Leasing ohne Übernahme überhaupt Sinnvoll?
Hi zusammen,
Thema Leasing beschäftigt mich.
Mal vom steuerlichen Vorteil abgesehen, ist Leasing überhaupt sinnvoll, wenn ich ihn danach nicht übernehme?
Im Prinzip zahle ich einen Haufen Geld nur für das Recht ihn Fahren zu dürfen. Oder gibt es noch andere Vorteile, die ich übersehe?
11 Antworten
Zitat:
@SouLLesS schrieb am 18. August 2025 um 10:26:00 Uhr:
Hi zusammen,
Thema Leasing beschäftigt mich.
1. Mal vom steuerlichen Vorteil abgesehen
2. ist Leasing überhaupt sinnvoll, wenn ich ihn danach nicht übernehme?
3. Im Prinzip zahle ich einen Haufen Geld nur für das Recht ihn Fahren zu dürfen.
4. Oder gibt es noch andere Vorteile, die ich übersehe?
- welchen steuerlichen Vorteil meinst Du? Geht es um Gewerbeleasing oder privat?
- das kommt auf so viele Faktoren an ... aber ja, je nach Angebot und Situation kann das sinnvoll sein. Aber die Übernahme ist idR nicht vorgesehen, vor allem bei gewerblichem Leasing mit Absicht idR explizit ausgeschlossen.
- richtig. Wenn Du kaufst dagegen, dann hast Du den Wertverlust des Fahrzeuges zu tragen, falls finanziert + Zinsen für die Finanzierung. Ist ja nicht so, dass Du dann nicht "einen Haufen Geld" zahlen musst. Nur wie große der Haufen jeweils ist - siehe 2.
- wahrscheinlich. Wir wissen ja (noch) nicht, worauf Du hinaus willst.
Leasing ist letztlich eine Langzeitmiete. Es eignet sich grundsätzlich dann, wenn man das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum fahren möchte und es danach einfach wieder abgeben kann, ohne sich um den Weiterverkauf kümmern zu müssen. Durch die festen Leasingraten stehen die Kosten weitgehend fest. Natürlich ist der Wertverlust des Fahrzeugs in die Raten einkalkuliert, den bezahlt der Leasingnehmer mit.
Kommt halt darauf an, was du willst.
Wenn du ein Fahrzeug möglichst lange fahren willst, ist Leasing eher ungeeignet.
Wenn du dagegen kein Restwertrisiko und all drei Jahre ein neues Fahrzeug haben willst, kann Leasing durchaus sinnvoll sein.
Habt Dank.
Steuerlicher Vorteil natürlich wegen des Gewerbes.
Okay, also absolut eine individuelle Entscheidung.
Muss ich mich denn beim Leasing (Gewerbe oder Privat) um Wartung (Scheckheft usw.) selbst kümmer oder ist das dann Sache des Leasinggebers?
Versicherung (VK) ist dann wohl meine Sache oder?
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Zitat:
@SouLLesS schrieb am 19. August 2025 um 12:18:28 Uhr:
1. Steuerlicher Vorteil natürlich wegen des Gewerbes.
2. Okay, also absolut eine individuelle Entscheidung.
3. Muss ich mich denn beim Leasing (Gewerbe oder Privat) um Wartung (Scheckheft usw.) selbst kümmer oder ist das dann Sache des Leasinggebers?
4. Versicherung (VK) ist dann wohl meine Sache oder?
- dann beschreibe mir mal den steuerlichen Vorteil 😉 Absetzen kannst Du ja auch ein gekauftes Auto. Es ist aber in der Buchhaltung anders, weil Du das Leasingfahrzeug ja nicht im Betriebsvermögen hast. Und genau deshalb muss der Kauf ausgeschlossen sein, weil es sich sonst nicht mehr um ein Leasing handeln würde sondern einen Ratenkauf - und damit müsstest Du das Fahrzeug direkt aktivieren, und die komplette MwSt wäre zB direkt abzurechnen
- richtig. Abhängig davon, was Du in Deiner Buchhaltung und Deinem Geschäftsergebnis darstellen willst, und natürlich von den Kosten - manchmal gibt es ja Leasingschnapper die man fast "nehmen muss". Und manchmal hat man nicht genug liquide Mittel um dasselbe Fahrzeug zu kaufen und voll zu bezahlen. Musst Du eben für Dich prüfen.
