Leasing Rückgabeprotokoll nachträglich geändert
Grüss Euch,
Mir ist gerade folgendes passiert, hat jemand vielleicht ähnliches erlebt?
Ich hatten einen Kia Ceed als Firmenwagen und diesen nach Ablauf des Vertrages beim Händler in Höhenkirchen abgegeben. Dabei wurde ein Rückgabeprotokoll angefertigt und ich bestand auf eine Kopie. Aufgrund von zu wenig gefahrenen Kilometern hätte ich noch ca 200 Euro erstattet bekommen.
Nach 6 Wochen Wartezeit meldete ich mich bei der Bank. Diese schickte mir eine Kopie des Rückgabeprotokolls - und siehe da - hier war ein Verzicht auf einen Ausgleich der Kilometer angekreuzt.
Von der Art der Geschäftsführung bin ich entsetzt. Bin für Infos dankbar.
MfG
Movere
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von movere
Grüss Euch,Mir ist gerade folgendes passiert, hat jemand vielleicht ähnliches erlebt?
Ich hatten einen Kia Ceed als Firmenwagen und diesen nach Ablauf des Vertrages beim Händler in Höhenkirchen abgegeben. Dabei wurde ein Rückgabeprotokoll angefertigt und ich bestand auf eine Kopie. Aufgrund von zu wenig gefahrenen Kilometern hätte ich noch ca 200 Euro erstattet bekommen.
Nach 6 Wochen Wartezeit meldete ich mich bei der Bank. Diese schickte mir eine Kopie des Rückgabeprotokolls - und siehe da - hier war ein Verzicht auf einen Ausgleich der Kilometer angekreuzt.
Von der Art der Geschäftsführung bin ich entsetzt. Bin für Infos dankbar.MfG
Movere
Und ab gehts zum Anwalt, mit sowas würd ich mich garnicht erst befassen.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von movere
Grüss Euch,Mir ist gerade folgendes passiert, hat jemand vielleicht ähnliches erlebt?
Ich hatten einen Kia Ceed als Firmenwagen und diesen nach Ablauf des Vertrages beim Händler in Höhenkirchen abgegeben. Dabei wurde ein Rückgabeprotokoll angefertigt und ich bestand auf eine Kopie. Aufgrund von zu wenig gefahrenen Kilometern hätte ich noch ca 200 Euro erstattet bekommen.
Nach 6 Wochen Wartezeit meldete ich mich bei der Bank. Diese schickte mir eine Kopie des Rückgabeprotokolls - und siehe da - hier war ein Verzicht auf einen Ausgleich der Kilometer angekreuzt.
Von der Art der Geschäftsführung bin ich entsetzt. Bin für Infos dankbar.MfG
Movere
Und ab gehts zum Anwalt, mit sowas würd ich mich garnicht erst befassen.
Ja, in diesem Fall sollte man auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und jede direkte Kommunikation mit dieser Firma einstellen.
Das ist ja die Höhe. Ist ja schon Betrug. Da stimme ich zu, Anwalt einschalten, damit die merken, sowas geht nicht.
solche vorgehen sind m.e. gang und gäbe... zusätzlich wird mit mahnungen und betreibungsdrohungen etc. druck gemacht, wodurch viele dann aus angst zahlen. da gehts schlichtweg ums geld, da das reine leasing nicht wirklich lukrativ ist. beginnt ja auch shcon bei den abnützungen und schäden, die einem unverhältnismässig hoch angesetzt werden.
hatte das damals auch mit meinem v50 - obwohl der wagen quasi nagelneu zurückgegeben wurde (top gepflegt, keine kratzer beulen etc, 9000km und 9 monate alt - sah aus wie neu) alleine bei den "schäden" wäre ein neuer frontspoiler, neue motorhaube und frontscheibe fällig, da schäden von steinschlägen etc!!! zeitgleich waren noch plötzlich neue schäden gelistet, welche ebenfalls laut protokoll nicht verzeichnet waren. ausserdem wurde ich entgegen meinem recht daran gehindert, bei der protokollnahme dabei zu sein. habe mich dann erst geweigert, das zu unterschreiben und das erst abgegeben, nachdem ich alles mit dem fahrzeug anschauen und abgleichen konnte...
schlussendlich nach entsprechend deutlichen briefen und verweis auf das massgebende protokoll, alles mit kopie an den rechtsschutz, wurden sämtliche forderungen fallen gelassen da nicht haltbar und nicht durchsetzbar, und wir reden hier von einem betrag von rund 8500.00 euro!
nebenbei erwähnt habe ich vor rückgabe, und das kann ich jedem empfehlen!, detaillierte fotos vom gesamten auto gemacht, um eben solche unterstellungen mit schäden etc. zu widerlegen.
mein rat: sofort widerspruch einlegen, anwalt einschalten und denen im gegenzug urkundenfälschung und versuchten betrug zu lasten legen.
dann gehts m.e. ganz schnell.
