Leasing-Rücktritt bei Tod
Hallo zusammen,
mein Kumpel war alleinstehend Selbständig und hatte einen Transporter geleast. Nun ist er durch einen tragischen Verkehrsunfall ums Leben gekommen - der Transporter ist nicht davon betroffen. Jedoch will die Leasing-Firma nicht vom Vertrag zurücktreten bzw. das Auto zurücknehmen. Die Kosten dafür kann/will sich eigentlich niemand leisten ... das Auto braucht auch niemand. Verheiratet war er auch nicht.
Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo allgemeine Rechtsgrundsätze gibt, die regeln, dass der Leasingvertrag beendet ist, wenn der Leasingnehmer nicht mehr lebt? Das würde mir/seiner Familie sehr helfen, da die Leasingfirma weiterhin die Raten fordert ...
Ich kenne leider bis jetzt auch noch nicht den Vertrag ... samt kleingedrucktem ...
Vielen Dank schon mal vorab
Tom-aus-McPomm
Beste Antwort im Thema
So wie ich das verstehe ist es unerheblich wer welche Vollmachten besitzt.
Der Leasinggeber besitzt sehr wahrscheinlich einen Anspruch gegenüber dem Erben, denn dieser übernimmt ja nicht nur das Guthaben des verstorbenen, sondern auch die evtl. vorhandenen Schulden. Evtl. gibt es eine Möglichkeit, dass der Leasingvertrag bis zur Klärung des Erbes stillgelegt wird oder ähnliches. Ich würde einfach mal versuchen mit jemanden direkt zu sprechen, entweder von Toyota oder mit einem spezalisiertem Anwalt. Meine Erfahrung ist, dass man mit einem höflichen Ton sehr oft Infos bekommt die in einem E-Mailverkehr gar icht erwähnt werden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auflösung Leasingvertrag nach Sterbefall' überführt.]
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Es ist ein Kredit im Sinne des § 19 KWG (Kreditwesengesetz).
Also bitte nie mit Miete vergleichen.
Wir weichen vom Thema ab.
Aber, hab mal gegoogelt.
Zitatanfang
Leasing bedeutet die mittel- bis langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern. Leasing-Verträge können auf verschiedene Weise zustande kommen.
Der Leasing-Nehmer (Mieter) kann das von ihm gewünschte Wirtschaftsgut beim Lieferanten aussuchen und sich dann an die Leasing-Gesellschaft, den Leasing-Geber (Vermieter) wenden, der dieses Wirtschaftsgut in eigenem Namen und für eigene Rechnung kauft und an den Leasing-Nehmer vermietet
Der Leasing-Nehmer kann sich aber gleich an den Leasing-Geber wenden und - dessen "Know-how" bei der Beschaffung, technischen Fragen etc. in Anspruch nehmen
Eine weitere Möglichkeit bietet das sog. "sale-and-lease-back"- Verfahren. Dabei kauft der Leasing-Geber ein Wirtschaftsgut, das neu oder auch gebraucht sein kann, von einem Unternehmen und vermietet es an dieses - nunmehr als Leasing-Nehmer - zurück
Voraussetzung für die Leasing-Fähigkeit eines Wirtschaftsgutes ist seine Fungibilität. Dies bedeutet, dass dieses so beschaffen sein muß, dass der Leasing-Geber es nach Ablauf der vereinbaren Mietzeit weiterverwerten kann.
Zitatende
Das Wort Miete fällt aber oft, wenn es doch keine Miete ist.
Gott78
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Leasing ist wie Factoring und Fortfaitierung u.a.m. eine Sonderform der Fremdfinanzierung.
Was ist denn das?
Grüße
Jan
Forfaitierung
ist nur für Gewerbebetriebe interessant.
Mehr Info
Hi,
im Kreditwesen gelten viele Vorschriften ebenso für Leasing und Finanzierungen gleichermaßen. Auch ist kann man nachvollziehen, das Leasing betriebswirtschaftlich "Fremdes Kapital" ist mit dem ein Unternehmen arbeitet. Genauso wie mit einem finanzierten Wirtschaftsgut.
Aber juristisch und steuerlich ist Leasing sehr stark mit der Miete zu vergleichen - wenn es auch hier eigene verfahrensweisen gibt.
cu
pp
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Peter Panter,
klares jein.