- das ist Deine Sache, genauso Reparaturen
- natürlich.
3.+4. kannst Du natürlich auch bei manchen Anbietern mit buchen und preislich in den Raten inkludieren, aber die Einhaltung der Wartung kontrollieren musst Du in jedem Fall selbst - denn wer anders als Du weiß, wann die km für die Wartung abgefahren sind?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 19. August 2025 um 12:32:23 Uhr:
1. dann beschreibe mir mal den steuerlichen Vorteil 😉 Absetzen kannst Du ja auch ein gekauftes Auto. Es ist aber in der Buchhaltung anders, weil Du das Leasingfahrzeug ja nicht im Betriebsvermögen hast. Und genau deshalb muss der Kauf ausgeschlossen sein, weil es sich sonst nicht mehr um ein Leasing handeln würde sondern einen Ratenkauf - und damit müsstest Du das Fahrzeug direkt aktivieren, und die komplette MwSt wäre zB direkt abzurechnen
Ich bin noch absolut nicht drinnen im Thema, beschäftige mich gerade erst mit.
Aber wie du sagst, ich kann den steuerlichen Vorteil auf 12 oder 14 Monate ausdehnen anstatt ihr nur einmalig zu nutzen.
2. richtig. Abhängig davon, was Du in Deiner Buchhaltung und Deinem Geschäftsergebnis darstellen willst, und natürlich von den Kosten - manchmal gibt es ja Leasingschnapper die man fast "nehmen muss".
Wenn du so einen Schnapper siehst, sag bitte Bescheid 😂
3. das ist Deine Sache, genauso Reparaturen
4. natürlich.
👍
3.+4. kannst Du natürlich auch bei manchen Anbietern mit buchen und preislich in den Raten inkludieren, aber die Einhaltung der Wartung kontrollieren musst Du in jedem Fall selbst - denn wer anders als Du weiß, wann die km für die Wartung abgefahren sind?
Dass ich das Planen muss, ist klar, mir gings nur um den finanziellen Aspekt.
Hab vielen Dank
Zitat:
@SouLLesS schrieb am 20. August 2025 um 13:58:13 Uhr:
Aber wie du sagst, ich kann den steuerlichen Vorteil auf 12 oder 14 Monate ausdehnen anstatt ihr nur einmalig zu nutzen.
Was meinst du denn damit? Ich fürchte, du bist falsch informiert.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 20. August 2025 um 14:09:33 Uhr:
Was meinst du denn damit? Ich fürchte, du bist falsch informiert.
Ich vermute, er bezieht sich auf die Abrechnung der MwSt. Die erfolgt ja beim Leasing jeweils anteilig mtl bei der Rate. Beim Kauf der gesamte Betrag auf den vollen Preis zum Zeitpunkt der Anschaffung. Abseits der MwSt gibts eben noch die Abschreibung - die erfolgt natürlich auch beim gekauften Wagen idR schrittweise.
aber um die Eingangsfrage nochmal zu beantworten: der Kauf wird ausgeschlossen, weil das Geschäft sonstt nicht als Leasing gebucht werden darf sondern als Kauf gebucht werden muss. Mit entsprechenden Folgen für beide Seiten
Bein einem Kauf kann die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer im Monat des Kaufs als Vorsteuer abgezogen werden. Beim Leasing wird die in der Leasingrate enthaltene Umsatzsteuer jeden Monat als Vorsteuer berücksichtigt. Wo da der Vorteil beim Leasing sein soll, erschließt sich mir nicht.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 20. August 2025 um 14:44:28 Uhr:
Bein einem Kauf kann die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer im Monat des Kaufs als Vorsteuer abgezogen werden. Beim Leasing wird die in der Leasingrate enthaltene Umsatzsteuer jeden Monat als Vorsteuer berücksichtigt. Wo da der Vorteil beim Leasing sein soll, erschließt sich mir nicht.
Mir auch noch nicht ganz darum muss und will ich mit der Thematik genauer beschäftigen 👍