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Warum denn gleich einen Anwalt?
Bank daruf hinweisen, dass kein Verzichtserklärung auf die 200 € abgegeben wurde und als Beweis eine Kopie des seinerzeit erhaltenen Rückgabeprotokolls beilegen. Bank um Überweisung der 200 € bitten.
Dann kann diese sich ggfs. mit dem Händler herumschlagen.
Wenn Bank weiterhin die Zahlung ablehnt, dann RA einschalten.
Wird jetzt schon RA eingeschaltet und Bank sagt, es liegt ein Irrtum vor, dann muss Anwalt wohl selbst gezahlt werden.
O.
Den Gang zum Anwalt würde ich mir auch sparen.
1) Betrugsanzeige bei der Polizei (die kostet NIX außer ein paar Minuten Zeit)
2) Kopie der Anzeige an den Händler und an das Bankhaus mit einem freundlichen Schreiben, dass man den zu erstattenden Betrag bis zum tt.mm.jjjj auf seinem Konto erwartet.
Ich hatte mal so einen Fall mit A.... (Telefongesellschaft):
Die haben mir (als meiner Firma) Mindestumsatz berechnet - obwohl eine Flatrate günstiger gewesen wäre - und wollten mich erst nach 24 Monaten aus dem Vertrag lassen, schliesslich sei der Vertrag so abgeschlossen worden. Ich habe eine Kopie angefordert, da ich mein Original "nicht finden konnte" und da war tatsächlich beides so angekreuzt.
Ich habe gewartet bis A.... den Rechtsweg eingeschlagen hat, habe plötzlich mein Original wiedergefunden und schon hatte A.... ein Verfahren wegen Urkundenfälschung anhängig.
Auf ihre "Forderung" haben sie dann verzichtet.
Zitat:
Ich habe gewartet bis A.... den Rechtsweg eingeschlagen hat, habe plötzlich mein Original wiedergefunden und schon hatte A.... ein Verfahren wegen Urkundenfälschung anhängig.
Auf ihre "Forderung" haben sie dann verzichtet.
Haha, klasse 😁
Und das ganze dann auch ohne Anwalt? Sauber.
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Haha, klasse 😁Zitat:
Ich habe gewartet bis A.... den Rechtsweg eingeschlagen hat, habe plötzlich mein Original wiedergefunden und schon hatte A.... ein Verfahren wegen Urkundenfälschung anhängig.
Auf ihre "Forderung" haben sie dann verzichtet.
Und das ganze dann auch ohne Anwalt? Sauber.
Jein,
ich habe eigentlich alles selber gemacht, aber auf dem Briefkopf eines befreundeten Anwaltes,
weil dadurch für A.... zusätzliche Kosten entstanden sind, das hat für ein richtig leckeres Essen
für 4 Personen gereicht. 😁
Zitat:
Jein,
ich habe eigentlich alles selber gemacht, aber auf dem Briefkopf eines befreundeten Anwaltes,
weil dadurch für A.... zusätzliche Kosten entstanden sind, das hat für ein richtig leckeres Essen
für 4 Personen gereicht. 😁
Das ist sicherlich clever und wird bei der ein oder anderen Streitigkeit wohl auch immer mal wieder so gemacht...
Ich würde es allerdings nicht in einem öffentlichen Forum posten, wenn RA-Gebühren bei diesem Ablauf abgerechnet wurden und es nciht n ur darum ging Eindruck zu machen ... (da bewegt man sich schnell selbst im Bereich der Strafanzeige!)
lg
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Jein,Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Haha, klasse 😁
Und das ganze dann auch ohne Anwalt? Sauber.ich habe eigentlich alles selber gemacht, aber auf dem Briefkopf eines befreundeten Anwaltes,
weil dadurch für A.... zusätzliche Kosten entstanden sind, das hat für ein richtig leckeres Essen
für 4 Personen gereicht. 😁
Die Benutzung des Briefkopfes eines Anwaltes ist ja wohl auch so eine Art Urkundenfälschung.
Toll! Eine Urkundenfälschung wird angeprangert, aber dann selbst eine begangen.
Was ist das für ein RA, der seinen Namen für so etwas hergibt?
Oder habe ich da was falsch verstanden? Dann nehme ich es zurück.
O.
Zitat:
Die Benutzung des Briefkopfes eines Anwaltes ist ja wohl auch so eine Art Urkundenfälschung.
Toll! Eine Urkundenfälschung wird angeprangert, aber dann selbst eine begangen.
Was ist das für ein RA, der seinen Namen für so etwas hergibt?Oder habe ich da was falsch verstanden? Dann nehme ich es zurück.
O.
