Leasing-Rücktritt bei Tod
Hallo zusammen,
mein Kumpel war alleinstehend Selbständig und hatte einen Transporter geleast. Nun ist er durch einen tragischen Verkehrsunfall ums Leben gekommen - der Transporter ist nicht davon betroffen. Jedoch will die Leasing-Firma nicht vom Vertrag zurücktreten bzw. das Auto zurücknehmen. Die Kosten dafür kann/will sich eigentlich niemand leisten ... das Auto braucht auch niemand. Verheiratet war er auch nicht.
Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo allgemeine Rechtsgrundsätze gibt, die regeln, dass der Leasingvertrag beendet ist, wenn der Leasingnehmer nicht mehr lebt? Das würde mir/seiner Familie sehr helfen, da die Leasingfirma weiterhin die Raten fordert ...
Ich kenne leider bis jetzt auch noch nicht den Vertrag ... samt kleingedrucktem ...
Vielen Dank schon mal vorab
Tom-aus-McPomm
Beste Antwort im Thema
So wie ich das verstehe ist es unerheblich wer welche Vollmachten besitzt.
Der Leasinggeber besitzt sehr wahrscheinlich einen Anspruch gegenüber dem Erben, denn dieser übernimmt ja nicht nur das Guthaben des verstorbenen, sondern auch die evtl. vorhandenen Schulden. Evtl. gibt es eine Möglichkeit, dass der Leasingvertrag bis zur Klärung des Erbes stillgelegt wird oder ähnliches. Ich würde einfach mal versuchen mit jemanden direkt zu sprechen, entweder von Toyota oder mit einem spezalisiertem Anwalt. Meine Erfahrung ist, dass man mit einem höflichen Ton sehr oft Infos bekommt die in einem E-Mailverkehr gar icht erwähnt werden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]
37 Antworten
Hallo,
es geht nicht um mich, sondern um eine Freundin. Sie hat vor kurzem Ihren Mann verloren. Der hatte eine Leasingvertrag, den hat Sie innerhalb der 4 Wochenfrist gekündigt. Im Vertrag steht:
Im § XIV, Ziff. 3 steht: Stirbt der Leasing-Nehmer, können seine Erben oder der Leasing-Geber das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der nächsten Leasing-Rate kündigen. Letzte Leasingrate wurde am 01.06.2011 abgebucht. Die außerordentliche Kündigung wurde am 28.04.2011 geschrieben. Die Sterbeurkunde wurde mitgeschickt.
Die Financial Service Toyota schreibt daraufhin:
"Gemäß unsere Vertragsbedingungen § XIV, Ziff 3 besteht die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen...
Wir benötigen für die Abwicklung des Vertrages folgende Unterlagen: -Sterbeurkunde
- Erbschein oder ggfl. Erbausschlagungserklärung"
Da Sie selbst ein Auto besitzt, kann Sie das 2. Auto nicht gebrauchen und hat auch Probleme dies weiter zu finanzieren. Wann die Testamentseröffnung (ist beantragt), darauf hat Sie keinen Einfluss, und danach erhält Sie auch erst den Erbschein. Die Financial Service Toyota besteht nun auf den Erbschein und will den Vertrag nicht vorher lösen. Das heißt Sie muss die Kosten der Leasingrate, Versicherung und Steuern weiter tragen.
Meine Frage geht dahin, ob die Sterbeurkunde nicht ausreicht. Was kann man da unternehmen.
Vielen Dank für eine Antwort.
elleos
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]
Ich denke schon das die Sterbeurkunde ausreichend ist und eine außerordliche Kündigung damit gerechtfertigt ist.
Möglicherweise könnte es sich um ein Irrtum seitens Toyota handeln, dennoch sollte nochmals ein Brief mit der Sterbeurkunde und Einschreiben geschickt werden.
Aber vorher sollte genau mal in den Vertrag reingeschaut werden ob nicht eine Leasingratenversicherung mit abgeschlossen wurde
http://www.toyota.de/finance/leasing/lrv.aspx
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich denke schon das die Sterbeurkunde ausreichend ist und eine außerordliche Kündigung damit gerechtfertigt ist.
Möglicherweise könnte es sich um ein Irrtum seitens Toyota handeln, dennoch sollte nochmals ein Brief mit der Sterbeurkunde und Einschreiben geschickt werden.
ich bin mir nicht sicher, ob die Sterbeurkunde ausreichend ist - die Vertragsbedingungen besagen, dass der Erbe (!) den Vertrag kündigen kann. Solange also nicht geklärt ist wer der Erbe ist, wird der Vertrag entsprechend fortgeführt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]
Richtig, ohne Erbschein kann dies ja keiner klären/wissen, selbst ein Testament bringt nix... Die Erbfolge kann leider nur anhand eines Erbscheins zweifelsfrei nachvollzogen werden...
War so ähnlich bei der Umweltprämie...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]
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Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
ich bin mir nicht sicher, ob die Sterbeurkunde ausreichend ist - die Vertragsbedingungen besagen, dass der Erbe (!) den Vertrag kündigen kann. Solange also nicht geklärt ist wer der Erbe ist, wird der Vertrag entsprechend fortgeführt.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich denke schon das die Sterbeurkunde ausreichend ist und eine außerordliche Kündigung damit gerechtfertigt ist.
Möglicherweise könnte es sich um ein Irrtum seitens Toyota handeln, dennoch sollte nochmals ein Brief mit der Sterbeurkunde und Einschreiben geschickt werden.
Stimmt, sonst könnte ja jeder den Vertrag kündigen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]
Hallo zusammen🙂,
ich kann dem TE Ersteller zwar nicht weiterhelfen,
habe aber selber eine Frage.
Wie sieht es aus, wenn einer eine Generalvollmacht hat, die über das Ableben hinaus geht.😕
Es muss ja noch nicht einmal ein Erbberechtigter sein.
Gruß Hope0815🙂
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]
So wie ich das verstehe ist es unerheblich wer welche Vollmachten besitzt.
Der Leasinggeber besitzt sehr wahrscheinlich einen Anspruch gegenüber dem Erben, denn dieser übernimmt ja nicht nur das Guthaben des verstorbenen, sondern auch die evtl. vorhandenen Schulden. Evtl. gibt es eine Möglichkeit, dass der Leasingvertrag bis zur Klärung des Erbes stillgelegt wird oder ähnliches. Ich würde einfach mal versuchen mit jemanden direkt zu sprechen, entweder von Toyota oder mit einem spezalisiertem Anwalt. Meine Erfahrung ist, dass man mit einem höflichen Ton sehr oft Infos bekommt die in einem E-Mailverkehr gar icht erwähnt werden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von con1970
So wie ich das verstehe ist es unerheblich wer welche Vollmachten besitzt.
so sieht es wohl aus. Der Verstorbene hatte keine Möglichkeit den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, dann wird der Inhaber der Vollmacht diese Möglichkeit ebenfalls nicht haben. Und das Sonderkündigungsrecht des Erben ist doch eine feine Sache - solange die Erbschaft halt schnell geklärt ist.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]