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Leasing Rückgabe: reparierter Schaden angeblich nicht fachgerecht durchgeführt

Themenstarteram 19. August 2021 um 18:26

Ich hatte einen VW Polo geleast und im Juli zurückgegeben.

Ich hatte einen VK Schaden, dabei unter anderem eine Seitenwand lackiert.

Nach der abgabe erhielt ich eine Durchschrift des Gutachtes:

Es wurde eine optische Überprüfung auf Vorschäden und eine Lackschichtdickenmessung vorgenommen. Dabei

wurden Nachlackierungen an folgenden Karosserieteilen festgestellt:

- Seitenwand links: 1,2mm

- Rechnung bzw. Gutachten muss erbracht werden

Ohne weitergehende Untersuchungen wurde nach dem Umfang der festgestellten Nachlackierungen und der Ausführungsqualität nach sachverständigem Ermessen kein merkantiler Minderwert angesetzt.

Der Schaden wurde damals der VW Leasing gemeldet und natürlich in einer Vertragswerkstatt repariert, diese sagt mir in einer Stellungnahme dass VW keine Vorgaben zur Schichtdicke macht.

Nun möchte das zurücknehmende Autohaus Geld für eine Nacharbeit haben.

Dies habe ich jedoch nur per E-Mail und nicht schriftlich vorliegen.

Damit bin ich natürlich nicht einverstanden und mir kann ja auch nicht einfach "irgendetwas" berechnet werden.

Wie sollte ich nun verfahren?

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63 Antworten

Warum schreibt man dem Leasinggeber nicht einfach einen Brief, dass er sich an die durchführende Werkstatt wenden soll?

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Dezember 2021 um 06:59:07 Uhr:

Zitat:

@Lattementa schrieb am 3. Dezember 2021 um 17:25:03 Uhr:

Du streitest um ein paar Hundert Euro. Daran verdient der Anwalt auch nur ein paar Euro. Sein Engagement hält sich deshalb in Grenzen. Zahl ihm 250 Euro die Stunde und es sieht ganz anders aus ;)

Ein Anwalt muss sich für seinen Mandanten in der gebotenen Form maximal engagieren, gleichgültig, wie hoch das Honorar ist. Er muss das Mandat schließlich nicht annehmen, wenn ihm Gegenstandswert und damit das Honorar zu gering sind. Leider sind da draußen zu viele Anwälte, die jedes Mandat annehmen müssen.

Das stimmt natürlich. Zumindest in der Theorie. Ich (selbst Anwalt, allerdings in völlig anderer Materie) nehme solche Mandate deshalb nicht an ;) Aber es gibt Kollegen, die auf so etwas angewiesen sind. Das sind dann in der Regel auch nicht die besten :cool:

Richtig. Wer zu einem Anwalt geht, der auf seiner Website mit mehreren sehr unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten wirbt, dem ist nicht zu helfen. Man sollte sich auch nicht von einem Fachanwaltstitel täuschen lassen. Ein wirklich guter Fachanwalt wird mit seinem Fachgebiet so ausgelastet sein, dass er nicht nebenbei andere Gebiete bearbeiten muss. Im Umkehrschluss ist davon auszugehen, dass der Anwalt, der quasi alles macht, nirgendwo so richtig gut sein wird.

Hey, wie ging die Sache insgesamt aus ???

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