Leasingfahrzeug Totalschaden

Hallo alle zusammen..
Ich habe eine wichtige Frage an euch...
Mit meinem Leasingfahrzeug wurde ein Unfall (Totalschaden)gemacht... schuldfrage wird noch geklärt.. bin aber Vollkasko Versichert.. also selbst wenn ich Schuld wäre würde der schaden übernommen werden. Nun zur eigentlichen Frage.

Leasingbank hat vertragsauflösung gemacht und verlangt jetzt mit Mahnung das ich den restbetrag bezahle für das Auto.. aber ich habe noch kein Versicherungsgeld bekommen. Was soll ich tun ? Der nächste schritt von audibank ist Vollstreckungsankündigung.. aber ich kann es nicht zahlen solange versicherung nicht zahlt..

Beste Antwort im Thema

Ich kenne es eigentlich so, dass die VK Versicherung erst einmal zahlt und sich gegebenenfalls das Geld von der gegnerischen Versicherung wiederholt. Die Versicherung verweigert die Leistung eigentlich nur, wenn Rauschmittel oder grobes Verschulden im Spiel ist. Daher würde ich auf die Versicherung Druck machen.

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@guruhu

Nunja, ich kann nicht erkennen, inwiefern ich etwas Falsches behauptet hätte. Du hast empfohlen, erst einmal nichts zu unternehmen und erst kurz vor einem Gerichtstermin zu handeln. Das nenne ich, die Dinge laufen zu lassen. Du hast es zwar pokern genannt, aber dabei nicht erwähnt, wie erheblich die Folgen sein können, wenn es zur Eintragung bei den einschlägigen Auskunftteien kommt. Darauf wurde hier von einigen Usern hingewiesen.

Das Problem beim Leasing-Totalschaden ist Folgendes:

Beispiel: Auto Wer 30000.- nach 12 Wochen Totalschaden gibt es nur den Wiederbeschaffungswert.

Die Bank will aber die Differenz. Dafür gibt es die Gap-Versicherung die solche Lücken ausgleicht.

wenn der TE nun die Option "24 Monate Neuwertentschädigung" in seinem Vertrag abgeschlossen hat, sollte es ja kein Problem geben. Aber das weiß er nur selber, ob er das hat und wenn nicht, dann hat er wohl ein Problem (oder er hatte eine Anzahlung geleistet, das würde dann wieder sein Vorteil sein).

Habe eine Anzahlung geleistet und leider keine GAP Versicherung.
Audi möchte 33000 und gutachten sagt 43000 euro der vertrag lief schon 1,5 jahre und wäre 3jahre gegangen war ein gebrauchtwagen...

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 10. Okt. 2017 um 07:57:07 Uhr:


dabei nicht erwähnt, wie erheblich die Folgen sein können, wenn es zur Eintragung bei den einschlägigen Auskunftteien kommt.

Nun, das ist es ja. Wenn man meinen "Tipp" (ich möchte es nicht Tipp nennen, sondern eher 'Möglichkeit'😉 befolgt kommt es nie zum Ausjunfteieneintrag. Ebensowenig kommt es zu einer Kontopfändung. Es ist lediglich "Zeitschindung" mit der Hoffnung, dass die Versicherung zwischenzeitlich reguliert. Wie wahrscheinlich, oder unwahrscheinlich diese Zahlung in der Zeit ist, kann natürlich nur der TE einschätzen. Zugegebenermaßen, durch die Tatsache, dass die Sache bereits Monate in der Schwebe steht, macht es die Sache nicht unbedingt wahrscheinlicher, dass die Versicherung ohne Druck von außen bezahlt.

So was bespricht man nicht in einem Forum, sondern mit einem Anwalt.

Zitat:

@Jacien21 schrieb am 10. Oktober 2017 um 11:47:19 Uhr:


Habe ... leider keine GAP Versicherung.

Sicher? Bei der HUK steht die GAP-Deckung in den AGB, das beudeutet, dass das automatisch dabei ist und du nichts extra abschließen musst.

Mein Rat: telefoniere mit der Versicherung. Du drückst dich hier zu Teil etwas missverständlich und unvollständig aus. Nicht auszuschließen, dass deiner Versicherung garnicht klar ist, dass du die Kasko tatsächlich in Anspruch nehmen willst.

Danke ihr Lieben für die hilfreichen antworten!! Ich habe jetzt ein Anwalt genommen. Dachte ich komm um die anwaltskosten rum aber es scheint als wäre das der einzige weg... lieben Gruß an alle und ich werde jetzt das Thema beenden.

Es wäre schön, wenn Du uns über den Fortgang auf dem Laufenden halten würdest.

Ja das mache ich werde dann das Thema noch nicht beenden

Mit dem Rat zum Anwalt alles ok. Auch zum Thema Mahnbescheid.

Aber die Schufa kann jetzt schon negativ sein. Schlicht und einfach, weil die Leasing den Vertrag als gekündigt und unbezahlt eingetragen hat. Fälligstellung Saldo oder ähnlich heißt es dann.

Was ich nicht verstehe, wie man es Monate laufen lassen kann? Was heißt Monate, 9 Wochen?

Ich würde mir an der Stelle des TE auch mal eine Eigenauskunft der Schufa holen und das Thema auch beim Anwalt ansprechen.

Davon abgesehen, das die Forderung mit der Versicherungsleistung bezahlt werden soll, ist der TE zahlungspflichtig. Es ist getrödelt worden. Warum nicht daraum gekümmert, den Schaden ersetzt zu bekommen, egal ob von der gegnerischen Haftpflicht oder die eigene Vollkasko? Warum kein Anwalt, wenn die Sachlage dermaßen unklar ist, wer am Unfall schuld ist?