... wenn der RA den Schriftsatz selbst unterzeichnet hat oder damit einverstanden war, dass die Sache in seinem Namen unterzeichnet wird (er sich die Erklärung also zu eigen macht), dürfte keine Urkundenfälschung vorliegen.
Ich sehe mehr die Gefahr eines Betruges, da - nicht der Wahrheit entsprechend - RA-Gebühren abgerechnet werden, die nicht angefallen sind. Es geht auch nicht darum, ob der RA im Innenverhältnis auf die Gebührenerhebung verzichtet hat (ob er das überhaupt darf, ist eine andere Frage). Denn dadurch, dass der RA nichts gemacht hat (außer Briefkopf und ggf. Unterschrift zu geben) wurde kein GebührenTb verwirklicht, der der Gegenseite in Rechnung gestellt werden könnte.
Sorry, ist alles OT (fand die Widersprüchlichkeit aber interessant: andere anprangern, selbst aber auch abschöpfen...)
lg
Ich habe (leider) öfter mal einen Anwalt zu beauftragen, weil Kunden nicht zahlen.
Gut 95% der Arbeiten erledige ich da selber. Ich stelle die Unterlagen zusammen, fasse den Sachverhalt schriftlich zusammen usw.
Dann bekommt der Anwalt ein Word-Dokument, welches er - soweit nötig - in "Anwaltsdeutsch" umschreibt und auf seinem Briefbogen an die gegenerische Partei oder das Gericht weiterleitet, incl. der gescannten Unterlagen. Es kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, dass ein Anwalt (oder seine Gehilfin) alles nochmal abtippt. Machnmal ändert er auch garnichts mehr am vorgeschriebenen Text.
Ich gebe gerne zu, dass meine erste Darstellung etwas missverständlich war, kann aber hier keine Urkundenfälschung erkennen. Und auf Gebühren hat er bisher noch nie verzichtet.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ich habe (leider) öfter mal einen Anwalt zu beauftragen, weil Kunden nicht zahlen.Gut 95% der Arbeiten erledige ich da selber. Ich stelle die Unterlagen zusammen, fasse den Sachverhalt schriftlich zusammen usw.
Dann bekommt der Anwalt ein Word-Dokument, welches er - soweit nötig - in "Anwaltsdeutsch" umschreibt und auf seinem Briefbogen an die gegenerische Partei oder das Gericht weiterleitet, incl. der gescannten Unterlagen. Es kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, dass ein Anwalt (oder seine Gehilfin) alles nochmal abtippt. Machnmal ändert er auch garnichts mehr am vorgeschriebenen Text.
Ich gebe gerne zu, dass meine erste Darstellung etwas missverständlich war, kann aber hier keine Urkundenfälschung erkennen. Und auf Gebühren hat er bisher noch nie verzichtet.
... wie Du es jetzt beschreibst, entspricht es dem normalen Ablauf eines Anwalt- / Klientenverhältnis. Die Übernahme des durch den Mandanten gelieferten Sachverhalts und die Übersetzung in "Anwaltdeutsch" (inklusive rechlticher Bewertung und Begründung) ist ja eine gebührenpflichtige anwaltliche Tätigkeit.
Du hast ja selbst gesagt, dass deine erste Darstellung mißverständlich war. Durch die Klarstellung sind ja nun jegliche Verdachtsmomente ausgeräumt (nicht ironisch gemeint!). Man sieht, wie schnell so ein post falsch ankommen kann...
lg
Moin zusammen. Ich krame mal diesen alten Thread wieder heraus, aber das Thema ist (ja zum Glück) eher die Seltenheit.
Aber trotzdem hat es mich erwischt: das von beiden Parteien unterzeichnete Leasingrückgabe-Protokoll wurde beim Rückgabedatum nachträglich zu meinen Ungunsten "korrigiert". Die Übergabe erfolgte tatsächlich ein paar Wochen nach Leasingende (aufgrund der Schläfrigkeit des Händlers). Im Übergabeprotokoll wurde dann der erste Tag nach Leasingende eingetragen und ich fragte, ob weitere Raten abgerechnet werden, worauf mir sogar gesagt wurde, dass das auf keinen Fall passieren würde, weil man sich ja einen womöglich künftigen Kunden nicht vergraulen möchte. Toller Service dachte ich mir und beide Parteien unterschrieben.
Jetzt habe ich von der Leasinggesellschaft die Endabrechnung erhalten. Mit zusätzlichen Leasingraten und entsprechend einer Nachforderung. Dort nachgefragt, Rückgabeprotokoll angefordert und siehe da, das Rückgabedatum wurde vom Händler gestrichen und handschriftlich korrigiert.
Auf einmal ist beim Händler nicht mehr viel von Kulanz zu merken. Ein Irrtum bei der Übergabe, wie es jetzt heißt.
Was würdet ihr tun? Forderung widersprechen, Anzeige erstatten?