Leasing-Rückgabe Golf 8
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum, habe aber mit der Suchfunktion keine ähnliche Frage gefunden.
Daher versuche ich mal mein Glück.
Ich habe heute mein Leasing-Fahrzeug nach zwei Jahren zurückgegeben.
Bei der Kontrolle wurde im Protokoll zwei Fehler festgehalten.
a) Kratzer/Schramme in der Stoßstange vorne
b) Krazer/Schramme in der Stoßstange hinten
In der Auflistung stehn jetzt mehrere Sachen
Reparaturkosten, Anrechnung und Minderwert (siehe Bild)
Ich habe jetzt online gelesen, dass ich eig. den Minderwert zahlen muss
" Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen. Der Leasingnehmer haftet nur für übermäßige Abnutzung (Paragraf 538 BGB)."
Ist das richtig oder muss ich die Reparaturkosten tragen UND weil die Reparatur durchgeführt wurde noch ein Minderwert was ich nicht logisch finden würde.
Bevor ich beim Autohaus nachfrage, wollte ich mal das "Schwarmwissen" hier nutzen.
Danke
211 Antworten
Definitiv stehen die mit vermackten Felgen zum Verkauf. Ich hab letztes Jahr leider die Erfahrung machen müssen. Leider waren 2 stark vermackt, eine nur leicht. Nur eine Felge war ganz.
Als Antwort „ist ja viel günstiger als ein Neuwagen“.
Wagen wurde noch am gleichen Tag verkauft, scheint also zu funktionieren.
Die Rückgabe eines Leasingfahrzeuges und der anschließende Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges sind auch zwei völlig getrennte Geschäftsfälle.
Wer sich als Kunde ein Fahrzeug mit verschrammten Felgen andrehen läßt, sollte sich dafür einen entsprechenden Preisnachlaß aushandeln. Derlei offene Mängel sieht man doch vor dem Kauf. Ansonsten selber schuld. 😉.
Zitat:
@ronne2 schrieb am 21. März 2025 um 16:11:23 Uhr:
Mit Gelaber meine ich, wenn ich ein Auto gebraucht kaufe und eine Felge ist nicht so schön, dann habe ich mit dem Verkäufer Gelaber …
„Gelaber“ wird definiert als „törichtes Geschwätz“. Und das führst du mit einem Autoverkäufer?
Ihr habt doch ein am Turm. Wisst doch genau wie ich das meine.
Ähnliche Themen
Ein oberflächlicher Kratzer ist aber kein Schaden. Das ist ein rein visuelles Problem und das ist kein Grund für eine neue Felge. Die Felgen müssen keinen Neuzustand haben.
Nochmal: es steht doch haargenau im Schadenskatalog:
https://schadenkatalog.vwfs.de/felgen.html
Akzeptierter Gebrauchszustand:
Leichte Korrosionsmerkmale oder durch Streusalz beschädigte Lackober?ächen mit einer Ausdehnung von weniger als 20 mm
Leichte Kratzer und/ oder Schrammen < 20 mm an der Felge ohne Materialabtragung*
Schrammen und Kratzer an Radkappen von weniger als 100 mm Länge
* Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im Falle einer Beschädigung ersetzt werden.
Diese ganze Diskussion und jede persönliche Meinung dazu ist daher komplett überflüssig. Es gilt der Katalog und jede Abweichung dazu zum eigenen Vorteil ist reine Kulanz/Glück.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 22. März 2025 um 20:59:33 Uhr:
Akzeptierter Gebrauchszustand:Leichte Kratzer und/ oder Schrammen < 20 mm an der Felge ohne Materialabtragung*
* Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im Falle einer Beschädigung ersetzt werden.
Ist IMHO auch mit dieser Formulierung nicht eindeutig. Jeder Kratzer ist eine Materialabtragung. Damit wäre nahezu jegliche Beschädigung automatisch Totalschaden der Felge.
BTW: Wir haben auch solche Felgen an unserem Audi, über VWFS geleast. Mir graut schon vor der Rückgabe, auch wenn wir bisher noch ohne jegliche Kratzer unterwegs sind.
Am Ende entscheidet ein Gericht und nicht ein Schadenkatalog. Der darf den Leasingnehmer ganz sicher nicht übervorteilen.
Wenn man nachm leasing nen neuen nimmt, kann das eigentlich egal sein was für Schäden. So war es jedenfalls bei mir.
Die Aussage ist auch pauschal falsch. Aber vielleicht halte ich es besser so wie @tett meinte.
Zitat:
@tett schrieb am 23. März 2025 um 17:17:09 Uhr:
@Danielson16V Lass es, lohnt sich nicht, sie wollen es nicht verstehen.
Was genau gibt es da zu verstehen?
Es verbleibt auch im Schadenkatalog fast immer ein restlicher Interpretationsspielraum und damit das Damoklesschwert der Rückgabe, wie ich bei dem Beispiel von @Danielson16V aufgegriffen hatte.
Wie man dann mit einer daraus resultierenden Forderung umgeht, muss man im Einzelfall betrachten. Da gibt es sicher auch Erfahrungen in jede Richtung.
Hallo zusammen,
ich möchte gerne eure Erfahrungen bei der Rückgabe eines Golf 8 GTI Clubsport (CS) Leasingfahrzeugs hören. Gab es unerwartete Kosten oder Reparaturen, die ihr übernehmen musstet? Mussten beispielsweise die Bremsen gewechselt werden oder gab es andere Punkte, die zur Kostensteigerung beigetragen haben? Jede Information zu zusätzlichen Gebühren oder der Rückgabeerfahrung allgemein wäre sehr hilfreich!
Mein Fahrzeug geht mit ca. 40000km zurück.
Danke im Voraus!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingrückgabe Golf 8 GTI CS' überführt.]
Also ich kann dir berichten, dass ich mir da vorher auch viele Gedanken machte, vor allem was man alles so negatives liest. War bei mir dann absolut unbegründet. Mein GTI ging im Dezember 2023 ohne Beanstandung mit Null Euro zurück. Der prüfer meinte sogar das er selten so ein gut gepflegtes Auto bewertet hat. Er hatte minimale Steinschläge im Lack die ich tupfte, die Bremsen sahen optisch hinten nicht so schön aus, taten aber ihren Zweck. Man muss bedenken das ein Auto gefahren wird und nun mal normaler Verschleiß auftritt was absolut OK ist! Waschanlage sah er allerdings keine. Immer nur Handwäsche in 3 Jahren. Also, nicht verrückt machen :-). Es gibt auch die Richtlinien im VW Katalog und da kann man schon vieles raus lesen. Viel Glück dir....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasingrückgabe Golf 8 GTI CS' überführt.]