Die Leasing will ihr Geld. Denen sind die Umstände egal. Vertragspartner ist der TE. Die müssen sich nicht um die Schadenregulierung kümmern. Und sie haben sich bereits "Monate" geduldet. Mehr ist nicht zu erwarten.

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 9. Oktober 2017 um 21:04:59 Uhr:


Hallo,
ich kenne diese Spielchen von der VW- Bank, was ja nicht ganz so weit auseinander liegt.
Die stellen sich tatsächlich auf stur und ziehen das knallhart durch, solange sie nicht auf ernst zu nehmende Gegenwehr treffen.
Grundsätzlich bekommt die Versicherungssumme derjenige ausgezahlt, welcher Versicherungsnehmer ist. Es sei denn, es liegt ein Sonderfall ( Todesfall) vor, was hier aber nicht zutreffend ist.
Aus Erfahrung etlicher meiner Klienten kann ich Dir genau nur das anraten, was weiter oben bereits geraten wurde. Sofort zu einem Fachanwalt.
Allein die Frage, ob die Vertragsauflösung ( da hättest Du ja zustimmen müssen!!!) an sich rechtmäßig gewesen ist, muss anhand des Vertrages sehr genau geprüft werden. Ebenso das weitere Vorgehen muss anhand des Vertrages sorgfältig abgewogen werden. Ein weiterer Gedanke wäre der Restwert des Fahrzeuges. Ist dieser denn bereits ermittelt? Dieser muss natürlich von der Gesamtschuld subtrahiert werden, denn die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin des Fahrzeuges und hat das Recht ( und die Pflicht das Unfallauto zum ermittelten Restwert, bzw. erzielbarem Marktwert zu veräußern, oder den Restwert pauschal anzurechnen. Der Verkauf führt zu einer Einnahme, welche Dich, zu Deinen Gunsten, in Teilen entlastet.
Übrigends, eine Vollkasko zahlt zw. 2- 4 Wochen, nachdem die Schadenshöhe feststeht. Sie geht auch in Vorleistung! Auch hier muss ein Anwalt alle Deine Rechte und Ansprüche prüfen und ggf. den Versicherer kontaktieren. Weiteres wird Dir dann ganz konkret ein Rea. sagen können.
Gruss vom Asphalthoppler

P.s.: " Niemals sollte man sehenden Auges in ein Mahnverfahren gegen sich laufen, wenn man die Möglichkeit hat, dies zu vermeiden."
Falsch!!!!! Denn was passiert? Ich widerspreche der Mahnung und auch dem Mahnbescheid. Nun muss die Gegenseite klagen- nicht ich! Zum Einen ist Zeit gewonnen, zum Anderen muss ich, als Beklagter, nur meine Argumente vorbringen, weshalb ich das Zahlungsbegehren zur Abweisung beantrage. Allerdings sollte ich doch schon gute Argumente gegen das Zahlungsbegehren vorbringen. Die Argumente " kein Bock" und " bin pleite" genügen nicht!

Noch ein PS zum TE: Wenn Du Verkehrsrechtschutz hast, dann kannst Du Dich telephonisch erstberaten lassen und Dir einen entsprechenden Fachanwalt vorschlagen lassen.

Solltest du Anwalt sein, dann hoffe ich mal, dass deine Texte nicht von dir selbst geschrieben werden. Das hätte einen ganz bitteren Beigeschmack. Inhaltlich magst du recht haben, aber Form, Rechtschreibung und Grammatik? Naja. Klar ist nicht immer alles 100%ig, aber ein bisschen Mühe darf man sich schon geben.

Zitat:

Solltest du Anwalt sein, dann hoffe ich mal, dass deine Texte nicht von dir selbst geschrieben werden. Das hätte einen ganz bitteren Beigeschmack. Inhaltlich magst du recht haben, aber Form, Rechtschreibung und Grammatik? Naja. Klar ist nicht immer alles 100%ig, aber ein bisschen Mühe darf man sich schon geben

Mit Verlaub: Meine Antwort hier ist genauso off-Topic wie dein Hinweis an den Anwalt, aber:
Auf meinem Schreibtisch landen täglich etwa 10 - 15 Briefe von Anwälten zur Bearbeitung, da ich meine Brötchen im Bereich der Judikative verdiene. Was man da (stellenweise) zu Lesen bekommt würde so manchem Deutschlehrer die Nackenhaare aufstellen, allerdings muss man da heutzutags "schmerzbefreit" drübersehen und sich nur seinen Teil denken, denn andernfalls bewegt man sich ganz schnell im Bereich der "Befangenheit"..............aber das jetzt nur mal so nebenbei aus der alltäglichen Praxis.
P.S.: Insofern fand ich das von dir gemeinte Posting nicht sonderlich, ich schreib ja hier in dem Forum auch mehr "nach dem Schnabel" als wie wenn ich förmlich/Amtsdeutsch schreiben müsste.

Im backoffice-Bereich finden sich nicht nur Mitglieder der Dudenredaktion. 😉

Danke nochmal ihr lieben.. das ihr alle so fleißig mitgemacht habt.. ich hatte ja ein Anwalt aufgesucht und ihm mein Problem geschildert.. daraufhin hat der Anwalt ein schreiben zur Leasingbank geschickt indem stand das um Stundung gebeten wird da ich bereit bin zu zahlen aber es nicht kann solange das geld von der Versicherung noch nicht da ist. Leider hat die Leasingbank es abgelehnt 🙁 aber sie haben mir eine raten Zahlung angeboten bis das Vs Geld drauf ist.. in höhe von 400im monat.. hoffe nur das es jetzt nicht mehr alt zu lange dauert.. nochmals vielen Danke!!

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