Leasing: Rückgabe eines A8. Ein besonderes Erlebnis
Bisher hatte ich meine Wagen aus dem Leasing immer privat übernommen. Da mein 3.3 TDi nicht gerade sehr zuverlässig war und ich einigen Ärger hatte wollten wir den Wagen nicht übernehmen. Ich hatte den Wagen als Gebrauchtfahrzeug geleast und der Wagen war vor der Übergabe nun fast 5 Jahre alt.
Der Wagen wurde in einen AZ nach Vorschrift gewartet und vor der Übergabe habe ich den Wagen durchsehen lassen, Lackschäden soweit beseitigen lassen und ein DAT-Gutachten machen lassen. Im Gutachten sind 3 Mängel aufgeführt: 1 Lufteinlassgitter fehlte (wurde mir am Tag zuvor entwendet) und ein Kratzer in der Tür von ca 3 cm Länge und ein neuer Steinschlag in der Haube von ca. 1/4 Fingernagel. Der Schätzer beschrieb eine Wertminderung von 250 Euro. Der Wagen war picobello außen und innen gereinigt und poliert. Mein Verkäufer vom jetzigen A8 sagte mit für das Alter steht der Wagen verdammt gut da und die Abnahme würde einfach gut klappen.
Zuerste stelle eine Kundenberaterin des Hauses festm dass ich ja fast 80 000 km Minderkilometer habe und wollte es mir schmackhaft machen den KM- Vertrag nach Restwert abzurechen. Dann würde das Gutachten nicht mehr gemacht werden und alles wäre ok. Ich habe Sie dann gefragt was dann mit den Minderkilometern sei, da hätte meine Firma ja so ca. 5000 Euro zu bekommen. Sie wurde dann verlegen ...
Bei der Rückgabe hat der Schätzer der Händlers ins Protokoll schreiben wollen der Wagen sei nicht aufbereitet und und der Innenraum stark verschutzt. Dann hat er den Schaden an der Tür mit 600 Euro gesehen. Er stellte starken Ölverlust am Motor fest usw usw.
Zu Schluß hat man mir dann ein Übernahme Protokoll vorgelegt, was wie folgt aussah. Festgestellte Schäden laut Protokoll Gutachter. Das Protokoll wollte man mir nicht aushändigen. Sie hat mir dann angefangen zu drohen wenn ich nicht unterschreibe läuft das Leasing weiter und ich kann nicht abmelden und andere Dinge mehr. Ich habe dann erklärt, dass ich ein Gutachten in der Tasche habe dass ein wenig anders aussieht, habe dann desweiteren darauf verweisen was mit bei der Übernahme des Wagen am Leasing Anfang passiert ist und dass wir wegen der Mängel am Anfang die Audia AG eingeschaltet haben und Sie hätte nun genau 10 Minuten Zeit zu überlegen bevor ich von der Bühne herunterfahre, die Leasung, meinen Chef und meine Hausanwälte infomiere. Dann habe ich davon erzählt das dem Leasing Vertrag ein Schreiben anhänge wie der Abnahme zu laufen hat und was als Schaden gilt und nicht und was die Rechtssprechung über den Gebrauch von Leasing Fahrzeugen sagt und das die Aufbereitung der Händler übernehmen muss.
Dannn ging es von Seiten des Freundlichen erst richtig los mit Drohungen und verbalen Angriffen und ich wüßte ja nicht was richtig ist.
Zu Schluss habe ich den ein Protokoll in den Händen gehabt wo der Kratzer, das fehlende Gitter und Ölverlust drinn stand. Fotos vom Wagen habe ich noch geschossen. Falls da was nachkommt wegen des angeblichen Ölverlustes werde ich nochmal nachlegen. Von Inspektion zu Inspektion musste ich bisher noch nie Öl nachfüllen und er Wager hat mittlerweile 200 000 auf der Uhr.
Was habe ich daraus gelernt? Immer zu Zweit zur Leasing Abnahme gehen. Das Leasing beim gleichen Freundlichen abzuschließen der auch den Wagen wartet. Wenn dann ein Mangel auftauchen sollte wie der angebliche Ölverlust kann ich gleich fragen ob der 🙂 seine Aufgabe nicht richtig erledigt hat. Vor der Rückgabe den Wagen zum Schätzer bringen lassen und genau nachsehen lassen und ein Protokoll anfertigen lassen. Und vorher sich über die aktuelle Rechtslage informieren.
Und das wichtigste. Niemals etwas (blanko ) unterschreiben was einen hinterher zum Nachteil wird. Lieber eine halbe Stunde am Hof rumwandern und nachdenken was man da tut.
Bin schon gespannt, was im dem Rücknahmeschreiben vom 🙂 steht.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von milk101
Hallo!
Weinheimer Straße?
CU Oliver
Irgendwo in Franken Oliver
Hallo!
Aaah...
Audi-Zentrum
Franken Irgendwo
Groß-Deutschland
🙂
SCNR
CU Oliver
Zitat:
Original geschrieben von milk101
Allerdings bin ich mit sicher, dass der A8 in diesem Fall ein Alptraum und kein Albtraum ist.
Nun ja:
Zitat:
Original geschrieben von Zwiebelfisch auf Spiegel.de
Tatsächlich sind seit Verabschiedung der Rechtschreibreform beide Schreibweisen zulässig. Bis dahin, also bis zum 1. August 1998, durfte das Wort nur mit "p" geschrieben werden. Das erschien vielen aber nicht logisch, es wurde immer wieder argumentiert, dass der Nachtmahr doch nichts mit den Alpen zu tun habe, sondern mit Alben. Womit natürlich nicht Schallplatten oder Fotoalben gemeint waren, sondern die germanischen Geister, die Alben (auch Elben, heute: Elfen), die ursprünglich als Naturgeister der Unterwelt bzw. als Zwerge angesehen wurden, später von der Kirche als Dämonen und Gehilfen des Teufels stigmatisiert wurden, die sich den Menschen im Schlaf auf die Brust setzen und damit den so genannten Alpdruck verursachten. Wie der Traum darf auch der Druck nun sowohl mit "p" als auch mit "b" geschrieben werden.
Sorry für O/T 😉
Gruß,
Dainsleif
Hallo!
Da sieht man wieder mal die "alte Schule". Ich hasse den Quatsch der Rächtschraibräfoarm. Durfte diesen Nonsens bei meinen Kindern mitmachen - so was von Quatschfug. Naja, genug OT.
CU Oliver