Leasingfahrzeug Totalschaden
Hallo alle zusammen..
Ich habe eine wichtige Frage an euch...
Mit meinem Leasingfahrzeug wurde ein Unfall (Totalschaden)gemacht... schuldfrage wird noch geklärt.. bin aber Vollkasko Versichert.. also selbst wenn ich Schuld wäre würde der schaden übernommen werden. Nun zur eigentlichen Frage.
Leasingbank hat vertragsauflösung gemacht und verlangt jetzt mit Mahnung das ich den restbetrag bezahle für das Auto.. aber ich habe noch kein Versicherungsgeld bekommen. Was soll ich tun ? Der nächste schritt von audibank ist Vollstreckungsankündigung.. aber ich kann es nicht zahlen solange versicherung nicht zahlt..
Beste Antwort im Thema
Ich kenne es eigentlich so, dass die VK Versicherung erst einmal zahlt und sich gegebenenfalls das Geld von der gegnerischen Versicherung wiederholt. Die Versicherung verweigert die Leistung eigentlich nur, wenn Rauschmittel oder grobes Verschulden im Spiel ist. Daher würde ich auf die Versicherung Druck machen.
51 Antworten
Wenn die Bank erstmal einen Titel beantragt hat, hat man einen negativen Schufa-Eintrag, dass wäre dann schon ein sehr langwieriges und lästiges Blaues Auge. Das sollte man vermeiden und nicht aussitzen bis kurz vor dem Gerichtstermin. —> Anwalt
Danke für antworten!!!
Werde morgen ein termin beim Anwalt machen und versuchen der Versicherung druck zu mache. Hoffe wirklich das ich mit einem blauen Auge davon komme.
Zitat:
@Jacien21 schrieb am 9. Oktober 2017 um 21:17:34 Uhr:
Und die Bank irgenwie hinhalten?
das sollte der Anwalt dann schon regeln
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Ein Anwaltsschreiben wird die Bank erst einmal für einige Zeit stillhalten lassen.
HiFi3j3 schrieb:
"Wenn die Bank erstmal einen Titel beantragt hat, hat meinen einen negativen Schufa-Eintrag, dass wäre dann schon ein sehr langwieriges und lästiges Blaues Auge. Das sollte man vermeiden und nicht aussitzen bis kurz vor dem Gerichtstermin. —> Anwalt"
Wenn die Bank einen Titel hat.... dann hat der TE tatsächlich gut geschlafen, um nicht zu sagen: alles verpennt.
Aber einen Gerichtstermin? Braucht die Bank u.U. nicht,. Widerspricht der Schuldner einem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und eröffnet sofort das Vollsteckungsverfahren.
Darum: völlig richtig: sofort ab zum Anwalt, ansonsten kann das Ganze für einen gleichgültigen Laien zum Alptraum werden.
Gruss vom Asphalthoppler
Sagte ich ja. Nicht aussitzen bis zum Gerichtstermin. Das wäre zu spät.
Zitat:
@HiFi3j3 schrieb am 9. Oktober 2017 um 21:41:37 Uhr:
Sagte ich ja. Nicht aussitzen bis zum Gerichtstermin. Das wäre zu spät.
Ja, Du sagtest es. Der User guruhu hatte allerdings dazu ermuntert, die Sache einfach mal laufen zu lassen.
Sehr gut.
Zitat:
@Jacien21 schrieb am 9. Oktober 2017 um 20:29:56 Uhr:
Habs versucht aber die brauchen mega lange bis da mal was kommt.. vordern schon seit mehreren Monaten die Akteneinsicht:/ und Audi macht sehr viel druck
Also wenn die Leasing Bank jetzt schon seit mehreren Monaten (!) auf die Restzahlung wartet, dann ist es ja wohl vollkommen verständlich das die Druck machen. Es ist nicht Sache der Bank sich darum zu kümmern.
Das auch eine Kaskoversicherung den Sachverhalt aufklären will ist sicher normal, aber es dauert nicht Monate bis ein Anwalt Akteneinsicht bekommt. Das dauert bei einer noch als Papierakte geführten Akte der Polizei / StA vielleicht Mal 2 Wochen wenn die Akte gerade ein anderer Beteiligter hat. Aber die Versicherer machen vermutlich hunderte Akteneinsichten pro Woche durch spezialisierte Kanzleien. Die Scannen die Akte gleich ein und dann ist die ganz fix beim Versicherer.
Wenn man Pech hat, dann dauert es auch mal mehrere Monate, bis die Akte zur Einsicht vorliegt.
Und nach einem Mahnbescheid käme erstmal noch der Vollstreckungsbescheid und gegen den könnte man noch Einspruch einlegen. Aber es macht keinen Sinn, sowas zu eskalieren. Die Kasko ist leistungspflichtig und da wird der Anwalt zuerst ansetzen.
edit
Über 5.000,- Streitsumme kann man dem Landgericht viel erzählen. Ohne Anwalt wird das aber nicht berücksichtigt. 😉
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 09. Okt. 2017 um 21:43:59 Uhr:
Ja, Du sagtest es. Der User guruhu hatte allerdings dazu ermuntert, die Sache einfach mal laufen zu lassen.
Nein, der User Guruhu hat nicht dazu ermuntert die Sache laufen zu lassen, sondern er hat gesagt, dass es bis einige Stunden vor dem Gerichtstermin (wenn also VOR der erwirkung eines Titels die Summe beglichen ist) keine Probleme in Form von Schufa gibt. Wenn es mit dem Leseverständnis hapert, bitte keine falschen Behauptungen aufstellen. Danke.
Gleichwohl habe ich direkt gesagt, dass es ein gewisses Risiko birgt. (="Pokern"😉
Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich dem TE nicht entnommen habe, dass die Forderung bereits einige Monate besteht. Ich hatte es so verstanden, als sei der Unfall erst wenige Tage her. Leider habe ich "Monate" in einen falschen Zusammenhang gesetzt