Leasing Rückgabe: reparierter Schaden angeblich nicht fachgerecht durchgeführt

Ich hatte einen VW Polo geleast und im Juli zurückgegeben.
Ich hatte einen VK Schaden, dabei unter anderem eine Seitenwand lackiert.
Nach der abgabe erhielt ich eine Durchschrift des Gutachtes:

Es wurde eine optische Überprüfung auf Vorschäden und eine Lackschichtdickenmessung vorgenommen. Dabei
wurden Nachlackierungen an folgenden Karosserieteilen festgestellt:
- Seitenwand links: 1,2mm
- Rechnung bzw. Gutachten muss erbracht werden
Ohne weitergehende Untersuchungen wurde nach dem Umfang der festgestellten Nachlackierungen und der Ausführungsqualität nach sachverständigem Ermessen kein merkantiler Minderwert angesetzt.

Der Schaden wurde damals der VW Leasing gemeldet und natürlich in einer Vertragswerkstatt repariert, diese sagt mir in einer Stellungnahme dass VW keine Vorgaben zur Schichtdicke macht.

Nun möchte das zurücknehmende Autohaus Geld für eine Nacharbeit haben.
Dies habe ich jedoch nur per E-Mail und nicht schriftlich vorliegen.
Damit bin ich natürlich nicht einverstanden und mir kann ja auch nicht einfach "irgendetwas" berechnet werden.

Wie sollte ich nun verfahren?

66 Antworten

Heisst das jetzt, dass ein VW-Händler für die Reparatur der Reparatur eines VW-Händlers 5000 EUR berechnet?
Und davon sollst Du 10% zahlen?

Ok…

PS: wie lange ist denn die erste Reparatur her? Gibts da noch Gewährleistung drauf?

Bevor ich etwas unternehmen würde,würde ich damit jetzt zum Anwalt gehen
RS ist ja scheinbar vorhanden

Die Leasing rechnet nach den Angaben im Protokoll vom Autohaus ab

Zitat:

@civic0307 schrieb am 20. August 2021 um 19:44:24 Uhr:


Heisst das jetzt, dass ein VW-Händler für die Reparatur der Reparatur eines VW-Händlers 5000 EUR berechnet?
Und davon sollst Du 10% zahlen?

Ok…

PS: wie lange ist denn die erste Reparatur her? Gibts da noch Gewährleistung drauf?

Nein, falsch verstanden. Die damalige Reparatur hat 4.620,- gekostet. Aus diesem Betrag wurde die Wertminderung in Höhe von 10 %, also 462,- berechnet. Nur dass in dem damaligen Betrag auch Teile der Bremsanlage drin waren, die ja durch den Tausch den Wert des Fahrzeugs eher steigern.

Grundsätzlich halte ich die Forderung nicht für unberechtigt, denn es war ja ein nicht unerheblicher Schaden, der den Wert des Fahrzeugs mindert. Über die Höhe kann man in gewissen Grenzen sicher diskutieren, gerade in Hinblick auf die Kosten der Karrosseriearbeiten.

Ich würde die damalige Rechnung nehmen, die Bremsen etc. rausrechnen und vom verbleibenden Betrag dann 10% nehmen. Allerdings brutto, da es um Wertminderung und nicht um Reparaturkosten geht. Mit diesem Betrag an den Händler wenden und den als Zahlbetrag vorschlagen.

Okay Danke, wobei es weniger um die Wertminderung geht als dass ich Reparaturkosten bezahlen soll.
Der Schaden wurde in einer VW-Vertragswerkstatt repariert..

Ich habe gerade schon mit der RSV telefoniert und eröffne gerade dazu einen Fall 🙂

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Zitat:

@civic0307 schrieb am 20. August 2021 um 19:44:24 Uhr:


Heisst das jetzt, dass ein VW-Händler für die Reparatur der Reparatur eines VW-Händlers 5000 EUR berechnet?
Und davon sollst Du 10% zahlen?

Ok…

PS: wie lange ist denn die erste Reparatur her? Gibts da noch Gewährleistung drauf?

Wurde bei VW repariert und der zurücknehmene Händler bzw. das DEKRA Gutachten bemängelt angeblich nicht fachgerechte Reparatur.
War im Mai 2019..

Ich weiss, es geht nur um 500 EUR, aber sollte das nicht VW intern regeln?

Es geht nicht um die Wertminderung, die muss er zahlen
Die Höhe ist aber auch fraglich

Es geht darum das die Reparatur laut Gutachten nicht sachgemäß durchgeführt, und jetzt auf seine Kosten nachgebessert werden soll.
Zusätzlich zur Wertminderung

Genau..
Wertminderung sehe ich ein, aber nur bei den lackierten Teilen.
Neu montierte Fahrwerksteile oder Schrauben etc. sind doch ekine Wertminderung..

Ich soll per Mail mein Einverständnis gegenüber, AH geben, damit das Rückgabeprotokoll gefertigt werden kann.....

Dafür würde ich bestimmt kein Einverständnis geben

Ansonsten sehe ich das Autohaus in der Pflicht welches den Schaden repariert hat

Ich denke ohne Anwalt wird das nichts mehr

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 20. August 2021 um 21:38:32 Uhr:


Dafür würde ich bestimmt kein Einverständnis geben

Ansonsten sehe ich das Autohaus in der Pflicht welches den Schaden repariert hat

Ich denke ohne Anwalt wird das nichts mehr

Fall bei RSV ist eröffnet, vom reparierenden AH erhalte ich auch keine Antwort mehr nach der letzten Nachricht dass es fachgerecht repariert wurde.
Bin mir auch nicht sicher ob ich auf die Mail überhaupt noch antworten sollte oder das lieber ein Anwalt übernimmt..

Went du eh RSV hast, lass es doch vom Anwalt machen -> sprich er soll dann auch direkt mit den verschiedenen Parteien kommunizieren.

Na logo. Fall ist eröffnet, Warte auf Zusage. Dann gehts los.

Na ja, auch wenn es für dich natürlich blöd ist, könnte es ja tatsächlich so sein, dass das VW Haus nicht ordentlich gearbeitet hat. Dann könnte sich die Leasing bei Dir das Geld holen und Du müsstest schauen es bei der Werkstatt wieder zu holen. Sollte es auf Rechtsstreit hinauslaufen solltest Du der VW Werkstatt jedenfalls den Streit verkünden.

Ich denke das wird ein Anwalt beurteilen und sich der Sache annehmen. Ob da nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde kann ich als Laie nicht beurteilen.

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