Wenn die Leute Leasing mit Miete gleichsetzen, denken Sie mit dem Tod hätte sich das erledigt.
Und das ist falsch.
Bei der Miete zahle ich alleine das Nutzungsrecht.
Das Risiko für Verschlechterung trägt der Vermieter.
Der Mieter kann jederzeit mit kurzen Fristen kündigen.
Beim Leasing sieht das ganz anders aus.
Das Interesse des Leasinggebers ist zumindest beim Autoleasing ein rein wirtschaftliches (Kreditcharakter).
Der Vertrag wird auf eine feste Laufzeit geschlossen, eine außerordentliches Kündigungsrecht ist in aller Regel nicht vorgesehen.
Sobald der Wagen vom Hof fährt ist er ein Gebrauchter und damit 20 bis 30 % weniger wert.
Könnte der Leasingnehmer sofort kündigen, hätte er eine Rate bezahlt und der Leasinggeber einen meist fünfstelligen Verlust.
Und das schlägt sich auch in der Vertragsgestaltung nieder.
Oder einfacher formuliert:
Warum kostet wohl jeder Mietwagen in der Woche mehr als ein Leasingfahrzeug im Monat?
Hi,
ich muss trotzdem widersprechen. Ein Mietverhältnis endet soweit ich weiß auch nicht nach dem Tode.
Auch eine Mietwohnung können die Erben kündigen oder weiterführen bzw. dann selbst nutzen. Ein Mietvertrag ist ein Schuldverhältnis, daß nicht immer mit dem Tod endet. Und ein jein gibt es leider in diesem Falle nicht.
Übrigens sollten diese Dinge vertraglich im Miet- bzw. Leasingvertrag geregelt sein, wenn nicht muss derjenige der das Erbe annimmt sowohl, Mietschulden, Leasingschulden und Kreditschulden übernehmen.
Nochmals Leasing ist für den Leasingnehmer nichts anderes wie Miete - und natürlich hält sich hier die Leasinggesellschaft in jeder Situation schadlos zu halten und pietät kann sich hier keiner leisten 🙁
cu
pp
Wie gesagt:
Zitat:
Der Mieter kann jederzeit mit kurzen Fristen kündigen.
Anmerkung: Gilt auch für den Rechtsnachfolger.
Zitat:
Der Vertrag wird auf eine feste Laufzeit geschlossen
Anmerkung: Also feste und keine unbestimmte Laufzeit mit kurzen Kündigungsfristen.
In der Praxis der gravierende Unterschied:
Bei der Miete trägt der Mieter zum Ende des Mietvertrages nicht das Preisrisiko der Mietsache.
Beim Leasingvertrag trägt der Leasingnehmer dieses Risiko jedoch in aller Regel.
Auch wenn der Markt auch hierfür schon Lösungen in Form von Finanzgeschäften entwickelt hat.
Und das macht eben den Unterschied zwischen eigentümerähnlichen Nutzungsrecht und Realkredit mit Eigentumsvorbehalt.
Wir können aufgrund der zahlreichen Ausgestaltungsmöglichkeiten bis hin zum praktischen Nullunterschied sicher endlos weiter diskutieren.
Aber das hilft weder Tom noch wird das viele Leser interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wenn die Leute Leasing mit Miete gleichsetzen, denken Sie mit dem Tod hätte sich das erledigt.
Und das ist falsch.
Bei der Miete zahle ich alleine das Nutzungsrecht.
Das Risiko für Verschlechterung trägt der Vermieter.
Der Mieter kann jederzeit mit kurzen Fristen kündigen.
Das Miete und Leasing nicht zu 100% gleich sind , sieht man daran, dass eins richtig Miete heißt und das andere Leasing. Aber es ist daran angelehnt.
Üblicherweise ist ein 5-Jahresmietvertrag auch nicht jederzeit und kurzfristig kündbar. Wenn du dort andere Info´s hast würden mich diese interressieren.
Wo trägt denn bei der Wohnungsmiete der Vermieter das Risiko der Verschlechterung ?
Instandhaltung sind in bestimmten Intervallen vom Mieter zu machen, Schönheitsreparaturen ebenso und bei Auszug Renovierung der Wohnung. Sonst gibts die Kaution nicht zurück.
Alles wie beim Autoleasing.
Gott78
P.S. Tom und andere Leser vllt nicht, aber mich
Nimm statt Verschlechterung das Beispiel Untergang.
