interessiert mich.

750 € ... du bist schon süß 😁
Rechne mal mit deutlich > 1.000 € (netto!) - da bist realistisch unterwegs.

Die Rechnung ist doch ganz einfach:

Bei einem Fahrzeugpreis von rd. 120.000 € brutto, d.h. 100.840 € netto setzt die Leasingbank den Restwert nach 3 Jahre bestenfalls mit 55% an. Das heißt, die Wertdifferenz von 45% (= 45.378 €) muss über die Laufzeit von z.B. 3 Jahre / 36 Monate ausgeglichen werden. Wenn jetzt der Händler keinen erheblichen Nachlass gibt, sind das 1.260,50 € zzgl. 19 % Märchensteuer = 1.499 € Rate pro Monat.
Berücksichtigt man mal einen (unrealistischen) Händlerrabatt von 10.000 €, wären immer noch (45.378 ./. 10.000) 35.378 über 3 Jahre auszugleichen. Das sind dann 982 € netto zzgl. 19 % = 1.169 € Rate pro Monat.

Ich hoffe, deine Träume jetzt nicht zerstört zu haben.

Ach wieso, so hab ich ihn ja als Neuwagen auch geschätzt, aber als Vorführwagen nach 3 Monaten?

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 2. Juli 2018 um 20:13:52 Uhr:



Zitat:

@andy_neu schrieb am 2. Juli 2018 um 19:31:23 Uhr:


Und am Ende eines jeden Satzes setzt man einen Punkt.
Wie war das nochmal mit dem Glashaus und den Steinen? 🙂

Wenn du mir jetzt noch zeigst, wo ich einen Punkt vergessen habe? Ich frage mich gerade echt, ob du das ernst meinst?!

Ich zitiere hier nochmal deinen Text und sehe gleich zwei Sätze, die du nicht beendest. Auch wenn das jetzt nichts zum Thema beträgt. Ich wollte damit nur andeuten, dass diese Art "Schlaumeierei" in einem Forum nicht angebracht ist...wir alle machen mal Rechtschreibfehler.
Aber deine Frage danach ob ich das Ernst meine, zeigt mir, dass du es gar nicht kapiert hast.

Zitat:

Ich bleibe dabei 😉 Meine Quelle werde ich dir nicht nennen, da du meine Aussage als "hohlen Spruch" tituliert hast. Nichts für ungut 😉
P.S. "hohl" schreibt man mit 2 "h" 😉 - oder meintest du etwas anderes?

Noch Fragen?

Hallo,
das mit dem 31.08.2018 und Feierabend stimmt so micht. Die Hersteller können -
und werden - eine Ausnahmegenehmigung für Neuwagen beantragen. Dann läuft
die Frist bis zum 31.08.2019!
Aber eines ist richtig, wer günstif zuschlagen will, sollte es jetzt tun.

TS

Also sämtliche Angebote über Lager- oder Vorführwagen (C 63 S Coupé) die ich in den letzten 3 Monaten bekam, waren bei 36/30.000/0 nicht günstiger als 1.000 € netto pro Monat. Und ja, die hatten volle Hütte.

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Mag ja sein, daß man "ausnahmsweise" veraltet zertifizierte Autos neu losbringt. Nur wird deren Gebrauchtwagenwert erheblich leiden, so daß jeder jetzige "Zusatznachlaß" nur der Preis für den später schlechteren wenn nicht nahezu unmöglichen Wiederverkauf sein.

Audi macht's mit seinen S/RS-Modellen ja genau so und bietet derzeit weitere (!!) 5.000 € Verkaufsförderung über die Händler an.

Wegen der fortbestehenden Unsicherheit zum Werterhalt ist dann "Kilometerleasing" und faktisch Zurückspielen des Balls an die Hersteller der einzige Ausweg.

Nur werden die Hersteller die Absatzprobleme der Gebrauchten auch hier einpreisen müssen. Man kann es drehen und wenden wie man will: De facto 24 Monate und 20.000 km für weniger als 1 % ist seriös ausgeschlossen.

Markus

@ andy_neu,
du bist echt lustig. Ich frage mich jedoch, was deine beiden Posts für einen Gehalt haben?

