Leasing-Rückgabe Golf 8

VW Golf 8 (CD)

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum, habe aber mit der Suchfunktion keine ähnliche Frage gefunden.
Daher versuche ich mal mein Glück.

Ich habe heute mein Leasing-Fahrzeug nach zwei Jahren zurückgegeben.
Bei der Kontrolle wurde im Protokoll zwei Fehler festgehalten.

a) Kratzer/Schramme in der Stoßstange vorne
b) Krazer/Schramme in der Stoßstange hinten

In der Auflistung stehn jetzt mehrere Sachen

Reparaturkosten, Anrechnung und Minderwert (siehe Bild)

Ich habe jetzt online gelesen, dass ich eig. den Minderwert zahlen muss

" Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen. Der Leasingnehmer haftet nur für übermäßige Abnutzung (Paragraf 538 BGB)."

Ist das richtig oder muss ich die Reparaturkosten tragen UND weil die Reparatur durchgeführt wurde noch ein Minderwert was ich nicht logisch finden würde.

Bevor ich beim Autohaus nachfrage, wollte ich mal das "Schwarmwissen" hier nutzen.

Danke

Rechnung
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Hab meinen CS diesen Monat nach 48 Monaten und rd. 66k KM zurückgegeben. Trotz div. Steinschläge u. leichten Kratzern kein Problem. Dies bewegte sich alles im Rahmen der bekannten Rücknahmekriterien. Habe noch paar wg. Minderkilometer zurückbekommen.

Auf dem Weg zur Rücknahme, hatte ich eine feste Vorderbremse. Diese u. die Folgen wurden durch die Anschlussgarantie geregelt.

Vielen Dank für deine Erfahrung!

Ich denke auch das ich mir zu viele Gedanken machen.

Lasse die Steinschläge auch entfernen und habe bereits einen Termin für ein Vorabgutachten.

VG Darnell

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