Leasingfahrzeug Totalschaden

Hallo alle zusammen..
Ich habe eine wichtige Frage an euch...
Mit meinem Leasingfahrzeug wurde ein Unfall (Totalschaden)gemacht... schuldfrage wird noch geklärt.. bin aber Vollkasko Versichert.. also selbst wenn ich Schuld wäre würde der schaden übernommen werden. Nun zur eigentlichen Frage.

Leasingbank hat vertragsauflösung gemacht und verlangt jetzt mit Mahnung das ich den restbetrag bezahle für das Auto.. aber ich habe noch kein Versicherungsgeld bekommen. Was soll ich tun ? Der nächste schritt von audibank ist Vollstreckungsankündigung.. aber ich kann es nicht zahlen solange versicherung nicht zahlt..

Beste Antwort im Thema

Ich kenne es eigentlich so, dass die VK Versicherung erst einmal zahlt und sich gegebenenfalls das Geld von der gegnerischen Versicherung wiederholt. Die Versicherung verweigert die Leistung eigentlich nur, wenn Rauschmittel oder grobes Verschulden im Spiel ist. Daher würde ich auf die Versicherung Druck machen.

51 weitere Antworten
51 Antworten

Und was ist mit der Vollkasko?

Gibt es die überhaupt?

Lies den ganzen Verlauf....

hat er mit Sicherheit und so wie ich festgestellt, dass es mehrfach gefragt wurde aber es keine Antwort gibt.

Die Leasing ist rein rechtlich gesehen im Recht. Er ist Vertragspartner, er schuldet die Patte, bei einem echten TTS wirkt der Totalschaden vertragsaufhebend (keine Zustimmung notwendig!), ab einem Schaden von 60% des WBW ist es ein Gestaltungsrecht seitens des LN.

Das einzige was man hier gegenhalten kann ist, das es absolut kundenunfreundlich ist. Hier hätte man mit Beschwerden arbeiten können und sollen, aber auch für mein Geschmack auch nur solange bis die VK gezahlt hat.

Die Leasing muss sich nicht darauf einlassen, zu warten bis der gegnerische KH-Versicherer mal die Muße besitzt zu zahlen. Vertraglich gesehen ist man ja verpflichtet eine VK (für fremde Rechnung) abzuschließen und zwar genau für solche Fälle. Jeder weiß, was die Leasing will mit der Verpflichtung, nämlich ihr Vermögen sichern damit sie sich auf solche Spielchen eben nciht einlassen muss. Insofern kann man für mein Dafürhalten aus Kundensicht erwarten, das die Leasing solange stillhält bis der Kaskoversicherer bezahlt. Das dauert i.d.R. auch keine vier Wochen.

Ich habe hier ein bisschen, dass Gefühl das dem TE seine Stellung / seine Verantwortung in der Dreiecksbeziehung Leasingnehmer, Leasinggeber, Schädiger nicht klar ist.

Nachdem die Kasko gezahlt hat, regressiert nach 86 VVG gegen den anderen KH Versicherer. Zahlt dieser alles wird der SFR wieder entlastet.

Ich finde es seltsam, dass die VK über Monate trotz Aufforderung nicht zahlt. Da steckt doch mehr dahinter bzw. wir kennen nur die halbe Story. Zumindest eine Grund für die Verzögerung muss es geben, denn die VK bestimmt auch genannt hatte.

Ähnliche Themen

sie wurde nicht aufgefordert. das ist doch der Punkt.

Ja, und warum nicht? Wenn es so sein sollte, dass eine VK besteht und ich in Vorleistung bei der Bank treten muss, bis die gegnerische Versicherung reguliert, dann nehme ich diese doch in Anspruch. Das muss doch auch der eigene Anwalt wissen, bevor man eine Ratenzahlung vereinbart.

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. Oktober 2017 um 13:50:52 Uhr:


Ja, und warum nicht? ...

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. Oktober 2017 um 12:12:42 Uhr:


hat er mit Sicherheit und so wie ich festgestellt, dass es mehrfach gefragt wurde aber es keine Antwort gibt.
Deine Antwort
Ähnliche Themen