Hier versuchst du mich zu kritisieren und zitierst den falschen Post von mir:

Zitat:

@andy_neu schrieb am 2. Juli 2018 um 19:31:23 Uhr:



Zitat:

@C 37 RS schrieb am 2. Juli 2018 um 16:24:27 Uhr:


P.S. "hohl" schreibt man mit 2 "h" 😉 - oder meintest du etwas anderes?

Und am Ende eines jeden Satzes setzt man einen Punkt.
Wie war das nochmal mit dem Glashaus und den Steinen? 🙂

In deinem 2. Post zitierst du dann die "richtige Stelle", wobei wirklich vergessen habe ich keine Satzzeichen. Du siehst vielleicht die Smileys?! 😉

Zitat:

@andy_neu schrieb am 3. Juli 2018 um 08:19:21 Uhr:



Zitat:

@C 37 RS schrieb am 2. Juli 2018 um 20:13:52 Uhr:


Wenn du mir jetzt noch zeigst, wo ich einen Punkt vergessen habe? Ich frage mich gerade echt, ob du das ernst meinst?!

Ich zitiere hier nochmal deinen Text und sehe gleich zwei Sätze, die du nicht beendest. Auch wenn das jetzt nichts zum Thema beträgt. Ich wollte damit nur andeuten, dass diese Art "Schlaumeierei" in einem Forum nicht angebracht ist...wir alle machen mal Rechtschreibfehler.
Aber deine Frage danach ob ich das Ernst meine, zeigt mir, dass du es gar nicht kapiert hast.

Zitat:

@andy_neu schrieb am 3. Juli 2018 um 08:19:21 Uhr:



Zitat:

Ich bleibe dabei 😉 Meine Quelle werde ich dir nicht nennen, da du meine Aussage als "hohlen Spruch" tituliert hast. Nichts für ungut 😉
P.S. "hohl" schreibt man mit 2 "h" 😉 - oder meintest du etwas anderes?


Noch Fragen?

Ich habe lediglich J.M.G., nach seinem angreifenden Post, wo er einen "echten" Rechtschreibfehler eingebaut hat, verbessert. Ich sehe daran nichts verwerfliches.

So, nun lass uns beide doch in Ruhe und da musst du als dritter, nicht auch noch deinen Senf dazugeben. Falls du etwas zum eigentlichen Thema beitragen kannst - gerne her damit! - Ansonsten einfach mal...

Du willst es nicht raffen...dachte ich mir schon.

Hi,

Zitat:

@Topschnucki schrieb am 3. Juli 2018 um 08:28:05 Uhr:


Hallo,
das mit dem 31.08.2018 und Feierabend stimmt so micht. Die Hersteller können -
und werden - eine Ausnahmegenehmigung für Neuwagen beantragen. Dann läuft
die Frist bis zum 31.08.2019!
Aber eines ist richtig, wer günstif zuschlagen will, sollte es jetzt tun.

TS

mag ja so sein, aaaber bei der aktuellen Diskussion über Abgasemissionen (CO2, NOx, Partikel,..) wird sich jeder Hersteller 3x überlegen, ob er Ausnahmegenehmigungen für seine "Stinker" beantragen will...

Der Umwelthilfe-Verein wartet sicher schon drauf...

Deshalb lieber jetzt billig verscherbeln, oder Tageszulassung vor dem Stichtag.

Gruß
Fr@nk

Ich glaub kaum das sich irgendein Hersteller auch nur ansatzweise Gedanken drüber macht ob er eine Ausnahmegenehmigung beantragt oder nicht.
Die beantragen die einfach und fertig ist’s.
Das die sich keine Kopfschmerzen bereiten sieht man ja.. fast 3 Jahre Abgas Thema und alle machen weiter wie bisher.

Hi,

Zitat:

@x3black schrieb am 3. Juli 2018 um 13:28:00 Uhr:


Das die sich keine Kopfschmerzen bereiten sieht man ja.. fast 3 Jahre Abgas Thema und alle machen weiter wie bisher.

naja, nicht alle. Zumindest die, die derzeit einsitzen wohl nicht mehr...😉😁

Gruß
Fr@nk

Stimmt auch wieder...
Obwohl der Verein es ja offenbar exzessiv betrieben und immer weiter perfektioniert hat

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