Wenn das Auto abbrennt, wer trägt das Risiko?
Der Leasingnehmer.
Wenn die Immobilie abbrennt, wer trägt das Risiko?
Der Vermieter.
Der wirtschaftliche Hintergrund ist der hohe Wertverlust des Autos in den ersten Jahren, insbesondere im ersten.
Die Immobilie ist dagegen in den ersten Jahren meist sehr preisstabil (außer sie wurde überteuert eingekauft - was ja nicht selten passiert).
Nochmals:
Wenn Leasing und Miete nahezu gleich wären, warum sind Mietwägen dann scheinbar so teuer und Leasingwägen scheinbar so billig?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
...........
Nochmals:
Wenn Leasing und Miete nahezu gleich wären, warum sind Mietwägen dann scheinbar so teuer und Leasingwägen scheinbar so billig?
Hi,
das ist relativ einfach mit einer Kaufmännischen Kalkulation zu erklären.
Bei Autoverleihern ist eine wesentlich größerer Verwaltungsaufwand nötig z.B. da es theoretisch möglich ist, das jeden Tag ein anderer Mieter verwaltet werden muss.
Die Tage an denen das Auto nicht vermietet ist muss auch eingepreist werden (und sei es über die Flotte verteilt)
Mancher Fahrzeugtyp muss erst in Düsseldorf organisiert werden um ihn dann in München zu vermieten
Mietfahrzeuge haben durch den permanenten Fahrerwechsel, einen höheren Verschleiss und auch einen höheren Wertverlust.
Evtl. sind Mietwagen sogar geleast, sodass in der Miete neben der Leasingrate auch noch ein Gewinn für den Vermieter kalkuliert ist
Die KFZ Versicherung ist in der Miete enthalten und beim Leasing meist zusätzlich fällig usw.
cu
pp
Dann least mal alle neue Autos mit 0 EUR Anzahlung und kündigt nach 6 Monaten.
Unser Beispiel Audi hat dann 20.000 EUR Wertverlust
und Ihr habt keine 5.000 EUR bezahlt.
Anschließend beim freundlichen Leaser wieder den nächsten beziehen.
Bessere Geschäfte kann man nicht machen.
Ist ja wie ein Wohnungswechsel ...
... und der Leasingeber verdient sich trotzdem dumm und dämlich!
Der Satz hat mir besonders gut gefallen:
Zitat:
Evtl. sind Mietwagen sogar geleast
Da es gibt ja Untermieter gibt, muss Leasing wirklich Miete und kein Realkredit sein.
Ich gebe jedenfalls auf erklären zu wollen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ich gebe jedenfalls auf erklären zu wollen.
Danke.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Dann least mal alle neue Autos mit 0 EUR Anzahlung und kündigt nach 6 Monaten.
Wir wissen beide, dass das nicht geht. Weder beim Leasing noch bei Miete. Vertragslaufzeiten sind glücklicherweise bindend.
Du kannst einen Mietwagen ( 1 Woche ) nicht mit Leasing über 36 Monate vergleichen. Lease mal ein Auto für eine Woche und du wirst dich wundern wie günstig das ist.
Gott78
Zitat:
Du kannst einen Mietwagen ( 1 Woche ) nicht mit Leasing über 36 Monate vergleichen.
Wenn die Erkenntnis gleich gekommen wäre, dann hätten wir uns die ganze Seite 2 schenken können.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wenn die Erkenntnis gleich gekommen wäre, dann hätten wir uns die ganze Seite 2 schenken können.
HÄH ?
Re: Leasing-Rücktritt bei Tod
Zitat:
Original geschrieben von Tom-aus-McPomm
Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo allgemeine Rechtsgrundsätze gibt, die regeln, dass der Leasingvertrag beendet ist, wenn der Leasingnehmer nicht mehr lebt? Das würde mir/seiner Familie sehr helfen, da die Leasingfirma weiterhin die Raten fordert ...Ich kenne leider bis jetzt auch noch nicht den Vertrag ... samt kleingedrucktem ...
Im Regelfall ist das Verfahren im Todesfall in Leasingvertägen beschrieben - so kenne ich das zumindest in meinem Vertrag.
Du solltest versuchen, den Vertrag zu bekommen und diesbezüglich zu untersuchen.
PS: Bei mir z.B. ist eine Vertragsauflösung im Todesfalle vorgesehen...