Leasing-Rücktritt bei Tod

Hallo zusammen,

mein Kumpel war alleinstehend Selbständig und hatte einen Transporter geleast. Nun ist er durch einen tragischen Verkehrsunfall ums Leben gekommen - der Transporter ist nicht davon betroffen. Jedoch will die Leasing-Firma nicht vom Vertrag zurücktreten bzw. das Auto zurücknehmen. Die Kosten dafür kann/will sich eigentlich niemand leisten ... das Auto braucht auch niemand. Verheiratet war er auch nicht.

Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo allgemeine Rechtsgrundsätze gibt, die regeln, dass der Leasingvertrag beendet ist, wenn der Leasingnehmer nicht mehr lebt? Das würde mir/seiner Familie sehr helfen, da die Leasingfirma weiterhin die Raten fordert ...

Ich kenne leider bis jetzt auch noch nicht den Vertrag ... samt kleingedrucktem ...

Vielen Dank schon mal vorab
Tom-aus-McPomm

Beste Antwort im Thema

So wie ich das verstehe ist es unerheblich wer welche Vollmachten besitzt.
Der Leasinggeber besitzt sehr wahrscheinlich einen Anspruch gegenüber dem Erben, denn dieser übernimmt ja nicht nur das Guthaben des verstorbenen, sondern auch die evtl. vorhandenen Schulden. Evtl. gibt es eine Möglichkeit, dass der Leasingvertrag bis zur Klärung des Erbes stillgelegt wird oder ähnliches. Ich würde einfach mal versuchen mit jemanden direkt zu sprechen, entweder von Toyota oder mit einem spezalisiertem Anwalt. Meine Erfahrung ist, dass man mit einem höflichen Ton sehr oft Infos bekommt die in einem E-Mailverkehr gar icht erwähnt werden.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]

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mit wem will sich denn die leasingfirma diesbezüglich auseinandersetzen?

Familienseitig wurde der Umstand der Leasingfirma mitgeteilt - die teilten mit, dass der Vertrag aber trotzdem weiterläuft, und nun suchen wir eben eine Grundlage, das Auto samt Vertrag loszuwerden. Als Freund versuche ich zu helfen - Angehörige haben ja in dem Moment keine Gedanken für sowas ...

RECHTSANWALT FRAGEN..

... im allgemeinen treten die Erben die Rechtsnachfolge an, z.B. auch bei Mietverträgen für die Wohnung der Familie.

Vielleicht mal Rechtsberater vom Automobilclub fragen?

Re: RECHTSANWALT FRAGEN..

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


... im allgemeinen treten die Erben die Rechtsnachfolge an, z.B. auch bei Mietverträgen für die Wohnung der Familie.

Und ein Erbe kann ausgeschlagen werden.

Wo gibt es denn sowas, dass wenn ein Vertragspartenr weg ist der nächste von der Strasse dafür haften muss. Wenn die Leasingfirma pleite geht sind die ja auch weg, oder nicht.

Ich würde den Wagen auf den Hof stellen und denen den Schlüssel in die Hand drücken. Auf welcher Grundlage der Vertrag weiterlaufen soll, muss die Firma beweisen/begründen und das schriftlich.

Gott78

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derjenige wird doch eine firma gehabt haben auf die der wagen angemeldet war/ist?

richtig - ne normale private Firma (keine GmbH oder so) -> also volle Haftung mit vollem Eigentum (wer das Erbe abschlägt, muss alles abschlagen).

Scheint also alles nicht soooo einfach zu sein ...

muss mich auch erstmal n bisschen damit belesen ...

Zitat:

also volle Haftung mit vollem Eigentum (wer das Erbe abschlägt, muss alles abschlagen).

meine Meinung iss wenn die Firma die dein Kumpel hatte nicht weitergeführt wird sollte die Leasingfirma auch den Leasingvertrag auflösen(nicht jeder braucht nen Transporter). Ansonsten sollte man das mal "Automotor und Sport" oder "Autobild" melden.

Es mag vielleicht kaufmännisch ok sein weiterhin die Raten zu fordern. Aber menschlich betrachtet isses ne ganz große Frechheit. Und wenns publik würde wärs für diese Leasinggesellschaft auch ein extremer Imageschaden.

Gruß Zonkdsl

Es ist gut nachvollziehbar, dass die Erben nur das Vermögen, nicht aber die Verbindlichkeiten übernehmen wollen.

Wer der Leaseing-Gesellschaft schlechte Moral vorhalten will, der sollte auch mal über die der Erben nachdenken.
Auch hier könnte man einseitig und böswillig formulieren:
Die Lebensversicherung nehmen wir gerne, aber um die Schulden drücken wir uns genauso gerne.

Der Ansatz des Gesetzgebers "Alles oder Nichts" ist für beide Seiten fair.

Ist die Vermögenssituation unklar, so kann man die feststellen, ehe man das Erbe antritt oder ablehnt.
In jedem Fall würde ich Tom raten fachkundige Hilfe aufzusuchen. Das Nachlaßgericht hilft da sicher mit einer Erstinfo.

Re: Re: RECHTSANWALT FRAGEN..

Zitat:

Original geschrieben von Gott78


Und ein Erbe kann ausgeschlagen werden.

Wo gibt es denn sowas, dass wenn ein Vertragspartenr weg ist der nächste von der Strasse dafür haften muss. Wenn die Leasingfirma pleite geht sind die ja auch weg, oder nicht.

Ich würde den Wagen auf den Hof stellen und denen den Schlüssel in die Hand drücken. Auf welcher Grundlage der Vertrag weiterlaufen soll, muss die Firma beweisen/begründen und das schriftlich.

Gott78

Denkst Du da nicht ein bischen zu einfach? Nicht der "nächste von der Strasse" wird in diesem Fall in die Pflicht genommen, sondern im Zweifel die in ehelicher Gütergemeinschaft lebende Ehegattin (... in guten wie in schlechten Zeiten...) oder andere Erben, die wie oben dargestellt ja nicht nur das Vermögen (sofern vorhanden) und alle Konobestände, sondern auch sämtliche Verbindlichkeiten erben!

Und mit "hinstellen und bewiesen müssen" ist es auch nicht getan - Vertrag ist Vertrag!

Re: Re: Re: RECHTSANWALT FRAGEN..

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht


Und mit "hinstellen und bewiesen müssen" ist es auch nicht getan - Vertrag ist Vertrag!

Richtig, aber ein Vertragspartner gibt es leider nicht mehr.

Es geht ja nicht darum ein Haus zu erben ohne den Kredit zu wollen.

Ich habe zu wenig Ahnung vom Erbrecht, aber das Auto wurde geleast und wird nun nicht mehr benötigt, also das Leihgut geht zurück und der Vertrag wird aufgehoben, wo ist das Problem.

Wahrscheinlich wieder mal so blöde Konditionen, dass der Leasinggeber hohen Verlust macht. Betriebsrisiko nenne ich das.

Gott78

Leasing ist keine Leihe, sondern eine Finanzierungsart (ein Kredit) mit vielen unterschiedlichen Varianten.

Es käme keiner auf die Idee, einen kreditfinanzierten Wagen vor die Bank zu stellen und zu sagen:
Da habt Ihr den Transporter vom Verstorbenen, wir Erben zahlen jetzt keine Raten mehr.

Der Verstorbene hätte in seinen Vertrag entsprechende Klauseln einbauen können (das kostet dann eben mehr) oder einfach über eine Lebensversicherung die verschiedenen Risiken und Kosten absichern können.

Traurig - aber wahr.

Leasing ist mieten und kein kaufen.

Wir brauchen darüber auch nicht debatierren, weil es wohl vom Vertrag abhängt.

Es gibt Gesellschaften, die lassen eine Kdg. mit einer Frist von 1 oder 3 Monaten zu andere schließen es gänzlich aus und bestehen auf Fortführung.
In meinem Vertrag steht z.B. eine Frist von 3 Monaten als außerordentliches Kündigungsrecht.

Also, Vertrag lesen und fertig.

Gott78

Leasing ist wie Factoring und Fortfaitierung u.a.m. eine Sonderform der Fremdfinanzierung.

Leasing ist die Überlassung von Realkapital und stellt in seinen Erscheinungsformen (zweistellige Anzahl) eine besondere Kreditart dar, bei der Kapitaldienst durch Zahlung von regelmässigen Leasingraten und durch für die einen späteren Zeitpunkt vertraglich vereinbarte Rückgabe des Leasingobjektes geleistet wird.

Es ist ein Kredit im Sinne des § 19 KWG (Kreditwesengesetz).

Also bitte nie mit Miete vergleichen.

Christo,
denk mal an den Sinn einer GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge!

Nach den §§ 1967 ff. BGB tritt der Erbe für die Verbindlichkeiten ein, und damit auch in den Leasingvertrag. Wenn dort keine auflösende Bedingung festgeschrieben ist..... tja....

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